http://www.freshdads.com/magazin/meilenstein-f%C3%BCr-v%C3%A4ter-ogh-urteil-schmerzensgeld-wegen-kindesentzug
Erstmals hat der Oberste Gerichtshof (OGH) in Österreich einem Vater Anspruch auf Schmerzensgeld eingeräumt, weil die Mutter nach der Trennung den Kontakt mit dem Kind verhindert haben soll. Das Urteil könnte Vorbildwirkung haben.
Der Vater aus Wien, Kamil Maarfia hat seinen mittlerweile fünfzehnjährigen Sohn seit über vier Jahren nicht mehr gesehen. Schuld daran sei seine Ex-Frau, die den Sohn gegen ihn augehetzt und das Besuchsrecht ständig unterlaufen habe. Kamil Maarfia klagte seine Ex-Frau und forderte von ihr für die erlittenen psychischen Schmerzen 7000 Euro. Dieses Schmerzengeld hat für Kamil Maarfia eine rein symbolische Wirkung, es sei ihm auch egal, ob er das Schmerzensgeld erhalten wird. Der OGH gab nun seinem Anspruch recht.
Erstmals hat der OGH damit die Entscheidung getroffen, dass seelische Schmerzen, die dadurch entstehen, dass man keinen Kontakt zum Kind hat, ersatzfähig sind.
Das Urteil halten Familienrechtsexperten für richtungsweisend: "Weil eine bisher gesetzlich bestehende Verpflichtung, dass ein Elternteil den anderen Elternteil in den Augen des Kindes nicht heruntermachen soll, erstmals mit einer drastischen schadenersatzrechtlichen Folge ausgestattet wird", so Michael Stormann, Familienrechtsexperte im Justizministerium. "Und das soll den Eltern ein Wink sein, das Kind nicht in ihre Streitigkeiten hineinzuziehen", so Stormann.
Karl will sich OGH-Urteil genau anschauen: Man werde sich das Urteil (Az 4 Ob 8/11x) genau anschauen und prüfen, ob es Nachbesserungsbedarf gibt, hieß es aus dem Büro von Justizministerin Beatrix Karl (ÖVP).
Quelle: orf.at
Erstmals hat der Oberste Gerichtshof (OGH) in Österreich einem Vater Anspruch auf Schmerzensgeld eingeräumt, weil die Mutter nach der Trennung den Kontakt mit dem Kind verhindert haben soll. Das Urteil könnte Vorbildwirkung haben.
Der Vater aus Wien, Kamil Maarfia hat seinen mittlerweile fünfzehnjährigen Sohn seit über vier Jahren nicht mehr gesehen. Schuld daran sei seine Ex-Frau, die den Sohn gegen ihn augehetzt und das Besuchsrecht ständig unterlaufen habe. Kamil Maarfia klagte seine Ex-Frau und forderte von ihr für die erlittenen psychischen Schmerzen 7000 Euro. Dieses Schmerzengeld hat für Kamil Maarfia eine rein symbolische Wirkung, es sei ihm auch egal, ob er das Schmerzensgeld erhalten wird. Der OGH gab nun seinem Anspruch recht.
Erstmals hat der OGH damit die Entscheidung getroffen, dass seelische Schmerzen, die dadurch entstehen, dass man keinen Kontakt zum Kind hat, ersatzfähig sind.
Das Urteil halten Familienrechtsexperten für richtungsweisend: "Weil eine bisher gesetzlich bestehende Verpflichtung, dass ein Elternteil den anderen Elternteil in den Augen des Kindes nicht heruntermachen soll, erstmals mit einer drastischen schadenersatzrechtlichen Folge ausgestattet wird", so Michael Stormann, Familienrechtsexperte im Justizministerium. "Und das soll den Eltern ein Wink sein, das Kind nicht in ihre Streitigkeiten hineinzuziehen", so Stormann.
Karl will sich OGH-Urteil genau anschauen: Man werde sich das Urteil (Az 4 Ob 8/11x) genau anschauen und prüfen, ob es Nachbesserungsbedarf gibt, hieß es aus dem Büro von Justizministerin Beatrix Karl (ÖVP).
Quelle: orf.at
15 Mai, 2011 - 13:45
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