Beteiligte Familienmitglieder
Kind: Lee-Lou, geboren 04.11.2003, zum Zeitpunkt des Entzuges 3 Jahre alt, trotz vorgeburtlicher Schädigungen kerngesund und in seiner Entwicklung recht fortgeschritten, mittlerweile angebl. "in Behandlung", vermutlich Zwangsmedikation ( ADHS wird durch die Mutter behauptet, vom Kinderarzt bestritten, vermutlich liegt PAS vor ).
Mutter: geboren 1966, also zur Zeit ihrer Tat 40Jahre alt, psychisch krank ( durch ihre eigene Mutter schwer parentalisiert ) mit Anfang 30 aufgrund psychischer Störungen frühverrentet ( auffällige Vorgeschichte ).
Ich: geboren 1958, zum Zeitpunkt des Entzuges 48 Jahre alt, Pazifist, derzeit noch Hilfsarbeiter, mittlerweile Hartz IV, fallbedingt absolut mittellos, bekennender Unterhaltsersatzleistungs-Nichtzahler, da mir der meinem Kind zustehende, natürliche Unterhalt, m.E. contra Legem und wider besseres Wissen, verboten wird.
Sorge- u. Umgangsrecht:
Sorgerechtsstatus: bis 15.01.2007 gemeinsam, dann heimlich und unter Anwendung psychischer Gewalt gegen das Kind, durch die Mutter defacto entzogen, ab 01.02.2007 durch JA Osnabrück ( AsD-West Savim Karakaya ) telefonisch (! und ohne jegliche Begründung ) entzogen ( ab 12.03.2007 mit Billigung des AG Osnabrück Silke Paulmann, durch vorgetäuschte Elternvereinbarung ), ab 30.10.2008 durch das AG auch offiziell entzogen.Umgangsstatus: von ca. April 2007 bis 23.06.2008 stark unregelmäßig, im Schnitt ca. alle 5-6 Wochen für eine Stunde unter unbegleiteter Bewachung ( Begleitung durch "Begleiter" verweigert, vermutlich da vom AG nicht rechtsverbindlich angeordnet ). Dann endgültiges Verbot durch die Mutter ( illegal, aber mit Wissen, Billigung und Förderung durch das AG ). Ab 30.10. 2008 offizielles Verbot durch das AG ( ohne Anhörung/ Wertung der Aussagen des Vaters, oder sonstiger Zeugen/ Beweismittel ).
Keinerlei Auskunftsrecht ( eindeutig contra Legem ) seit 15.01.2007, selbst der Aufenthaltsort des Kindes ist vollkommen unbekannt. Auskunftsanträge/-Klagen von allen beteiligten Instanzen vollständig ignoriert.
Vorgeschichte:
Tätlicher Angriff der Mutter auf den Vater am 24.11.2006, im Kinderzimmer, vor dem schlafenden Kind ( gegen Mitternacht ).Fallbeschreibung:
Nachdem meinem Kind am 15.01.2007 durch die Mutter das Zuhause und der Vater widerrechtlich heimlich entzogen wurden ( § 235 StGB ), wurde dem für uns zuständigen JA ( Tecklenburg, welches, da es laut Mutter keine Probleme zwischen Vater und Kind gab, sie aber jeden Umgang verhindern wolle, sofortigen Umgang zu initiieren versuchte ) am 19.01.2007 durch angebl. Mitarbeiter des Frauenhauses Osnabrück telefonisch die Zuständigkeit entzogen. Das JA und das AG Osnabrück, welche ich sofort einzuschalten versuchte ( ein Herr Schür vom AsD- West Martinistr. 100 und die Richterin AG/FG Marlies Meyer ), bestritten bis 26. 01.2007 jegliche Zuständigkeit und verweigerten jede Tätigkeit. Dann erfuhr ich von Herrn Schür, daß seine Kollegin Savim Karakaya den Fall bearbeite ( dessen ordnungsgemäße Meldung mir verweigert wurde ) und daß diese die Akten aus Tecklenburg anfordern würde ( was sie bis heute offensichtlich nicht getan hat ).Frau Karakaya war für mich nicht erreichbar. Am 31.01.2007 ließ sie mir durch das D.W. Lengerich telefonisch mitteilen, daß ich entweder sofort das ABR für meine Tochter abgäbe, oder es würden nur noch gelegentliche begleitete Kontakte erlaubt.
Am 01.02.2007 rief sie mich an und teilte mir lapidar mit, daß nur noch gelegentliche begleitete Kontakte erlaubt wären ( Erstkontakt mit JA- Osnabrück ).
Meine Frage nach einer Begründung beantwortete sie mit ( Zitat wörtlich ): ”Das ist Sache der Gerichte”, und legte auf.
Ich habe mein Kind seitdem bis 23.06.2008, trotz SR u. ABR nur äußerst unregelmäßig ca. alle 5-6 Wochen für eine Stunde unter unbegleiteter (!) Bewachung sehen dürfen. Der die Begleitung, gegen Lee-Lou's und meinen Willen, verweigernde Psychologe des D.W. verweigerte auch jegliche schriftliche Äußerung. Er behauptet aber, dem AG, dem JA, der Verf.pfl. und der ersten Gutachterin mündlich mitgeteilt zu haben, daß er die Begleitung verweigere, um Lee-Lou den Anschein von Privatsphäre zu ermöglichen, da er sich überzeugt habe, daß wir ein sehr gutes, inniges Verhältnis miteinander haben und keinerlei Gefährdung des Kindes durch mich erkennbar wäre.
Dann verbot die Mutter, mit Wissen, Billigung und Förderung durch JA, Verfahrenspflege, Gutachter u. AG jeglichen Kontakt, mit der “Begründung” ( Zitat ): “nächstes Mal komme ich nicht, da sind Ferien” ( lt. Aussage des Psychologen )
( nachweislich völliger Nonsens, da Kind derzeit 4J. alt und Ferien waren auch nicht ).
Das Auskunftsrecht wurde von der Mutter, deren Rechtsverteterin Renate Ida Kathmann ( vor dem AG Bad Iburgund mit dessen Billigung, mittels falscher Vorträge ), JA u. AG Osnabrück von Anfang an bis heute, vollständig verweigert.
Am 30.10.2008 entschied das AG Silke Paulmann ( unter Vorschiebung ganzer Serien von nachweislichen Falschaussagen und Nichtbeachtung der bekannten Tatsachen und somit contra Legem ) im Sinne des JA und der Mutter, entzog mir das SR u. ABR ( welche defacto seit 15.01.2007 bereits vollständig entzogen waren ) und verbot jeglichen Vater-Kind-Kontakt, ohne Rücksicht auf das Wohl des Kindes, endgültig! ( also ohne Befristung, auch die gesetzliche Pflicht zur halbjährlichen Überprüfung des Umgangsausschlusses wird bis heute vorsätzlich ignoriert ).
Begründung: ich hätte angeblich diverse Leute bedroht ( unter anderem die Riin Silke Paulmann!! ), wäre gewalttätig ( ggü. KM und Kind ) und es wäre ( da die Kontakte nicht begleitet wurden!) nicht auszuschließen, daß ich meinem Kind "bestimmte Aufträge zu bestimmten Verhaltensweisen vor Gericht" erteile ( wofür es keinen einzigen Anhaltspunkt gab, speziell die Riin wußte ja wohl sehr genau, daß ich sie nie bedroht hatte und kannte die Aussagen des nichtbegleitenden-Psychologen genau ), das SR, ABR und Umgangsrecht wären somit zwingend unbefristet zu entziehen ( das von vornherein illegal verweigerte Auskunftsrecht wird bis heute nicht mal erwähnt ).
Die nachweislichen Fakten des Falles, z.B. gezielte Gehirnwäsche ( z.B. durch Einreden von Gewalterfahrungen und existentieller Bedrohung bei bekanntem engen u. innigem Vater-Kind-Verhältnis ) am Kind durch die Mutter und ein sehr gutes Vater-Kind-Verhältnis, wurden weder durch das JA, noch das AG, noch durch das OLG jemals auch nur mit einem Wort erwähnt, obwohl sämtliche Beteiligte und Mitwirkende genauest darüber informiert sind ( z.B. laut Aussage des nicht-"begleitenden" Psychologen, Zeugen wurden angeboten u.s.w. ).
Verfahrensbeteiligte der Gegenseite:
Besonders hervorgetan haben sich ( durch gezielte Falschaussagen, Verweigerungshaltungen und diverse weitere Verfehlungen ):Für das JA-Osnabrück, dessen Chef Herr Schwab, Herr Schür und Kollegin Sachbearbeiterin Karakaya.
Für das AG-Osnabrück: die Riinnen Silke Paulmann u. Marlies Meyer, sowie der Direktor/Präsident des AG Gerfried Große Extermöring und als Hintergrunddrahtzieherin die Verfahrenspflegerin Susanne Kirschbaum ( in Auftrage des AG Silke Paulmann, jetzt Ergänzungspflegerin i.A. des AG Wolfgang Keuter, Bad Iburg ).
Die sog. Sachverständigen: Heilpraktikerin Theda Bekker ( Hagen a.T.W. ) und der Philologe Andreas Böhmelt ( Münster ), beide GWG-Mitglieder und nachweisliche Betrüger (Gutachten-Fälscher ).
Für das OLG-Oldenburg die RiOLG Weinreich, Teckemeyer, Henjes, Wollstädt und weitere ( Verweigerung jeglicher Auseinandersetzung mit den nachweislichen Fakten des Falles, Deckung der Unrechtsvorgänge an den AG Osnabrück u. Bad Iburg )
Für die GStA Oldenburg die GStAin Bakker ( nachweislich falsche rechtliche Belehrung, wahrscheinlich vorsätzlich und wider besseres Wissen, Dokument liegt vor ).
Diverse Anträge, Beschwerden, Klagen auf Auskunft u./o. Umgang u.s.w. wurden schlichtweg ignoriert, oder mit lächerlichen Scheinbegründungen abgewiesen.
Ebenso wurden sämtliche, den Gerichten vorliegende Beweise und angebotene Beweismittel, trotz diverser Aufforderungen, vorsätzlich verschwiegen.
Der letzte Umgangsantrag ( Anfang September 2009 gestellt ) brachte am 12.01.2010 eine mündliche "Anhörung" von ganzen ca. 10 Minuten (!). Ich durfte darauf hinweisen, daß ein Kind, besonders wenn es gehandicapt ist, Ruhe, Sicherheit, Geborgenheit, Zuverlässigkeit und Halt braucht, daß Lee-Lou eben das, besonders bei mir stets gesucht und gefunden hat und ich möchte, daß ihr das auch wieder erlaubt wird. Die KM sagte nur: "nein, das Kind braucht Ruhe". Die ehemalige Verfahrenspflegerin ( jetzt Ergänzungspflegerin i.A. des AG Wolfgang Keuter Bad Iburg ) sagte, das Kind ist mittlerweile in psychologischer Behandlung und will nicht mehr zum Vater.
Nach über 3 Jahren gezielter Gehirnwäsche kein Wunder.Tatsächlich äußerten sich auch die beiden SV-GA schon 2007 und 2008 dahingehend, daß Lee-Lou angebl. ( in meiner Anwesenheit war derartiges nie zu bemerken ) hochaggressiv und sozial gestört wäre und wohl, laut Aussage der Mutter, angeblich "ADHS" hätte ( wird lt. Aussage der Mutter ggü. SV-GA Böhmelt allerdings vom Kinderarzt, der Lee-Lou schon vor der Entführung kannte, bestritten ).
Da Lee-Lou vor ihrer Entführung keinerlei derartige Symptome zeigte, ist tatsächlich von elterlich induzierter Entfremdung [PAS] auszugehen ). Das reichte dem Richter ( Wolfgang Keuter, Bad Iburg ) um die Anhörung abzubrechen und überhaupt nichts zu entscheiden. Begründung: die Eltern sind zerstritten, es ergeht ein Beschluß.
Nach dem übereilten Abbruch der Anhörung ( mein derzeitiger Rechtsvertreter wollte gerade eine Erörterung beginnen ) verweigerte die RAin der Mutter die Bekanntgabe des Aufenthaltsortes ( widerrechtlich ) des Kindes, mit Verweis auf den Beschluß des AG Osnabrück, vom 30.08.2008 ( in welchem dazu überhaupt nichts steht ), in Anwesenheit des Richters der dies offensichtlich billigt.
Der schriftliche Beschluss enthält praktisch nichts sinnvoll verwertbares. Er besteht zu 100% aus Wiederholungen nachweislich falscher Beschuldigungen, ohne jegliche Substanz plus einigen allgemeinen z.T. vorsätzlich falsch gebrauchten Redewendungen..
Beschwerde beim OLG-Oldenburg wurde eingelegt.
Dieselbe wurde abgelehnt mit der Begründung, daß ich nichts Neues vorgetragen hätte.
Implizit: da ich immer noch keine der falsch behaupteten Handlungen begangen habe und keine der ebenso falsch behaupteten negativen Charaktereigenschaften zeige ( Beweis dessen wird verweigert ), daran v.dh. auch nichts ändern kann, bleibt das absolute und unbeschränkte Kontakt-u.Kommunikationsverbot aufgrund nachweislicher Phantasieprodukte, auf Wunsch auch des OLG Oldenburg weiterhin ( vermutlich endgültig ) in Kraft. Daß dadurch der Straftatbestand von Rufmord, übler Nachrede, vorsätzlichem Amtsmißbrauch in Verbindung mit Körperverletzug am Kind, erfüllt wird, ist den Mitwirkenden offenbar völlig egal.
Mein Kind wird mittels Tautologien auch vom OLG erneut zu Vaterverbot, Wohnortverbot u. fortgesetzter Gehirnwäsche verurteilt.
Der einfachste Lösungsweg, also verbindliche Anordnung von begleiteten Umgängen und Abfrage eines Berichts des Umgangsbegleiters wird seit 15.01. 2007 von allen Beteiligten und Mitwirkenden aller Instanzen verweigert!!
Diese Fallbeschreibung dient der allgemeinen Information und freien Verwendung, aufgrund der Tatasache, daß es sich nicht um einen seltenen Einzelfall handelt, sondern um eine im Bereich Osnabrück, Münster, Steinfurt, sowie in großen Teilen Deutschlands übliche Vorgehensweise. Somit ist ein erhebliches öffentliches Interesse eindeutig gegeben.
Bei Interesse kann praktisch die gesamte Aktenlage, inkl. SV-GA ( als PDF-Dateien ) zur Verfügung gestellt werden.
Croppstrasse 10
30629 Hannover
E-Mail: stella041103@uni.de
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