Antwort Offener Brief:
Amtsgericht
Lübeck
Gross Grönau, 08.05.2012
Am Burgfeld
7
23568
Lübeck-Schleswig Holstein
Bitte zum AZ:
28 C 1581/11
Frau Richterin Melis
AZ 702Js 23751/11 StA Frau Dr.Gropp
28
C 3520/11 Herr Evora
313
E2-SH 58/10 Herr Stojan
…..
Per Fax: 3 Seiten
Sehr
geehrte Frau Melis!
Vielen
herzlichen Dank für Ihr deeskalierendes Einwirken.
Die
Absichten der RA Klohs mich in meiner bürgerlichen Existenz nach unberechtigtem
Sorgerecht/Kindesentzug weiterhin massiv zu schädigen, sind aus den Ihnen
vorliegenden Unterlagen, auch aus dem absurden Sorgerechtsverfahren, an dem
Frau Klohs federführend beteiligt war, bekannt.
Frau RA
Klohs verteilt zum o.g. AZ schriftlich
ihre Methodik, wie sie mir mit Verleumdungen, Beleidigungen, Diskriminierungen,
sittenwidrig vorsätzlicher Schädigung einen Minderjährigen entzieht und dazu
behauptet, meine Angaben, wären unwahr.
Das mein
Sohn in 3 Jahren massiv wissentlich geschädigt wurde und seitdem verschwunden
ist, entspricht den Tatsachen.
Anschliessend
tritt sie gegen mich an, damit nichts an die Öffentlichkeit gelangt.
Mind. 21
Richter wurden von RA Klohs dazu seit Mai 2011 aktiviert.
Frau RA
Klohs Lübeck belügt und täuscht Richter, nutzt das System und selektiv für sich,
geltendes Recht.
Stiftet
meinen Sohn vermutlich zu Straftaten an, um ihn gegen mich vor Gericht antreten
zu lassen (Inhalt der falschen Eidesstattlichen Versicherung meines Sohnes-
angenommen wieder Richter Socha).
Frau Klohs
täuscht als Organ der Rechtspflege in Strafanzeigen gegen mich Straftaten
(Volksverhetzung) vor, schickt mir in vermutlich betrügerischer Absicht eine
falsch erstellte Rechnung zu diesem AZ und nötigt mich innerhalb von 4 Tagen
zur Barzahlung in ihrer Kanzlei.
Dieses AZ
entspringt einer Eidesstattlichen Falschaussage der RA Klohs.
Ich
erinnere an mein Schreiben und Fragestellung an Richter Evora vom 20.04.2012.
Eine
Antwort von Richter Evora steht noch aus.
Ebenso eine
Anfrage zu Ermittlungen gegen die Beteiligten des Sorgerechtsverfahrens und
deren Methoden, von amtswegen der Staatsanwältin Frau Dr.Gropp vom gleichen
Datum.
Zur
„Erinnerung“ der RA Klohs Lübeck vom 12.04.2012 die Ordnungshaft durchzusetzen, ist
folgendes anzumerken:
1)
Ich wurde
aufgefordert ein Attest eines Amts-oder Facharztes vorzulegen.
Das habe
ich getan. Mein Arzt ist Facharzt. Und mit meinem gesundheitlichen Befinden
seit den 90er Jahren vertraut.
An den
Fakten wird auch kein Amtsarzt etwas ändern.
Frau Klohs
möchte doch nicht unterstellen, dass Dr.Otto falsche Angaben macht oder
betrügt?
Frau Klohs
möchte in diesem Punkt an die gültige Rechtssprechung erinnern?
Ist es
tatsächlich so, dass Frau Klohs nun auch als einen ihrer „Zeugen“, Herrn
Richter Spangenberg mit einbeziehen möchte?
Ich bin
nicht gehbehindert und war es auch nie. Meine gesundheitliche Verfassung war
für das Erscheinen zur Ladung am Termin nicht relevant.
Das ich
Frau RA Klohs Lübeck als Strafantragstellerin in meinen Veröffentlichungen
NICHT verleumdet habe und meine Veröffentlichungen Bezug auf vorangegangene
Tatsachen , auch der Verfahrensbeiträge in vorangegangenen AZ der RA Klohs
Bezug zu Tatsachen darstellen, wie Richter Spangenberg formulierte, wäre damit
im Urteil geklärt.
2)
Ich
„behaupte“, ich hätte eine Schwerbehinderung von 50%?
Und weiter,
ich hätte eine schlichte Diabetes?
Ich hab
keinen Diabetes. Und was an Diabetes schlicht sein soll, nach Frau Klohs
Auffassung, entzieht sich meiner Kenntnis.
3)
Seit wann beurteilt
eine mir fremde Rechtsanwältin was für mich medizinisch notwendig ist und was
nicht, welche Entscheidungen ich zu welchem Thema in MEINEM LEBEN treffe?
Es war
schon ausreichend, dass sie mein Kind und unsere Familie mit Spekulationen,
Lügen, Verhinderung von Eltern/Kinderrechten u.a. statt Realitäten unablässig
ohne Unrechtsbewusstsein und gewissenlos grundlos zerstört hat und dies auch
mit ihrer Hafterinnerung weiterverfolgt.
Frau Klohs
hat sich in den rechtsfreien Raum begeben und einem Kind die Mutter genommen!
Es geht
Frau Klohs ersichtlich nicht um geltendes Recht!
Es geht um
vermeintliche Macht und Druck auszuüben – mit zerstörerischer Gewalttätigkeit
gegenüber Kindern und Eltern.
Zum
Verleumdungsverfahren gegen mich, habe ich berechtigterweise ein
Psychiatrisches Gutachten über die RA Klohs Lübeck beantragt.
Auch ist
Frau Klohs davon überzeugt, dass die auch bei der Ärztekammer bekannte
Gutachtenfälschung absolut richtig sei und ich unwahre Aussagen über den
Gefälligkeitsgutachter Dr.Neuhauss Lübeck tätige.
Zudem
schreibt sie, dass sie sich mit Richtern des Sorgerechtsverfahrens bespricht,
eine gut sortierte Mutter in einer Betreuung unterzubringen und sich
offensichtlich verfolgt fühlt, dass ich oder jemand anders ihr etwas antun
würde.
Wie kommt
eine Fachanwältin für Familienrecht RA Klohs Lübeck, die von sich überzeugt ist, zum Kindeswohl gehandelt zu haben, so etwas
äussert?
Und wie
kann sie weiterhin davon überzeugt sein, obwohl die Fakten seit Beginn des
überflüssigen Sorgerechtsverfahrens anders lauteten? Auch danach.
Auch einen
mit reichlich Diagnostik und intrinsischen Problemen behafteten gerade mal 15
jährigen Jungen, gemeinschaftlich mit familienfernen Leuten seit 3 Jahren aus
seinem intakten Umfeld zu isolieren und wie vorausgesehen zum Werkzeug der
Verfahrensbeteiligten gegen seine Mutter zu degradieren?
Unter
anderem Alkoholabusus, rechtsradikales, antisemitisches Verhalten in seinem
Umfeld (Jugendamt,KJHV,fremder Erzeuger im Sektenmilieu-nunmehr
Sorgerechtsinhaber durch Abstimmungsverfahren Richter Ingo Socha AG Lübeck),
als förderlich zu halten?
4)
Eine Kopie
meines FB accounts liegt der Staatsanwaltschaft Frau Dr.Gropp Lübeck, vor.
Falls dies für jemandem, ausser RA Klohs, von Interesse sein sollte und der
Wahrheitsfindung dient.
Vielen
herzlichen Dank, Frau Melis für Ihr deeskalierendes Einwirken.
Das erlebe
ich seit fast 3 Jahren zum ersten Mal.
Ich bitte
Sie, diese Eingebung beim Landgericht zur Beschwerde vom 25.10.2011 gegen den Ordnungshaftbeschluss, vorzulegen.
Mit den
besten Wünschen
Christina Trautmann
Christina Trautmann
Pharmareferentin
Syst.Coach
Syst.Coach
Falkenweg 48
D - 23627 Gr.Grönau
Tel. 0049 (0) 4509-799 180
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