Sein geliebter Betthimmel und die unendliche Traurigkeit
(News4Press.com)Die Großeltern Merten-Panitz aus Burscheid kämpfen um das Leben ihrer zwei Enkelkinder und ihrer Tochter (24 Jahre). Während die Tochter von einer Psychiatrie zur anderen deportiert wird, versuchen die Großeltern das Jugendamt immer wieder davon zu überzeugen, dass sie die wichtigsten Kontaktpersonen für der beiden kleinen Kinder sind. Vergebens. Die Kinder müssen fremd untergebracht werden. Derzeit leben "N." und "M." in einer Wohngruppe und in einer Pflegefamilie. Das Leiden nimmt kein Ende und die Macht der Würdenträger in den Behörden und Jugendämter schadet der Demokratie und dem Rechtsstaat. Kinderheime schießen wie Pilze aus den vergifteten Böden. Pflegeeltern, die selber keine Kinder bekommen können, erhalten ihre Ersatzkinder nach Hause geliefert. Pflegefamilien in denen bis zu sechs Pflegekinder untergebracht sind, können ihr Anwesen auf Kosten des Steuerzahlers ausbauen.
Mein Name ist Nicole Merten-Panitz (42). Mein Mann (59) und ich sind die Großeltern von "N."und "M." Der Horror begann am 5.7.2012. Nachdem meine Tochter mir erst 17 Stunden vor der ersten Gerichtsverhandlung davon erzählt hatte - sie hat es uns aus Angst und Scham verheimlicht - hatten meine Mann und ich erst mal Kenntnis davon, dass sie Probleme mit dem Jugendamt hat. Tatsächlich hatten wir keine Ahnung von alledem. Nachbarn in ihrem damaligen Appartment hatten die Polizei gerufen, weil sie sich mit dem Freund gezankt hatte als "N." einige Monate alt war. Nochmals auffällig beim Jugendamt wurde unsere Tochter als sie in ihrer Zweizimmerwohnung wohnte und die Nachbarin unter ihr sie beim Jugendamt anschwärzte, nachdem meine Tochter doch tatsächlich 60 Liter-Müllbeutel benutzte und nicht 20 Liter, wie die Nachbarin es wollte. Da war "N." etwa 1,5 Jahre alt und ein aufgeweckter Junge, der übrigens jedes Wochenende bei Oma und Opa verbracht hat mit eigenem Zimmer. Also gab es schon vorherige Meldungen beim Jugendamt. Man hätte gehört, dass das Kind angeschrien worden sei. Geschlagen wurde das Kind nie. Es hat auch nie jemand in dieser Richtung was gesagt. Trotzdem bekam unsere Tochter eine Familienhilfe. Weil die Wohnung unter dem Dach war und es keinen Balkon gab, zog sie in eine andere Zweizimmerwohnung.
"N." ging in den Kindergarten *Schützeneich* in Burscheid. Dort wurde er oft gebissen und verletzt, das ist auch nachweisbar . Einmal kam er blutig wund aus dem Kindergarten. Meine Tochter ging sofort zum Kinderarzt. Sie wollte den Kindergarten wechseln, aber das Jugendamt hat ihr dieses untersagt und mit Sorgerechtsentzug gedroht. Der Kindergarten behauptete "N." hätte einen gelben Fleck an der Hüfte und "N." hätte gesagt, dass dieser von Oma sei. Ebenso hat "N." erzählt, als man ihn fragte, ob Oma in geschlagen habe, dass Oma ihn auf den Kopf und den Popo gehauen hätte. Der Kinderarzt untersuchte Niklas und bestätigte dem Jugendamt, dass Niklas nicht misshandelt und vernachlässigt wird mit einem Attest, das im Besitz des Jugendamtes ist. In einem Gespräch sagte meine Tochter der Familienhilfe (Frau M.), dass sie "N." schon mal auf den Popo gehauen hätte. Das wurde später anders ausgelegt.
Nun wurde meine Tochter schwanger. Damit ging eigentlich alles los. Man hatte sie inzwischen überredet eine Betreuung zu beantragen, um eine Insolvenz zu machen, weil sie viele Schulden hat. Daraufhin ging sie, trotz meiner Bedenken ein, weil sie wollte ja kooperativ sein und glaubte Denen ja. Dann fing man an zu sagen, das sie mit "N." überlastet wäre. Es kam der Verdacht auf, dass "N." ADHS hätte. Er wurde im SPZ im Remscheid untersucht und man stellte Verhaltensauffälligkeiten fest. Von der Gewalt im Kindergarten wollte niemand was wissen. Auch heute nicht. Der Kleine ist ein Frühchen und war auch bis zu seinem ersten Lebensjahr immer zur Krankengymnastik, weil er Motorik Schwierigkeiten hatte. Das hat meine Tochter immer regelmäßig gemacht. Dann hieß es auf einmal, dass meine Tochter in eine Tagesklinik soll, natürlich mit dem Spruch, wenn sie das nicht macht würde man ihr das Sorgerecht entziehen. Dort stellte man fest, dass sie doch kein Borderline hat und entließ sie nach etwa 2,5 Wochen. Medikamente die man ihr anbot hatte sie abgelehnt, weil sie schwanger war. Auch nachher hat sie diese immer verweigert, weil sie sich ja um ihr Kind bzw. Kinder kümmern muss. Sie ging dann mit Niklas hochschwanger ins SPZ, um eine Art Gutachten erstellen zu lassen. Dort schrieb man von Auffälligkeiten von "N." und sogenannten Bindungsstörungen zur Mutter.
Dass meine Tochter schwanger war und unter einer Schwangerschaftsdepression litt, das war uninteressant. Natürlich konnte sie unter den Bedingungen nicht alles so machen, wie es dort gewollt war, allein schon durch ihre Schwangerschaft. Ich muss aber auch gestehen, das unser Enkel tatsächlich sehr schwierig war in ihrem Beisein. Bei Oma und Opa ging alles einfach von der Hand. Mit den üblichen Kinderstreichen oder Kinder Sturrheiten. Aber nichts außergewöhnliches. Da wir sehr konsequent waren und schnell raus hatten, dass er uns ausspielen wollte, konnten wir ihn direkt in seine Schranken weisen. Somit war der Umgang bei uns zu Hause wesentlich einfacher, als bei meiner Tochter. Bei den Untersuchungen kam auch heraus, dass man eine Unterbringung in einer integrativen Kindergartengruppe befürwortete. Somit meldete meine Tochter im Mai 2012 sofort den kleinen - auch gegen den Willen den Jugendamtes - in einem Integrativen Kindergarten an, in den er ab August 2012 hätte gehen können. Das Erstgespräch hatte schon stattgefunden, sowie die Begutachtung des kleinen Jungen. Die auch benötige Ergotherapie wollte mein Mann dann hier bei uns um die Ecke machen, weil der den Therapeuten kannte. Leider bietet der Kindergarten dieses nicht an. Meine Tochter hat immer das Beste fürs Kind getan.
Nach der Kündigung des Kindergartens pochte man darauf, dass meine Tochter unbedingt in eine Klinik sollte, obwohl sie schwanger war. Nun ergab sich, dass meine Tochter zwei Mal vor der Geburt unserer kleinen "M." ins Krankenhaus musste, wegen einer drohenden Frühgeburt. "N." war dann immer bei uns. Wir brachten ihn natürlich auch weiterhin in den Kindergarten. Einige Tage vor der Verhandlung am 5.7.2012 waren die Richterin, die Betreuerin und der damalige Anwalt J. & S., der noch nicht einmal in die Jugendamtsakte sah, wie er mir nachher erzählte, das Jugendamt und der Verfahrensbevollmächtigte Herr M., O. Anwalt und Pädagoge bei meiner Tochter im Krankenhaus und machten ein Vorgespräch. Die Verhandlung wollte man nicht verschieben. Auch gewährte man meiner Tochter die gewünschte Erziehungshilfe nicht.
Nun folgte am 5.7 die Verhandlung von der wir 17 Stunden vorher erfahren haben. Wie gewohnt brachten mein Mann und ich den Kleinen in den Kindergarten und klärten mal wieder ein blaues Auge, das er aus dem Kindergarten mitgebracht hatte. Davon wollte keiner was wissen. Ich muss dazu erklären das ich oft den Kindergarten beobachtet habe, aus Angst das meinem Enkel dort noch mehr dort passiert. Ich fuhr wie gewohnt zur Arbeit. Um 13.30 Uhr erhielt ich von meiner Tochter einen Anruf, das sie aus gesundheitlichen Gründen das Krankenhaus nicht verlassen dürfe und das "N." im Gericht wäre. Zur gleichen Zeit wollte mein Mann den Kleinen aus dem Kindergarten abholen. Ich rief ihn an und wir fuhren beide sofort zum Gericht. Wir wurden komplett von dem Verfahren ausgeschlossen. Der Verfahrensbevollmächtige sagte, dass wir nicht zu den Bezugspersonen gehören. Daran halten alle nach wie vor immer fest, obwohl bekannt war, dass "N." am Wochenende immer bei uns war. So wie auch fast jeden Tag in der Woche nach dem Kindergarten mit meiner Tochter.
"N." wurde unter dem Vorwand ein Eis essen zu gehen aus dem Gericht geführt. Wir durften ihn nicht sehen oder uns verabschieden. Als ich vier Tage später zum Jugendamt ging, um dort die wichtigsten Sachen für das Kind abzugeben, stellte ich fest das alle in Urlaub waren. Die Richterin Frau C., die Sachbearbeiterin des Jugendamtes Frau K., die Betreuerin Frau H., die Familienhilfe Frau M. und sogar der Anwalt Herr J.. Ich traf auf Frau G. vom Jugendamt, die später noch eine Rolle spielen sollte. Dort gab man mir zu verstehen, dass ich den Kleinen drei Monate sowieso nicht sehen dürfe , sowie alle anderen auch. Kontaktsperre! Die wussten nichts von dem Kind. Es kam so, dass wir heraus bekamen, dass behauptet wurde "N." wäre von uns geschlagen worden. Trotz Attest des Kinderarztes. Nach sechs Wochen durften wir "N." nach einem HP Gespräch das erste Mal sehen. Ein grausiger Tag. "M." war inzwischen am 11.8.2012 geboren. Auch bei dieser Geburt war ich dabei, weil meine Tochter mich darum gebeten hatte.
Es wurde dann Besuchsrecht alle drei Wochen für Oma und Mutter eingerichtet. Ich muss an der Stelle sagen, das ich bei allen HP Gesprächen war für beide Kinder, ab der Gerichtsverhandlung. Jeden Termin habe ich als Beistand meiner Tochter wahrgenommen. Auch gegen den Willen von Frau K., die mich nicht dabei haben wollte. Wir haben nach weiteren hartnäckigen Gesprächen Besuchsrecht alle zwei Wochen bekommen, weil uns der Abstand zu groß war. Jede Woche hatten wir gefordert, um eine Entfremdung des Kindes zu verhindern, aber dies sei angeblich organisatorisch nicht möglich. Der Besuch findet immer mit der Leiterin der Fördergruppe aus Wuppertal Frau H. statt, die davon ausgeht, dass "N." eine Hochbegabung hat und das "N." unbedingt die Besuchskontakte braucht.
Am 17.8.2012 ging meine Tochter in eine Mutter-Kind-Heim in Ennepetal, weil es so gerichtlich vereinbart war. Drei Monate sollten es eigentlich sein. Das in einem Mutter-Kind-Heim es schon eine Kindeswohlgefährdung ist, wenn das Kind auf dem Bauch schläft, weil es Koliken hat oder die Mutter sich in einem gesonderten Badezimmer die Haare färbt, während das Kind in seinem Bettchen im anderen Zimmer schläft, wussten wir zu der Zeit noch nicht. Man will dort den Müttern beibringen, dass sie selbstständig alles machen sollen, aber sagt ihnen gleichzeitig, ihr müsst machen was wir sagen. Zustände sind das wie in einem Erziehungsheim mit schwer erziehbaren Kindern. Meine Tochter hatte zu der Zeit schon eine ambulante Therapie in Ennepetal aufgenommen bei Dr. G. Das reichte dem Jugendamt aber nicht. Dazu gleich mehr.
Im November nun erfuhren wir von den Betreuern der Wohngruppe von N. (Hölkesöde), dass er tot unglücklich ist und sich absolut nicht wohl fühlt. Das war so ergreifend, dass ich den Raum verlassen musste und nur noch weinte. Selbst auf meine Hinweise, dass ich das Kind zu mir nehme und dafür Sorge trage, dass er weiterhin nach Wuppertal in die Fördergruppe geht, weil der dort wirklich gut aufgehoben ist, wurde nicht eingegangen. Nun unterstellte man mir plötzlich, dass ich meine Tochter geschlagen hätte. Ich bat um ein klärendes Gespräch mit Frau M., der Familienhilfe, die dies erzählt hatte, weil meine Tochter davon nichts wusste. Auf diesen Termin warte ich bis heute, sowie auf die anderen versprochenen Termine. Auch nachdem ich versucht habe klar zu machen, dass man "N." nicht fördern kann, wenn er sich nicht wohl fühlt, reagierte so gut wie niemand. Zu diesem Zeitpunkt hat meine Tochter ihrer Vereinbarung widerrufen, dass das Kind fremd untergebracht werden kann. Sie bat selbst ,mehr als einmal darum, das Kind bei mir unterzubringen. Sie hat nach wie vor das komplette Sorgerecht für "N." mit allen Dingen, darf aber nicht entscheiden wo das Kind lebt, obwohl ich alles dafür tun würde, dass er keine große Veränderung in der Förderung mitmachen müsste. Nur die Unterbringung sollte bei uns sein. Keine Kooperation von Seiten des Jugendamtes.Statt dessen bekam ich von Frau K. gesagt: Ich finde es bewundernswert wie sich sich für ihren Enkel einsetzen.
Somit wollte das Jugendamt wegen des Widerrufs eine erneute Verhandlung beantragen. Einige Tage später war das letzte HP Gespräch für "M." Dort wollte man meine Tochter dazu zwingen wieder in eine Klinik zu gehen, was sie verneint hatte. Außerdem attestierte ihr derzeitiger Psychiater das eine ambulante Therapie völlig ausreichen würde. Sie wollte gerne am Wochenende mal nach Hause, um ihre Freunde zu sehen. Immerhin war sie schon vier Monate weg und Weihnachten stand vor der Tür. Selbst als ich mich anbot, meine Tochter über die Feiertage zu mir zu nehmen, damit sie nicht überfordert werden konnte, was alle annahmen, lehnt man dieses ab. Es könnte ja sein, dass sie dann nachher sagt sie zieht bei ihnen ein war die Begründung. Meine Tochter sagte, dass sie doch über Weihnachten geht. Aber bevor sie nicht mit ihrem Anwalt gesprochen hat, wird sie das Haus nicht verlassen. Nun wurde ein Ausgehverbot ausgesprochen. Meine Tochter durfte das Haus mit "M." nicht mehr verlassen. Sie durfte nur am Fenster zu sehen sein und musste alle 15 Minuten dort auch vorbeigehen auf den Hof. Frau G. gab Anweisung ans Mutter-Kind-Heim, dass das Kind sofort in Obhut zu nehmen sei, wenn meine Tochter den Versuch macht zu gehen. Nach meiner Frage, ob das nicht übertrieben sei, sagte Frau G.: "Ich will nicht dafür verantwortlich sein, wenn diesem Kind was passiert." Meine Tochter hielt sich an die Anweisung.
Am 10.01.2013 war die zweite Gerichtsverhandlung (immer schön nach §1666) von dem wir wieder komplett ausgeschlossen wurden als Großeltern. Das Vorhaben zu beantragen, dass die Kinder bei Oma und Opa untergebracht werden, konnten wir vergessen. Unser Anwalt teilte uns fünf Minuten vor der Verhandlung mit, dass plötzlich zwei Gutachten 24 Stunden vorher aufgetaucht seien. Eins für meine Tochter, das vom Gutachter des Gerichts gemacht wurde wegen der Aufhebung ihrer Betreuung (ihre Betreuung wurde am 9.01.2013 aufgehoben), die man verhindern wollte. Dieses Gutachten wurde einfach für das Verfahren der Kinder benutzt. An dem Gutachten konnte gerochen werden, wie der Anwalt sagte. Das andere Gutachten wurde vom Verfahrensvorstand für "N." abgegeben, darin stand, dass der Kleine psychisch krank wäre. Beide Gutachten blieben auf Anweisung des Gerichtes unter Verschluss. Meine Tochter hat kein Recht darauf, dass sie diese Gutachten lesen kann.
In der Verhandlung wurde vereinbart, dass "N." untersucht wird (nach endlosen sechs Monaten, wo die ganze Zeit nichts gemacht wurde) und getestet, ob er psychisch krank ist (die Vermutung auf ADHS ist plötzlich vergessen). Meine Tochter hatte sich erneut bereit erklärt in eine Klinik zu gehen, weil drei andere Psychiater nur Depressionen attestiert haben, die man ambulant behandeln können. Das Sorgerecht verblieb bei meiner Tochter. Sie musste sich bereit erklären, dass "N." für einige Jahre in eine Fachintensivpflegestelle kommt, weil niemand aus der Familie sich um ihn kümmern könne (obwohl mit uns nie jemand gesprochen hat) in einer 1:1 Betreuung, sonst hätte man ihr das Sorgerecht sofort entzogen.Wieder das alte Spiel der Erpressung. Dass ich einen Lehrgang besucht habe und Integrationshilfe für schwer mehrfachbehinderte Kinder bin, dass hat niemanden interessiert.
12 Tage später wurde meine Tochter in der St. Johannes Psychiatrie aufgenommen. Doch plötzlich nach nur 9 Tagen wurde sie vom Arzt entlassen mit der Begründung, dass zu viel Fremdmotivation da wäre, weil sie ja auf Grund des Gerichtes da wäre. Es wäre keine Behandlung möglich. Würde nichts bringen.Viele Lügen und die plötzliche Kündigung des Zimmers im Mutter-Kind-Heim kamen auch noch hinzu. Sie wurde am 31.01. entlassen. Frau K. stand mit Frau S. in der Klinik, um "M." in Obhut zu nehmen. Die dazu gerufene Polizei weigerte sich, weil sie keinen Anlass dazu sah. Das Telefonat mit dem zuständigen Richter ergab, das Frau K. meine Tochter ins Mutter-Kind-Heim bringen müsse mit "M.", weil keine akute Kindeswohlgefährdung bestand. Zum 3.2 allerdings galt die Kündigung dieses Zimmers. Wovon meine Tochter auch erst am 31.01 erfuhr. Sie wurde von Frau K. zum MUKI gefahren. Im Auto sagte sie ohne Zeugen: "Du kannst am Montag nach Hause gehen, weil das Zimmer nicht mehr da ist (und sie angeblich nirgendwo hin könnte, obwohl sie nach wie vor ihre Wohnung hat. Wobei die glaubten, sie hätte sie aufgrund von Mietrückständen verloren) und dann hole ich am Montag das Kind ab.
Sehr geehrter Herr Schumacher, zu Ihrer Anfrage darf der Rheinisch-Bergische Kreis als zuständiger Jugendhilfeträger leider keine öffentliche Stellungnahme abgeben, da das Datenschutzrecht uns dies verbietet, wie Sie ja wissen. Wir bedauern, Ihnen keine andere Auskunft geben zu können.Zu dem von Ihnen verfassten Entwurf eines Presseartikels weisen wir jedoch vorsorglich darauf hin, dass dieser, in den maßgebenden, den Entscheidungen zu Grunde liegenden Tatbeständen, nicht dem Sachverhalt entspricht. Mit freundlichen Grüßen Rheinisch-Bergischer KreisReferat für Presse und KommunikationAm Rübezahlwald 751469 Bergisch GladbachTel. 02202/132396Fax. 02202/132497Pressestelle@rbk-online.dewww.rbk-direkt.de
Der Fall der Familie Merten-Panitz ist dem Heimkinderverband (HKVD) ein weiteres Anliegen, da er sich nahtlos einreiht in die Fälle in denen die Betroffenen den Jugendämtern "Kinderklau" vorwerfen. In Zusammenarbeit mit interessierten Partnern in Burscheid plant der HKVD eine weitere öffentliche Podiumsdiskussion. Es wird die Fortsetzungsveranstaltung Jugendamtsgeschädigter sein, die in Reichenbach/Vogtlandkreis begann und in Burscheid die Öffentlichkeit weiter informieren wird. Bemerkenswert, dass erneut ein CDU-Landrat in die Kritik geraten ist. Nach Landrat Tassilo Lenk vom Vogtlandkreis, gilt Landrat Dr. Hermann-Josef Tebroke als Hardliner, der seinem Jugendamt jede Freiheit lässt.
Freier Journalist DVPJ
Pressesprecher Heimkinder-
verband Deutschland HKVD
Reporter ohne Grenzen
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