16.02.13

Betrugsvorwurf gegen Betreuerin - Eine Umgangspflegerin soll mehrmals Honorare falsch abgerechnet haben



Das Amtsgericht Köln hat Strafanzeige wegen Betrugs gegen eine Mitarbeiterin des Familiengerichts gestellt. Sie soll als Umgangspflegerin und Verfahrensbeistand ihre Einsätze falsch abgerechnet haben. Der Rechnungshof hatte bei einer Überprüfung Unregelmäßigkeiten festgestellt. Nun will das Gericht nachforschen.


Der Verein Väteraufbruch wertet dies als Etappensieg: "Wir kritisieren seit Jahren die Arbeitsweise dieser speziellen Person", sagt Rigo Trautmann. Väteraufbruch sei maßgeblich daran beteiligt gewesen, den Abrechnungsbetrug aufzudecken. Der Verein vertritt die Interessen von Vätern, die von der Mutter ihres Kindes getrennt leben. Sie fordern unter anderem ein erweitertes Umgangsrecht für leibliche Väter - auch gegen den Willen der Mutter. Wenn das Verhältnis der Eltern zerrüttet ist, soll der Umgangspfleger den Kontakt eines Kindes zu dem getrennt lebenden Elternteil ermöglichen und begleiten.
Für die Väter sind die wenigen Stunden, in denen sie ihre Kinder sehen dürfen, kostbare Zeit. Laut der Vätervereinigung hatte sich die Umgangspflegerin allerdings auf sogenannte "Mehrfachumgänge" spezialisiert. "Sie trifft sich mit den Vätern in Indoor-Spielhallen. Dabei hat sie keinen Blick auf die einzelnen Väter", so Trautmann. Der Vorwurf lautet, dass sie so ihren Gewinn maximieren wollte, bei minimalem Aufwand. Auch das Umfeld sei kaum dafür geeignet, eine Beziehung zwischen dem getrennten Elternteil und den Kindern herzustellen.

Hinzu kommt der Vorwurf der falschen Abrechnung von Fahrtkosten und Stundensatz. Wie Gerichtssprecher und Familienrichter Markus Strunk sagt, habe der Rechnungshof Dokumente aus 2010 und 2011 kontrolliert und festgestellt, dass diese bei der Umgangspflegerin nicht stimmig waren. Es laufen Ermittlungen wegen Betrugs. Dass das Rechnungsprüfungsamt Abrechnungen beim Familiengericht untersuchte, darüber sind die Väter froh und erstaunt. "Ich habe das Gericht schon am 8. Mai 2011 über die Arbeitsweise und die Abrechnungspraxis informiert. Kurz darauf hat die Umgangspflegerin die begleiteten Umgänge mit meinem Sohn aufgehoben. Seitdem habe ich ihn nicht mehr gesehen. Anderen Vätern erging es ähnlich", sagt Trautmann.

Offenbar hatte die Prüfung allerdings nichts mit dieser Beschwerde zu tun. Laut Alexandra Hissen, Sprecherin des Landesrechnungshofs in Düsseldorf, sind die Unregelmäßigkeiten bei einer regulären, stichprobenartigen Überprüfung aufgefallen.
Trotz der Vorwürfe ist es immer noch möglich, dass die Umgangspflegerin weitere Aufträge erhält. "Wir können den Richtern nicht vorschreiben, wen sie beauftragen", so Gerichtssprecher Strunk. Allerdings hat zumindest das Amtsgericht Köln dem Verein schon mitgeteilt, dass die umstrittene Familienpflegerin aus der Liste der Fachkräfte gestrichen wurde.


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