18.06.12

Fall Oliver: Haftbefehl gegen Vater aufgehoben

Der europäische Haftbefehl wegen Kindesentziehung gegen den Vater des fünfjährigen Oliver ist vom Oberlandesgericht Graz aufgehoben worden. Die Staatsanwaltschaft Graz bestätigte am Montag einen diesbezüglichen Bericht der "Kronenzeitung" vom vergangenen Freitag, wies aber darauf hin, dass im Spruch gleichzeitig der Tatverdacht untermauert werde. Das OLG geht von "strafbarer Selbstjustiz" aus.


 (Der Vater hatte seinen Sohn gegen den Willen der Mutter nach Dänemark gebracht. (Symbolbild)
  © imago / Dean Pictures
 
Wie Hansjörg Bacher, Sprecher der Staatsanwaltschaft Graz, auf APA-Anfrage sagte, habe das Obergericht am 6. Juni der Beschwerde des Vaters bzw. seines Anwalts Folge gegeben und den EU-Haftbefehl aufgehoben. Es bestehe keine Fluchtgefahr mehr, der Mann sei sozial integriert und kooperiere mit den dänischen Behörden, denen sein Aufenthaltsort bekannt sei, lautete sinngemäß die Begründung.
Tatsächlich habe sich die Situation gegenüber dem Zeitpunkt der Ausstellung verändert, räumte Bacher ein: "Er hat sich über das Mittel der Rechtshilfe auch für eine Befragung unsererseits zur Verfügung gestellt." Darin gab er zwar den Vorhalt der Kindesentziehung zu, berief sich aber auf das ihm in Dänemark zuerkannte Obsorgerecht und die seiner Meinung nach zu Unrecht erfolgte Ausreise der Mutter mit dem Sohn.




Jetzt spricht die Mutter des vom Vater entführten Kindes. >
Das OLG gehe aber ebenfalls von einer strafrechtlich relevanten Handlung aus, so Bacher. Das in Dänemark gültige Obsorgerecht sei irrelevant, die Rechtslage in Österreich musste dem Verdächtigen bekannt gewesen sein, sodass von einer "strafbaren Selbstjustiz" zu sprechen sei. Seitens der Staatsanwaltschaft seien die Erhebungen abgeschlossen, ausgenommen jener gegen den Komplizen, zu dessen Identität der Däne die Aussage verweigert habe.
Zwar sei noch ein Einstellungsantrag anhängig, Bacher geht aber davon aus, dass es nach Absprache mit der Oberstaatsanwaltschaft demnächst zu einer Entscheidung über Anklage oder nicht kommen wird. Wird eine Anklage eingebracht, würde der Vater über den Rechtshilfeweg eine Ladung zur Verhandlung bekommen. Sollte er dieser nicht Folge leisten, stünde ein neuerlicher Haftbefehl im Raum.

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