25.02.13
Soziales, News
von Markus Schmalzried
weil die rechtsbeugung, die hier jetzt schon seit 2010 propagiert wird, für uns betroffene uner- träglich ist. unsäglich was der sogenannte 'runde tisch' betreibt. er verschweigt, dass er propagande für eine aushöhlung des rechts betreibt.
er setzt an die stelle des individualrechts - demgemäß auch missbrauchsopfern eine entschädigung gemäss § 823 bgb zusteht - ein mittelalterliches mitleidsrecht, die Gnade und reproduziert so ein muster, dass Missbrauchsopfer (kurz:MOs) durch ihre täter bereits erfahren haben: abhängigkeit.
`recht` bedeutet jedoch einen schritt aus der abhängigkeit heraus.`recht` gesteht dem individuum - unabhängig davon, welcher straftat es opfer wurde wiedergutmach- ung, klar definierte wiedergutmachung.
Und diese wiedergutmachung bemisst sich individuell an dem schaden, den ein täter angerichtet hat. gehört zu einer folge der tat beispielsweise ein ausbildungsabbruch des sich meist noch in sehr jungen jahren befindlichen opfers, so ist dem MO der daraus entstandene schaden wiedergutzumachen. das geht über die erstattung der summe, die eine ausbildung gekostet hätte bis hin zu einer nachzahlung der gehälter, die ein MO in einem späteren berufsleben gemäss individueller potentiale erzielt hätte.
der dann nachzuzahlende betrag ist um ca. das 100fache höher als die mitleidsbro- samen, die der, das recht usurpierende, sogenannte 'runde tisch', ohne jegliche juristische legitimation, vorschlagen möchte. eine solche rechtsbeugung, noch dazu unter mitregie einer offensichtlich, die bedeutung von recht und individualrecht völlig verkennenden justizministerin, ist bislang in der geschichte deutschlands einmalig.
nötig anzuführen, dass sexueller missbrauch, auch in seinen zivilrechtlichen ansprüchen nicht verjährt? ein opfer einer straftat - § 44 Stpo und der entsprechende paragraph der zpo - muss erst dann strafanzeige bzw. zivilklage einreichen, wenn es dazu in der lage ist. bekanntlich dauert die verdrängung bei sexuellem missbrauch teilweise bis zu jahrzehnten...
Weitere Information:
www.sprachheilmissbrauch.de
www.tagX.sprachheilmissbrauch.de
weil die rechtsbeugung, die hier jetzt schon seit 2010 propagiert wird, für uns betroffene uner- träglich ist. unsäglich was der sogenannte 'runde tisch' betreibt. er verschweigt, dass er propagande für eine aushöhlung des rechts betreibt.
er setzt an die stelle des individualrechts - demgemäß auch missbrauchsopfern eine entschädigung gemäss § 823 bgb zusteht - ein mittelalterliches mitleidsrecht, die Gnade und reproduziert so ein muster, dass Missbrauchsopfer (kurz:MOs) durch ihre täter bereits erfahren haben: abhängigkeit.
`recht` bedeutet jedoch einen schritt aus der abhängigkeit heraus.`recht` gesteht dem individuum - unabhängig davon, welcher straftat es opfer wurde wiedergutmach- ung, klar definierte wiedergutmachung.
Und diese wiedergutmachung bemisst sich individuell an dem schaden, den ein täter angerichtet hat. gehört zu einer folge der tat beispielsweise ein ausbildungsabbruch des sich meist noch in sehr jungen jahren befindlichen opfers, so ist dem MO der daraus entstandene schaden wiedergutzumachen. das geht über die erstattung der summe, die eine ausbildung gekostet hätte bis hin zu einer nachzahlung der gehälter, die ein MO in einem späteren berufsleben gemäss individueller potentiale erzielt hätte.
der dann nachzuzahlende betrag ist um ca. das 100fache höher als die mitleidsbro- samen, die der, das recht usurpierende, sogenannte 'runde tisch', ohne jegliche juristische legitimation, vorschlagen möchte. eine solche rechtsbeugung, noch dazu unter mitregie einer offensichtlich, die bedeutung von recht und individualrecht völlig verkennenden justizministerin, ist bislang in der geschichte deutschlands einmalig.
nötig anzuführen, dass sexueller missbrauch, auch in seinen zivilrechtlichen ansprüchen nicht verjährt? ein opfer einer straftat - § 44 Stpo und der entsprechende paragraph der zpo - muss erst dann strafanzeige bzw. zivilklage einreichen, wenn es dazu in der lage ist. bekanntlich dauert die verdrängung bei sexuellem missbrauch teilweise bis zu jahrzehnten...
Weitere Information:
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VON: MARKUS SCHMALZRIED
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