24.02.13
Falsche Psychologin - Ein neuer Fall Gert Postel? Statt Psychiater diesmal Psychologin!
Eine falsche Psychologin hat wohl seit Jahren zahlreiche Familiengutachten mit unzutreffenden Aussagen verfälscht und damit dazu beigetragen, dauerhaft Kindern Mutter oder Vater zu nehmen.
Mütterlobby liegen mehrere dieser Gutachten vor, die in ungewöhnlicher Weise nahezu ausschließlich auf Beobachtungen der auch als Umgangsbetreuerin tätigen angeblichen Diplompsychologin beruhen. Ihre Aussagen hatten bei Behörden, Gutachtern und Gerichten Gewicht. So wird zum Beispiel in einem Gutachten von Frau Diplompsychologin Ute Rödig der Name Cornelia Gstettenbauer fast 300 Mal erwähnt.
Cornelia Gstettenbauer hatte zwar wohl einmal den Wunsch, Psychologin zu werden, aber ein Diplom hat sie nie erworben. Dies verbarg sie geschickt, und niemand bemerkte – bis heute – dass sie die Berufsbezeichnungen Psychologin und Psychotherapeutin zu Unrecht führte. Sie täuschte Behörden, Gerichte und Gutachter. Jetzt drohen ihr Rückforderungen und Schadensersatzansprüche in beträchtlicher Höhe.
In familienpsychologischen und in familienpsychiatrischen Gutachten, wie z.B. Gutachten des renommierten Gerichtssachverständigen Prof. Dr. Norbert Nedopil mit Dr. Ruth Saueracker, ließ sie sich als „Diplompsychologin“ bezeichnen, ebenso in Zeitungsartikeln, in denen sie als Psychologin auftrat. Auch an der Paracelsus-Heilpraktikerschule tritt Frau Gstettenbauer als „Dipl.-Psy.“ auf.
Frau Cornelia Gstettenbauer schreibt am 04.01.2013: „Ich habe niemals behauptet, ein Diplom erworben zu haben. … So habe ich mich niemals und nirgendwo als Dipl. Psychologin bezeichnet.“
Auf Briefbögen und Rechnungen schreibt sie unter ihren Namen „Psychologin. Staatliche Zulassung zur Psychotherapie“. Beides ist falsch.
Dem Registergericht München schickte sie am 02.01.2009 eine „Änderung der Berufsbezeichnung von Cornelia Gstettenbauer … Im Auszug des Vereinsregisters ist der Vorstand Cornelia
Gstettenbauer noch mit der Berufsbezeichnung Psychotherapeutin eingetragen. Nach dem Inkrafttreten des Psychotherapeutengesetzes lautet die korrekte Bezeichnung Fachtherapeutin für Psychotherapie HPG Zulassung. Ich bitte um Korrektur … Cornelia Gstettenbauer“. Das Psychotherapeutengesetz war aber bereits 10 Jahre früher, 1999, in Kraft getreten.
In den Gründen zu einem Gerichtsbeschluss am Amtsgericht Landsberg am Lech, RiAG Dr. Daum, wurde sie zudem mit Doktortitel als „Psychologin Frau Dr. Gstettenbauer“ genannt.
Mütterlobby hat sich mit den Gutachten befasst. Cornelia Gstettenbauer versorgte die Gutachter bei Familienverfahren mit Aussagen über Väter oder Mütter, mit denen jeweils ein Elternteil aus Umgang und Sorgerecht verdrängt wurde, zu Lasten der Kinder, mit der Folge schwerster Traumatisierung der Kinder. Es gab wohl Auftraggeber. Die Münchner Familienrechtsanwältin Cornelia Strasser- Borgman empfiehlt Mandanten Kontakt mit Cornelia Gstettenbauer von Kiebitz e.V. München, die dann die gewünschte Aussage abgibt. Die Rechnungen wurden im Namen eines Vereines gestellt, als Bankkonto ist das Konto von Cornelia Gstettenbauer genannt. Steuer- und Rechnungsnummern fehlen, ebenso Hinweise auf enthaltene Mehrwertsteuer.
Der Schaden insbesondere für die Kinder ist beträchtlich. Die Staatsanwaltschaft München ermittelt. Wenn sich die Verdachtsmomente erhärten, werden viele Familienverfahren neu aufgerollt werden müssen.
Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft München I erfolgen u.a. unter Az 41 Js 40210/12.
Die erwähnten Mütter und der erwähnte Vater sind Mitglied bei Mütterlobby e.V.i.Gr. und stehen für Fragen zur Verfügung.
Kontaktadresse:
Mütterlobby e.V.i.Gr. , Stresemannstr. 21, 10963 Berlin
0176-96351571
kontakt@muetterlobby.de
www.muetterlobby.de
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Und wie sieht der Urteil aus? Von Familien-Gericht habe ich im September 2015 erfahren, dass es abgeschlossen ist. Ergebnis ist mir leider unbekannt und würde mich brennend interessieren. Wer weiß was?!?! Bitte hier melden. Danke.
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