Das Amtsgericht Köln hat Strafanzeige wegen Betrugs gegen eine Mitarbeiterin des Familiengerichts gestellt. Sie soll als Umgangspflegerin und Verfahrensbeistand ihre Einsätze falsch abgerechnet haben. Der Rechnungshof hatte bei einer Überprüfung Unregelmäßigkeiten festgestellt. Nun will das Gericht nachforschen.
Der
Verein Väteraufbruch wertet dies als Etappensieg: "Wir kritisieren seit
Jahren die Arbeitsweise dieser speziellen Person", sagt Rigo Trautmann.
Väteraufbruch sei maßgeblich daran beteiligt gewesen, den
Abrechnungsbetrug aufzudecken. Der Verein vertritt die Interessen von
Vätern, die von der Mutter ihres Kindes getrennt leben. Sie fordern
unter anderem ein erweitertes Umgangsrecht für leibliche Väter - auch
gegen den Willen der Mutter. Wenn das Verhältnis der Eltern zerrüttet
ist, soll der Umgangspfleger den Kontakt eines Kindes zu dem getrennt
lebenden Elternteil ermöglichen und begleiten.
Für die Väter
sind die wenigen Stunden, in denen sie ihre Kinder sehen dürfen,
kostbare Zeit. Laut der Vätervereinigung hatte sich die Umgangspflegerin
allerdings auf sogenannte "Mehrfachumgänge" spezialisiert. "Sie trifft
sich mit den Vätern in Indoor-Spielhallen. Dabei hat sie keinen Blick
auf die einzelnen Väter", so Trautmann. Der Vorwurf lautet, dass sie so
ihren Gewinn maximieren wollte, bei minimalem Aufwand. Auch das Umfeld
sei kaum dafür geeignet, eine Beziehung zwischen dem getrennten
Elternteil und den Kindern herzustellen.
Hinzu kommt der
Vorwurf der falschen Abrechnung von Fahrtkosten und Stundensatz. Wie
Gerichtssprecher und Familienrichter Markus Strunk sagt, habe der
Rechnungshof Dokumente aus 2010 und 2011 kontrolliert und festgestellt,
dass diese bei der Umgangspflegerin nicht stimmig waren. Es laufen
Ermittlungen wegen Betrugs. Dass das Rechnungsprüfungsamt Abrechnungen
beim Familiengericht untersuchte, darüber sind die Väter froh und
erstaunt. "Ich habe das Gericht schon am 8. Mai 2011 über die
Arbeitsweise und die Abrechnungspraxis informiert. Kurz darauf hat die
Umgangspflegerin die begleiteten Umgänge mit meinem Sohn aufgehoben.
Seitdem habe ich ihn nicht mehr gesehen. Anderen Vätern erging es
ähnlich", sagt Trautmann.
Offenbar hatte
die Prüfung allerdings nichts mit dieser Beschwerde zu tun. Laut
Alexandra Hissen, Sprecherin des Landesrechnungshofs in Düsseldorf, sind
die Unregelmäßigkeiten bei einer regulären, stichprobenartigen
Überprüfung aufgefallen.
Trotz der
Vorwürfe ist es immer noch möglich, dass die Umgangspflegerin weitere
Aufträge erhält. "Wir können den Richtern nicht vorschreiben, wen sie
beauftragen", so Gerichtssprecher Strunk. Allerdings hat zumindest das
Amtsgericht Köln dem Verein schon mitgeteilt, dass die umstrittene
Familienpflegerin aus der Liste der Fachkräfte gestrichen wurde.
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