Neuerlicher FREISPRUCH, auch im zweiten Rechtsgang!
Nach jahrelangen Verhandlungen für den Kampf um seine Tochter und die Aktivitäten für Kinderrechte wurde der Vater Kurt Essmann auch beim neuaufgerollten Prozess am 2. Verhandlungstag, den 21.11.2013 durch die Richterin Dr.Gerda Krausam zur Gänze freigesprochen. Vertreten wurde Kurt Essmann wie üblich durch Frau Mag. Michaela Krankl.
Wie schon der Richter Dr. Stefan Apostol am 31.3.2011 feststellte, Kurt Essmann hatte zu keinem Zeitpunkt nur irgendeinen subjektiven Tatvorsatz jemanden zu bedrohen, noch hat er objektive Drohhandlungen gesetzt!
Wir gratulieren unserer Anwältin der Kinderrechte, Mag. Michaela Krankl.
Strafverfahren Essmann - gerichtl.beeideter Vater-Terrorist!
Prozessbericht:
Dem Kind Katharina wird beim BG Josefstadt „ohne“ viel Widerstände
das Bundesverfassungsgesetz über die Rechte von Kindern:
Artikel 4
Zitat:
„Jedes
Kind hat das Recht auf angemessene Beteiligung und Berücksichtigung
seiner Meinung in allen das Kind betreffenden Angelegenheiten, in einer
seinem Alter und seiner Entwicklung entsprechenden Weise.“
von einer Richterin zuteil, also stattgegeben.
Keine kinderfeindlichen Frauen- od. Genderorganisationen wurden zwischengeschalten um die Aussagen des Kindes zu verzerren. Es bedurfte keiner Sachverständigen, um den Wahrheitsgehalt der Aussagen des Kindes zu verdrehen. Katharina tritt in den Zeugenstand und machte, nach Belehrung über die Wahrheitspflicht, ihre Aussage sachlich und gelassen.
Richterin Mag. Hummel führt das Verfahren ruhig und sachlich, ihr Umgang mit Katharina ist liebenswert und zuvorkommend. Sie erwähnt nur einmal noch kurz ob es als gut empfunden werde, dass Katharina in einem Strafverfahren ihre Aussage tätigt. (Es handelt sich hier ja um Aussagen gegen eine Mutter und nicht gegen einen Vater.)
Die Vertreterin des Vaters führt dazu aus, dass sie in ihrer Kanzlei gerade 2 Fälle vertrete, dort die Kinder sogar zu falschen Aussagen gegen die Väter instrumentalisiert werden, sogar die Gutachterinnen in diesem Verfahren dies bestätigen, aber sich dort niemand um den Schaden dieser Kinder, die gegen ihre Väter falsch aussagen kümmert. Also Katharinas Aussage, im Hinblick auf ihr Menschenrecht auf Erhalt von Briefen, das ihr nach ihrer Angabe verweigert wurde, hier wohl nicht wirklich das Thema stellen könne.
Der Kindesvater führt dazu aus, dass Gerichte, Jugendbehörden, GutachterInnen, als auch staatliche Opfer u.Kinderschutzorganisationen seit rund 6 Jahren keinerlei Bedenken auch nur andachten Katharinas Seele zu misshandeln um sie von ihrem Vater zu trennen, ja auch ihre Schwester wird im Wissen aller nun auch noch misshandelt. Katharinas kleine Schwester wird seit 2 Jahren nun auch von ihr entfremdet und dies wieder mit der Unterstützung aller zuständigen Behörden und Gerichte.
Zitat:
siehe Schwesternverbot: viewtopic.php?p=34855&sid=a9d37c7c6b53e213e88c48aec5136681#p34855
Niemand hatte hier je auch nur geringste Bedenken oder die Gedanken eines „Kindeswohls“ im Sinn.
Ihr seinerzeitiger Suizidversuch kümmerte kaum die zuständigen „um das Kindswohl sich Bemühenden“. Ganz im Gegenteil, die zuständige RichterIn wiederholte die Vaterentsorgung eiskalt noch ein weiteres Mal - mittels einer nächsten EV und ließ auch noch den Vater verhaften.
Dann nahm die Richterin noch einzelne Sätze aus einem Email heraus, dass der Vater an die Richterin übersandte und darin vor den lebensgefährlichen Folgen für seine Tochter warnte, setzte diese Zeilen neu wieder zusammen, bastelte eine Drohung und ließ den Vater verhaften. Liebende Väter sind in Österreich nach wie vor das Feindbild Nr.1
Richterin Mag. Hummel erwähnt heute auch erstmals die rechtliche Parteienstellung Katharinas (Katharina ist im 15 Lebensjahr), die ihr ein anderer österr. Richter immer noch verweigert, wie auch ihr rechtliches Gehör, dann stellt sie Katharina die Fragen.
Erschütternd in Katharinas Zeugenaussage heute ist der Umstand, dass Katharina nicht nur diverse Briefe vom Vater aus der Untersuchungshaft nicht erhalten haben soll, sondern ihr auch der Brief: „Papa ist frei und hat Dich lieb“ scheint`s auch unterschlagen wurde. In jedem Falle wurde Katharina laut ihren eigenen Angaben nicht davon unterrichtet, dass ihr Vater frei ist. Katharina sollte also weiter leiden und glauben, dass ihr geliebter Vater gefangen ist und weiter im Glauben leben er werde - wie man ihr berichtete - wie Mag. Herwig Baumgartner 7 Jahre wegegesperrt. Die staatlichen Kinderorganisationen handelten ebenso still.
Niemand suchte Katharina auf und teilte ihr mit, dass ihr Vater wieder frei ist.
Das LKA schützte im Auftrage der staatlichen Müttergruppen wieder nur die Mutter, so der unbescholtene Vater vorbeikomme und zum Täter werde, da er seinem Kind guten Tag sagt oder ich hab Dich lieb….bin wieder da…hab keine Angst. Dass Vater Kurt Essmann natürlich dies so vornahm und sich durch keinerlei Drohungen wie immer beirren ließ, war klar.
Der Gerichtssaal war mit Prozessbeobachtern/Öffentlichkeit zum Bersten gefüllt. Viele Beobachter mussten stehen. Schon in den ersten Prozesstagen waren erste Frauen und Mütter gekommen, interessierten sich für den Verlauf des Prozesses.
Die Presse war anwesend, wie auch ein Vertreter einer österreichischen Partei.
Es fehlte diesmal die Angeklagte, sie war nur durch den Anwalt vertreten, wie auch die weiteren geladenen Zeugen der Kindesmutter, die Großmutter und auch der Großvater.
Alle waren vor dem Prozess erkrankt!?
Anwesend war auch eine Dame des Jugendamtes, wie auch wieder selbige Dame der Interventionsstelle gegen Gewalt in der Familie, die seelisch misshandelten Kindern in der Realität nicht helfen kann - auch wenn sie schon eine junge Frau sind.
Aber sie hat dennoch wieder Hilfe angeboten, dies zum dritten Mal – nur die Hilfe kommt nicht. Vielleicht weil diese Hilfe nur Opfern zukommt? Und Kindern bei seelischen Misshandlungen – ja so gut wie nie Opferstatus zugebilligt wird.
Das heißt alle schauen zu wie selbst zwei Geschwister entfremdet werden.
Die Dame der Interventionsstelle gegen Gewalt in der Familie wurde auch dieses Mal wieder darauf angesprochen warum sie, aus Steuerkosten finanziert, wieder nur hier sitze, wenn sie doch bei Gewalt in der Familie gar nicht helfen kann . . .
Schlussendlich verließ die Dame eilen Schrittes den Gerichtssaal mit den Worten wie es von einer alteingesessenen, erfahrenen steuerlich unterstützen Gehalts-Gewalt-Expertin zu erwarten ist…
“Sie könne eben nicht helfen, da sie nicht das Jugendamt sei!“
Die anwesende Dame des Jugendamtes Wien 9 sprach von Beginn an bis zum Ende kein Wort und ging so schweigsam wie sie angekommen war. Ihr Stundenlohn ist uns nicht im Detail bekannt.
Der Anwalt der Kindesmutter war diesmal eher ruhig. Es kam diesmal zu keinerlei Anhäufung von Aussagen-Unterstellungen…wie Herr Essmann sei ein abnormer Rechtsbrecher usw…Nur vereinzelt kam es zum heiteren Wortwechsel.
Möglicherweise beeinträchtigte das Geschehen, nämlich das Erscheinen des Kindes Katharina den Herrn Verteidiger Dr. Wolf, ihre Mutter er ja auch vertritt in Betreff der rühmlichen Kindesentfremdung nun auch zu ihrer Schwester.
Die Verhandlung wurde wegen nicht Erscheinens der Angeklagten und einiger Zeugen vertagt. Der neue Prozesstermin wird noch bekannt gegeben.
Wie immer gilt die Unschuldsvermutung.
Dateianhang:
Kinder in Haft.jpg [ 14.66 KiB | 2557-mal betrachtet ]
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http://www.vaeter-ohne-rechte.at/neuerlicher-freispruch-durch-mag-michaela-krankl/
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