Um es vorwegzunehmen, es gibt wirklich sehr gute Gutachter. Die
haben ihren Namen sozusagen verdient. Dann gibt es auch sehr schlechte
Gutachter, die sollten sich lieber "Schlechtachter" nennen, dann weiß
man wenigstens gleich woran man ist.
Gutachter/innen scheint mitunter eine fast überirdische Aura
anzuhaften. Wenn Sie so eine/n vor sich haben, dann haben Sie möglicherweise schon verloren.
Oder Sie sind ein zäher Mensch irgendwann hat der Gutachter gegen sie verloren. Oder sie lehnen
den Gutachter gleich beim Gericht ab, ehe er noch Unheil stiften kann.
In der
Regel wird ein Familienrichter von dem zu bestellenden
Gutachtern eine abgeschlossenes Psychologiestudium abverlangen. Das war
es dann aber schon. Eine Charakterprüfung des zu bestellenden Gutachters oder
sonstige ihn qualifizierende oder disqualifizierende Eigenschaften findet
nicht statt. Wer sollte das auch vornehmen, da bräuchte man ja wieder
einen Gutachter zu. So kann es schon mal passieren, dass ein narzisstisch
gestörter oder zwanghafter Mann jahrelang
Gutachten für ein Gericht erstellt. Der Fall des Hochstaplers Gert Postel www.gert-postel.de, der
in Flensburg jahrelang als falscher Amtsarzt praktiziert hat, ist
ein schönes Beispiel dafür. Dem Mann kann man gar nicht genug dafür danken,
dass er die die Welt des schönen Scheins, der Eitelkeiten und der weißen
Kittel ins Gerede gebracht hat.
Dass möglicherweise auch Menschen mit sadistischen oder pädophilen
Neigungen als
Gutachter für Gerichte tätig sind, wer wollte seine Hand dafür ins Feuer
legen, dass es dies nicht gibt? In anderen
Bereichen, in denen professionell tätige Erwachsene mit Kindern Kontakt haben
können (z.B. Jugendfreizeitstätten, Kindergärten oder Kinderheimen) sind solche Probleme
mittlerweile bekannt und man wundert sich heute kaum noch über
Zeitungsmeldungen, in denen von sexualisierten Übergriffen von pädagogischen
Personal auf die ihnen anvertrauten Jungen und Mädchen die Rede ist.
Und das manche Gutacher Zyniker sind, wen stört es? Letztlich
doch nur den, über den der Gutachter ein Gutachtern schreibt. Und dem ist ohnehin nicht mehr
zu helfen - sagt der Gutachter, Hauptsache der Blödheini bezahlt die Rechung
über 4000 Euro.
Wohl nur in wenigen anderen Bereichen wird so gerne Ratlosigkeit
als "wissenschaftliche Objektivität" verkauft, wie einigen für
Familiengerichte tätigen Gutachtern. Und da die Richter/inn meist nicht viel von
Psychologie, geschweige denn von Familiendynamik versteht (der Richter ist froh,
wenn er in seiner eigenen Ehe halbwegs ohne Blessuren über die Runden kommt), kann ihn der
Gutachter so ziemlich alles anbieten, was
halbwegs wissenschaftlich klingt. Da gibt es dann "wissenschaftliche"
psychologische Tests, wie z.B. den "Freiburger
Persönlichkeitsinventar", den "Giessen-Test" oder den
"Minnesota Mulitphasic Personality Inventory (MMPI)". Oder auch die
"Selektive entwicklungsphysiologische und -psychologische Tabellen von
Kiese". Um so mehr das ganze fachchinesisch klingt, um so beeindruckender wirkt es bei den betroffenen Eltern und
den Richtern. Der Hochstapler Gerd Postel lässt grüßen. Die meisten, Richter, wie auch Eltern fallen auf den ganzen
psychologisch verbrämten Budenzauber rein. Das ganze ähnelt dann der
Geschichte von "Des Kaisers neue
Kleider". Teuer sind die Gutachten ausserdem und
wenn etwas teuer ist, dann muss es doch auch gut sein - oder?
Kennen Sie übrigens den "Infertility Outpour Equal
Inventory-Test"? Noch nie davon gehört? Da haben sie ausnahmsweise mal recht,
den Namen haben wir uns gerade ausgedacht. Klingt doch aber echt
wissenschaftlich.
Ein wirklich schlechter Gutachter beantwortet dem Richter
möglichst eine Frage, die dieser gar nicht gestellt hat. Und so mancher
Gutachter dürfte einem Arzt ähneln, zu dem man wegen einer Schnittwunde an der
Hand kommt und dessen Praxis man mit einem amputierten Fuß verläßt.
Doch die Art der „fachliche Begutachtung“ der Familienverhältnisse ist zum Teil völlig ungenügend und dementsprechend für die Betroffenen oft folgenschwer. Darauf verweisen immer wieder Rechtsanwälte, die bei Scheidungsfällen die streitenden Parteien vertreten. Zwei Diplom-Psychologinnen haben das jetzt eindrucksvoll auch mit Fakten belegt. Im Rahmen ihrer Doktorarbeit untersuchten sie Familienrechts-Gutachten daraufhin, ob die wissenschaftlichen Mindeststandards von den Sachverständigen erfüllt wurden.
245 Gutachten wurden analysiert, das Ergebnis:
in 2/3 der Gutachten war nicht ersichtlich, welche psychologischen Fragen eigentlich beantwortet werden sollten bei der Hälfte war nicht zu erkennen, was Aussagen der Beteiligten und was die Meinung des Gutachters war in 54 Fällen wurde nicht die Beziehung des Kindes zu den Eltern, sondern ohne Not und ohne Aussagewert die Persönlichkeit der Eltern getestet.
Fazit: Ein Großteil der Sorgerechtsgutachten ist unzureichend.
Der Familienrichter entscheidet darüber, wer als Sachverständiger eingesetzt wird und ob ein Gutachten auch akzeptiert wird. Doch kann ein Richter tatsächlich die Qualität eines psychologischen Gutachtens beurteilen? Schließlich ist der Psychologe der Experte, nicht der Richter. Gutachten müssen Sie als Eltern nicht kritiklos hinnehmen, im Gegenteil. Wenn Eltern mit Gutachter oder einer bestimmten Verfahrensweise nicht einverstanden sind, haben sie das Recht, Gutachter und Gutachten abzulehnen, ohne negative Konsequenzen zu befürchten.
Nähere Auskünfte über die wissenschaftlichen Studien zu den Sorgerechtsgutachten erteilen Ihnen:
Prof. Dr. Karl Westhoff
Technische Universität Dresden
Fakultät für Mathematik und Naturwissenschaften
Institut für Psychologie II
Zellischer Weg 17
01 069 Dresden
Tel. 03 51/4 63 31 49
Dr. Marie-Luise Kluck
Sanddornweg 50
45 481 Mühlheim/Ruhr
Tel. 02 08/48 09 16
Dipl-Psych. Terlinden-Arzt
Niederbardenberger Str. 16
52 146 Würselen
Tel. 0 24 05/8 15 74
Dipl.-Psych. Antje Klüber
Düsternweg 12
45 721 Haltern
Tel. 0 23 64/6 96 93
Quelle: Professionellenkritik - Psychologische Gutachter / Gutachterinnen / Sachverständige
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