27.01.15

Shoah - Jugendamt und Familienjustiz - Damals wie Heute - Der aktuelle Fall - Jugendamt nimmt Baby weg



















http://www.mathieu-carriere.com/?p=2209




Schoah „die Katastrophe“, „das große Unglück / Unheil


Die heute übliche Bezeichnung „Holocaust
leitet sich vom griechischen Adjektiv ὁλόκαυστον (holókauston) ab, das „vollständig verbrannt“ bedeutet und ein vollständig auf Altären verbranntes Tieropfer bezeichnet. Seit etwa 1600 bezeichnete das englische Wort Holocaust auch Feuertode, seit etwa 1800 auch Massaker, seit 1895 auch ethnische Massaker wie den späteren Völkermord an den Armeniern. Im Dezember 1942 verwendete die britische Tageszeitung News Chronicle noch ohne Kenntnis der NS-Vernichtungsmethoden das Wort erstmals für Adolf Hitlers Vernichtungsplan an den Juden. 

Bis 1972 wurde es in der Geschichtswissenschaft der USA dafür üblich. Seit 1978 verbreitete die Fernsehserie Holocaust – Die Geschichte der Familie Weiß es in vielen weiteren Staaten, darunter in der Bundesrepublik Deutschland. Seitdem wird der Begriff meist auf die systematische Ermordung der europäischen Juden begrenzt, welche ausschließliches Thema dieses Artikels ist. Manchmal umfasst die Bezeichnung Holocaust auch den Völkermord an bis zu 500.000 Roma, die die Nationalsozialisten als „Zigeuner“ ebenfalls zur „minderwertigen Fremdrasse“ erklärten und ausrotten wollten (Porajmos, Roma-Holocaust). Mitunter wird sie gar auf die gesamte nationalsozialistische Vernichtungspolitik bezogen, siehe hierzu Holocaust (Begriff).

Die NSV (nationalsozialistische Volkswohlfahrt)

hatte !17 Mio. Mitglieder, die nur auf das “Wohl” der Kinder ausgerichtet war. In einem fein strukturierten System aus Gutachtern, Heimpersonal etc., die die Kategorisierung der “Wertigkeit” von Kindern zu bestimmen hatten und in der “Erziehungsberatung” tätig waren.

Ab 1939 

übernahmen die Jugendämter als Teil der Staatsgewalt im NS-Staat weitgehend die Kontrolle über die Kindererziehung. Das Jugendamt kontrollierte und lenkte Familien und Kinder von Geburt an politisch.

Heute lenkt das Jugendamt die gesamte Familienjustiz.

 
Die Organisation des Jugendamtes

wurde 1939 durch ein Gesetz dahingehend geändert, dass statt der kollegialen Leitung die Geschäftsführung dem Bürgermeister bzw. Landrat übertragen wurde. 

Das hat sich bis heute nicht geändert.

Deportation 

(lat. deportare „wegbringen“, „fortschaffen“) ist die staatliche Verbringung von Menschen in andere Gebiete. Sie erfolgt auf staatliche Anordnung, die sich auf das geltende Recht des durchführenden Landes bezieht. Deportationen dienen dem Antritt von Strafmaßnahmen, der zwangsweisen Unterdrückung von politischen Gegnern oder der Isolierung von ethnischen Minderheiten. Sie sind mit Teil- oder Totalverlusten von gesetzlichen Rechten der Deportierten verbunden.

Der Begriff der Deportation ist heute aktueller, den je.

 
Rechtlichen Schutz gegen Deportationen bietet in Friedenszeiten die UN-Menschenrechtscharta (Artikel 9 und 12), in Kriegszeiten der Artikel 49 des Genfer Abkommens vom 12. August 1949.
Davon kann im Familienrecht und bei Jugendämtern keine Rede sein. Es gelten eigene Gesetzmässigkeiten, die im deutschen Recht heutzutage unbekannt sind. Darum wird im Familienrecht und im Hause Jugendamt viel gelogen, Akten gefälscht und Recht wie selbstverständlich gebogen.

Die “Zusammenarbeit” von Familiengericht, Jugendamt und Gutachtern sowie Polizei und Staatsanwaltschaft gerät von einem eigentlich wünschenswerten System der gegenseitigen Kontrolle ins Zwielicht einer vollkommen gnadenlosen Entzugsmaschinerie für Kinder, die keiner rechtsstaatlichen Kontrolle mehr zugänglich ist.




Der Begriff “Erziehungs(un)fähigkeit” 

(Vorgabe: Messbarkeit mit  Pseudowissenschaft von Richter an "Gutachter", zum Zwecke Kinder unrechtmässig aus dem Elternhaus zu deportieren), stammt aus der NaziZeit und wird heute für die fast identische Selektion von Kindern und Familien verwendet, um “Massnahmen” zu rechtfertigen, die sonst nicht zu rechtfertigen wären. Kinder von ihren Familien zu separieren und der staatlichen und kirchlichen Heimerziehung zukommen zu lassen.Damals wie heute.

Das nennt man rechtsfreien Raum.

Im Ergebnis drängt sich da auch häufig der Verdacht auf, daß die fiskalischen Interesse der Jugendämter, der Heime und der Gutachter an neuem Geschäft der eigentliche Anlass und die wahre Ursache des behördlichen Kindesentzugs sind.
Begehrt sind Säuglinge, die mit frei erfundenen Begründungen schon kurz nach der Geburt vom Jugendamt eliminiert und an fremde Familien weitergegeben werden.


Das nennt sich Kinderhandel.

Nach 1945
Das Jugendamt wurde von 1947 bis 1952 dem Innenministerium (Polizei) und nicht dem Familien- oder dem Justizministerium unterstellt. Damit wurden eine Vielzahl Kinder - die durch das Jugendamt im europäischen Ausland den Eltern entzogen wurden - nicht an ihre biologischen Eltern zurückgegeben. Die Identität und die Namen der Kinder wurden mit Amtshilfe der Meldebehörden und der Polizei geändert, die leiblichen Eltern nicht informiert. Per Gerichtsbeschluss, „der Dringlichkeit wegen, ohne vorherige mündliche Anhörung“ wurden die Kinder an deutsche Adoptivfamilien „transferiert“. 


Das hat sich bis heute nicht geändert und wird heute genau so praktiziert. Verrbrachte Kinder sehen ihre Eltern und ihre leibliche Familie in den meisten Fällen nie wieder.
Deportierten Kindern in Heimen und Pflegefamilien ist es untersagt, ihre Muttersprache zu sprechen. Sie werden gezwungen deutsch zu sprechen.
Ihnen wird erklärt, ihre Eltern seien tot oder wollen sie nicht mehr haben.


Die Kinderquälerei nimmt seinen Lauf.


Ein Prozess der Isolation, Gehirnwäsche und Entfremdung zu den eigenen Wurzeln beginnt.
Das nennt sich seelischer Kindesmissbrauch (PAS) durch ausgeprägt narzistische Persönlichkeiten, die meist auf die eigene problematische Kindheit zurückzuführen sind (Transgenerationseffekt). Zumeist fremde Verfahrensbeteiligte, die krankhaft eifersüchtig versuchen Familienmitglieder gegeneinander aufzuhetzen und zu diskriminieren.

Als Ghetto 

wird ein abgesondertes Wohnviertel bezeichnet.
Im Spätmittelalter wurde den Juden ein Ghetto oder eine Judengasse als Lebensraum zugewiesen und von ihnen bis zur Neuzeit bewohnt.


Damals und heute 

werden Säuglinge und Kinder bis zu 18 Jahren aus intakten Familienverhältnissen, separiert von den Eltern, Geschwistern und Verwandten in ghettoähnlichen Behausungen, meist weit entfernt von ihren Familien untergebracht. Heimweh wird mit Medikamenteneinsatz betäubt und es folgt eine Odysse des Leidens und der Traumata.
 
Gesunde Mütter werden in sektenähnlichen Strukturen erpresst, sich in eine Mütter/KindEinrichtung zu begeben, sich "behandeln"  zu lassen und sich von ihrer Familie zu trennen, weil ihnen ansonsten das Kleinkind weggenommen wird.
Oftmals werden die Kinder mit staatlich organisierten faschistoid anmutenden Überfallkommandos im MorgenGrauen aus ihrem zu Hause verräumt und ohne persönliche Habe, an unbekannte Orte verbracht.


Das Kinderleid 

durch die Täter von Jugendamt und Familienjustiz wird nun durch eben diese zynischerweise "behandelt".

Eltern, Familienangehörige, Freunde, selbst mündige informierte Kinder, die dem nach rechtstaatlich geltenden Regeln etwas entgegensetzen, werden zu pschychiatrisch auffälligen und kriminellen Personen degradiert und ebenfalls mit Vorliebe weggesperrt und existentiell ruiniert

Voneinander isolierte Eltern und Kinder wählen in ihrer Hilflosigkeit gegenüber der Bösartigkeit im sog. Familienrecht bisweilen den Freitod. Der Personenkreis, der auch die Entsorgung der Elternteile anstrebt, um sie mundtot zu machen, ist stets der gleiche, der auch für die Deportation der Kinder in fremde Hände gesorgt hat. Unter Zuhilfenahme wird sich dann weiteren Gerichtspersonals bedient, welcher in seinem amtlichen Grössenwahn die Paranoia gegen Kinder und Eltern weiterführt. Es wird straf"rechtlichen" Nachhall weiter gelogen und gebogen, passend gemacht, was nicht im entferntesten zusammen passt.
Die Öfen sind heutzutage glücklicherweise aus, hört man oft von Betroffenen.
Eltern beantragen im Ausland Asyl.


In unzähligen Petitionen 

gegen den so heute bezeichneten "Kinderklau" wird u.a. von Völkermord und weiteren eklantanten Menschenrechtsverletzungen gesprochen.

Verleugnung 

als primitive Abwehrmassnahme bezeichnet die ausdrückliche oder unausgesprochene Nicht-Anerkennung einer Annahme, Unterstellung oder als Tatsache gekennzeichneten Behauptung; die kontrafaktische Behauptung, dass man etwas nicht wisse, (jemanden) nicht kenne, etwas nicht getan habe.
Wir schreiben das 21. Jahrh.! 

Wie auch der Holocaust an den Juden und anderen Bevölkerungsgruppen, werden diese Verbrechen von den beteiligten Tätern der HelferInnenIndustrie geleugnet. Wenn Menschen Fehlverhalten vorgeworfen wird, haben sie die Möglichkeit, eine Schuld einzuräumen oder abzustreiten. Sofern sie in Bedrängnis geraten, beginnen sie in aller Regel zu lügen und zu täuschen. Die Wahrheit wird solange verdreht, das Naheliegende bewusst ignoriert, bis sich schließlich eine logisch erscheinende Pseudorealität eröffnet.
Diese Realität scheint aber nicht einmal im Ansatz logisch für einen normal denkenden gesunden Menschenverstand. Vor allem  nicht unter dem Hintergrund der deutschen Vergangenheit, die offensichtlich nicht zur Genüge bewältigt und aufgearbeitet wurde.

Der Holocaust

das grosse Unheil ist für 116 000 Familien, die einer
"Gefährdungseinschätzung" des Jugendamtes in 2013 unterlagen, gelebte Realität.

Der Vergleich hinkt keinesfalls.
Mehr als 50000 Kinder werden, ob sie wollen oder nicht, mit sog. Jugendhilfemassnahmen zum sog. "Kindeswohl" belegt. Fast 13000 Kleinkinder bis zu 3 Jahren darunter.


Ein System hält sich selbst aufrecht mit steigender Tendenz, mit !40 Milliarden Euro/jährlich auf Steuerzahlerkosten.

Dadurch ist aktuell die Tätigkeit der deutschen Familiengerichte ganz massiv ins Licht öffentlicher Kritik geraten, die bis zu den höchsten europäischen Behörden reicht. Die Proteste – und Verurteilungen von Deutschland insbesondere durch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte – kumulieren sich inzwischen zu der Forderung, Deutschland Teile der internationalen Souveränität zu entziehen (Aberkennung der Relevanz von Urteilen im Bereich des Familienrechts) solange diese Aktivitäten rechtsstaatlichen Mindestanforderungen nicht genügen und insbesondere die deutsche Regierung und der Gesetzgeber sich mit stoischer Gelassenheit weigern, irgendwelche Änderungen vorzunehmen oder zuzulassen.

Stolpersteine 

nennt sich ein Projekt des Künstlers Gunter Demnig. Mit entsprechend verlegten Gedenktafeln will er an das Schicksal der Menschen erinnern, die in der Zeit des Nationalsozialismus verfolgt, ermordet, deportiert, vertrieben oder in den Suizid getrieben wurden. 

Das passt immer noch, in 2015.


Es sollte für jedes Kinderopfer seit der NS Zeit bis Heute durch das Jugendamt und die Familienjustiz, vor den Jugendämtern und Gerichtsgebäuden ein Stolperstein liegen.
Bei aktuell statistisch erfassten 150 getöteten Kindern jährlich unter "Aufsicht" des Jugendamtes und der Familienjustiz, etlicher weiterer vergangener und folgender Verbrechen, einschliesslich des Seelenmordes (PAS) an zig-tausend neuerlichen Kindern jährlich, wären die Wege sichtbar dicht gepflastert. 

Hier wäre ebenfalls, wenn auch nur visuell erfassbar, was verleugnet werden soll.





 

Liebe Eltern, Grosseltern, Verwandte und Freunde der Kinder und Familien!

Lasst euch nicht von Ewiggestrigen die Kinder nehmen und mundtot machen. 

Schreit dieses Unrecht laut, mutig und entschlossen in die Welt.
Begebt euch nicht in die lähmende wütende Opferrolle.
Bleibt obenauf, steht jeden Tag auf und begebt euch an die Öffentlichkeit.


Ihr seid die Vorbilder und die Kraft für eure Kinder!

Haltet zusammen, lasst euch nicht erpressen und unterdrücken und verlasst euch nicht auf Diejenigen, die schon aufrecht stehen gegen dieses System und vieles erreicht haben. Es reicht noch nicht.

Das Recht, die Moral und die Ethik stehen auf eurer und der Seite eurer Kinder!
Nur so wird dieses Trauma alsbald der Vergangenheit zugeordnet werden müssen! Und es bleibt auch hier nur die Erinnerung an die Greueltaten derer, die keinen anderen Sinn und Nutzen in ihrem armseligen Dasein wissen, als Familien, insbesondere wehrlose Kinder, nach ihren ureigenen Gesetzmässigkeiten, zu schädigen.


Und nur dann gibt es auch die Möglichkeit, der viel zitierten Frage nachzugehen, wer urteilt die Täter wie ab.





Shoah - Jugendamt und Familienjustiz - Damals wie Heute - Ein Vergleich. Eine Zusammenfassung aus dem gesammelten Textmaterial der Veröffentlichungen zum Jugendamtwesen und Familienjustiz


Der aktuelle Fall

Nidderau Jugendamt nimmt Baby weg

 Von 
"Immer wieder hätten Jugendamtsmitarbeiter der Familie „nachgestellt“, so die Anwältin. Man habe sie bedrängt, schon vor der Geburt einen Antrag auf Familienhilfe zu stellen. Eine Mitarbeiterin des Jugendamts habe sich gar gewaltsam Zugang zur Wohnung verschafft. „Und am Mittwoch kam das Jugendamt mit der Polizei ohne richterlichen Beschluss und kassierte das kleine Kind. Das ist unglaublich“, so Marion Schöfer. „Das Amt hält die beiden für nicht erziehungsfähig, dabei sind das ganz normale, ordentliche Verhältnisse“, erklärt sie. „Alles passiert auf der Grundlage von Mutmaßungen.“ 

http://www.fr-online.de/hanau-und-main-kinzig/nidderau-jugendamt-nimmt-baby-weg,1472866,29683782.html 








25.01.15

Typische Strukturen des deutschen behördlichen Kindesentzugs





http://rechtsanwalt-andreas-fischer.de/2011/01/25/typische-strukturen-eines-deutschen-behordlichen-kindesentzugs-und-was-man-dagegen-tun-kann/

Das Jugendamt - Kinderhandel mitten in Europa ++++++ The Jugendamt - Child Trafficking in the midst of Europe ++++++ Le Jugendamt - Enlèvements des enfants au coeur d'Europe +++++ Il Jugendamt - Rapimenti dei bambini nel centro d'Europa




Kinderklau

 

Beim Kinderklau geht es um durch ein Jugendamt weggenommene Kinder. Kinder, die aus den unterschiedlichsten Gründen nicht mehr zu Hause leben dürfen.
Die Wegnahme des Kindes aus einer Familie nennt man Inobhutnahme. Inwieweit eine Inobhutnahme erfolgen kann und darf, wird festgelegt durch das Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG). Kinder, die Inobhut genommen wurden, werden in Pflegefamilien oder Kinderheimen bzw. Wohngruppen untergebracht.
Wie durch den Wortbestandteil "Klau" bereits angedeutet, liegt der Verdacht nahe, dass im Einklang mit der Inobhutnahme eines Kindes nicht immer alles mit rechten Dingen zugeht. Kinderklau ist also die umgangssprachliche Bezeichnung für Kindesentzug durch den Staat gegen den Willen der Eltern und vor allem mit mehr als berechtigt zweifelhaften Vorgaben von Gründen, die zu diesem Entzug der elterlichen Sorge führen.
In vielen Fällen ist bereits die Inobhutnahme selbst nicht rechtmäßig oder angemessen. In einigen anderen Fällen ist sie zwar als Erstmaßnahme berechtigt, jedoch tragen sich im Verlauf der Inobhutnahme Dinge zu, die nicht nur juristisch, sondern auch menschlich völlig inakzeptabel und unhaltbar sind.
In fast allen Fällen dieses staatlichen Eingriffs ist seitens der Behörden eine Einhaltung der gültigen Gesetze nicht gegeben.

(Die Zahl der Kindermorde hat sich - rein statistisch gesehen - seit den 70ern mehr als halbiert. Die Zahl der Kinderqualen unter staatlicher Gewalt hingegen nimmt jährlich zu. Die "Dunkelziffer", d.h. die Kindesquälereien (insbesondere seelische Qualen) in Heimen und Pflegefamilien dürfte, angesichts der mangelnden Kontrollen und Kontrollmöglichkeiten gleichfalls recht hoch sein.) 


http://www.wikimannia.org/Kinderklau 

 

 

 

                Dafür zahlt Ihr Steuergelder!



 

 

 

Deutschland stimmt ab! Familienrichter

http://jugendamtwatch.blogspot.de/2013/06/deutschland-stimmt-ab-familienrichter.html

 

BERLIN – It sounds like Nazi Germany - Jugendamt - Child-Trafficking Network ?

http://jugendamtwatch.blogspot.de/2012/03/berlin-it-sounds-like-nazi-germany.html 


Familien in Gefahr - Kinder in Not - Wie Gutachter, Richter, Jugendämter und Verfahrenspfleger unsere Familien zerstören

http://jugendamtwatch.blogspot.de/2012/03/familien-in-gefahr-kinder-in-not-wie.html 

 

Das Jugendamt, das Deutschlands umstrittenes Familienrechtssystem beherrscht, entzieht Kider, wann immer es will und zwar aus ganz normalen Familien.

http://jugendamtwatch.blogspot.de/2012/05/zerstorung-normaler-familien-das.html

 

Wie man mit verfassungswidrigem Kinderhandel in der BRD mächtig Geld verdienen kann.

http://jugendamtwatch.blogspot.de/2013/06/wie-man-mit-verfassungswidrigem.html


 

KIDnapping In Germany - ML-Profitabler Kinderklau in Deutschland 
http://jugendamtwatch.blogspot.de/2013/02/kidnapping-in-germany-ml-profitabler.html




Folter-Sport in Deutschland: Das Stehlen von Eltern

http://jugendamtwatch.blogspot.de/2012/12/18.html




Ihr Kinderlein kommet und die sarkastische Wirklichkeit der Praxis von Jugendamt und Justiz

http://jugendamtwatch.blogspot.de/2013/03/ihr-kinderlein-kommet-und-die.html



PAS - Eltern-Kind-Entfremdung - Parental Alienation - Hostile Aggressive Parenting - Parentectomy

http://jugendamtwatch.blogspot.de/2013/10/pas-eltern-kind-entfremdung-parental.html

 

PAS, strafrechtliche Konsequenzen gefordert

http://jugendamtwatch.blogspot.de/2012/03/pas-strafrechtliche-konsequenzen.html




Suicide Rates and International Parental Child Abduction: A Very Serious Issue

http://jugendamtwatch.blogspot.de/2013/02/suicide-rates-and-international.html




Verlorene Kinder und entsorgte Eltern – das gigantische Drama unseres Zerfalls

http://jugendamtwatch.blogspot.de/2013/02/verlorene-kinder-und-entsorgte-eltern.html




Unfähige Gutachter glauben, die "Erziehungsfähigkeit" messen zu können

http://jugendamtwatch.blogspot.de/2013/02/unfahige-gutachter-glauben-die.html




Erschreckende Gutachten im Familienrecht

http://jugendamtwatch.blogspot.de/2012/03/erschreckende-gutachten-im.html




 

Wichtige Informationen zu Gutachten im Familienrecht - Prävention GutachterUnwesen

http://jugendamtwatch.blogspot.de/2013/10/wichtige-informationen-zu-gutachten-im.html

 

 

Kinder und Jugendpsychiatrie von der Nazi-Zeit bis heute Erschreckende Kontinuität

http://jugendamtwatch.blogspot.de/2012/03/kinderund-jugendpsychiatrie-von-der.html 






Beeinflussung von Gutachtern "Die Strukturen sind teilweise regelrecht mafiös" - "Richter geben Tendenzen aus dem gleichen Grund vor, aus dem sie Deals schließen"

http://jugendamtwatch.blogspot.de/2015/01/beeinflussung-von-gutachtern-die_20.html


 

Das Jugendamt - Kinderhandel mitten in Europa ++++++ The Jugendamt - Child Trafficking in the midst of Europe ++++++ Le Jugendamt - Enlèvements des enfants au coeur d'Europe +++++ Il Jugendamt - Rapimenti dei bambini nel centro d'Europa

http://jugendamtwatch.blogspot.de/2012/03/das-jugendamt-kinderhandel-mitten-in.html 

Erster Haasenburg-Prozess - Der „freiwillige“ Missbrauch

Die Bewährungsstrafe für einen Ex-Haasenburg-Mitarbeiter wegen sexuellen Missbrauchs geht in Ordnung. Die Urteilsbegründung nicht.

Robert R. verbirgt sein Gesicht.  Bild: dpa

LÜBBEN taz | Der erste Prozess gegen einen ehemaligen Erzieher der Haasenburg GmbH war lange erwartet worden. Über ein Jahr ist es her, seit das Jugendministerium Brandenburg dem Haasenburg-Betreiber die Betriebsgenehmigung entzogen hatte. Über anderthalb Jahre waren vergangen, seitdem die Staatsanwaltschaft Cottbus ihre Ermittlungen aufgenommen und seitdem 50 Beamte bei einer Razzia alle drei Standorte des Heimbetreibers durchsucht hatten. 


Doch gestern dauerte es nur wenige Minuten, dann erklärte Richter Rainer Rörig im Amtsgericht Lübben, die Verhandlung sei nun für die Öffentlichkeit geschlossen. Der Anwalt des Angeklagten, Michael Amman, stellte zudem den Antrag, dass selbst bei der Urteilsbegründung die Öffentlichkeit auszuschließen sei. 

Der Angeklagte legt eben erst den Aktenhefter nieder, mit dem er sich vor den Fernsehkameras geschützt hatte, da liest Staatsanwältin Jessica Hansen im Stakkato ihre Anklageschrift vor, als wollte sie diese Sache möglichst schnell hinter sich bringen. Sie liest die einzelnen sexuellen Handlungen vom Blatt ab, geht mitunter ins Detail.
Hansen liest vor, wie der damalige Erzieher insgesamt sechs Mal an einer 15-jährigen Haasenburg-Insassin sexuelle Handlungen ausgeübt hatte. Dabei sei es zum Geschlechtsverkehr gekommen, auf einem Stuhl, auf dem Rücksitz eines Autos, das der Angeklagte im Wald geparkt hatte, und im Dachgeschoss. In einem Fall habe er mit dem Mädchen Sex gehabt, obwohl eine weitere Insassin im Zimmer war.
Öffentlichkeit wird ausgeschlossen
Nach kaum einer Minute gibt Richter Rörig dem Antrag des Strafverteidigers statt, die Öffentlichkeit auszuschließen. Als Grund nennt er die sexuellen Details, die zur Fallerörterung nötig seien. Der Schutz der Privatsphäre des Angeklagten würde hier das Interesse der Öffentlichkeit überwiegen. Da waren freilich wegen der Anklageschrift bereits einige Details im Raum. Insgesamt wurde die Öffentlichkeit in der einstündigen Verhandlung zweimal ausgeschlossen.
Richter Rörig verhängte schließlich eine Bewährungsstrafe von eineinhalb Jahren und folgte damit exakt dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Zudem muss der 29-jährige Täter 1.000 Euro an eine Behinderteneinrichtung zahlen. Das Opfer, inzwischen 16 Jahre alt, und seine Mutter waren nicht durch einen Nebenklage-Anwalt vertreten. Das Geschehen wurde nur von Verteidiger, Richter und Staatsanwalt bestimmt. Das Urteil ist rechtskräftig.
Das Strafmaß scheint angemessen. Doch in ihren Begründungen lassen sowohl Richter wie auch Staatsanwältin durchblicken, dass sie die Gesamtsituation in den Haasenburg-Heimen verkennen. Das Opfer befand sich rund anderthalb Jahre in der Haasenburg-Niederlassung in Neuendorf am See. Der Bezugserzieher R., der als Ergotherapeut angestellt war, begann mit dem Mädchen im November 2013 die Beziehung, die dazu führte, dass sich das Mädchen auch Vergünstigungen im Form von Zigaretten verschaffte. „Einvernehmlich“ nennen Staatsanwältin und Richter eine solche Beziehung.
Die Vorwürfe: Im Juni 2013 berichtete die taz als erste Zeitung  umfassend über Misshandlungsvorwürfe in Jugendheimen der Haasenburg-GmbH in Brandenburg. Der freie Träger hatte in Brandenburg drei Heime mit 114 Plätzen, wo Kinder und Jugendliche aus mehreren Bundesländern geschlossen untergebracht waren.

Die Schließung: Die damalige brandenburgische Jugendministerin Martina Münch (SPD) ordnete daraufhin eine Untersuchung an. Eine Kommission stellte im Oktober 2013 gravierende Mängel fest, sodass die Haasenburg-Heime im Dezember 2013 geschlossen wurden.

Die Ermittlungen: In rund 50 Verfahren wird gegen Erzieher und Betreiber der Haasenburg-Heime Vorwürfe wegen Misshandlung von Schutzbefohlenen und Körperverletzung ermittelt.
„Einvernehmlich“ im geschlossenen System?
Ist dies in einem geschlossenen System wie der Haasenburg möglich gewesen? Das Mädchen musste sich ihre Freiheiten nach dem dort herrschenden Stufenmodell „erarbeiten“. Wie freiwillig kann eine Beziehung zu einem Erzieher sein, dem die Insassen zu gehorchen hatten? Auf die Anhörung des Opfers als Zeugin verzichtet das Gericht, was der Richter ebenfalls mit den sexuellen Details begründete, die der heute 16-Jährigen unangenehm seien. „Das Urteil ist in Ordnung“, kommentierte das Mädchen den Richterspruch.
Zugunsten des Angeklagten führt der Richter an, es handle sich hier „nicht um den klassischen Fall“ vom Missbrauch Schutzbefohlener, wie ihn sich der Gesetzgeber vorgestellt hat. Inzwischen übt der Angeklagte einen neuen Beruf aus – ohne Kontakte zu Kindern.
Auch an dieser Stelle lässt der Richter mangelndes Wissen aufscheinen: „Es gab kein Über- und Unterordnungsverhältnis.“ Davon kann niemand ausgehen, der sich näher mit der über zehnjährigen Skandalgeschichte der Haasenburg-GmbH beschäftigt hat. Es habe eine emotionale Bindung bestanden, bekräftigt der Richter dennoch, die „offenbar beidseitig war“.
"Sie war damals fünfzehn"
Auf dem Gerichtsflur angesprochen, ob es ein Liebesverhältnis war, sagte das Opfer, sie fände es richtig, dass R. verurteilt worden sei. „Sie war damals fünfzehn“, ergänzt ihre Mutter. Noch vor Urteilsverkündung sagte sie der taz, dass bei einer 15-Jährigen schwerlich von einer einvernehmlichen „Liebesbeziehung“ gesprochen werden könne. Sie erzählt, dass der Erzieher R. ihr eines Tages am Telefon eröffnet habe, dass er eine Beziehung zu ihrer Tochter eingehen wolle. Da habe sie die Polizei eingeschaltet. Mit anderen Erziehern der Haasenburg sei sie zufrieden, räumt die Mutter ein.
Der Vorfall ereignete sich im November 2013. Nur einen Monat später entzieht das Ministerium in Potsdam dem Betreiber die Betriebsgenehmigung. Die Tat geschah also in einer Zeit, in der die Firma längst in der öffentlichen Kritik stand. Hätte das strafwürdige Verhältnis also durch entschiedeneres Verhalten der Behörden verhindert werden können? Im Juni 2013 dokumentierte die taz brisante Unterlagen des Betreiber. Nur zwei Tage später sah sich die damalige Ministerin Martina Münch (SPD) genötigt, eine Untersuchungskommission einzuberufen.
Dennoch agieren die Behörden bis heute unglaublich zäh. Auch die Staatsanwaltschaft selbst, die mit der Aufklärung befasst ist. So bestritt die Oberstaatsanwältin Petra Hertwig zunächst gar die Grundlage für Ermittlungen. Noch Tage nach dem taz-Bericht sagte sie, dass sie „keinen Ermittlungsansatz“ gegen die Haasenburg-GmbH sehe.
Panikattacken bei LDS-Autokennzeichen
Dabei leiden bis heute viele der ehemaligen Insassen von Heimen der Haasenburg-GmbH, wie taz-Recherchen belegen. Eine junge Frau aus Sachsen berichtete, was sie bis heute zu erdulden habe. Sie bekomme schon Panik, wenn sie auf der Straße ein Auto mit Kennzeichen LDS für „Landkreis Dahme-Spreewald“ sehe – wie sie die Fahrzeuge der Mitarbeiter der Haasenburg-GmbH hatten.
Eine andere ehemalige Heim-Bewohnerin, die in einer Stadt nahe der polnischen Grenze wohnt, berichtet, sie begegne auf der Straße immer wieder einem Mann, in dem sie einen ehemaligen Mitarbeiter des Heims wiederzuerkennen glaubt. Sie fühle sich verfolgt. Sie habe nach ihrer Strafanzeige im August 2013 nichts mehr von der Staatsanwaltschaft gehört.
Eine junge Frau, die von 2009 bis 2011 in einem der Haasenburg-Heime lebte, berichtet, sie habe Strafanzeige wegen ihrer dortigen Behandlung stellen wollen. Sie sei jedoch im November 2013 bei der Polizeiwache Potsdam-Mitte abgewiesen worden. Die Beamten hätten ihr erklärt, Anzeige könne nicht jeder erstatten. Das Gericht suche sich die Leute aus, mit dem es sprechen wolle. Auf Nachfrage erklärte die Potsdamer Polizeidirektion, es seien keine ehemaligen Bewohner der Haasenburg-Heime weggeschickt worden. Offenbar besteht nach wie vor bei Teilen der Behörden Skepsis gegenüber Haasenburg-Opfern.
Lob von der Staatsanwältin
Die Haasenburg-GmbH hingegen erhält Lob. Staatsanwältin Hansen zollte den Betreibern Anerkennung, dass sie nach Bekanntwerden des Missbrauchs dem späteren Angeklagten umgehend kündigten – als wäre es nicht eine Selbstverständlichkeit, jenen Mitarbeitern zu kündigen, die sich einer Misshandlung Schutzbefohlener schuldig gemacht haben. Auf Nachfrage der taz wollte sich Hansen nach der Verhandlung nicht zu ihrer Einlassung äußern.
Bisher sind drei Anklagen der Staatsanwaltschaft gegen Mitarbeiter der Haasenburg-GmbH beim Amtsgericht Lübben eingereicht worden. Beim zweiten Prozess, der für Anfang März angesetzt ist, geht es um Körperverletzung. Laut Oberstaatsanwältin Hertwig sollen noch fünfzig Ermittlungen geführt werden. Auf das lange Schweigen der Staatsanwaltschaft angesprochen, sagte Hertwig der taz, dass dies ein gutes Zeichen sei. Denn das deute darauf hin, dass die Ermittlungen noch nicht abgeschlossen seien.
Die Ermittlungen gegen den Geschäftsführer Mario Bavar und den Betreiber der Firma, Christian Dietz, seien noch offen. Sie gestalteten sich schwierig.

http://www.taz.de/!153199/ 
 

Totes Kind: Uniklinik Freiburg erhebt schwere Vorwürfe gegen Behörden

Hochschwarzwald

Totes Kind: Uniklinik Freiburg erhebt schwere Vorwürfe gegen Behörden

Zweimal ist ein Bub aus Lenzkirch in der Uniklinik behandelt worden. Beide Male deutete alles auf Kindesmisshandlung hin. Die Freiburger Ärzte stellten im Sommer 2014 Strafanzeige gegen Unbekannt, informierten die Behörden. Ein halbes Jahr später ist der Dreijährige tot.
  1. Ein Dreijähriger aus Lenzkirch ist am Freitag getötet worden. Mutmaßlicher Täter: der Stiefvater. Foto: dpa



Der Junge war am vergangenen Freitag gestorben. Der 32 Jahre alte Stiefvater wird verdächtigt, den Dreijährigen getötet haben. Er sitzt in U-Haft. Der Mann hat zugegeben, das Kind am Freitag geschlagen zu haben – behauptet aber auch, das Kind sei die Treppe hinuntergefallen.

Schon früh stellte sich die Frage, ob der Tod des Jungen hätte verhindert werden können. Schon 2014 hatte es Hinweise auf Kindesmisshandlung gegeben. Seither wurde die Familie vom Jugendamt des Landkreises Breisgau-Hochschwarzwald betreut. Dieses wies am Dienstag jedwede Kritik an seinem Vorgehen zurück – doch nun erhebt das Zentrum für Kinder- und Jugendmedizin des Universitätsklinikums Freiburg (ZKJ) schwere Vorwürfe gegen die Behörde. In einer Stellungnahme listet es die Klinikaufenthalte des Jungen auf – und zeichnet so ein monatelanges Martyrium nach:

Ende August 2013 wurde der Junge demzufolge erstmals stationär in der Kinderklinik des Universitätsklinikums Freiburg behandelt. Schon zu diesem Zeitpunkt kamen die Verletzungen des Jungen den behandelnden Ärzten verdächtig vor, ein Rechtsmediziner sei hinzugezogen worden. Es sah so aus, als würde der Junge körperlich misshandelt – das habe das Pädiatrische Kinderschutzzentrum auch dem Allgemeinen Sozialdienst (ASD) des Landratsamts Breisgau-Hochschwarzwald gemeldet.

Ende Juli bis Anfang August 2014 wurde der Junge erneut in die Klinik eingeliefert. Eine niedergelassene Kinderärztin hatte ihn überwiesen. Die Uniklinik stellt in ihrer Mitteilung eindeutig heraus, dass sich Ärzte und Rechtsmediziner der Uniklinik in einem sicher waren: Der Junge ist schwersten Misshandlungen ausgesetzt, eine akute Kindeswohlgefährdung liegt vor. Bereits bei seiner Aufnahme am 28. Juli 2014 sei daher das zuständige Jugendamt informiert worden. Aufgrund der Schwere der Verletzungen und der wiederholten Einweisung des Jungen hätte die Klinik zudem Strafanzeige bei der Polizei gegen Unbekannt gestellt. Am 15. August 2014 wurde ein abschließender, ausführlicher Bericht an den ASD des Landratsamtes geschickt. In diesem sei nochmals eindringlich auf die akute Gefährdung des Jungen hingewiesen worden.
Getöteter Dreijähriger: Behörde wehrt sich gegen Vorwürfe (3:14)
Die Ärztliche Direktorin der Klinik für Allgemeine Kinder- und Jugendmedizin, Prof. Dr. Ute Spiekerkötter, sowie das Team des Pädiatrischen Kinderschutzzentrums zeigten sich in der Mitteilung zutiefst erschüttert über den Tod des Dreijährigen – zumal ein hohes Maß an Gefährdung für das Kind bekannt gewesen sei. Man habe in unmissverständlicher Weise gewarnt: "Ein weiterer Verbleib der Kinder in der Familie wird als nicht verantwortbar eingeschätzt."

"Unser Konzept, das wir hier am Uniklinikum gemeinsam mit der Stadt Freiburg initiiert haben, um frühzeitig Kindesmisshandlungen zu erkennen, hat funktioniert", so Spiekerkötter. "Kinderärzte, Psychologen und Rechtsmediziner haben den Fall als sehr eindeutig eingeschätzt, die zuständigen Stellen wurden informiert, es wurde sogar Strafanzeige gestellt. Umso erschütternder ist der weitere Verlauf", so die Kinderärztin.

Ermittlungsverfahren wurde eingestellt

Bisher bekannt ist, dass sich das Jugendamt im Juli 2014 tatsächlich nach der Meldung über Kindeswohlgefährdung von Seiten der Uniklinik eingeschaltet hatte. Daraufhin wurde gegen den Stiefvater ein Ermittlungsverfahren eingeleitet, das im Oktober aber eingestellt wurde: Es hatte laut Staatsanwaltschaft keine Hinweise ergeben, dass der Stiefvater den Jungen tatsächlich misshandelt hatte. Kein Zeuge wollte ihn je gewalttätig gesehen haben.

Die Mutter bescheinigte ihrem Lebensgefährten sogar, er kümmere sich fürsorglich um ihren Sohn aus einer anderen Beziehung, wie Michael Mächtel, Sprecher der Staatsanwalt, berichtet. Die Verletzungen seien, vermutete sie, beim Spielen auf dem Bauernhof entstanden. Die Polizei sieht keine Ermittlungsfehler. Die Staatsanwaltschaft habe nicht anders gekonnt, als das Verfahren einzustellen, so Mächtel – nicht ohne das Jugendamt auf seine Zuständigkeit hinzuweisen.

Landratsamt spricht von kooperativen Eltern

Im Landratsamt sieht man dennoch keine Versäumnisse. Sozialdezernentin Eva-Maria Münzer sagt, das Jugendamt habe sich an alle Vorschläge des Zentrums gehalten. Die Mutter sei mit den Kindern bis Oktober in Kur gegangen. Als aber die Ermittlungen gegen den Stiefvater eingestellt waren, hätten die Eltern, unterstützt von einem Anwalt, die Wiederherstellung der alten Familienverhältnisse verlangt. "Wir müssen die Balance zwischen Kindeswohl und Elternrecht beachten", begründet Münzer das Einverständnis ihres Amts. Die Eltern hätten sich stets kooperativ gezeigt, und bis zum Tod des Dreijährigen seien täglich Helfer im Haus gewesen. Schon am Montag hatte die Landrätin Dorothea Störr-Ritter erklärt: "Wir haben alles umgesetzt, was machbar war."

Unklar ist weiter, was die 24-Jährige über die Misshandlungen des Kindes wusste. Zum Zeitpunkt der Tat war sie nicht daheim, befand sich nach BZ-Informationen wegen einer Erkrankung mehrere Tage in stationärer Behandlung. Das Sorgerecht für den Dreijährigen hatten Mutter und Stiefvater gemeinsam, die Dorfhelferin hatte während der Abwesenheit der Mutter deren Aufgaben im Haushalt übernommen. Schon als Alleinerziehende war die 24-Jährige vom Jugendamt betreut worden. Diese hat mit dem 32 Jahre alten Tatverdächtigen noch eine gemeinsame, jüngere Tochter. Diese wurde in einer Pflegefamilie untergebracht.

Mehr zum Thema:
http://www.badische-zeitung.de/totes-kind-uniklinik-freiburg-erhebt-schwere-vorwuerfe-gegen-behoerden

Der Betreuer einer Leipziger Kinder- und Jugendwohngruppe hat in seinem Dienstzimmer eine 13-Jährige geschwängert.

Erzieher (44) schwängert Schülerin (13)

Missbrauchte und schwängerte eine 13-Jährige: Erzieher Marco K. (44, F.l.). Die 3. Strafkammer 
des Landgerichts schickte ihn dafür für 5 Jahre und 9 Monate hinter Gitter.
Von Alexander Bischoff

Leipzig - Unglaublich! Der Betreuer einer Leipziger Kinder- und Jugendwohngruppe hat in seinem Dienstzimmer eine 13-Jährige geschwängert.
Vor Gericht gab Erzieher Marco K. (44) zu, das Mädchen mehrfach sexuell missbraucht zu haben. Jetzt muss er für lange Zeit hinter Gitter.

Die überforderte Mutter kam mit ihr nicht klar, deshalb nahm das Jugendamt Jeannette im November 2011 aus der Familie.
In der Kinder- und Jugendwohngruppe der gemeinnützigen Gesellschaft „Menschenskinder“ sollte die damals 13-Jährige zur Ruhe kommen und ein geregeltes Leben lernen.

Verantwortlich dafür: Erzieher Marco K., der die aus fünf Kindern bestehende WG leitete. 

Doch schon nach wenigen Wochen nutzte der Mann seine Vertrauensstellung aus und verging sich an Jeannette.

Der Tatort in der Gohliser Str. 16 in Leipzig: Die Kinder - und Jugendgruppe "Menschen(s)kinder
 GmbH".
Staatsanwalt Michael Höhle (55) listete für den Zeitraum von Dezember 2011 bis Juli 2012 insgesamt 21 Fälle auf, in denen der Erzieher das Kind sexuell missbraucht haben soll.
Zumeist holte er Jeannette in sein Dienstzimmer. Neben ungeschütztem Geschlechtsverkehr kam es dabei auch zu Analsex. Im Februar wurde das Mädchen schwanger - und ließ abtreiben.
Elf Fälle gab der nach seiner Entlassung 2013 nunmehr in der Kunststoffbranche arbeitende Erzieher zu. „Es war Liebe“, versuchte der Mann, der selbst eine 13-jährige Tochter hat, den Missbrauch zu rechtfertigen.
Tatsächlich sagte Jeannette im Zeugenstand aus, dass sie sich ihrem Erzieher damals freiwillig hingab.

Für das Landgericht spielte das keine Rolle. „Schlimmster Straftaten“ habe sich der Angeklagte schuldig gemacht, sagte der Vorsitzende Richter Norbert Göbel (60). Urteil: 5 Jahre und neun Monate Gefängnis!

Verfassungsgericht stärkt elterliches Sorgerecht Das Bundesverfassungsgericht hat höhere Hürden für den Entzug des Sorgerechts beschlossen. Die Eltern müssten entscheiden, was gelungene Erziehung sei, nicht der Staat.


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Eine Mutter spielt mit ihrer Tochter in Berlin.
Eine Mutter spielt mit ihrer Tochter in Berlin.  |  © Adam Berry/Getty Images


Das Bundesverfassungsgericht hat das Recht der elterlichen Sorge gestärkt. Eltern müssten ihre Erziehungsfähigkeit nicht positiv unter Beweis stellen, vielmehr müsste für den Entzug des Sorgerechts "gravierend schädigendes Erziehungsversagen" feststehen, begründeten die Richter ihren Beschluss in der Sache eines Ghanaers, der Verfassungsbeschwerde gegen den Entzug des Sorgerechts für seine Tochter eingelegt hatte. (Az. 1 BvR 1178/14) Der Staat dürfe seine Vorstellung von gelungener Kindeserziehung nicht an die Stelle der elterlichen Vorstellung setzen. 
In der Begründung hoben die Richter hervor, dass Behörden Eltern ihre Kinder nur wegnehmen dürfen, wenn die Eltern das "körperliche, geistige oder seelische Wohl" des Kindes "nachhaltig gefährden". Stützen sich Gerichte dazu auf Sachverständigengutachten, müssen sie deren Stichhaltigkeit "streng" überprüfen, beschloss das Verfassungsgericht.  

Die Richter hoben damit die Sorgerechtsentziehung für die im Februar 2013 geborene Tochter des Beschwerdeführers auf. Die Mutter des Mädchens leidet unter schweren psychischen Erkrankungen, keines ihrer vier älteren Kinder lebt bei ihr. Während der Schwangerschaft mit dem fünften Kind trennten sich die Eltern. Nach einer negativen Bewertung der Erziehungstauglichkeit des Vaters in einem Gutachten kam das Kind kurz nach der Geburt auf Anordnung des Amtsgerichts in eine Pflegefamilie.

In diesem Gutachten fand das Gericht Hinweise, dass dem Vater nicht mit der gebotenen Unvoreingenommenheit begegnet worden sei. Die Frage nach der Kindeswohlgefährdung habe die Gutachterin überhaupt nicht erst gestellt. Vielmehr habe sie dessen Herkunft in "sachlich nicht nachvollziehbarem Maß" negativ bewertet. 

Außerdem habe die Sachverständige negativ bewertet, dass der Vater "die afrikanischen Erziehungsmethoden deutlich höher wertet als die europäischen" und "Nachschulungen" im Hinblick auf "die Einsichtsfähigkeit in die europäischen Erziehungsmethoden" für als erforderlich bezeichnet. 
Die Familiengerichte hatten die Entscheidung des Jugendamtes bestätigt. Sie hatten sich auf ein Gutachten gestützt, an dessen Verwertbarkeit die Verfassungsrichter erhebliche Zweifel anmeldeten. Es habe mehrfach die "in den Vordergrund gerückte Herkunft aus einem afrikanischen Land in sachlich nicht nachvollziehbarem Maße negativ bewertet", hieß es am Freitag. Das Familiengericht muss den Fall jetzt neu prüfen.
Zur Startseite
 
 
http://www.zeit.de/gesellschaft/familie/2014-11/sorgerecht-verfassungsgericht

Jugendamt horror stories - Germany



john99
By chance I did a Jugendamt google search, and a ton of truly horrifying results came up.

They mostly belonged to three categories:

- Jugendamt taking away children from parents almost without reason, given that a child makes 8K euro/month to the Jugendamt (giving work to all parties involved)

- Foreign parents being routinely ignored and abused by courts, which make their decisions exclusively upon hearing Jugendsamt and not parents

- Foreign parents being stripped of their parental rights and/or arrested when trying to work out divorce agreements with the German ex-spouse.

Since the reports are horrific beyond imagination, I am starting to doubt starting a family in Germany...
Keydeck
 
 
 

Jugendamt nach Tod Alessios in der Kritik

 
 
24.01.2015 Drucken Empfehlen
Ministerin fordert Aufklärung - Soko ermittelt

Jugendamt nach Tod Alessios in der Kritik


Eine Woche nach dem gewaltsamen Tod des dreijährigen Alessio in Lenzkirch im Schwarzwald hat sich der Verdacht gegen den Stiefvater erhärtet.


KARL-HEINZ ZURBONSEN
 
 
Freiburg Der Tod des dreijährigen Alessio aus Lenzkirch, der von seinem Stiefvater am Freitag vergangener Woche auf einem Schwarzwälder Bauernhof totgeprügelt worden sein soll, wird jetzt von der 15-köpfigen "Soko Schwarzwald", der Staatsanwaltschaft und dem Regierungspräsidium Freiburg als Aufsichtsbehörde des Landratsamtes Breisgau-Hochschwarzwald genau aufarbeitet. Der Stiefvater bleibt unterdessen bei seiner Darstellung, er habe das Kind zwar geschlagen, es sei aber durch einen Sturz auf einer Treppe zu Tode gekommen. Das Jugendamt verteidigte seine Arbeit.
Wie das Polizeipräsidium und die Staatsanwaltschaft in Freiburg gestern gemeinsam mitteilten, werden der Tatort, die medizinische Vorgeschichte des misshandelten Kindes, das Verhalten des Jugendamtes und die Familiensituation genau untersucht. Die Kripo sicherte umfangreiche, den Fall betreffende schriftliche Unterlagen beim Jugendamt. Bisher wurden schon mehr als 40 Personen befragt und vernommen, von denen sich die Ermittlungsbehörden genauere Erkenntnisse zur Familiensituation und zu einzelnen Familienangehörigen erwarten.

Unmittelbare Tatzeugen zum Geschehen am 16. Januar gebe es nicht, berichtete die Kripo. Die Ermittler versicherten, nach wie vor sprächen bisherige Erkenntnisse gegen einen Unfall. Für ein Unglück gebe es am Tatort keine eindeutigen Anhaltspunkte. Unklar bleibe das Motiv. Der Tatverdächtige sitzt in Untersuchungshaft. Er hat ein Teilgeständnis abgelegt.

Zunehmend unter Druck geraten gut eine Woche nach dem Tod des Jungen das Jugendamt und seine Chefin, Eva-Maria Münzer. Familienministerin Katrin Altpeter sagte, sie könne bisher nicht nachvollziehen, warum das Kreisjugendamt angesichts eindeutiger Hinweise aus der Uni-Kinderklinik den Buben bei dem Stiefvater belassen habe. Die Universitätskinderklinik in Freiburg hatte Mitte der Woche veröffentlicht, dass es das Jugendamt im Sommer 2014 wegen akuter Gefährdung des Jungen dringend vor der Rückkehr in die häusliche Gemeinschaft gewarnt und Strafanzeige gestellt hatte. "Nach dem Tod des Jungen fragen wir uns natürlich, was haben wir übersehen, wo ist der Knackpunkt?" Alle Modalitäten müssten, wenn Ruhe eingekehrt sei, auf den Prüfstand.


24.01.2015 - 08:30 Uhr

Prof. Dr. Wolfgang Klenner ist von uns gegangen - Selbstloser und bahnbrechender Einsatz für Trennungs- und Scheidungskinder und deren Eltern

2015-01-25
Prof. Dr. rer. nat. Wolfgang Klenner. Pioneer im Erkennen der entstehenden Beziehungskonflikte durch Trennung und Scheidung in den Familien.
Prof. Dr. rer. nat. Wolfgang Klenner. Pioneer im Erkennen der entstehenden Beziehungskonflikte durch Trennung und Scheidung in den Familien.

Detmold/Oerlinghausen bei Bielefeld. Einer der größten Vorkämpfer zur Überwindung von kid – eke – pas Kindesraub in Deutschland – Eltern-Kind-Entfremdung – Parental Alienation Syndrome hat uns verlassen. Der bekannte Diplom-Psychologe Prof. Dr. rer. nat. Wolfgang Klenner lag zuletzt schwer krank im Krankenhaus, in dem er heute morgen verstarb.
Eine seiner engsten Mitarbeiterinnen und in ständigem telefonischen Kontakt stehende Mitstreiterin, Frau Dorette Kühn von der Selbsthilfegruppe in Lüneburg, erreichte ARCHE mit dieser Trauernachricht. Klenner habe, so Frau Kühn, die menschlichen Aspekte, das Leid der Kinder und deren Eltern verstanden. Hilfesuchende fühlten sich bei ihm aufgehoben. Er war kein Jurist, sondern ein feinfühliger Psychologe, der die zugrunde liegende Beziehungssituation und den Grad der Entfremdung schnell erfasste und zu helfen versuchte, wo immer er konnte.
Besonders erwähnt Frau Kühn bei unserem heutigen Telefonat Klenners selbstlose Einstellung zu seiner Bezahlung. Er hat Leuten geholfen, ohne etwas zu verlangen und war dabei selbst dankbar für alles, was man ihm angedeihen ließ. So wiederholte er immer wieder den Satz: “Frau Kühn, wer hat mein Studium bezahlt ? Das Volk ! Und jetzt bin ich in der Lage diesem Volk etwas zurückzugeben.”
Prof. Klenner habe kein Verständnis dafür gehabt, dass seine Berufskollegen mit der gleichen Ausbildung sich am Leid der Menschen noch bereichern. “Sie haben vergessen, wer ihnen das Studium ermöglichte !”, sagte er zu Dorette Kühn. Er habe es regelrecht gehasst, wenn Menschen, die die gleiche Ausbildung hatten wie er, Menschen in Notsituationen – also im Kampf um ihre Kinder gegen die Gerichte und Jugendämter – das letzte Geld aus der Tasche gezogen hatten für Gutachten mit horrenden Summen.


Prof. Dr. Wolfgang Klenner. Psychologe und Vorreiter gegen Eltern-Kind-Entfremdung.
Prof. Dr. Wolfgang Klenner. Psychologe und Vorreiter gegen Eltern-Kind-Entfremdung.

Viele seien an ihn herangetreten mit ihren Gutachten. Er hat diese durchgesehen, hat Menschen begleitet zu Anhörungen, ist ohne Geld zu nehmen auch quer durch Deutschland gefahren, um diesen leidenden Menschen zu helfen. Er stand Vätern und Müttern zur Seite.
Sogar persönlich hat er Jugendämter und Gerichte angeschrieben, sich eingesetzt und Vorschläge zur Lösung der Problematik gemacht.

Eine seiner letzten Veranstaltungen, die er per Videoaufzeichnung aus dem Krankenhaus begleitete mit besten Wünschen für die Veranstaltung und Glückwünschen zu den Verdiensten von Jörg Mathieu, dem Herausgeber des leider in der Zwischenzeit eingestellten Fachmagazins für kindgerechte Familienpolitik PAPA-YA, ist

Bindungsabbruch = Riss durch die Seele .

 

http://www.archeviva.com/prof-dr-wolfgang-klenner-ist-von-uns-gegangen/ 

Kinderrechte in Deutschland - Jugend fordert Aufnahme ins Grundgesetz




Kinderrechte sollen ins Grundgesetz. Das zumindest fordern drei Viertel der 10-17-Jährigen. Und was halten die Eltern davon? Und sind die Politiker überhaupt bereit, die Forderung auch umzusetzen?

23.01.15

Kindesraub – Wenn sie kommen bei Nacht


Kindesraub – Wenn sie kommen bei Nacht


kinderklaustaat-m
Gedicht eingestellt mit freundlicher Genehmigung von © Karin Jäckel



“Polizei! Öffnen! Wir brechen sonst ein!
Aufmachen! Sofort! Lassen Sie uns herein!”
Die Stimme donnert. Es donnert die Faust.
Die Mutter, im Tiefschlaf, schreckt auf. Ihr graust.

“Ein Albtraum”, denkt sie und deckt sich schnell zu.
Müde ist sie. Noch ein Stündchen bleibt Ruh.
Da hämmert es wieder wie irr an der Tür.
“Einlass!”, brüllt jemand. Laut wie ein Tier.
Die Mutter springt auf, greift nach Slip und BH,
da poltert’ s herein, da sind sie schon da,
bewaffnet, mit Hund, sind es sechs oder mehr,

Gesichter vermummt, im Anschlag Gewehr.
“Das Jugendamt.” Eine Frau weist sich aus.
“Wo sind die Kinder? Die müssen hier raus.”
Die Kleinen im Bett hören die Mutter schrei’n,
ihr Bitten und Flehen, ihr Toben, ihr “Nein!”
In Panik verkriecht sich der Jüngste im Schrank,
er denkt an die Geißlein und den Wolf, der ertrank,
weil die Mutter kam, ihm die Kinder entriss
und den Bösewicht tief in den Brunnen schmiss.

Doch sie sind schon im Zimmer, zu zweit und zu dritt,
der Hund an der Leine sucht schnüffelnd mit.
Sie schnappen die Kinder, auch den Kleinen im Schrank.
Sie zerren ihn raus, er strampelt sich blank.
“Mama, ich will nicht! Hilf, Mama! Nein! Nein!”
Die Mutter will zu ihm, sie schließen sie ein,
noch aus dem Auto hört , gellend, sie: “Nein!”

Sie sieht sie nicht wieder. Ihre Kinder sind fort,
versteckt vor der Mutter an heimlichem Ort.
Sie kämpft bei Gericht, doch sie sind ihr geraubt.
Das Jugendamt hat einem Nachbarn geglaubt.
Der hatte es satt, das Trappeln im Haus,
das fröhliche Kinderlachen hielt er nicht aus.

Ein Anruf beim Amt, ein erfundener Grund,
schon griffen sie zu, die Häscher mit Hund.
Auf Verdacht ab ins Heim, die Familie zerschlagen.
Der Mutter hilft weder Kämpfen noch Klagen.
Im Namen des Volkes ist alles legal,
auch wenn man Eltern das Liebste stahl.

Das hatten wir schon mal, lang ist es nicht her,
da stampften die Stiefel, präsentiert das Gewehr,
da herrschten noch Zucht und auch Ordnung im Land,
da kam in den Knast, wer nicht staatskonform stand,
da entzog man die Kinder, brach den Eltern das Herz,
das lehrte gehorchen durch Folter und Schmerz.
Wie weit scheint das weg, wie längst überwunden.

Fern glaubt man das Deutschland der finstersten Stunden.
Nazi und Stasi, sie schienen begraben,
und feiern doch Urständ in heutigen Tagen,
sind so verdammt nah, wenn sie kommen mit Macht
und rauben wieder die Kinder bei Nacht
und keiner kann helfen, nicht mal das Gericht,
weil das Jugendamt immer das letzte Wort spricht.
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