Kinder, Kinder,...
Hauptverantwortliche: Mütter und Väter, die dem anderen Elternteil die faire, gleichberechtigte Verteilung der Elternrolle verweigern – teils oft auch „dank“ juristischer und behördlicher „Hilfe“.
Deutschland
ist kein Paradies für Kinder. Weder über Weihnachten, noch den Rest des
Jahres. Nicht für etliche Trennungs- und Scheidungskinder. Anstatt
wahres, aufrichtiges Kindeswohl in Streitfällen in den Mittelpunkt zu
stellen, tragen zahlreiche einstige Paare ihre Trennungs- und
Elternprobleme auf dem Rücken ihrer Sprösslinge aus. Ämter, Behörden,
Vereine, Kanzleien und Gerichte trügen ihren Anteil mit bei.
Recht haben und Recht bekommen, das sind
bekanntlich ganz unterschiedliche Dinge. Hintergrund: Unser Staat und
die Rechtsprechung stehen im Zweifel der allein Sorgeberechtigten oder
dem Elternteil zur Seite, bei dem das Kind lebt oder die Kinder
aufwachsen. Warum? Weil eine Mutter, die ihr Kind erzieht, oder ein
Vater, beim Familiengericht in der Regel als „der bessere Elternteil“
angesehen wird. Als juristisches Schutzschild gelten unter anderem das
alleinige Sorgerecht und auch der Wohn- beziehungsweise Aufenthaltsort
des Nachwuchses – tituliert als „Kindeswohl“. Das ist allerdings ein
sehr, sehr dehnbarer Begriff.
Seit dem Aufheben des automatischen
Sorgerechts in Deutschland für die Kindsmutter – vom Europäischen
Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg – hat sich das Blatt zwar
ein wenig gewendet, allerdings in der Theorie, auf dem geduldigen
Papier. In der Praxis wird in vielen Fällen weiter an alten
Rollenbildern festgehalten. Von Gleichbehandlung oder der gewünschten
geschlechtlichen Gleichberechtigung kann dann keine Rede sein.
Eine im November veröffentlichte Studie
der Medizinischen Fakultät der Eberhard Karls-Universität Tübingen legt
den Fokus auf die Lebenssituation der Trennungs- und Scheidungskinder in
unserer Republik. Daten von Vätern und Müttern wurden erhoben, die
getrennt von ihren Kindern leben und weniger Kontakt haben, als sie sich
wünschen.
„Die Ergebnisse deuten auf systematische
Probleme im familiengerichtlichen Bereich hin. Täuschungen von
Gerichten, Falschbeschuldigungen und Beeinflussung von Verfahren und
Verfahrensbeteiligten werden in fast jedem zweiten Fall genannt“, so ein
Zitat aus der Zusammenfassung der Studie. Im Klartext: Vor Gericht wird
gelogen, getrickst und betrogen, um das Kind oder die Kinder dem
anderen Elternteil vorzuenthalten – sie zu entfremden.
Grundlage der „KiMiss-Studie 2012“:
Zwischen Anfang Januar und Mai wurden über vier Monate Fragebögen für
1.426 Kinder ausgefüllt. Untersucht wurden Strategien, „die eine
Entfremdung des Kindes vom anderen Elternteil zur Folge haben“. Laut
Studie geben die Befragten in 80 Prozent der Fälle an, „dass ihnen jede
Form einer fairen und gleichberechtigten Verteilung der Elternrolle
verweigert wird“.
Was heißt das in der Praxis? Sie erhalten
keine Informationen über ihr Kind oder ihre Kinder. In über 70 Prozent
der Fälle werden der Kontakt zum Kind unterbunden und Umgangsregeln
ausgehebelt, gezielt missachtet. Dabei besteht laut Gesetz „das Recht
und die Pflicht auf Umgang“. Auch, wenn kein gemeinsames Sorgerecht
vorliegt. Die Kritik der Studienteilnehmer und der -verfasser: „Viele
der Probleme lassen sich auf eine monopolisierte Sorgerechtsregelung
zurückführen.“ Insbesondere, wenn eine Mutter darüber verfügen kann, „ob
und in welchem Umfang der andere Elternteil sich um ein gemeinsames
Kind kümmern und Kontakt zu ihm pflegen kann“. Die Mütter haben in der
Regel das alleinige Sorgerecht auf Grund der Geburt des Kinds.
Sage und schreibe 75 Prozent der
Studienteilnehmer sehen ihr Kind, wenn es zwischen den Stühlen sitzt,
durch den anderen Elternteil als „misshandelt“ oder „missbraucht“ an. 49
Prozent verwenden die Worte „Kindesmissbrauch“ und „-misshandlung“ in
direkter Form. „Etwa 20 Prozent der Befragten geben an, dass das Kind
von ihnen vollständig entfremdet sei, oder keinen Kontakt mehr zu ihnen
habe oder wolle“, so ein weiteres Ergebnis. Die Angst, die Mutter, ihre
Liebe, zu verlieren, bis hin zum Bett und Kühlschrank, ist eben stärker,
wenn gezielt manipuliert und instrumentalisiert wird, als die Liebe zum
Vater. Wobei auch Mütter durch väterlichen Machtmissbrauch in diese
Lage kommen können. Die wirklich Leidtragenden sind aber immer die
Kinder.
Angeprangert wird in der Studie zudem ein
Kommerzialisieren des familienrechtlichen Systems durch Juristen und
andere eingebundene Berufsgruppen. Hier wird von Betroffenen zum
Beispiel auch „Willkür und Inkompetenz von Behörden“ angeführt. Einige
sind der Ansicht, „dass sie psychisch und finanziell zerstört und um
einen der wichtigsten Bestandteile ihres Lebens beraubt worden seien“.
Nicht zu vergessen, dass in den
seltensten Fällen das Lügen, um das Kind an sich zu klammern und
Prozessbeteiligte hinters Licht zu führen, strafrechtliche Konsequenzen
bei Familiengerichten hat – ganz im Gegensatz zu sonstigen juristischen
Verfahren. Die Mütter oder Väter betrieben oft bewusst ein übles „Spiel
auf Zeit“, um möglichst lange den Umgang zu verhindern oder
einzuschränken. Meist mit großem Erfolg.
Die Verfasser der aktuellen
„KiMiss-Studie 2012“ sehen dringenden Handlungsbedarf: „Die
Studienergebnisse verlangen, die Begriffe ‘Kindeswohl‘,
‘Kindeswohlgefährdung‘, ‘Kindesmissbrauch‘ und ‘Kindesmisshandlung‘ zu
definieren. Insbesondere erscheint die Klärung der Frage notwendig, in
welchem Ausmaß die bestehende Rechtslage oder Rechtspraxis einen
Sorgerechtsmissbrauch erlaubt, im Grund einem Missbrauch oder einer
Misshandlung des anderen Elternteils gleichkommt und in seiner Relevanz
für das Kind und dessen psychosoziale Entwicklung beurteilt werden
müsste.“
Mütter wie Väter sollten nicht Rache-
oder Machtgelüste über das Wohl ihres Kinds stellen. Der gesamte Apparat
– im Einsatz es zu schützen – dürfe sich nicht durch falsche Aussagen
und Darstellungen blenden lassen. Kinder lieben Mutter und Vater. Sie
wollen nicht Spielball von Rache, Hass, Wut, Eifersucht oder
Enttäuschung werden. Vor allem wollen sie nicht ausgespielt und zu
Entscheidungen gezwungen werden, welche die Liebe und Zuneigung zu
Mutter oder Vater betreffen. Sie wollen bedingungslos lieben.
Wer mit Lügen ein Kind an sich bindet,
gar entfremdet, schadet nicht dem Ex-Partner, sondern dem Kind.
Und die
Gerichte sind gefragt und gefordert, das wahre, echte Wohl des Kinds zu
verfolgen. Nicht wie angeprangert, die Interessen des sich besser
„verkaufenden“ Elternteils zu unterstützen. Lügen, tricksen und Fakten
gilt es zu unterscheiden – frühzeitig. Es gehen sonst Umgangsjahre ins
Land, die dem Kind buchstäblich gestohlen werden – meistens durch die
Mutter. Es gilt das Grundrecht, die Pflicht, den Kindern umfassenden
Umgang zu erlauben.
http://www.wochenblatt-journal.de/index.php?id=25&tx_ttnews[tt_news]=1823&cHash=8d923a51d5fc3e0b6736d517fb5854bc
Sehr geehrte Damen und Herren,
AntwortenLöschenich kann diesen Artikel nur unterstreichen. Bei mir liegt jedoch der umgekehrte Fall vor. Mir, als Mutter dreier Kinder, wurde durch den zu allen Taten bereite Kindesvater meine älteste Tochter weggenommen. Meine Bemühungen und auch die Bemühungen vom Verfahrenspfleger, meiner Anwältin wie auch vom Jugendamt sind vor all den unberechtigten und nicht nachgewiesenen Anschuldigungen, Verleugnungen des Kindesvaters beim OLG Hamm im September 2012 gescheitert. Gegen das Gutachten durfte gar nicht erst gesprochen werden (der Verfahrenspfleger wurde im Gerichtssaal durch die Anwältin und den Richtern für seine treffende Stellungnahme gerügt!). Er hatte das Spiel der Gegenpartei durchschaut und somit auch das Gutachten bzw. dessen Verfasserin negativ kritisiert.
Es war ganz klar ersichtlich, dass es hierbei nicht mehr um das Kindeswohl ging, sondern eher das Prinzip: Die eine Krähe hackt der anderen Krähe nicht das Auge aus. Bei meinem Fall wurden die Interessen des Kindesvaters berücksichtigt, obwohl er nur 2-3 Mal um das gemeinsame Kind kümmerte.
Es wurde ihm das Kind zugesprochen, sowie das Aufenthaltsbestimmungsrecht. Das gemeinsame Sorgerecht bleibt erhalten. Kurz nach Weihnachten 2012 wurde mein Kind aus unserer Familie gerissen und somit auch von 2 weiteren Geschwisterkindern.
Nun ist der genau so, dass eine Entfremdung stattfindet, verursacht durch den Kindesvater, da er sich immer wieder etwas einfallen lässt, damit ich mein Kind bzw. die Geschwisterkinder ihre Schwester nicht sehen können. Dazu kommt die Entfernung, nämlich rund 650 km.
Eine Klage auf Umgangsrecht ist bereits in Arbeit. Was bleibt mir anderes übrig, als diesen Weg gehen zu müssen?! Wenn ich nicht um mein Kind kämpfe, wer sonst?
Mit freundlichen Grüßen
eine Mutter aus NRW
Hallo,
AntwortenLöschenich bin Mutter und mir geschah genau das und geschiet immer weiter und gravierender zu Lasten meines Kindes ... Bitte schaut auf meiner Seite und helft mir ... Danke mutter aus Österreich
https://www.facebook.com/groups/497071740347885/
Hallo,
AntwortenLöschenich bin ein Vater von 3 Kindern (und 2 Katzen). Bei der Trennung nach über 25 Ehejahren war ein Kind schon erwachsen mit eigener Wohnung, die beiden anderen Kinder damals 13 und 19 blieben zunächst bei mir und hielten zu mir. Der Jüngste wollte erst nicht zur Mama, ich habe ihn aber regelmäßig überreden können, so dass der Kontakt tatsächlich 14 tägig und regelmäßig war.
Nach dem Auszug meiner mittlerweile Ex brach zuerst der Kontakt zur Ältesten nach 3 Monaten ab.
Nach insgesamt 9 Monaten zog dann auch mein großer Sohn aus und wollte mich sogar verklagen. Er und meine Ex überwiesen sich gegenseitig Geld, damit ich auch mehr Trennungsunterhalt zahlen sollte. Auch hier brach der Kontakt komplett ab, der eigene Sohn wollte seiner Vater sogar wegen Geldforderungen zusammenschlagen.
Der große Sohn verschaffte sich Zugang zu meiner Wohnung während meiner Abwesenheit und "organisierte" Dinge für sich und seine Mutter aus meinem Hausstand und meinen Anschaffungen. Der Jüngste bekam das mit, wurde aber zum Schweigen verdonnert.
Nach 1,5 Jahren zog dann mit 15 auch der Jüngste zu ihr, sämtlicher Kontakt brach dann auch hier ab.
Nach 1 Jahr verschwand die erste Hauskatze (ein Freigängertier), nach 3 Jahren die zweite Katze (gechipt und registriert auf mich) -natürlich auch während meiner Abwesenheit -, jeweils unter Mithilfe der eigenen Kinder und verbringen nun ihr Dasein in einer Etagenwohnung.
So werden heutzutage Kinder als Waffe -scheißegal was aus ihnen wird - missbraucht und ich muss als Vater relativ tatenlos zusehen.
Jetzt hat das AG jüngst entschieden, dass beide Katzen (sie werden als Hausrat) bei ihr in der Wohnung bleiben dürfen: Ich könne nicht nachweisen, dass die gechipte registrierte Katze mein Alleineigentum sei.
Wo ist da eine gerechte Aufteilung:
Kinder weg, Katzen weg, was kommt als Nächstes?
Liebe Väter (sind meistens die Betroffenen) aber auch die wenigen betroffenen Mütter :
Wann schaffen wir es in unserem ach angeblich so zivilisierten Land endlich diese Missstände, für mich Kindesmissbräuche, zu unterbinden.
Rechtsanwälte verdienen sich dumm und dämlich, Richter sind gelangweilt und entscheiden in alter Gutsherrenart -meist zugunsten des ach so schwachen Geschlechtes.
Das Kindeswohl ist da nur Nebensache:
Geschäftsfeld Familienrecht mit einem Milliardenumsatz und der Staat sieht recht tatenlos zu.