Gibt es Personen, die dem
Kind nahestehen, kann das Gericht ihnen das Sorgerecht übertragen. Meist
kommen zuerst Angehörige in Betracht, etwa Oma, Tante oder Onkel. „Es
können aber auch andere Personen sein“, erklärt Becker. Gebe es eine
Freundin der Mutter, zu der das Kind eine enge Bindung habe, könne sie
genauso gut das Sorgerecht übernehmen.
Amtsvormund
Weiß
das Jugendamt aber nichts über die Familienverhältnisse oder hat nur
wenig Zeit zur Entscheidung, wird die elterliche Sorge zunächst einem
Amtsvormund übertragen. Er entscheidet dann, ob das Kind in ein
Pflegeheim kommt oder von Pflegeeltern betreut wird.
In
der Regel ist der Entzug der elterlichen Sorge aber der letzte Schritt.
Im Vorfeld versuche das Jugendamt, eine andere Lösung zu finden. Hat
etwa ein Elternteil Alkoholprobleme, versuche die Behörde, ihn oder sie
zu einer Therapie zu bewegen. Damit das Kind in diesem Zeitraum weiter
betreut wird, kann ein Familienhelfer dem anderen Elternteil unter die
Arme greifen. Erst wenn so ein Versuch scheitert, etwa weil sich Mutter
oder Vater weigern, wird die elterliche Sorge entzogen.
Die Realität
Die Realität
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