22.06.12

Zwischen Vergewaltigung und Kinderheimen - Zustände im Vogelsbergkreis wie in der "DDR"

Sonja und Markus Bergfeld - T. (5) - L. (8) - M. (11) - K. (12) - N. (14) -Zwischen Vergewaltigung und Kinderheimen - Zustände im Vogelsbergkreis wie in der "DDR"

Gießen | Pressemitteilung vom 20.06.2012 18:23:51 [ID 667856 / Vermischtes]
Sonja und Markus Bergfeld - T. (5) - L. (8) - M. (11) - K. (12) - N. (14) -Zwischen Vergewaltigung und Kinderheimen - Zustände im Vogelsbergkreis wie in der "DDR"
Landrat Manfred Göring (SPD) und Bürgermeister Ralf A. Becker (SPD) zu keiner Stellungnahme bereit

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Der Vogelsbergkreis und das Jugendamt Alsfeld hat dem Ehepaar Bergfeld aus Neuwied - die vormals in Alsfeld wohnten und von dort vertrieben wurden - alle fünf Kinder weggenommen und in Kinderheimen verfrachtet. Wenn Jugendämter, Ärzte, Erzieher, Gutachter und Politiker nicht mehr weiter wissen, dann wird versucht den Eltern das "Münchhausen-Stellvertreter-Syndrom by Proxy" anzuhängen. Als mir die Eheleute von ihrem Familienschicksal berichteten, hatte ich das Gefühl über eine östliche Bananenrepublik informiert zu werden. Der Geist des Unrechtstaates "DDR" scheint in Alsfeld und seine Region immer noch vorzuherrschen. Politiker und Kirchen haben sich in beschämender Weise aus ihrer Verantwortung geschlichen. Familie Bergfeld wird in einem bisher nicht vorstellbaren Umfang Unrecht zugefügt. Die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Alsfeld und ihrer Region werden sich fragen müssen, ob Recht, Gerechtigkeit und Mitmenschlichkeit mit der Wiedervereingung am Kleiderhaken aufgehängt wurde.

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Sonja und Markus Bergfeld - T. (5) - L. (8) - M. (11) - K. (12) (1)
Eine der kleinen Töchter der Familie Bergfeld erlebte bei einem unbeaufsichtigten Freigang aus dem Kinderheim in Bad Frankenhausen die schlimmsten Momente ihres Lebens. Im Kurpark sammelte sie Kastanien und wurde von einem ca. 50jährigen Mann angesprochen. Das Mädchen erzählte unter Tränen, dass sie nicht mehr im Kinderheim bleiben möchte und wieder nach Hause will zu Mama und Papa und den anderen Geschwistern. Der Mann verschaffte sich an drei aufeinander folgenden Tagen - in unbeschreiblich verbrecherischer Absicht - das Vertrauen des Kindes in dem er versprach, dass er ihr genügend Geld geben werde, damit sie wieder nach Hause fahren könne, wenn sie alles macht, was er will. Am dritten Vergewaltigungstag sahen Passanten den Täter im Kurpark und mussten ihn vom Kind herunterziehen. Der Täter entschuldigte sich mit dem Hinweis, dass er das Mädchen jeweils 5 Euro gegeben habe, damit sie nach Hause fahren könne. Der aktuelle Aufenthaltsort des Mädchen ist den Eltern bisher nicht mitgeteilt worden. Nach Informationen der Eltern sollen ihre fünf Kinder in Heimen in Bad Frankenhausen, Seehausen und Heldrungen leben. Matthias Strejch, Bürgermeister von Bad Frankenhausen, kommentiert das Verbrechen: "Der Inhalt des Schreibens ist mir völlig unbekannt. Daher bitte ich um Ihr Verständnis, dass ich bis heute 16.00 Uhr darauf nicht reagieren kann und werde, zumal ich heute außer Haus bin".

Das Münchhausen-Stellvertreter-Syndrom engl. MSBP Munchausen Syndrome by Proxy, Munchausen by Proxy Syndrome oder FDP Factitious Disorder by Proxy, benannt nach Hieronymus Carl Friedrich von Münchhausen ist das Erfinden, Übersteigern oder tatsächliche Verursachen von Krankheiten oder deren Symptomen bei Dritten, meist Kindern, um anschließend die medizinische Behandlung zu verlangen. Es handelt sich um eine subtile Form der Kindesmisshandlung, die bis zum Tod des Opfers führen kann. Häufig ist der von der Störung Betroffene ein Elternteil, meist die Mutter, oder ein Erziehungsberechtigter. Die Störung gehört wie das sogenannte Münchhausen-Syndrom zu den artifiziellen Störungen und wurde als eigener Subtyp "Nicht Näher Bezeichnete Vorgetäuschte Störung" im psychiatrischen Klassifikationssystem DSM-IV definiert. Die Vorgetäuschte Störung "by proxy" wurde nicht ins DSM-IV aufgenommen, da dies dazu benutzt werden könnte, Personen die Kinder misshandeln, zu entlasten.

Eine sichere Diagnostik oder klinisch erprobte Behandlung des Münchhausen-Stellvertreter-Syndroms gibt es angesichts der geringen Fallzahlen nicht. Aufgrund der relativ großen Gefahr von Falschbeschuldigungen wird die Störung häufig nicht bekannt bzw. die Diagnose zurückgehalten. Als sicherste Diagnosemöglichkeit gilt die Videoaufzeichnung, die allerdings nur im klinischen Bereich praktizierbar ist. Der österreichische Kinder- und Jugendpsychiater Max Friedrich lehnt die Videoüberwachung ab. Außerhalb ärztlicher Observation getätigte Übergriffe sind schwer nachweisbar. Typischerweise wird ein Täter so lange Ärzte und andere Spezialisten aufsuchen, bis eine Bestätigung der angestrebten eigenen Diagnose erfolgt und eine entsprechende Behandlung beginnt.

Bergfeld: "Wir möchten darauf hinweisen, dass man ungerechtfertigt unsere fünf Kinder am 14. Juli 2011 uns entrissen hat und die elterliche Sorge aberkannt. Wir wussten noch nicht einmal, wo man unsere Kinder hingebracht hat. Als wir beim Jugendamt Alsfeld nachgefragt haben, was man uns vorwirft und unter welchen Auflagen wir unsere Kinder zurück bekommen können, habe wir noch keine Antwort erhalten. Man hat uns der Umgang mit unseren Kindern verwehrt, so dass wir unsere Kinder nur noch vier Mal im Jahr sehen dürfen. Das ist die schlimmste Form der Endfremdung, die man sich vorstellen kann. Die Stadt und das Jugendamt behandeln uns wie Schwerverbrecher. Auch verstößt es gegen das verfassungsrechtlich geschützte Elternrecht ohnmächtig zusehen zu müssen, wie das Verfahren immer länger dauert und wir als betroffene Eltern immer mehr von unseren Kindern, wie auch umgekehrt die Kinder von uns als ihren Sorgeberechtigten, entfremdet werden.

Unser Vertrauen in das Rechtssystem wurde und wird extrem erschüttert, und da es sich hierbei um unsere Kinder und kein Handelsgut handelt - hier jedoch auf Zeit gearbeitet wird um eine Entfremdung herbeizuführen - diese Ungerechtigkeiten werden wir keinesfalls weiterhin hinnehmen. Seit nunmehr 14. Juli 2011 sind unsere Kinder „in Obhut“. Der vom Gericht bestellte Amtsvormund für unsere Kinder ist Frau P. Diese erzählt uns, sowie auch unseren Kindern, dass sie mehrere hundert Kinder hat und deswegen immer zeitlich gebunden ist. Die Kinder sagen, sie sehen sie fast nie. Keiner fühlt sich zuständig.

Während des Kinderheimaufenthaltes wurde eine unserer Töchter sexuell missbraucht. Eine Anzeige bei der Staatsanwaltschaft Mühlhausen wegen Unterlassung der Aufsichtspflicht, Verletzung der Fürsorge oder Erziehungspflicht durch das Kinderheim wird nicht beantwortet. Seit dem Tag der Gerichtsverhandlung, wo man den Täter zu drei Jahren und acht Monaten verurteilt hat, haben wir unser kleines Mädchen nicht mehr gesehen. Lieber Gott, wenn Du doch ein gerechter Gott bist, warum hast du das zugelassen? Unser Mädchen braucht doch gerade jetzt unsere Mutter- und Vaterliebe. Seit sechs Monaten verbietet man uns den Kontakt. Was sind das für Menschen, die uns das antun?

Frau P. verweigert bis zum heutigen Zeitpunkt jegliche Stellungnahmen oder Anfragen. Die Kinder sind auch innerhalb der Einrichtungen der Wohngruppen getrennt voneinander untergebracht. Somit ist auch die Geschwisterbindung untereinander unterbunden worden. Auch wissen wir bis zum heutigen Tage nicht, bei welchen Personen sich unser kleines Mädchen befindet. Wir dürfen sie nicht anrufen oder besuchen. Wir haben als Eltern keinerlei Rechte mehr und den Kindern erzählt man nicht warum sie in den Kinderheimen sein müssen.

Es liegen genügend Beweise vor, dass das Jugendamt, Kindergarten, Schulen, Polizei Alsfeld, darauf hingearbeitet haben, uns unsere Kinder unrechtmäßig zu entziehen, mir als Mutter eine psychische Erkrankung unterstellt wird, und mich zu einer psychologischen Therapie bis zum heutigen Zeitpunkt nötigen will. Aber eine Diagnostik zu der ich bereit wäre wird nicht bezahlt. Desweiteren wurde ein Verfahren initiiert in dem behauptet wurde mein Mann wäre im Besitz einer Schusswaffe, nur damit man sich der Kinder bemächtigt. Dieses Ermittlungsverfahren verlief negativ; es handelt sich hierbei nur um Lügen und falsche Verdächtigungen, die dazu geführt haben, dass sich der Vogelsbergkreis, der Kreisausschuss Amt für Jugend, Familie und Sport, insbesondere Frau W., Herr S. und Herr F., durch Täuschung des Gerichts ein Inobhutnahmeverfahren konstruieren und einleiten konnten.

Ihr Auftrag ist es, eine schnellstmögliche Lösung zum Wohle der Kinder herbeizuführen, und nicht die Familie auseinanderzureißen und untereinander zu entfremden. Wir fordern eine Erklärung, weshalb die fünf Kinder in solch einer psychisch belastenden Situation voneinander getrennt wurden. Dieses ist in keinster Weise akzeptabel und entspricht nicht dem Wohle der Kinder. Da wir auf eine sofortige Klärung dieser untragbaren Zustände bestehen müssen, wenden wir uns an die Öffentlichkeit, an den Bundespräsidenten und an den Bürgermeister.

Unsere Kinder möchten nach Hause. Das sagten sie auch schon dem OLG Frankfurt und es bestand und besteht zu keinerlei Zeitpunkt eine Kindeswohlgefährdung. Jedoch stellt die Handlungsweise der betreffenden Stellen eine erhebliche Gefährdung des Kindeswohls dar. Zudem wurde darauf hingearbeitet, dass mein Sohn medikamentös mit Schlafsaft behandelt wird. Wegen Albträume mit Heimweh und Verlustängsten. Wir können in diesem Zusammenhang darauf hinweisen, dass hier gewisse Stellen versuchen, ihre Inkompetenz zu vertuschen und hiermit das Leid unserer Kinder in Kauf genommen wird.

Hier wird gegen jegliche UN-Menschen- und Grundrechte in Deutschland verstoßen, und wir werden dies nicht hinnehmen. Auch möchten wir darauf hinweisen, dass unser Vertrauen in die Stadt und unseren Staat durch dieses Vorgehen, die ständige Bevormundung und den darauf folgenden Tyranneien des Jugendamtes, sämtlicher involvierter Stellen innerhalb Alsfeld und nunmehr dieser ungerechtfertigten und menschenunwürdigen Handlungsweisen, zutiefst erschüttert ist. Es wird Zeit, dass endlich Gerechtigkeit gesprochen wird und man uns ein normales und glückliches Familienleben zugesteht.

Zudem gibt es jede Menge Personen, die diese Handlungsweisen in Frage stellen und nicht verstehen, wie man das Leben dieser zuvor glücklichen Kinder auf so erhebliche und unrechtmäßige Weise zerstört. Wir können hierbei auch nur nochmals darauf hinweisen, dass alleine schon anhand der vorliegenden Schriftstücke zu beweisen ist, dass hier Gesetze umgangen und gebrochen wurden und werden. Dies ist schon begründet, da bis zum heutigen Tage noch kein richterlicher Beschluss über die Inobhutnahme ergangen ist. Hier besteht Rechtsbeugung, sowie ein laufendes Scheinverfahren."

Fortsetzung folgt...







* Vollständige Namen der Redaktion bekannt

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General News Service
Ehrenmitglied Heimkinderverband
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Johannes Schumacher
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