Mühlhausen.
Eine 53-Jährige muss 1000 Euro und ein 55 Jahre alter Kripobeamter 4000
Euro Auflage zahlen. Das Geld erhält das Kinderheim, in das die
Pflegetochter 2004 geflüchtet war.
Eine Zahlung an
die 25-Jährige hatten die Angeklagten zuvor abgelehnt. "Die
Staatsanwaltschaft geht nicht davon aus, dass die Angeklagten unschuldig
sind", sagte Staatsanwalt Michael Bilz,
als er gestern seinen Antrag begründete. Die für eine Verurteilung
"notwendigen exakten Feststellungen" seien aber nicht möglich, eine
"beträchtliche Vorschädigung" des Kindes aus der Zeit vor dem Aufenthalt
bei den Pflegeeltern sei nicht auszuschließen. Die
Anklageschrift war von Schlägen, Beschimpfungen, Erniedrigungen,
Beleidigungen und einer Ungleichbehandlung gegenüber den leiblichen
Kindern ausgegangen. Der 55-jährige Angeklagte und seine mitangeklagte
Ehefrau hatten im Prozessverlauf sämtliche Vorwürfe abgestritten.
12.06.12 / TA
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