08.08.12

Online-Pressespiegel zum EGMR-Urteil zur Klage zweier biologischer Väter gegen Deutschland vom 22.03.2012

Hier ein kurzer Überblick zum Echo in der Presse zum heutigen Urteil.
Die meisten schrieben lediglich mit ein paar Satzumbauten, was die deutschsprachige Presseabteilung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte (EGMR) veröffentlichte. Auf noch zu erwartende Kommentare der verschiedenen Zeitungen dürfen wir gespannt sein.
Der hochwertigste Artikel ist von der Financial Times Deutschland (FTD) und titelte wie folgt:

Menschenrechtsgerichtshof
Leibliche Väter dürfen sich nicht einklagen
Die Straßburger Richter gelten generell als väterfreundlich. Doch bei zwei Klagen deutscher Väter stellten sie klar: Hat das Kind einen rechtlichen Vater in einer intakten Familie, muss der biologische Vater zurückstehen


Die Zeit titelte mittels der dpa (Deutsche Presseagentur):
Gericht weist Klagen leiblicher Väter ab
Straßburg (dpa) – Leibliche Väter haben nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) nicht in jedem Fall Anspruch auf rechtliche Anerkennung der Vaterschaft.


Die Sueddeutsche titelte ohne Imperativ, was bedeutet, dass sie sich dem Urteil des EGMR anschließt:
Vaterschaftsprozess
Menschenrechts-Gericht weist Klagen leiblicher Väter ab
Die rechtliche Vaterschaft wiegt schwerer als die biologische: Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat eine Klage zweier leiblicher Väter zurückgewiesen. Sie haben keinen Anspruch auf rechtliche Anerkennung ihrer Vaterschaft, wenn das Kind in einer anderen Familie lebt.


Das Handelsblatt meldete:
Klagen leiblicher Väter abgewiesen
Die rechtliche Vaterschaft hat einen höheren Stellenwert als die leibliche Vaterschaft. Das entschied der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte und hat die Klage von zwei leiblichen Vätern zurückgewiesen.


Der Stern gab bekannt:
Urteil in Straßburg
Menschenrechtsgericht weist Klagen leiblicher Väter ab
Biologische Väter haben kein Anrecht auf Anerkennung der Vaterschaft, wenn das Kind einen anderen Mann als juristischen Vater hat. Das geht aus einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte hervor. Geklagt hatten Männer aus Deutschland.


Der Spiegel stellte fest:
Europäisches Urteil
Leibliche Väter haben nur eingeschränkte Rechte
Biologische Väter müssen sich in Deutschland mit eingeschränkten Rechten abfinden. Der Europäische Menschenrechtsgerichtshof hat die Klage von zwei Betroffenen abgewiesen: Es gibt keinen Anspruch auf Anerkennung der Vaterschaft, wenn die Mutter mit einem anderen Mann zusammenlebt, der rechtlich als Vater gilt.


Die Bild:
Gerichtshof für Menschenrechte
Kaum Hoffnung für leibliche Väter
Biologische Väter haben nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) keinen Anspruch auf Anerkennung der Vaterschaft, wenn die Mutter mit einem anderen Mann zusammenlebt, der rechtlich als Vater gilt.

Share this:

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen