09.05.12

Die UN-Kinderrechtskonvention(KRK)

Am 20. November 1989 wurde von den Vereinten Nationen die Konvention über die Rechte der Kinder beschlossen. Dieser internationale Vertrag sichert in 54 Artikeln jedem Kind grundlegende politische, soziale, ökonomische, kulturelle und bürgerliche Rechte zu und wurde bereits von 192 Staaten weltweit unterzeichnet und ratifiziert.


Die Konvention in Österreich
 
Österreich hat das Übereinkommen am ersten Unterzeichnungstag, 26. Jänner 1990, unter­zeichnet. Am 26. Juni 1992 hat es der Nationalrat genehmigt und am 6. August 1992 hat Österreich durch Hinterlegung der Ratifikationsurkunde bei der UN die KRK ratifiziert (kundgemacht im BGBl. 1993/7). Am 5. September 1992 (30 Tage nach Hinterlegung) ist sie in Österreich formal in Kraft getreten.
Obwohl der „Erfüllungsvorbehalt“ eine direkte Anwendbarkeit durch Gerichte oder Behörden ausschließt, müssen ihr alle Gesetze entsprechen. Dies ist bereits durch den Grundsatz der völkerrechtskonformen Interpretation österreichischer Rechtsvorschriften sowie die Rechenschaftspflicht gegenüber dem UN-Kinderrechtsausschuss gewährleistet.


Die Kinderrechtskonvention entwickelt sich
 
Die Kinderrechtskonvention ist kein statisches Dokument, sondern kann bei Bedarf jeweiligen Entwicklungen angepasst werden. Dazu bedarf es aber neuerlicher Ratifikationen der Staaten. Im Jahr 2000 wurden von der UN-Generalversammlung zwei Fakultativprotokolle verabschiedet (2002 in Kraft getreten). Diese befassen sich einerseits mit der Beteiligung von Kindern und Jugendlichen an bewaffneten Konflikten (Verbot von "Kindersoldaten/-innen"), andererseits mit verstärkten Maßnahmen zur Bekämpfung von Kinderhandel, Kinderprostitution und Kinderpornografie.


3. Zusatzprotokoll: Möglichkeit zur Beschwerde beim UN-Kinderrechteausschuss

Die UN-Generalversammlung hat am 19. Dezember 2011 einen neuen völkerrechtlichen Vertrag für Kinder beschlossen, der es möglich machen soll, auf internationaler Ebene gegen Verletzungen der in der Kinderrechtskonvention verbrieften Rechte vorzugehen, wenn die nationalen Rechtsmittel ausgeschöpft sind.

Österreich hat die Resolution zusammen mit neun anderen Staaten in den UN-Menschenrechtsrat eingebracht und am 28. Februar 2012 als einer von zwanzig Staaten im Rahmen einer feierlichen Zeremonia unterzeichnet.
Das "Zusatzprotokoll Individualbeschwerdeverfahren" muss nun von den Mitgliedsstaaten ratifiziert werden, um wirksam zu werden.




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