Anwaltskanzlei Gieseking & Rieder-Klein - DüsBGH: Verschweigen des Erzeugers als Fehlverhalten
DüsBGH: Verschweigen des Erzeugers als Fehlverhalten
Verschweigt eine Ehefrau ihrem Ehemann, dass ein während der Ehe
geborenes Kind möglicherweise von einem anderen Mann abstammt,
verwirklicht dies grundsätzlich...
den Härtegrund eines Fehlverhaltens im Sinne von § 1579 Nr. 7 BGB. Die
Anfechtung der Vaterschaft ist hierfür nicht Voraussetzung.
Ein
Härtegrund kann nicht nur angenommen werden, wenn die anderweitige
leibliche Vaterschaft unstreitig ist, sondern auch dann, wenn der
Ausschluss der leiblichen Vaterschaft des Ehemannes in zulässiger Weise
festgestellt worden ist.
Az XII ZR 137/09
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