21.02.13

Landgericht Siegen: Freispruch „1. Klasse“ für Thomas Morgenschweis -Flugblattaktion gegen Jugendamt und Bürgermeister




wS/wf. Siegen – 20.02.2013 – Eine schwere Schlappe heute für die Stadt Siegen am Landgericht Siegen in dem Berufungsverfahren von Thomas Morgenschweis. Er wurde am Mittwoch Nachmittag freigesprochen.

In einem Flugblatt, das Thomas Morgenschweis in einer Auflage von 10.000 Stück in Siegen verteilte, griff er Bürgermeister Steffen Mues, die ehemalige Jugendamtsleiterin Juchems-Voets und den in Ruhestand befindlichen Fachbereichsleiter Jugend und Soziales, Horst Fischer an. Im Verfahren vor dem Amtsgericht Siegen am 13.04.2012 wurde Thomas Morgenschweis aufgrund seiner schriftlichen Äußerungen in dem Flugblatt wegen Beleidigung und Verleumdung zu 60 Tagesätzen a 15 Euro verurteilt (wir berichteten) .

Viel Arbeit machte sich Richterin Hambloch- Lauterwasser und die zwei Schöffen der 2. Kleinen Strafkammer am Landgericht Siegen bei der Aufarbeitung des Falles. Akribisch arbeiteten sie die Akten des von Thomas Morgenschweis auf dem Flugblatt veröffentlichten Fall um den Sorgerechtsstreit Reinhard N. und dessen zwei Kinder durch. Auf eine – durch die Staatsanwaltschaft am 13.02.2013 geminderten Strafe von 300 Euro, ließ sich Thomas Morgenschweis nicht ein.

Am Ende kam die 2. Kleine Strafkammer zu dem Ergebnis, dass keine Straftat seitens Thomas Morgenschweis vorlag. Es gibt zwei Meinungen: Bürgermeister Mues vertritt den Standpunkt, das keine gesondert geschulten, physiologischen Mitarbeiter beim Jugendamt der Stadt Siegen von Nöten sind. Thomas Morgenschweis vertritt dort halt einen anderen Standpunkt.
Auch die erforderlichen Weiterbildungen, der angeblich in den Ruhestand versetzten Jugendamtsleiterin Juchems-Voets, wurden bis zum heutigen Tage nicht nachgewiesen. Juchems-Voets befindet sich auch nicht im Ruhestand, wie immer durch Steffen Mues behauptet. In ihrer Heimatstadt soll sie wieder einer Arbeit nachgehen. Die Flugblattaktion von Thomas Morgenschweis war somit legitim und durchaus berechtigt.
 

Die Staatsanwaltschaft in Siegen muss sich auf jeden Fall damit beschäftigen. Reinhard N., Vater der Kinder, in dem es in dem Flugblatt ging, erstattet noch in dieser Woche laut wirSiegen.de Informationen Anzeige gegen alle drei Personen wegen falscher eidesstattlicher Versicherungen im Amt.


mogrenschweis gericht1 Landgericht Siegen: Freispruch „1. Klasse“ für Thomas Morgenschweis
Thomas Morgenschweis erhielt in seinem Berufungsverfahren einen Freispruch 1. Klasse / Archiv Foto wirSiegen.de

2 Kommentare:

  1. Anonym19:22

    Guten Morgen!

    Zudem sollte man aber auch nennen, welche Schlappen sich das JA Siegen noch alles geleistet hatte, damit es zu dieser Form der Anwendung der Mittel Morgenschweiß kam.

    Zudem wurde hier durch das zuständige JA Siegen immer wiederkehrend auf einen im Bundesgebiet als verbrannt geltenden Gutachter und Psychologen aus Olpe - Attendorn gesetzt.

    Dessen Fehlgutachten wurden in vielen Verfahren auch im angrenzenden Sauerland an den gerichten bereits im zweiten Rechtszug widerlegt, da nämlich bei eingelegten Rechtsmitteln auch für das angrenzende Sauerland das LG Siegen zuständig ist - was sich hier herauskristallisiert haben sollte für jeden klardenkenden, dass es sich hier um ein riesiges lobbyistisches Machwerk handelt, wovon nur wenige Erlese prifitiert haben werden.-

    Im Übrigen ist dieser Gutachter *Herr Hopfengetränkmacher* eingespannt bis rein in den Kölner Raum.

    Eine alleinige Richterin im Bereich des Familiengerichts am AG Gummersbach, war sich bei dem Versuch der Anordnung eines Gutachters, mit einer Verfahrenspflegerin und einer Dame des ortsansässigen Gummersbacher JA´s sofortig einig, das der Gutachter *Dr.Hopfengetränkemacher*, aus Attendorn die beste Person wäre mit der man jemals hätte Erfahrungen gemacht. Die Damen schauten sich alle ganz tief in die Augen und waren sich sofortig einig und kurioserweise, sollen sich alle gar nicht kennen!

    Recherchen ergaben folgendes.

    Ehemalige Richterin aus Köln - dortig ehem. Fam und Verw Gerichtsrichterin, beordert als Leiterin des AG Gummersbach ab Herbst 2009,
    heute noch in Köln wohnend, lebt neun Fahrminuten von der besagten Verfahrenspflegerin entfernt und kannte diese bereits aus Zeiten ihres Wirkens in Köln.

    Umgangspflegschaftsbüro V & M aus Reichshof ansässig in Gummersbach-Hauptauftragnehmer des JA Gummersbach und des Fam Gerichts Gummersbach arbeitet mit einer Anwaltskanzlei in Gummersbach zusammen, die durch den Kreis Polizeibeirat Olpe - SPD Fraktionsvors Drolshagen & den stellv Olper Oberkreisdirektor vertreten wird.

    Im Übrigen sind die Personen des Pflegschaftsbüros ehemalige Mitarbeiter des KJA Gummersbach, gem der Angaben eigen Kollegen.

    Trotz faktischer Beweisantritte weigert sich die hier besagte Richterin diese Beweise und Nennungen zu werten und duldet entgegen dem Umstand prozessualer Wahrheit und gerichtsbekannten Tatsachen, dass diese Verfilzung sie weiter mit Informationen und Stellungnahmen versorgt und wissentl Umstände verfälschen soll. Hierzu gab es von Beginn an Video-Akustik & Kryptische Aufzeichnungen - woraus hervor geht das man versuchen will vorsätzlich zum Vorteil der Kindesmutter zu handeln, indem man versucht Tatsachen von Verhandlungen und Akteninhalten zu verdrehen.

    Dieser Sachverhalt wird bereits auf strafrechtliche Relevanz geprüft.

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  2. Anonym09:36

    Es stellt sich immer wieder heraus , das solche Behörden nier die Interessen der Betroffenen wahrnehmen , sondern ihren Amtsmissbrauch durchziehen.

    Ursula Mayer

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