09.05.12

Was Jesus im 21. Jahrhundert in Deutschland widerfahren wäre


Ein gesellschaftskritisches Essay von Johannes Zink (frei nach Lukas 2, 1-20)
(Betleheim, 24. Dezember)








Am Wochenende kam es zu einer Aufsehen erregenden Inobhutnahme durch Bedienstete des örtlichen Jugendamtes in Betleheim. Die Sachbearbeiterinnen waren von besorgten Anwohnern gerufen worden, nachdem es vor einem Stallgebäude zu tumultartigen Szenen gekommen war. Auf der Straße hatten Bauern aus dem Umland demonstriert, die vorgaben, sich für ein Neugeborenes in besagtem Anwesen zu interessieren. Die Sachbearbeiterinnen des Allgemeinen Sozialen Dienstes (ASD) trafen den Jungen in verwahrlostem Zustand bei seinen mutmaßlichen Eltern an.

Wie bei den nachfolgenden Ermittlungen bekannt wurde, war das Paar, die Mutter war noch hochschwanger, am Vorabend mit dem Fahrrad aus dem über 100 Kilometer entfernten Nazarstedt angereist und hatte um Unterkunft in einem der benachbarten Gasthäuser und Hotels nachgefragt. Da sie als mittellos angesehen und von keinem Haus aufgenommen wurden, hatten sie sich eigenmächtig in dem seit Jahren ungenutzten Gehöft niedergelassen. Dort hat die Mutter noch in derselben Nacht ohne medizinische Versorgung ihr Kind zur Welt gebracht.

Bei der Mutter Maria A. handelt es sich um eine Minderjährige, die ihr Alter mit 15 Jahren angab. Sie hatte ihr Neugeborenes nur notdürftig in Tücher gewickelt und ins Stroh gelegt, wo es den ganzen Tag ungeschützt der Kälte ausgesetzt war. In Anbetracht dieser Umstände kam den Mitarbeitern des städtischen Jugendamtes der wesentlich ältere Begleiter der Kindsmutter verdächtig vor. Als sich zunächst herausstellte, dass die Eltern nur verlobt sind und Joseph Z. nur der uneheliche Vater des Kindes ist, entzogen ihm die Sachbearbeiterinnen des Jugendamtes mit sofortiger Wirkung das
Sorgerecht. Um das Kindeswohl sicherzustellen, unterrichteten sie die Mutter, als Alleinerziehende dem Kindsvater nur das 14-tägige Besuchsrecht einzuräumen. Standard ist in Deutschland, dass ein Vater ohne besonderen Wunsch der Mutter mit seinem Kind nur ein Umgangsrecht hat, das alle zwei Wochen stattfindet und auch nicht die Übernachtung beinhalten muss, wenn es die Mutter nicht ausdrücklich wünscht.

Nach diesem in einem Jugendamt völlig alltäglichen Vorgang kam es erneut zu tumultartigen Szenen, in deren Verlauf die anwesenden Feldarbeiter und Schafhirten die Dienstpersonen belästigten und sie zur Zurücknahme ihrer Verfügung zu bewegen versuchten. Sie bezeichneten sich als Freunde und Verehrer des Jungen, den sie Jesus nannten. So wurden weitere Sozialpädagoginnen aus örtlichen Beratungseinrichtungen für Ehe-, Familien- und Lebensfragen mit hinzugezogen. Sie alle berichteten jedoch übereinstimmend, dass ein Kind bei der Mutter allein am besten aufgehoben sei. Beim Vater indes müsse vor allem seine Leistungsfähigkeit zur Unterhaltszahlung geprüft werden, zumal er nur einfacher Handwerker war. In der weiteren Befragung verstrickte sich Joseph Z. dann in Wiedersprüche und musste einräumen, dass er nicht einmal unehelicher Vater, sondern nur der Stiefvater des Jungen ist. Er hatte offensichtlich nur den Anschein erwecken wollen, Vater von Jesus zu sein, um das gemeinsame Sorgerecht behalten und ihn zusammen mit der minderjährigen Mutter erziehen zu können.

Da es sich hierbei um einen Fall akuter Kindeswohlgefährdung handelte, reagierten die Sachbearbeiterinnen des Jugendamtes richtig, indem sie unverzüglich den zweiten Bürgermeister und Leiter des Dezernats für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (Amtsjargon: Amt für alles außer Männer) alarmierten. Angesichts des dreisten Falls von Urkundenfälschung, Falschaussage und Beleidigung in Tateinheit mit Nötigung von Amtspersonen handelte der Dezernatsleiter H. Rodes entsprechend der ungeschriebenen Gesetzeslage und ordnete die sofortige Heimunterbringung des kleinen Jesus an. Auch die von der Maria A. gewünschte Eilentscheidung eines Familiengerichts konnte dies nicht mehr abwenden. Eine Verfahrenspflegerin hat zwar im gerichtlichen Auftrag den Wunsch der Mutter wie auch aller anwesenden Freunde des Kindes registriert, dem Kind Mutter und Vater als ständige Bezugspersonen zu erhalten, doch sei deren laienhafter Wunsch nicht maßgebend und dem Kindeswohl eher abträglich. In einem Heim hätte Jesus die optimale Förderung und daher ungleich besser Entwicklungsmöglichkeiten.

Die Bauern der Umgebung hatten in der Zwischenzeit die Zufahrtsstraße mit ihren Treckern blockiert und verhinderten somit vorübergehend die Mitnahme des Kindes zwecks Inobhutnahme. Es entwickelte sich ein heftiges Streitgespräch darüber, ob die angeordnete Zwangsmaßnahme angemessen gewesen sei. Doch Amtsleiter H. Rodes ließ sich nicht beirren. Dem Stiefvater und selbst einem unverheirateten Vater hätte man das Kind nicht überlassen können, solche Personen seien den Expertinnen im ASD als überwiegend unbeherrscht und gewaltbereit bekannt, sie hätten erhebliche Defizite an Empathie und Einfühlungsvermögen und seien somit für Aufgaben der Kinderbetreuung ungeeignet. Großeltern kämen als Pflegeeltern auch nicht in Betracht. Über die Eltern von Joseph Z. war nichts bekannt. Die Eltern von Maria A., Anna und Joachim A. befänden sich schon im Alter von 60 Jahren und seien daher ebenso wenig geeignet, einem Kind, hier dem Säugling Jesus, eine ihm förderliche Erziehung angedeihen zu lassen. Allein nur die Tatsache, dass es ihr Enkel sei, kann nicht darüber hinwegtäuschen, dass sie als Großeltern den Anforderungen einer fürsorglichen Kindererziehung in keiner Weise mehr gewachsen sein können. Im Übrigen stünden eine große Zahl qualifizierter und finanziell gut ausgestatteter Heime und Pflegeeltern zur Verfügung. Die guten Kontakte zur Heimunterbringung seien eine der herausragenden Stärken der Jugendämter.

Nachdem die Lage zu eskalieren drohte, wurden Sicherheitskräfte angefordert. Die Feldarbeiter hatten den Eindruck vermittelt, unter Drogeneinfluss zu stehen. Sie zeigten Anzeichen von Wahrnehmungsstörungen und berichteten von fliegenden Gestalten in weißen Tüchern mit umgeschnallten Flügeln, die sie angewiesen hätten, das Kind Jesus und seine Eltern aufzusuchen. Unter Androhung von Sicherheitsverwahrung konnte die höchst angespannte Lage schließlich beruhigt und die Schafhirten abgedrängt werden. 

Zurückgelassene Geschenke wurden für die weiteren Ermittlungen beschlagnahmt. Vorübergehend in Haft genommen wurden die Mutter Maria A. und ihr Lebensgefährte Joseph Z. wegen des Verdachts des Drogenmissbrauchs. Als die Mitarbeiterinnen des ASD das völlig verwahrloste Kind mitnahmen, hatten die Beschuldigten in ihrer Verwirrtheit versucht, Maria A. als Mutter Gottes auszugeben und den in Obhut genommenen Säugling als Gottes Sohn. Maria A. berichtete, eine blendende Lichtgestalt sei ihr erschienen wie den Bauern auf dem Feld und habe ihr die Geburt angekündigt, obwohl sie nie mit einem Mann zusammen gewesen sei. Außerdem hielt sie ihren Begleiter, Josef Z. für einen Nachfahren des legendären Königs David, der ein Jahrtausend zuvor in der Region um Betleheim geherrscht hatte und durch einen Kampf mit seinem Widersacher Goliath bekannt geworden war.

Während Joseph Z. nun in der Strafanstalt von Betleheim weiter verhört wird, wurde Maria A. in die psychiatrische Abteilung des Kreiskrankenhauses zur weiteren Beobachtung eingeliefert. Nachforschungen im Herkunftsort des Paares haben bisher keinen weiteren Aufschluss ergeben. Die Behörden von Nazarstedt prüfen derzeit noch das Umfeld der Beschuldigten. Auch über einen vermissten Säugling lagen keine Meldungen vor. Sollte sich herausstellen, dass Maria A. überhaupt nicht schwanger war und das Kind nur als ihr eigenes ausgegeben hat, so droht ihr und ihrem Verlobten Joseph Z. eine Anklage wegen Kindesentführung und Irreführung der Ordnungsdienste. Anzeigen wegen Erregung öffentlichen Ärgernisses und Widerstands gegen die Staatsgewalt sowie Hausfriedensbruch sind bereits gegen das Paar eingegangen.

So, liebe Leserinnen und Leser, würde die Weihnachtsgeschichte 2011 in Deutschland enden - dem Schlusslicht im Familienrecht unter den Ländern der westlichen Zivilisation. Jesus im Kinderheim, Maria in der Psychiatrie und Joseph in Haft. Wenn sich nach zwei Wochen dann drei dunkelhäutige Ausländer - vermutlich orientalischer Herkunft - nach Jesus erkundigen würden, wären sie sofort von H. Rodes abgefangen worden. 
Er hätte wegen ihres Besitzes von Rauschmitteln den Zoll und überdies wegen staatsgefährdender Aktivitäten den Auslandsgeheimdienst eingeschaltet. Sie wären ebenso eingekerkert oder wieder des Landes verwiesen worden. 

Maria und Joseph hätten zusammen mit Oma Anna und Opa Joachim irgendwann versucht, Jesus aus der Macht der Jugendämter zu entführen und über die Grenze ins familienfreundlichere (nicht deutschsprachige) Ausland zu flüchten. Wäre ihnen das nicht gelungen, hätte Jesus das Schicksal aller Kinder geteilt, denen ein oder beide Elternteile vorenthalten werden. Er wäre mit großer statistischer Wahrscheinlichkeit Schulversager geworden, verhaltensauffällig oder drogenabhängig, straffällig oder beziehungsgestört, mit höherem Risiko auch suizidgefährdet. Und es hätte nie Weihnachten gegeben. Und auch nicht Ostern. Da die Kinder aber ohnehin kaum mehr wissen, wofür die Geschenke sind, würden sie dann eben zu einem anderen „Weihnachten“ reich beschenkt werden und dieses würde dann genauso wie im weltweit dümmlichsten Werbespruch seit Christi Geburt „unter dem Baum entschieden“ werden.

 
© Johannes Zink, www.kindernzuliebe.de , 2011

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