18.02.13

Ein weiterer Sieg über die Unmenschlichkeit - OLG Augsburg




Eines unserer Mitglieder, die Familie V.   hat ihr Baby zurück bekommen. Herzlichen Glückwunsch!

 

 

 

 Aus der Urteilsbegründung: (Kopie)

 

Zur Vorgeschichte
Der offensichtlich 1. Kontakt mit dem Jugendamt fand für Fam. V am 14.09.2012 durch eine Dame vom Jugendamt und eine Person vom Gesundheitsamt statt. Anlass war eine Meldung ans Jugendamt, die eine Dame von der Krankenkasse machte, nachdem es zwischen ihr und Frau V. am Telefon zu Meinungsverschieden­heiten gekommen war.

Weitere Hausbesuche vom Jugendamt erfolgten an 3 Vormittagen.

Was die Damen vom Jugendamt an diesen 3 Tagen an Defiziten der Mutter im Umgang mit dem Baby gesehen haben wollen, steht in krassem Wiederspruch zum Bericht der betreuenden Hebamme. Das Jugendamt lässt in seinem Bericht kein gutes Haar an der Mutter und stellt den Vater als unfähig hin. Beide Elternteile haben in der Vergangenheit ihre Erziehungsfähigkeit demonstriert. Sie haben erwachsene Kinder, welche sie erfolgreich groß zogen.

Von der ersten Kontaktaufnahme vom Jugendamt mit Familie V. bis zur Inobhut­nahme des Babys waren gerade einmal 7 Tage vergangen. 

Das Jugendamt hat die Familie V. massiv bedroht und Frau V. unter Androhung, ihr das Baby weg zu nehmen, dazu genötigt, sich in die psychiatrische Abteilung einer Klinik einweisen zu lassen. Aus Sorge um ihr Baby gab sie nach und begab sich in die Klinik. Im Nachhinein ist klar, dass sie nur zum Zwecke der Kindesentnahme in die Klinik sollte. Unmittelbar nach der Entnahme wurde die Mutter wieder entlassen.

Das Baby wurde wegen angeblich akuter Kindeswohlgefährdung in Obhut genommen. Erst nach sieben Tagen wurde vom Jugendamt bei Gericht ein Antrag auf Entzug der elterlichen Sorge gemäß § 1666 BGB gestellt. Der Gesetzgeber sieht vor, dass ein solcher Antrag binnen 24 Std. zu erfolgen hat, ansonsten ist das Kind an die Eltern zurück zu geben.

Das Baby wurde bei Pflegeeltern untergebracht, aber kurze Zeit später zu anderen Pflegeeltern abgeschoben. 

Die Kindeswohlgefährdung wurde nie faktisch belegt. Eine Tatsache, die das erstinstanzliche Gericht völlig ignorierte, genauso wie die Aussagen der Hebamme, welche die Mutter über Monate betreute. Die Anwältin der Familie entpuppte sich als pro Jugendamt.

Herr V. wandte sich hilfesuchend an „Kinder sind Menschen e.V.“. Mit der von uns empfohlenen Anwältin konnte die Familie dann ihr Recht durchsetzen.

Die Vorgeschichte ist leider alltäglich in Deutschland. Nichts Ungewöhnliches! Dennoch gibt es in diesem Fall ein paar bemerkenswerte Besonderheiten:

Im Durchschnitt dauert es 10 Monate bis es eine Entscheidung in der 1. Instanz gibt.

Die statistische Wahrscheinlichkeit vor Gericht zu gewinnen beträgt in Bayern nicht mal 15%. Die Übertragung des Sorgerechtes ans Jugendamt zu verhindern gelingt hier nur in rund 30% der Fälle.
Bemerkenswert ist auch die Tatsache, dass der Rechtspfleger (bestellter Anwalt des Kindes) sich tatsächlich für die Rechte seines Mandanten (Recht auf die eigene Familie) einsetzte. Das ist leider nicht selbstverständlich.

Was führte die Familie V. zum Sieg?
Nach der Panne mit dem ersten Anwalt suchte die Familie die Hilfe kompetenter und erfahrener Fachleute.

Sie befolgte unsere Ratschläge (die auch in dem Buch „Die deutsche Schande“ niedergeschrieben sind):
- möglichst keinen Anwalt aus dem Umfeld des Jugendamts engagieren.
- Dienstaufsichtsbeschwerden großzügig verwenden.
- Wo immer möglich Strafanzeige erstatten.
- Petitionen einreichen.
- Beweise sammeln und Akten führen.
- Keinen Gutachter akzeptieren, den das JA empfiehlt.

Die Familie V. machte von ihrem Recht Gebrauch, ein Gutachten abzulehnen. Das dürfte mit einer der Gründe sein, dass die Angelegenheit in so kurzer Zeit geregelt werden konnte. 

Wir gratulieren der Familie und wünschen ihr eine glückliche Zeit.



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