„Zuerst müssen die Behörden erkennen, dass PAS kein Elternstreit ist, sondern der systematische Missbrauch des Kindes, der zu schweren Fehlentwicklungen und langfristigen, oft nicht mehr gutzumachenden gesundheitlichen Beeinträchtigungen führen kann.“
(ÖSTERREICHISCHE ÄRZTEZEITUNG 10.09.2004)
Der amerikanische Kinderarzt Dr. Richard Gardner hat erstmals 1998 PAS beschrieben.
Dabei nimmt ein Elternteil das Kind bewußt oder auch unbewußt vollkommen in Besitz und benutzt es unter Umständen als Waffe gegen den anderen Elternteil mit dem Ziel, die Beziehung zum anderen Elternteil zu zerstören. Der andere Elternteil wird denunziert und ausgegrenzt.
PAS zeigt klar den psychischen Missbrauch von Kindern auf.
Siehe dazu die entsprechenden ICD-10 /2010 Codes, und zwar:
• T74.3 psychischer Missbrauch
• Z 61, Z 62, Z 63: Kontaktanlässe mit Bezug auf Kindheitserlebnisse
Zu finden in ICD-10-GM 2010-LuMriX.net
Dr. Gardner verweist auf die Wichtigkeit von Interventionsstrategien gegen den ausgrenzenden Elternteil. Da es sich bei PAS nicht um einen Elternstreit handelt, sondern ein Aggressor (meist der obsorgeberechtigte Elternteil) das Kind emotional missbraucht mit dem Ziel, den Kontakt zum anderen Elternteil auf Dauer abzubrechen.
Das PAS-Krankheitsbild besteht im Wesentlichen aus 3 Symptomen:
1.) Eine gezielt herbeigeführte Symbiose mit dem Kind, bis das Kind nur mehr fühlt und das äußert, was der manipulierende Elternteil von ihm will. Hier spielen narzisstische Bedürfnisse des obsorgeberechtigten Elternteils eine zusätzliche Rolle.
2.) Gleichzeitige Ausgrenzung des anderen Elternteils mit allen Mitteln, mit dem Ziel, die emotionale Beziehung des Kindes zum ausgegrenzten Elternteil zu zerstören. Das Kind wird hier massiv manipuliert.
3.) Einbindung und Missbrauch von Sozialarbeitern, Gerichtssachverständigen, Richtern, Anwälten, Psychotherapeuten, neuen Lebenspartnern und Lehrern mittels Täuschung und Opferrolle. Die kreativen Möglichkeiten, den nicht obsorgeberechtigten Elternteil schlecht zu machen, sind unerschöpflich. Der ausgrenzende Elternteil lügt und legt die Dinge so dar, dass ein völlig falscher Eindruck gegeben wird. Diese Lügen sind mit etwas Nachforschungsaufwand leicht widerlegbar.
Das Kind wird gezwungen, wesentliche Teile seiner selbst und seiner „Ich-Entwicklung“ abzuspalten und zu vermeiden. Leider bleibt das Kind meist trotz
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Sachverständigengutachten und trotz Gerichtsverfahren ungeschützt dem Aggressor (obsorgeberechtigter Elternteil) ausgeliefert, das Kind bleibt Besitz und Waffe.
Typische Verhaltensweisen entfremdender Elternteile:
• ausgegrenzter Elternteil erhält Schimpfnamen wie Teufel, Dummkopf, usw.
• Geschenke vom ausgegrenzten Elternteil an das Kind werden weggeschmissen und/oder zerstört bzw. zurückgeschickt.
• Es werden ärztliche Atteste verlangt, die beweisen sollen, dass das Kind nach den Besuchen beim ausgegrenzten Elternteil unangemessenes Verhalten hat.
• Die kreativen Möglichkeiten den ausgegrenzten Elternteil schlecht zu machen, sind unerschöpflich („aggressiv“, „gewalttätig“, „verrückt“, „geistig und körperlich behindert“, „asozial“, sexueller Missbrauchsvorwurf usw.).
• Jeder Wunsch des ausgegrenzten Elternteils um Verbesserung/Erhöhung der Besuchshäufigkeit wird vom ausgrenzenden Elternteil als zu weitreichend und als zu früh abgetan.
Maßnahmen zum Wohl des Kindes müssen rasch ergriffen werden. Dem PAS-Verursacher müssen Grenzen gesetzt werden.
Interventionen:
Die Behörden müssen rasch, kompetent und entschlossen eingreifen.
Bei Interventionen im Rahmen von Umgangs- und Sorgestreitigkeiten bedeutet dies, dem Ansinnen des ausgrenzenden Elternteils schon im Frühstadium dergestalt entgegenzutreten, dass ihm/ihr das Destruktive deutlich vor Augen geführt, das Unmoralische des Handelns betont wird und konsequente Sanktionen (Null-Toleranz) in Aussicht gestellt werden.
Erfährt der ausgrenzende Elternteil keine Grenzsetzung von Institutionen oder vom sozialen Umfeld, erlebt er dies im Sinne einer Belohnung und führt den Missbrauch ungehindert fort.
Die Grundlagen wurden entnommen:
1.) der wissenschaftlichen Studie „Recht des Kindes auf beide Elternteile“ von Dr. Payrhuber vom 23. Juli 2008
2.) „Das elterliche Entfremdungssyndrom“ von Dr. Richard A. Gardner ISBN 3-86135-117-X
3.) „Kindeswohl und Kindeswille“ von Prof. Harry Dettendorn im Verlag Reinhardt, 2. Auflage, 2007
Links zu näheren Informationen:
http://de.wikipedia.org/wiki/Eltern-Kind-Entfremdung
http://www.pappa.com/recht/pasinfo.htm
http://www.vaeterfuerkinder.de/pastex.htm
http://www.lumrix.de/icd
Diese Zusammenfassung wurde im Jänner 2010 erstellt von Dr. Martin J.F. Steiner, der Inhalt wurde kinderärztlich begutachtet von Dr. med. Robert Holzer
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