Ein weiterer Sieg über die Unmenschlichkeit - OLG Augsburg
Eines unserer Mitglieder, die Familie V. hat ihr Baby zurück bekommen. Herzlichen Glückwunsch!
Aus der Urteilsbegründung: (Kopie)
Zur Vorgeschichte
Der
offensichtlich 1. Kontakt mit dem Jugendamt fand für Fam. V am
14.09.2012 durch eine Dame vom Jugendamt und eine Person vom
Gesundheitsamt statt. Anlass war eine Meldung ans Jugendamt, die eine
Dame von der Krankenkasse machte, nachdem es zwischen ihr und Frau V. am
Telefon zu Meinungsverschiedenheiten gekommen war.
Weitere Hausbesuche vom Jugendamt erfolgten an 3 Vormittagen.
Was
die Damen vom Jugendamt an diesen 3 Tagen an Defiziten der Mutter im
Umgang mit dem Baby gesehen haben wollen, steht in krassem Wiederspruch
zum Bericht der betreuenden Hebamme. Das Jugendamt lässt in seinem
Bericht kein gutes Haar an der Mutter und stellt den Vater als unfähig
hin. Beide Elternteile haben in der Vergangenheit ihre
Erziehungsfähigkeit demonstriert. Sie haben erwachsene Kinder, welche
sie erfolgreich groß zogen.
Von
der ersten Kontaktaufnahme vom Jugendamt mit Familie V. bis zur
Inobhutnahme des Babys waren gerade einmal 7 Tage vergangen.
Das
Jugendamt hat die Familie V. massiv bedroht und Frau V. unter
Androhung, ihr das Baby weg zu nehmen, dazu genötigt, sich in die
psychiatrische Abteilung einer Klinik einweisen zu lassen. Aus Sorge um
ihr Baby gab sie nach und begab sich in die Klinik. Im Nachhinein ist
klar, dass sie nur zum Zwecke der Kindesentnahme in die Klinik sollte.
Unmittelbar nach der Entnahme wurde die Mutter wieder entlassen.
Das
Baby wurde wegen angeblich akuter Kindeswohlgefährdung in Obhut
genommen. Erst nach sieben Tagen wurde vom Jugendamt bei Gericht ein
Antrag auf Entzug der elterlichen Sorge gemäß § 1666 BGB gestellt. Der
Gesetzgeber sieht vor, dass ein solcher Antrag binnen 24 Std. zu
erfolgen hat, ansonsten ist das Kind an die Eltern zurück zu geben.
Das Baby wurde bei Pflegeeltern untergebracht, aber kurze Zeit später zu anderen Pflegeeltern abgeschoben.
Die
Kindeswohlgefährdung wurde nie faktisch belegt. Eine Tatsache, die das
erstinstanzliche Gericht völlig ignorierte, genauso wie die Aussagen der
Hebamme, welche die Mutter über Monate betreute. Die Anwältin der
Familie entpuppte sich als pro Jugendamt.
Herr
V. wandte sich hilfesuchend an „Kinder sind Menschen e.V.“. Mit der von
uns empfohlenen Anwältin konnte die Familie dann ihr Recht durchsetzen.
Die
Vorgeschichte ist leider alltäglich in Deutschland. Nichts
Ungewöhnliches! Dennoch gibt es in diesem Fall ein paar bemerkenswerte
Besonderheiten:
Im Durchschnitt dauert es 10 Monate bis es eine Entscheidung in der 1. Instanz gibt.
Die
statistische Wahrscheinlichkeit vor Gericht zu gewinnen beträgt in
Bayern nicht mal 15%. Die Übertragung des Sorgerechtes ans Jugendamt zu
verhindern gelingt hier nur in rund 30% der Fälle.
Bemerkenswert
ist auch die Tatsache, dass der Rechtspfleger (bestellter Anwalt des
Kindes) sich tatsächlich für die Rechte seines Mandanten (Recht auf die
eigene Familie) einsetzte. Das ist leider nicht selbstverständlich.
Was führte die Familie V. zum Sieg?
Nach der Panne mit dem ersten Anwalt suchte die Familie die Hilfe kompetenter und erfahrener Fachleute.
Sie befolgte unsere Ratschläge (die auch in dem Buch „Die deutsche Schande“ niedergeschrieben sind):
- möglichst keinen Anwalt aus dem Umfeld des Jugendamts engagieren.
- Dienstaufsichtsbeschwerden großzügig verwenden.
- Wo immer möglich Strafanzeige erstatten.
- Petitionen einreichen.
- Beweise sammeln und Akten führen.
- Keinen Gutachter akzeptieren, den das JA empfiehlt.
Die
Familie V. machte von ihrem Recht Gebrauch, ein Gutachten abzulehnen.
Das dürfte mit einer der Gründe sein, dass die Angelegenheit in so
kurzer Zeit geregelt werden konnte.
Wir gratulieren der Familie und wünschen ihr eine glückliche Zeit.
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