An:
Bundesverfassungsgericht
in BRD
Leider nimmt immer öfter das Jugendamt auf Verdacht nach dem §1666
wegen einer vermeintlichen Gefahr im Verzuge, die Kinder weg. Da dann
die sich anschließenden Gerichtsverfahren beim Familiengericht statt
finden, haben Eltern die normalen Rechte angeklagter Bürger nicht.
Es
wird ja angeblich nur geholfen und nicht bestraft. (Aber die meisten
Kinder und Eltern empfinden die jahrelange oder lebenslange
Zwangstrennung als Strafe) Es gibt keine Beweispflicht des Jugendamtes.
Es reicht die Empfehlung des Jugendamt gegenüber dem Gericht, Kinder den
Eltern zu entziehen.Völlig unschuldigen Eltern und die erst recht
unschuldigen Kinder werden auf Verdacht getrennt. Das ist gegen das
Grundgesetz.
Das Grundgesetz garantiert den Schutz der Familie und gibt
den Eltern die Pflicht der Versorgung und Erziehung der Kinder. Ich
möchte, dass alle Sorgerechtsentzüge unter Strafrechtbedingungen noch
mal durchgeführt werden, und alle Kinder von unschuldigen Eltern
zurückgegeben werden. Und in Zukunft sollten Kinder nur per Strafrecht
entzogen werden mit der gleichen Sorgfalt der Beweisführung einer
Straftat ,die ja den Eltern beim Jugendamt vorgeworfen wird. Der Staat
muss beweisen, dass die Eltern ihr Kind misshandelt haben oder hungern
liessen mit der gleichen Sorgfalt wie eine Misshandlung unter
Erwachsenen im Strafrecht durchgeführt wird. Befindet das Strafrecht
Eltern vom Jugendamt zu Unrecht beschuldigt, muss das Jugendamt die
Kinder den unschuldigen Eltern zurückgeben.
Die Eltern müssen ein Recht
auf ein Strafverfahren nach der Strafgesetzordnung bekommen.Ich bin eine
unschuldige Mutter, der man alle Kinder weggenommen hat, mit der
Begründung, dass heute acht Kinder nicht zeitgemäß seien. Die sozialen
Verhältnisse wären schlecht. Wir sind seit 1985 verheiratet, mein Mann
ist ChemieIngenieur, alle Kinder sind ehelich. Ich bin
ChemieTechnikerin, und studiere nun eine Naturwissenschaft um wieder
einen frischen Berufsabschluss zu bekommen.
Wir haben keine "sozialen
Verhältnisse". Solche Urteile sind nicht aussagefähig. Seit dem
30.8.2000 hat uns das Jugendamt die Kinder "mittelfristig" weggenommen.
Und es passiert sehr vielen Eltern, dass unschuldigen Eltern die Kinder
weggenommen werden.
Begründung:
Vor das Familiengericht geladene Eltern, denen das Sorgerecht
und damit das Kind nach §1666 entzogen wird, sollen die gleichen Rechte
auf einen fairen Gerichtsprozess bekommen wie bei einem Strafprozess.
Diese Rechte sind: Pflichtverteidiger. Der Ankläger, in dem Fall das
Jugendamt, muss die Straftat/Vergehen beweisen. Im Zweifel für die
Angeklagten -Eltern (und wenn der Zweifel sehr groß ist, kann ja die
Familie kontrolliert werden für ein Jahr maximal) Bei uns empfahl das
Jugendamt den Richtern den Sorgerechtsentzug, es seien ja acht Kinder,
Und die Richter verurteilten uns, weil wir acht Kinder haben.
Alle
anderen Anklagepunkte konnten und mussten wir selber wieder legen. Nur,
dass wir acht Kinder haben, das entsprach der Wahrheit.. Dieses Problem
betrifft die ganze Bevölkerung--auch Enkelkinder, Nichten, Neffen,
Cousinen und die Kinder ihrer Freunde und Arbeitskollegen können
jederzeit betroffen sein.
Das Jugendamt hat untersagt, dass ich meine
Kinder im Internet zeige.
Im Namen aller Unterzeichner.
Roßdorf, 08.08.2012 (aktiv bis 07.02.2013)
Debatte zur Petition
PRO:
Eltern stehen heute unter Generalverdacht. Es wird ihnen nicht mehr
das zugetraut, was in Jahren der Evulotion immer ganz natürlich war. Es
werden Kinder mehr...
CONTRA:
Es gibt keine Contra-Argumente. Weil solche gewaltsamen
Familientrennung verfassungswidrig sind. Weil solche
Familienzertrennenden Familien die Sorgfalt mehr...
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