10.05.12

Jugendamt - Hellenthal Eifel - Corsten Jugendhilfe GmbH - Warum wurden diese Kinder nicht gleich bei den Eltern gelassen?

Hellenthal.
Im Fall des wegen angeblicher Gewalttaten geschlossenen Internats in Hellenthal-Reifferscheid drohen nun mehrere Gerichtsverfahren. Wie das Verwaltungsgericht Aachen am Donnerstag mitteilte, geht die Geschäftsführung der Einrichtung mit einem Eilantrag gegen den Entzug der Betriebserlaubnis durch den Landschaftsverband Rheinland (LVR) vor. Laut einem Sprecher des Verwaltungsgerichts ist noch unklar, wann darüber entschieden wird. Zudem will der LVR Strafanzeige gegen Mitarbeiter und Leitung des Heimes stellen. Der Landschaftsverband hatte der Einrichtung am Mittwoch die Betriebserlaubnis entzogen, weil angebliche Übergriffe von Mitarbeitern gegen die Insassen des Heimes für Kinder und Jugendlichen bekannt geworden war.

In der Einrichtung der Corsten Jugendhilfe GmbH lebten zuletzt 45 Kinder aus schwierigen Familienverhältnissen. Fast alle sind nach der Schließung bei ihren Eltern untergekommen. Angrenzende Einrichtungen nahmen die übrigen Sechs auf.

Angrenzende Einrichtungen nahmen die übrigen Sechs auf. «Früheres Personal hat uns über körperliche und psychische Übergriffe informiert», sagte LVR-Sprecher Till Döring.

Eine unangekündigte Prüfung in Reifferscheid durch das LVR-Landesjugendamt am Dienstag, bei dem 18 Jugendliche befragt wurden, habe dann die Verdachtsmomente bestätigt und den Eindruck erhärtet, dass es sich nicht um Einzelfälle gehandelt habe. «Das Ganze hatte System.»

Die Mitarbeiter sollen die Jugendlichen demnach unter anderem provoziert und geschlagen haben. Um zu zeigen, wer Herr im Haus ist, sollen sie Jugendliche auch bis zu einer Stunde «fixiert», also festgehalten haben.

Bei Übergriffen unter Jugendlichen sollen die Betreuer pädagogisch unangemessen reagiert haben. Der LVR wollte sich am Mittwoch nicht dazu äußern, ob es dabei auch um sexuelle Misshandlungen gehandelt hat. Man habe Anzeige erstattet und wolle die staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen abwarten.

Entgegen den Bestimmungen sind nach LVR-Angaben die 38 Beschäftigten auch nicht komplett als Fachkräfte ausgebildet. Der Prüfungskommission sei aber die Einsicht in die Personalakten verweigert wurde. Zudem war das Haus überbelegt: Vor Ort wurden sieben Kindern mehr angetroffen, als genehmigt.

Als Reaktion auf die bekannt gewordenen Übergriffe wolle der Landschaftsverband Anzeige bei der Staatsanwaltschaft Aachen erstatten, sagte ein Sprecher. Auch die Mutter eines Jugendlichen hatte laut Medienangaben diesen Schritt angekündigt.

http://www.az-web.de/news/hochschule-detail-az/1750928?_link&skip&_g=Eifler-Jugendheim-stellt-Eil-Antrag-bei-Gericht.html

1 Kommentar:

  1. Anonym01:04

    Aufgrund des Verdachts auf psychische und körperliche Übergriffe auf die Kinder und Jugendlichen hat der Landschaftsverband Rheinland als Aufsichtsbehörde die Einrichtung am 12 Juli 2011 mit sofortiger Wirkung geschlossen und die
    LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 15. Wahlperiode Drucksache 15/2776
    07.09.2011
    Datum des Originals: 06.09.2011/Ausgegeben: 07.09.2011
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    des Abgeordneten Marcel Hafke FDP Widerruf der Betriebserlaubnis der Corsten Jugendhilfe GmbH durch den Landschaftsverband Rheinland Seit 2006 betreibt die Corsten Jugendhilfe GmbH in Hellenthal eine Jugendhilfeeinrichtung, in der bis zu 39 Kinder und Jugendliche im Alter zwischen zwölf und fünfzehn Jahren ganztägig oder für einen Teil des Tages betreut werden. Die Kinder und Jugendlichen aus schwierigen Familienverhältnissen leiden teilweise unter Aufmerksamkeitsdefiziten und Hyperaktivität und waren zuvor bereits vielfach in unterschiedlichen Betreuungseinrichtungen untergebracht.

    Aufgrund des Verdachts auf psychische und körperliche Übergriffe auf die Kinder und Jugendlichen hat der Landschaftsverband Rheinland als Aufsichtsbehörde die Einrichtung am 12. Juli 2011 mit sofortiger Wirkung geschlossen und die Betriebserlaubnis widerrufen.

    Ursprung des Verdachts waren Hinweise einer ehemaligen Mitarbeiterin über die Erziehungsmethoden der Einrichtung. Die Kinder und Jugendlichen wurden nach der Schließung der Jugendhilfe bei ihren Eltern oder in anderen Betreuungseinrichtungen untergebracht. In Folge der Entscheidung des Landschaftsverbandes Rheinland kam es unter anderem zu einer Demonstration der Beschäftigten sowie der betroffenen Jugendlichen und deren Eltern gegen die Schließung.

    Gegen die Schließung und den Widerruf der Betriebserlaubnis legte der Geschäftsführer der Corsten Jugendhilfe GmbH in einem Eilantrag Widerspruch beim Verwaltungsgericht Aachen ein. Am 22. Juli gab das VG Aachen dem Eilantrag statt, sodass das Heim in Hellenthal vorläufig wieder geöffnet ist und die Kinder und Jugendlichen zu Beginn des Schuljahres in die Einrichtung zurückkehren können.

    Laut eines Berichts der Aachener Zeitung vom 5. September 2011 verweigern allerdings die Jugendämter Düsseldorf, Moers und Essen den betroffenen Kindern und Jugendlichen die Rückkehr in die Einrichtung. In einem Brief habe der Fachbereichsleiter Jugend beim Landschaftsverband Rheinland nach eigener Aussage alle betroffenen Jugendämter über die Gründe für die Schließung der Jugendeinrichtung informiert. Es wird der Vorwurf erhoben, es LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 15. Wahlperiode Drucksache 15/2776
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    gäbe seitens des Landschaftsverbandes Rheinland eine inoffizielle Anweisung an eben jene betroffenen Jugendämter, keine Kinder und Jugendlichen in die von der Corsten Jugendhilfe GmbH betriebene Einrichtung zu schicken.

    Ich frage daher die Landesregierung: 1. Welche Kenntnis hat die Landesregierung über den derzeitigen Verfahrensstand?

    2. Welche Verfahrensstandards und Kriterien müssen seitens der Aufsichtsbehörde im Rahmen der Überprüfung von Hinweisen zu Übergriffen auf Kinder und Jugendliche eingehalten werden, um sowohl dem Schutz der Kinder Rechnung zu tragen, als auch die Jugendhilfeeinrichtungen vor Vorverurteilungen zu schützen?

    3. Nach welchen Kriterien haben Aufsichtsbehörden über den Widerruf der Betriebserlaubnis zu entscheiden?

    4. Wie beurteilt die Landesregierung das der Hellenthaler Einrichtung der Corsten Jugendhilfe GmbH zugrundeliegende Erziehungskonzept?

    5. Wie beurteilt die Landesregierung das Verhalten des Landschaftsverbandes Rheinland als Aufsichtsbehörde im Rahmen des Widerrufs der Betriebserlaubnis für die Corsten Jugendhilfe GmbH? Marcel Hafke

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