17.02.13

Jugendämter - Menschenrechtsverletzungen in Deutschland – Politk unternimmt nichts




Grundgesetz, Artikel 6:




(3) Gegen den Willen der Erziehungsberechtigten dürfen Kinder nur auf Grund eines Gesetzes von der Familie getrennt werden, wenn die Erziehungsberechtigten versagen oder wenn die Kinder aus anderen Gründen zu verwahrlosen drohen.



(4) Jede Mutter hat Anspruch auf den Schutz und die Fürsorge der Gemeinschaft.


Der Grand-Senior des internationalen Kindschaftsrechts und Völkerrechts RA Dr. Peter Koeppel aus München sagte immer wieder: “Das deutsche Kindschaftsrecht kennt das Wort “Liebe” nicht… Deutschland ist nicht in der Lage, sich selbst zu korrigieren. Die Gleichstellung der nichtehelichen Eltern wird auch nicht aus Deutschland kommen.” Und er hat Recht gesprochen!
Seit Jahren wehren sich Eltern aus allen Herrenländern gegen die Mißhandlung ihre Kinder durch Kindes- und Sorgerechtentziehung, weil die deutsche Politik die Menschenrechte und die UN-Kinderrechtskonvention nicht anwenden will.






Diese Kinderrechtsverletzungen werden mit Hilfe eines inzwischen weltweit als Kinderklaubehörde verpönten Jugendamts gefördert, welche sich ohne jegliche fachliche oder interkulturelle Kompetenz befugt fühlt, alleine über das “Kindeswohl” zu entscheiden, ohne rechtsverbindliche oder sozialpsychologisch festgelegte Definition dessen, was als “Kindeswohl” angesehen wird. Mit anderen Worten, diese JugendamtmitarbeiterInnen haben faktisch weder eine Ahnung von Kinderliebe noch eine Vorstellung von Menschenrechten und auch keinerlei fachliche Ausbildung, um über Familien befinden zu können. Eine Kontrollfachaufsicht hat das deutsche Jugendamt nicht. Es bewegt sich mit seinen Entscheidungen quasi im rechtsleeren Raum.
Die wahren FamilienrichterInnen sitzen nicht am Familiengericht, sondern in diesem rechtsleeren Raum Jugendamt. 






So können JugendamtmitarbeiterInnen tagtäglich Beihilfe bei den brutalsten Kindesentziehungen leisten oder sie ordnen diese seelische Vergewaltigung wie Freiwild mit Hilfe der Staatsmacht an. Einen Gerichtsbeschluß brauchen sie auch bei den willkürlichen Umgangsvereitelungen für Jahre zwischen hilflosen Kindern und hilfesuchenden Eltern nicht. So kann der Leidensweg jahrelang andauern bis eine solche Entscheidung aus Straßburg endlich einmal kommt. Gesellschaft, Medien und Politik schauen dabei gleichgültig und tatenlos hin.

Seit Jahrzehnten ist bekannt, was Eltern und ihre Kinder mit deutschen Jugendämtern durchmachen müssen. Seit Jahrzehnten wächst der Wiederstand gegen die familienverachtende Familienrechtspraxis. Dennoch unternimmt die Politik nichts dagegen. Fehlentscheidungen werden vielmehr vertuscht und Eltern, die um ihre Kinder kämpfen, werden als Querulanten eingestuft und durch lebensbornähnlichen Methoden mit Liebesentzug und mit dem eigenen Kind als Waffe erpreßt.
Obwohl Deutschland Menschenrechtsverletzungen in anderen Ländern vorschnell anprangert, wurde es bereits zehn Mal vor dem Europäischen Menschenrechtgerichtshof verurteilt: 

Die deutschen Jugendämter stehen dabei jedes Mal im Mittelpunkt der Kindesmißhandlung und Familienzerstörung. 

Als Familienministerin Ursula von der Leyen anläßlich einer Tagung durch den Berliner Rechtsanwalt Stefan Hambura auf Hunderte Petitionen aufmerksam gemacht wurde, die im EU-Parlament Brüssel zur Abschaffung des Jugendamts vorliegen, konnte sie nur lachen.
Das unendliche Leid im Namen des “Kindeswohls” im Schulterschluß zwischen Familiengericht und Jugendamt, dessen Praktiken “schon von Marcin Libicki, dem Vorsitzenden der EU-Petitionskommission in Brüssel, als “brutale Methoden” angeprangert wurde, interessiert keinen deutschen Politiker oder wird billigend in Kauf genommen.






Hier muss sich der Rechtsstaat wohl oder übel die Frage gefallen lassen, ob er in das Zusammenwirken von Familiengericht und Jugendamt überhaupt einsehen kann, da es offenbar den Schulterschluß, jedoch weder fachliche Transparenz noch nennenswerte Qualitätsüberwachungen gibt. Genauso drängt sich die Frage auf, ob die hier beschriebene Familienrechtspraxis in ihrer systembedingten Allmacht eventuell völlig andere Interessen verfolgt und sich nur scheinbar an Grundgesetz, Verfassung und Elternrecht hält. Sollte sich diese Frage bestätigen, müssen schnellstmöglichst tiefgreifende strukturelle Veränderungen folgen, wie auch die Verantwortlichen zur Rechenschaft gezogen werden. Denn niemand ist blinder als der nicht sehen will. Niemand ist unwissender als der, welcher sieht und dennoch nicht zugeben kann, was er sieht.

Über die Praxis des Jugendamtsystems beklagt der renommierte Kinder- und Jugendpsychologe Prof. Dr. Uwe Jopt 
unmißverständlich:  

“Ich kenne so viele Einzelschicksale, so viele verschiedene Jugendämter, wo in der Person der Vertreter sich Inkompetenz, Willkür, Naivität bis hin zur Dummheit paaren, und das ganze eingebunden in eine einzige Macht”. Auch das ist dem Experten klar:

“Die Helferindustrie ist ein erfolgsfeindliches Paradox. Ihre Auftragslage schwillt an, je mehr sie versagt. Ein Kreislauf, ein Wasserkopf von Helfern, der immer neue Planstellen schafft.”

http://tekmanpost.wordpress.com/2012/06/08/menschenrechtsverletzungen-in-deutschland-politk-unternimmt-nichts/ 

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