08.05.12

Hausverbot - Nachdem die Experten aus Jugendamt mit der Hilfe einer Verleumdung der alleinerziehenden Mutter das Kind weggenommen und dann (im Sinne des Kindeswohls) 2 Jahre lang vorenthalten haben...

Fall Katharina Rothenbach: Kindeswohl-Experten

Nachdem die Experten aus Jugendamt mit der Hilfe einer Verleumdung der alleinerziehenden Mutter das Kind weggenommen und dann (im Sinne des Kindeswohls) 2 Jahre lang vorenthalten haben, braucht die Familienrichterin vom AG Mönchengladbach endlich ein Argument, mit dem sie der zweisprachigen Mutter mit dem ausländischen Hintergrund (und mit den besten ...Zeugnisen) auch das alleinige Sorgerecht enziehen kann - alles natürlich im Sinne des Kindeswohls.
Damit die Rechtsbeugung als legal untermauert und die Beschlagnahme des Kindes sichergestellt wird, bennent sie 3 Kindeswohl-Experten, die nun in Aktion tereten und anhand von Aktivitäten der Kindesmutter belegen sollen, dass was sie bereits schriftlich in die Gerichtsakte abgeliefet haben, und zwar, dass:
1) der Kindesvater bindungstollerant ist,
2) die Kindesmutter sich nicht um ihr Kind kümmern will.
Hier die einmalige Gelegenheit, die anstrengende Arbeit der deutschen Kindeswohl-Experten (mit der Unterstützung der Familienrichterin) zu sehen.
Na, haben die Experten endlich ein Argument gegen die Kindesmutter gefunden?





Veröffentlicht am 30.04.2012 von
 
Der Kindergarten erteilt sorgeberechtigter Mutter Hausverbot. Ihr Sohn könnte ja darüber sprechen, wie ihm die lang-andauernde Abwesenheit der Mutter erklärt worden ist. Sicherlich hat man ihm wahrheitsgemäß gesagt, daß seine Mutter ihn liebt und alle erdenkliche Mühe gibt, ihn zu sehen. Nur die Familienrichterin hat einen Fehler gemacht, den sie partout nicht eingestehen will. Deswegen wird seine Mutter von ihm ferngehalten. Deutsche Familienrichter und Jugendamtmitarbeiter sind doch in ganz Europa für ihren Gerechtigkeitssinn und ihre Wahrheitsliebe bekannt.

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