28.06.12

Gewalt in Wiener Kinderheimen - Lange Liste an brutalen Gewalttaten

 
 
 
20. Juni 2012, 13:55

Bericht der Historikerkommission spricht von "liebloser, menschenverachtender und gewaltsamer Erziehung"

Wien - In Wien hat sich eine Historikerkommission dem Thema Gewalt in Wiener Kinderheimen (die zum Teil in Niederösterreich angesiedelt waren, Anm.) in den 1950er, 1960er und 1970er Jahren gewidmet. Untersucht wurden sowohl städtische Einrichtungen als auch private oder konfessionelle Heime, in die vom Wiener Jugendamt regelmäßig Kinder geschickt wurden.
Im Folgenden gibt es eine zusammenfassende Darstellung, beruhend vor allem auf Berichten ehemaliger Heimkinder. In diesen, hieß es am Mittwoch, sei das Leid an der "lieblosen, menschenverachtenden und gewaltsamen Erziehung" in den Wiener Kinderheimen ausgedrückt worden. 


Strikte Regeln in der "Gruppe"
Das Leben in den Heimen war völlig durchorganisiert - mit Zugriff auf alle Tätigkeiten, die im alltäglichen Zusammenleben der "Gruppe" anfallen: Körperpflege, Mahlzeit, Notdurft, Schlafen, Bettenbauen, Spaziergang, Lernen, Spielen, Schulunterricht, Freizeit.

"Wie in anderen totalen Institutionen führte die Notwendigkeit, alle Lebenstätigkeiten der Gruppe zu kontrollieren, zu Anordnungen und Geboten, die gar nicht vollständig eingehalten werden konnten", heißt es in dem Bericht. Übertretungen seien nicht zu vermeiden gewesen: "So führte die strikte Regel, das WC nur in der 'großen Pause' aufzusuchen, bei Kindern, die ihre Körperfunktionen (tlw. infolge diverser Verängstigungen) noch nicht vollständig kontrollieren konnten, zum Hosennässen."


Wasser aus der Klomuschel, Essen bis zum Erbrechen
"Das Verbot, ab mittags Wasser zu trinken, um das nächtliche Bettnässen zu unterbinden, zwang die Durst leidenden Kinder, heimlich Wasser zu trinken, und sei es aus der Klomuschel. Das Verbot, bei der gemeinsamen Gruppen-Mahlzeit oder abends im Schlafsaal zu kommunizieren, erzeugte zwangsläufig heimliches Tuscheln. Das Gebot, das zugeteilte Essen aufzuessen, führte zum verbotenen Erbrechen, das ein neuerliches Gebot, das Erbrochene aufzuessen, nach sich zog.

Jeder Regelverstoß wurde, sofern er von einem Erzieher bzw. einer Erzieherin beobachtet wurde, umgehend bestraft. Die Strafe richtete sich auf die Gruppe oder auf den Einzelnen, der vor den Augen der Gruppe bestraft wurde."


Physische, psychische und sexualisierte Gewalt
So gut wie jede Strafe enthielt demnach physische und psychische Gewalt. In einigen Fällen verband sich das Strafen überdies mit sexualisierter Gewalt. Das Repertoire umfasste unter anderem:
  • die Zufügung von physischen und psychischen Schmerzen, darunter das mehrmalige Eintauchen des Kopfes in die Klomuschel, das Zerschlagen des Gesichts, das Hinunterstoßen über Treppen, das Verrenken eines Unterarmes, das Würgen mittels eines um den Hals gelegten nassen Handtuchs
  • die schwere Verprügelung mit Reitgerten, ledernen Hosengürteln, Ochsenziemern, Linealen und Holzschlapfen
  • die Duldung oder Provozierung einer Art Selbst-Justiz in den Kinder- und Jugendgruppen sowie die Disziplinierung, tlw. auch Quälung und Misshandlung von jüngeren oder körperlich schwächeren Kindern durch stärkere Kinder und Jugendliche
  • psychische Gewalt, darunter das systematische Verächtlichmachen, Herabwürdigen, Sarkasmus und Zynismus, in einzelnen Fällen die Zufügung von Todesängsten
  • soziale Gewalt, etwa die Einschränkung der Kommunikation im Schlafsaal oder bei Tisch (Redeverbot), die Einschränkung von Besuchen, die oft willkürliche Untersagung von Ausgängen zu Eltern und Verwandten
  • materielle Gewalt wie die Ausbeutung der Arbeitskraft der Kinder und Jugendlichen im Anstaltshaushalt, die Einbehaltung von persönlichem Eigentum von Heimkindern durch Erzieher
  • sexualisierte Gewalt, die vorgeblich in erzieherischer Absicht durch weltliche und geistliche Erzieher ausgeübt wurde. Darunter das Antretenlassen der Buben, um den Penis "zu prüfen", oder die Inspektion von Vagina und After bei Mädchen bzw. Schläge auf die Vagina mit einem Besenstiel (im Heim der Kreuzschwestern in Laxenburg)
  • Esszwang, also den mit Drohungen einhergehenden Zwang, das oft nicht kindgerechte (zu fette) Essen zur Gänze aufzuessen und in der Folge mehrfach Erbrochenes neuerlich aufessen zu müssen.

  • Sexuelle Gewalt
    Sexuelle Gewalt gab es laut dem Bericht auch - es sei jedoch nicht möglich gewesen, sie als erzieherische Maßnahme zu tarnen. Derartige Vorfälle wurden aus Heimen wie Eggenburg, Hohe Warte, Wilhelminenberg, Pötzleinsdorf, Wimmersdorf, Pitten und Laxenburg berichtet. Die Täter waren nicht nur Erzieher, sondern auch anderes Hauspersonal. Die Formen sexueller Gewalt reichten vom Zwang zur oralen oder manuellen Befriedigung des Täters bzw. der Täterin bis zum erzwungenen Koitus.
    Häufiger als von Erziehern wurde sexuelle Gewalt von stärkeren Kindern an Mitzöglingen ausgeübt. Dies wurde von einigen Erziehern beobachtet bzw. geduldet.
    Mit dem Bericht, so wird versichert, würden nun erstmals die konkret praktizierten Formen der Gewalt in ihrer Vielfalt und in den unterschiedlichen Auswirkungen dokumentiert. Eine derart systematische Sammlung bzw. empirische Untersuchung habe es bisher nicht gegeben - obwohl das System der Wiener Kinderheime schon ab den 1970er Jahren in Frage gestellt wurde, wodurch die Großheime schließlich geschlossen und Reformen eingeleitet wurden. (APA, 20.6.2012)
     
  • http://derstandard.at/1339638449222/Heimkinder-berichten-Lange-Liste-an-brutalen-Gewalttaten 

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