09.06.12

Offener Brief an den Präsidenten des Familiengerichts Berlin Tempelhof-Kreuzberg




An         
den Präsidenten des Amtsgerichtes Tempelhof-Kreuzberg
Herrn Kunz
Möckernstrasse 130
10963 Berlin

Berlin, den 1.6.2012

Offenes Antwortschreiben

Geschäftszeichen: 1402 E A -24/10

Sehr geehrter Herr Kunz,                                                                                                      
zunächst vielen Dank für Ihr Schreiben vom 18.10.2010                                       
Nein, meinen Frieden kann und werde ich „mit der geschaffenen Situation“ nicht finden.      Ihr Antwortschreiben dokumentiert lediglich die Kapitulation vor den offensichtlich als Schicksal empfundenen Jahrzehnte alten Strukturen des gerichtlichen Umgangs mit dem Umgang.
In Deutschland sind derzeit etwa 230.000 Kinder jährlich von Trennung und Scheidung ihrer Eltern betroffen. Die Gesamtzahl der Trennungskinder beläuft sich inzwischen auf mehr als 4 Mio. Etwa ein Fünftel aller Kinder in Deutschland (2,4 Mio) wächst aktuell in Allein-erziehenden Haushalten auf. Bei 40% der Trennungskinder erfolgt ein dauerhafter Abbruch der Kontakte zu den nicht betreuenden Elternteilen, obgleich diese dieses Ergebnis mit gerichtlicher Hilfe abzuwenden versuchen. Dadurch stehen alle involvierten Professionen vor einer großen Herausforderung.
Mir ist einerseits bewusst, dass in Ihrer Funktion als Amtsgerichtspräsident eine – dem grundsätzlichen Gewaltenteilungs-Prinzip zuwiderlaufend – Verpflichtung von Exekutive und Judikative besteht. Das erschwert mir als Bürger andererseits, in Ihnen den für mein Anliegen zutreffenden Adressaten anzusprechen.
Soweit dies der (exekutive) Anteil der Justizverwaltung ist, wäre es Ihre Aufgabe, Aus- und Fortbildungskonzepte zur Verfügung zu stellen, um einen professionellen Umgang nach neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen mit solchen, wie meiner Tochter betreffenden Konflikt, zu vermitteln.

Soweit es der rechtssprechende Anteil ist, setzt Ihr Postulat: „das Ergebnis eines gerichtlichen Verfahrens zu akzeptieren“, eine dem Verfahren zugrunde liegende entsprechende Kompetenz voraus. Dies gilt umso mehr für Verfahren, die in entscheidender Weise die Lebenssituation und Entwicklung von Kindern bzw. Familien betreffen, die mit dem Abschluss eines Verfahrens gerade nicht abgeschlossen ist.

Daraus folgt: Gerichtsbeschlüsse hängen von der Persönlichkeit und den Qualifikationen des Richters ab, nicht so sehr von den tatsächlichen Bedürfnissen und Interessen der betroffenen Kinder.
Richterin Kirsten von Hollen vom Familiengericht Berlin Tempelhof-Kreuzberg hat bewusst und nachweislich die Entfremdung meiner Tochter zu ihrem Vater unterstützt, indem sie die Empfehlung der von ihr bestellten Gutachterin ignorierte und keine entsprechenden Maßnahmen ergriffen hat, um dem Umgangsboykott der Mutter Einhalt zu gebieten. (Siehe mein Schreiben vom Oktober 2010).
Was sich seit mehreren Jahren bei dem nunmehr 14-jährigen Mädchen abzeichnet, wurde damals von der Psychologin im Detail vorhergesagt.
Meine Tochter und ich müssen nun ausbaden, dass eine Familienrichterin aufgrund mangelnder Kompetenz nicht in der Lage war, Kraft ihrer richterlichen Macht eine Regelung zu treffen, die dem Kindeswohl entspricht und eine gesunde Entwicklung des Kindes ermöglicht, nämlich Kontakt zu beiden Eltern zu haben.
Meine Tochter ist kein Einzelfall. Es ist davon auszugehen, dass auch in Ihrem Gericht eine Vielzahl weiterer Familien, insbesondere die Kinder, von unzulänglichen Verfahren und Regelungen betroffen sind und damit ihre Grundrechte nicht berücksichtigt werden.

Hochachtungsvoll
Douglas Wolfsperger

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