12.08.12

Open Petition - Unschuldigen Eltern darf das Jugendamt nicht einfach so die Kinder wegnehmen !




 
 
An:   Bundesverfassungsgericht in BRD  


Leider nimmt immer öfter das Jugendamt auf Verdacht nach dem §1666 wegen einer vermeintlichen Gefahr im Verzuge, die Kinder weg. Da dann die sich anschließenden Gerichtsverfahren beim Familiengericht statt finden, haben Eltern die normalen Rechte angeklagter Bürger nicht. 
Es wird ja angeblich nur geholfen und nicht bestraft. (Aber die meisten Kinder und Eltern empfinden die jahrelange oder lebenslange Zwangstrennung als Strafe) Es gibt keine Beweispflicht des Jugendamtes. Es reicht die Empfehlung des Jugendamt gegenüber dem Gericht, Kinder den Eltern zu entziehen.Völlig unschuldigen Eltern und die erst recht unschuldigen Kinder werden auf Verdacht getrennt. Das ist gegen das Grundgesetz. 

Das Grundgesetz garantiert den Schutz der Familie und gibt den Eltern die Pflicht der Versorgung und Erziehung der Kinder. Ich möchte, dass alle Sorgerechtsentzüge unter Strafrechtbedingungen noch mal durchgeführt werden, und alle Kinder von unschuldigen Eltern zurückgegeben werden. Und in Zukunft sollten Kinder nur per Strafrecht entzogen werden mit der gleichen Sorgfalt der Beweisführung einer Straftat ,die ja den Eltern beim Jugendamt vorgeworfen wird. Der Staat muss beweisen, dass die Eltern ihr Kind misshandelt haben oder hungern liessen mit der gleichen Sorgfalt wie eine Misshandlung unter Erwachsenen im Strafrecht durchgeführt wird. Befindet das Strafrecht Eltern vom Jugendamt zu Unrecht beschuldigt, muss das Jugendamt die Kinder den unschuldigen Eltern zurückgeben. 

Die Eltern müssen ein Recht auf ein Strafverfahren nach der Strafgesetzordnung bekommen.Ich bin eine unschuldige Mutter, der man alle Kinder weggenommen hat, mit der Begründung, dass heute acht Kinder nicht zeitgemäß seien. Die sozialen Verhältnisse wären schlecht. Wir sind seit 1985 verheiratet, mein Mann ist ChemieIngenieur, alle Kinder sind ehelich. Ich bin ChemieTechnikerin, und studiere nun eine Naturwissenschaft um wieder einen frischen Berufsabschluss zu bekommen. 

Wir haben keine "sozialen Verhältnisse". Solche Urteile sind nicht aussagefähig. Seit dem 30.8.2000 hat uns das Jugendamt die Kinder "mittelfristig" weggenommen. Und es passiert sehr vielen Eltern, dass unschuldigen Eltern die Kinder weggenommen werden.


Begründung: Vor das Familiengericht geladene Eltern, denen das Sorgerecht und damit das Kind nach §1666 entzogen wird, sollen die gleichen Rechte auf einen fairen Gerichtsprozess bekommen wie bei einem Strafprozess. Diese Rechte sind: Pflichtverteidiger. Der Ankläger, in dem Fall das Jugendamt, muss die Straftat/Vergehen beweisen. Im Zweifel für die Angeklagten -Eltern (und wenn der Zweifel sehr groß ist, kann ja die Familie kontrolliert werden für ein Jahr maximal) Bei uns empfahl das Jugendamt den Richtern den Sorgerechtsentzug, es seien ja acht Kinder, Und die Richter verurteilten uns, weil wir acht Kinder haben. 

Alle anderen Anklagepunkte konnten und mussten wir selber wieder legen. Nur, dass wir acht Kinder haben, das entsprach der Wahrheit.. Dieses Problem betrifft die ganze Bevölkerung--auch Enkelkinder, Nichten, Neffen, Cousinen und die Kinder ihrer Freunde und Arbeitskollegen können jederzeit betroffen sein. 
Das Jugendamt hat untersagt, dass ich meine Kinder im Internet zeige.

 
Im Namen aller Unterzeichner.
Roßdorf, 08.08.2012 (aktiv bis 07.02.2013) 
 

 
Debatte zur Petition 
 
PRO: Eltern stehen heute unter Generalverdacht. Es wird ihnen nicht mehr das zugetraut, was in Jahren der Evulotion immer ganz natürlich war. Es werden Kinder mehr...
 
CONTRA: Es gibt keine Contra-Argumente. Weil solche gewaltsamen Familientrennung verfassungswidrig sind. Weil solche Familienzertrennenden Familien die Sorgfalt mehr...
 

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