02.07.12

Nützliche Hinweise zu psychologischen Gutachten - Wichtige Informationen zu Gutachten im Familienrecht - Prävention GutachterUnwesen


 
Oftmals geht es in familienrechlichen Verfahren darum, eine Kindeswohlgefährdung durch die Eltern, nachzuweisen. 
Die Fragestellung nach der Erziehungs(un)fähigkeit (einem Begriff für die Kinderselektion aus der Nazizeit) ist zwar noch üblich, jedoch nicht zielführend, da nicht ermittelbar und sogar das Thema verfehlt.

 
 

Gutachterdatenbank Familienrecht - Falschbegutachtung im Familienrecht 

http://jugendamtwatch.blogspot.de/2014/12/gutachterdatenbank-familienrecht.html 

 

Kindes - und Familienvernichtende Gutachten und der Begriff der „Erziehungs(un)fähigkeit“



GutachterInnen - Die Familie und ihre Zerstörer - Was schief läuft und was anders werden muss – Eine überfällige Debatte



Gutachten im Familienrecht - Nicht enden wollende Hybris der „Rechtsprechung“ Über den Wahn, die artspezifischen Fähigkeiten zur Elternschaft „begutachten“ und „beurteilen“ zu dürfen



Familiengutachter und Kindesentziehung - Von den schockierenden Methoden deutscher Äm­ter










Die Kosten eines Gutachtens wird zumeist dem Elternteil auferlegt, das zum Feindbild in der HerferInnenIndustrie auserkoren wird, obwohl sich eine Vielzahl von Personen daran beteiligen. 
Die überwiegende Anzahl der Gutachten sind mangelhaft und "schlampig" erstellt, somit nicht verwertbar und führen zu weiteren Eskalationen unter den Beteiligten. 
Dies zumeist auf dem Rücken der betroffenen Kinder.








 












Diese Massnahme könnte möglicherweise dazu führen, dass sich auch "strukturkonservative" Richter wieder auf die eigenen Fähigkeiten besinnen.











 

6 Kommentare:

  1. Anonym11:33

    Blödsinn!Ein Gutachter mir eigener Praxis ist genauso auf die Kohle angewiesen.Also Finger weg von Gutachtern.Sie machen allses nur noch schlimmer

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  2. Anonym15:39

    Nach dem psychologischen Gutachten wurde der Kindesmutter das Kind wegen Kindeswohlgefährdung entzogen und der Vater bekam das Aufenthaltsbestimmungsrecht. Nach einigen Monaten entzog das Jugendamt dem KV das Kind und gab es in Heimerziehung. Wo bleibt da das Kindeswohl?

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  3. Anonym08:50

    Vorsicht bei Angela Steffen-Vogtherr aus 24966 Sörup.
    Tituliert sich als approbierte Kinder und Jugendpsychotherapeutin , ist aber nur Dipl.-Psychologin.
    Bezeichnet ihre Praxis im eigenen Einfamilienhaus als "Institut für gerichtspsychologische Gutachten"
    Erstellt Gutachten die voller Eigeninterpretationen sind und Tatsachen völlig verdrehen.
    Hat keinerlei Veröffentlichungen bzw Publikationen, ist in Fachkreisen sehr negativ bekannt.

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  4. Anonym20:41

    kennst jemand KERSTIN EGGERS aus AACHEN

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  5. Anonym10:15

    Die Richterin wollte mir eine Gutachterin aufzwingen und meinte ich müsste eine nehmen die sie vorschlägt und vorher platzte das aber dem JA raus und prompt sollte die genommen werden. Die Richterin beim Amtsgericht Langenfeld meinte ich muss die nehmen aber Irrtum muss ich nicht. frag mich wo haben die Studiert????

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  6. Anonym02:21

    Ich habe 4 Kinder. Drei davon blieben nach der Scheidung bei mir. 1 war schon erwachsen. 1 Junge mit 5 Jahren und 2 halbwüchsige Töchter. Die zerrüttete Ehe, die Trennung und zuletzt der Auszug der Mutter hatten schlimme Folgen für das Familienleben. Ich konnte das alles nicht mehr alleine stemmen. Die Hilfe die ich mir beim zuständigen Jugendamt erbeten habe, war angemessen und passend. Übrigens hatte ich eine der oben erwähnten Töchter freiwillig und ohne Zwang zum Schutz der anderen Geschwister in ein Kinderheim gegeben. Mein Sohn kanalisierte seine Probleme in der Schule, so dass er nicht mehr beschulbar war. Für ihn bekam ich flexible Erziehungshilfe und als auch das nicht half, ging er für ein halbes Jahr in ein Heim, das speziell auf so etwas eingerichtet ist. Regelmäßiger Kontakt war Pflicht! Die Hilfe war zielführend und effektiv. Die Probleme wurden weitgehend gelöst.

    Bis da hin war ich von dem System überzeugt. Nun gibt es bei meiner Tochter Probleme. Sie ist mit ihrem Lebenspartner und ihrer Tochter in meine Nähe gezogen. Da sie am vorhergehenden Wohnort 1 Jahr lang Hilfe vom Ja hatte, hat sie sich auch hier Hilfe angefordert. Zuständig ist jedoch ein anderes Ja, als das von dem ich oben geschrieben habe. Das hatte leider schlimme Folgen für die Drei. Die Helferin, die regelmäßig in den Haushalt kommen sollte, war in einem halben Jahr nur 2 mal da, meinte jedoch, dass die Eltern nicht fähig wären ein Kind zu erziehen. Meine Tochter wurde mit Kind in eine Psych. Klinik geschickt. Anschließend unfreiwillig in ein Mutter-Kind-Heim eingewiesen. Immer mit der Drohung das Kind weg zu nehmen. Der Vater wird trotz Sorgerecht ausgegrenzt, es wird ständig versucht die gemeinsame Wohnung und die Familie aufzulösen. Momentan läuft ein Gutachten zur Erziehungsfähigkeit, bei dem anscheinend auch das Ergebnis bereits im Auftrag festgelegt war. Das Gutachten ist noch nicht fertig, Das Mutter-Kind-Heim hat die Maßnahme gekündigt. Meine Tochter darf ihr Kind nicht mit nach hause nehmen!

    Jugendhilfe und Hilfe zur Erziehung sind kein Schreckgespenst! Leider fehlt den Beteiligten oft gesunder Menschenverstand und das Herz am rechten Fleck. Es scheitert auch oft an der mangelnden Zusammenarbeit der Eltern. Ohne die klappt das nicht! Ich bin mir sicher, dass diese Familie ihr Kind erziehen kann und dass keine Gefährdung vorliegt. Sonst würde ich das nicht alles schreiben. Die Sache beweist mal wieder, dass wir anscheinend doch nicht in einem Rechtsstaat leben. Auch wird Steuergeld ohne Ende rausgeworfen. Die Familienhelferin kostete nur einen Bruchteil des Heimaufenthalts. War aber nicht oft genug da. Der Heimaufenthalt beziffert sich mittlerweile auf 15 Monate x 7500 = 112.500 Euro. Das sind 85.000 Euro im Jahr. Davon hätte sich die Familie ein kleines Häuschen kaufen , oder ein Vollzeit-Kindermädchen einstellen können! Da hätten sie mehr davon gehabt.

    Die gesetzlichen Möglichkeiten zur zeitweiligen Inobhutnahme ohne richterlichen Beschluss und ohne Beweisführung sind zu weitreichend und ermöglichen es den Ja-Mitarbeitern das als Druckmittel zur Durchsetzung ihres Willens einzusetzen. ICH RATE JEDEM, DER HILFE BRAUCHT, VORHER ERKUNDIGUNGEN ÜBER DAS ZUSTÄNDIGE JA EINZUHOLEN! Wenn die Dich in der Mühle haben, lassen sie Dich nicht mehr raus. Aus Angst, dass es ein Fehler sein könnte, das Kind in der Familie zu belassen, wird es lieber heraus genommen. Das wäre ungefähr der gleiche Ansatz wie bei einer Grippeimpfung. Meist unnötig. In anderen Familien wäre dringend Hilfe nötig, doch dort schreitet keiner ein, weil kein Bedarf gemeldet wurde. Dies gibt allen Gegnern der staatlichen Jugendhilfe recht.

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