Zuletzt
stirbt die Hoffnung: Das vor einem Jahr ins Leben gerufene
Kontaktportal VermisseDich nimmt weiter an Zuwachs. Die neuen Kindes-
und Erwachsenenschutzbehörden stehen machtlos. Der Verein Vaterverbot
macht eine Mitteilung an Frau Bundesrätin Simonetta Sommaruga.
Aus dem Inhalt des Briefs:
Kontaktportal VermisseDich wächst weiter
Sehr geehrte Frau Bundesrätin Sommaruga
Vor rund einem Jahr haben wir die Aktion VermisseDich ins Leben
gerufen. Nach unserem gemeinsamen Treffen im Dezember 2012 waren wir uns
einig, dass die neuen Fachbehörden KESB im 2013 der Kindesentfremdung
entgegenwirken würden. Inzwischen ist ein Jahr vergangen. Das Resultat
ist ernüchternd – wenn nicht gar erschreckend.
Die KESB sind derart überlastet, dass sie weder neue Anträge zeitgemäss
beantworten können noch in der Lage sind, das Besuchsrecht umzusetzen.
Auch meine persönliche Erfahrung bestätigt diesen Sachverhalt indem
Anträge über ein halbes Jahr unbeantwortet blieben. Es mag sein, dass
der Zeitnotstand in den kommenden Jahren sich bessert.
Ihre Auffassung, dass die Kinderrechte und die damit verbunden
Besuchsrecht der KESB umsetzen könnte, wurde von mehreren
Behördenmitglieder verneint, da es kein vollstreckungsfähiges Gesetz
gibt.
Auch wurden wir informiert, dass inzwischen innerhalb der KESB ein
Gutachten erstellt wurde über die Notwendigkeit um das Besuchsrecht zu
vollstrecken. Ein ranghoher KESB-Mitarbeiter (Name ist uns bekannt)
möchte von der Vollstreckung des Besuchsrechts aber dennoch nichts
wissen: „So wie es früher lief, war es gut – weitere Gespräche über
dieses Thema sind unerwünscht.“
In der Zwischenzeit hat die Anzahl der Meldungen auf unserem Portal
www.VermisseDich.ch zugenommen, obwohl wir von unseren Verbänden
erfuhren, dass die meisten Väter sich nicht trauen ein Inserat zu
schalten, da sie befürchten, verklagt zu werden und ihr Kind überhaupt
nie mehr sehen zu dürfen (da sie den Konflikt öffentlich zur Schau
stellen würden).
Auch durch das gemeinsame Sorgerecht wird sich vermutlich nichts
ändern, da A) Entziehung von Unmündigen (Art. 220 StGB) durch die Mutter
in der Praxis toleriert wird und B) viele Richter nach eigener Auskunft
bei Streitigkeiten sowie bei Ortsabwesenheit (Wohnort des Vaters in
einem anderen Kanton) keine gemeinsame, elterliche Sorge verfügen
werden.
Ein diametrales Verhalten zum Interesse des Kindes zeigt auch ein
aktueller Bundesgerichtsentscheid. Es ist zu befürchten, dass dieser
präjudiziell angewendet wird: Väter werden genötigt, ihre Kinder zu
verklagen, wenn diese bis zum 25. Altersjahr keine weitere Ausbildung
mehr machen. Klassisches Beispiel: Ein Vater, der in die Pension geht,
muss aus finanziellen Gründen sein eigenes Kind vor Gericht bringen. Aus
unserer Sicht würde somit der Vater generell erniedrigt und
herabgesetzt werden. Notabene: Klagt der Vater das Kind aus Liebe nicht
an und bezahlt die Alimente nicht, sieht der Staat (Art. 217 StGB) vor,
ihm zu bestrafen oder bis ins Gefängnis zu treiben – und das angeblich
„im Interesse des Kindes bzw. der Familie“.
Anders sähe es aus, wenn es ein durchsetzungsfähiges Gesetz zum
Besuchsrecht geben würde. Dann würden die Kinder ihren Eltern nicht
entfremdet werden und hätten einen natürlichen Kontakt und Austausch mit
ihnen. Wir sind überzeugt, dass ein Elternteil in solchen Fällen von
sich aus gerne dem heranwachsenden Kind eine Ausbildung bezahlen bzw. es
ohne Gerichte unterstützen würde.
Der Wissenschaft ist längst klar, dass Kindesentfremdung einer
Misshandlung gleichkommt. Das zeigt im obengenannten Fall einmal mehr:
Es ist essentiell, ein vollstreckungsfähiges Gesetz für das Besuchsrecht
im Interesse des Kindes und der Eltern zu erlassen. Nicht nur steht das
Besuchsrecht der geistigen Entfaltung des Heranwachsenden nicht im
Wege, sondern die neusten Studien belegen sogar, dass eine
Besuchsrechtsverweigerung beim Kind zu pathologischen Veränderungen
führt[1].
Bei dieser Gelegenheit wollen wir Sie darüber informieren, dass bei der
internationalen Konferenz beim EGMR am 10. Oktober 2013 von unabhängigen
Studien bestätigt wurde, dass in Sachen Besuchsrecht und insbesondere
Wechselmodell die Schweiz in Europa nahezu an letzter Stelle ist. Wir
hoffen, dass sich dieses Szenario nicht beim kommenden Unterhaltsrecht
fortsetzt und es dann gilt: Vater zahlt (mehr), Mutter betreut.
Für Ihre Stellungnahme sind wir Ihnen dankbar. Auch wäre ein erneuter persönlicher Austausch am Ende des Jahres wünschenswert.
Bis dahin verbleiben wir
hochachtungsvoll,
Marcel Enzler
Präsident Vaterverbot Schweiz
[1] Dr. Vittorio Vezzetti, Paediatrician
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