29.06.12

JUGENDAMT 2012 - Sprawa Weroniki Chmielewskiej w TVN - Zakaz języka polskiego - Polnisch Verboten!





Zakaz języka polskiego - Polnisch Verboten!
--
Marcin Gall (Prezes Stowarzyszenia/ Vorsitzender)
Międzynarodowe Stowarzyszenie Przeciw Dyskryminacji Dzieci w Niemczech t.z. - Internationaler Verein gegen Diskriminierung der Kinder in
Deutschland e.V.
www.dyskryminacja-berlin.de

Berlin Neukólln
tel dom 030 31161025
tel kom 017667482601
gg 5859651
skype marcingall
E-mail dyskryminacja.berlin@googlemail.com

Kategorie:

Tags:

28.06.12

Gewalt in Wiener Kinderheimen - Lange Liste an brutalen Gewalttaten

 
 
 
20. Juni 2012, 13:55

Bericht der Historikerkommission spricht von "liebloser, menschenverachtender und gewaltsamer Erziehung"

Wien - In Wien hat sich eine Historikerkommission dem Thema Gewalt in Wiener Kinderheimen (die zum Teil in Niederösterreich angesiedelt waren, Anm.) in den 1950er, 1960er und 1970er Jahren gewidmet. Untersucht wurden sowohl städtische Einrichtungen als auch private oder konfessionelle Heime, in die vom Wiener Jugendamt regelmäßig Kinder geschickt wurden.
Im Folgenden gibt es eine zusammenfassende Darstellung, beruhend vor allem auf Berichten ehemaliger Heimkinder. In diesen, hieß es am Mittwoch, sei das Leid an der "lieblosen, menschenverachtenden und gewaltsamen Erziehung" in den Wiener Kinderheimen ausgedrückt worden. 


Strikte Regeln in der "Gruppe"
Das Leben in den Heimen war völlig durchorganisiert - mit Zugriff auf alle Tätigkeiten, die im alltäglichen Zusammenleben der "Gruppe" anfallen: Körperpflege, Mahlzeit, Notdurft, Schlafen, Bettenbauen, Spaziergang, Lernen, Spielen, Schulunterricht, Freizeit.

"Wie in anderen totalen Institutionen führte die Notwendigkeit, alle Lebenstätigkeiten der Gruppe zu kontrollieren, zu Anordnungen und Geboten, die gar nicht vollständig eingehalten werden konnten", heißt es in dem Bericht. Übertretungen seien nicht zu vermeiden gewesen: "So führte die strikte Regel, das WC nur in der 'großen Pause' aufzusuchen, bei Kindern, die ihre Körperfunktionen (tlw. infolge diverser Verängstigungen) noch nicht vollständig kontrollieren konnten, zum Hosennässen."


Wasser aus der Klomuschel, Essen bis zum Erbrechen
"Das Verbot, ab mittags Wasser zu trinken, um das nächtliche Bettnässen zu unterbinden, zwang die Durst leidenden Kinder, heimlich Wasser zu trinken, und sei es aus der Klomuschel. Das Verbot, bei der gemeinsamen Gruppen-Mahlzeit oder abends im Schlafsaal zu kommunizieren, erzeugte zwangsläufig heimliches Tuscheln. Das Gebot, das zugeteilte Essen aufzuessen, führte zum verbotenen Erbrechen, das ein neuerliches Gebot, das Erbrochene aufzuessen, nach sich zog.

Jeder Regelverstoß wurde, sofern er von einem Erzieher bzw. einer Erzieherin beobachtet wurde, umgehend bestraft. Die Strafe richtete sich auf die Gruppe oder auf den Einzelnen, der vor den Augen der Gruppe bestraft wurde."


Physische, psychische und sexualisierte Gewalt
So gut wie jede Strafe enthielt demnach physische und psychische Gewalt. In einigen Fällen verband sich das Strafen überdies mit sexualisierter Gewalt. Das Repertoire umfasste unter anderem:
  • die Zufügung von physischen und psychischen Schmerzen, darunter das mehrmalige Eintauchen des Kopfes in die Klomuschel, das Zerschlagen des Gesichts, das Hinunterstoßen über Treppen, das Verrenken eines Unterarmes, das Würgen mittels eines um den Hals gelegten nassen Handtuchs
  • die schwere Verprügelung mit Reitgerten, ledernen Hosengürteln, Ochsenziemern, Linealen und Holzschlapfen
  • die Duldung oder Provozierung einer Art Selbst-Justiz in den Kinder- und Jugendgruppen sowie die Disziplinierung, tlw. auch Quälung und Misshandlung von jüngeren oder körperlich schwächeren Kindern durch stärkere Kinder und Jugendliche
  • psychische Gewalt, darunter das systematische Verächtlichmachen, Herabwürdigen, Sarkasmus und Zynismus, in einzelnen Fällen die Zufügung von Todesängsten
  • soziale Gewalt, etwa die Einschränkung der Kommunikation im Schlafsaal oder bei Tisch (Redeverbot), die Einschränkung von Besuchen, die oft willkürliche Untersagung von Ausgängen zu Eltern und Verwandten
  • materielle Gewalt wie die Ausbeutung der Arbeitskraft der Kinder und Jugendlichen im Anstaltshaushalt, die Einbehaltung von persönlichem Eigentum von Heimkindern durch Erzieher
  • sexualisierte Gewalt, die vorgeblich in erzieherischer Absicht durch weltliche und geistliche Erzieher ausgeübt wurde. Darunter das Antretenlassen der Buben, um den Penis "zu prüfen", oder die Inspektion von Vagina und After bei Mädchen bzw. Schläge auf die Vagina mit einem Besenstiel (im Heim der Kreuzschwestern in Laxenburg)
  • Esszwang, also den mit Drohungen einhergehenden Zwang, das oft nicht kindgerechte (zu fette) Essen zur Gänze aufzuessen und in der Folge mehrfach Erbrochenes neuerlich aufessen zu müssen.

  • Sexuelle Gewalt
    Sexuelle Gewalt gab es laut dem Bericht auch - es sei jedoch nicht möglich gewesen, sie als erzieherische Maßnahme zu tarnen. Derartige Vorfälle wurden aus Heimen wie Eggenburg, Hohe Warte, Wilhelminenberg, Pötzleinsdorf, Wimmersdorf, Pitten und Laxenburg berichtet. Die Täter waren nicht nur Erzieher, sondern auch anderes Hauspersonal. Die Formen sexueller Gewalt reichten vom Zwang zur oralen oder manuellen Befriedigung des Täters bzw. der Täterin bis zum erzwungenen Koitus.
    Häufiger als von Erziehern wurde sexuelle Gewalt von stärkeren Kindern an Mitzöglingen ausgeübt. Dies wurde von einigen Erziehern beobachtet bzw. geduldet.
    Mit dem Bericht, so wird versichert, würden nun erstmals die konkret praktizierten Formen der Gewalt in ihrer Vielfalt und in den unterschiedlichen Auswirkungen dokumentiert. Eine derart systematische Sammlung bzw. empirische Untersuchung habe es bisher nicht gegeben - obwohl das System der Wiener Kinderheime schon ab den 1970er Jahren in Frage gestellt wurde, wodurch die Großheime schließlich geschlossen und Reformen eingeleitet wurden. (APA, 20.6.2012)
     
  • http://derstandard.at/1339638449222/Heimkinder-berichten-Lange-Liste-an-brutalen-Gewalttaten 

27.06.12

Mißbrauch als System - Wer schützt unsere Kinder? Mißbrauch u. Vergewaltigung - Kinderheim Schloß Wilhelmininenberg - Im Zentrum



Die Enthüllungen über unfassbare Vorgänge im früheren Kinderheim Wilhelminenberg erschüttern die Öffentlichkeit. Über Jahre hinweg sollen Kinder missbraucht und prostituiert worden sein. Die Vorwürfe waren der Stadt Wien seit den 70er Jahren bekannt. Auch in den anderen Bundesländern melden sich mittlerweile hunderte Opfer zu Wort. Wurden die Vorgänge jahrzehntelang vertuscht? Wie soll jetzt mit den Opfern umgegangen werden, da die meisten Vorfälle bereits verjährt sind? Und wie geht es heute Kindern in öffentlichen Betreuungseinrichtungen?
Darüber diskutieren bei Ingrid Thurnher "IM ZENTRUM":







Hessisches Kindervorsorgezentrum Verdacht der Vetternwirtschaft


 Von Jutta Rippegather
Die Vorsorgearbeit war, so das Ministerium, nie beeinträchtigt.  Foto: dpa
 
 
 
Ein Schauspieler wird wissenschaftlicher Angestellter, ein Schreiner Projektleiter: Ein vertraulicher Bericht zeigt Missstände im Hessischen Kindervorsorgezentrum an der Frankfurter Uniklinik auf. Die Ermittlungen laufen, es besteht der Verdacht der Vetternwirtschaft. 


Im hessischen Kindervorsorgezentrum an der Frankfurter Uniklinik wurde Personal „nicht ordnungsgemäß“ ausgewählt und bezahlt, „dienstliche und private Belange wurden unangemessen vermengt“. Auch Drohungen sollen im Spiel gewesen sein. So steht es in einem vertraulichen Bericht des Landesrechnungshofs vom Dezember 2010, der der Frankfurter Rundschau vorliegt. Die handelnden Personen hätten „zum Nachteil des Landes unangemessene persönliche Vorteile erzielt oder gestattet“, also den Steuerzahler geschädigt. Begonnen hatten demnach die Mauscheleien im Januar 2004.
Vor eineinhalb Jahren hatte das Sozialministerium mitgeteilt, wegen des Verdachts der Vetternwirtschaft werde gegen drei Mitarbeiter ermittelt. Sie seien ihrer Aufgaben entbunden worden. Inzwischen hat sich die Zahl der Beschuldigten mehr als verdoppelt: Nach Angaben der Wiesbadener Staatsanwaltschaft sind aktuell sieben Personen beschuldigt.
Nur die Spitze des Eisbergs

Die Materie sei „sehr komplex“, begründet Sprecher Hartmut Ferse die lange Bearbeitungszeit. „Es ist nicht abzusehen, wann die Ermittlungen zu Ende gehen.“ Das Sozialministerium teilte am Montag mit, die betroffenen Mitarbeiter des Ministeriums seien „von ihren Aufgaben im Zusammenhang mit dem Kindervorsorgezentrum entbunden“. „Die wichtige Arbeit“ des Zentrums sei „zu keiner Zeit in Mitleidenschaft gezogen worden“. Weitere Angaben seien wegen des laufenden Verfahrens nicht möglich. Nach FR-Informationen ist mindestens ein Beschuldigter weiterhin im Kindervorsorgezentrum tätig.
Im Dezember 2010 standen lediglich drei Mitarbeiter unter Verdacht. Der Bericht des Rechnungshofs zeigt also wohl nur die Spitze des Eisbergs. Die FR hat die darin dargestellten Missstände zusammengefasst:

Fall 1:
Eine leitende Ärztin schlägt dem Personaldezernat der Uniklinik vor, ihren Bruder für die ausgeschriebene Stelle „wissenschaftlicher Angestellter als Projektmanager“ einzustellen. Er bekommt den Job, die befristete Stelle wird mehrfach verlängert, zum Teil allein per Unterschrift seiner Schwester. Bezahlt wird er wie ein wissenschaftlicher Angestellter mit Hochschulabschluss. „Ziemlich hoch“, notiert die Abteilungsleiterin im Personaldezernat der Uniklinik handschriftlich. Der Mann ist Facharbeiter für Nachrichtentechnik und Diplom-Schauspieler, hat 14 Monate als angelernter Krankenpfleger gearbeitet.
Auch Rechnungsprüfer rügen die hohe Eingruppierung: „Der Projektleiter verfügt nicht über ein einschlägiges wissenschaftliches Studium, welches seine Anstellung als wissenschaftlicher Angestellter gerechtfertigt hätte.“ Die Ärztin habe „verantwortlich“ an der Einstellung des nahen Familienangehörigen mitgewirkt – „ein Widerstreit der privaten Interessen mit denen ihres Dienstherrn“.

Fall 2:
Die Ärztin brachte auch ihren Lebensgefährten im Kindervorsorgezentrum unter: Vier Honorarverträge „zur wissenschaftlichen Unterstützung“ schließt sie 2007/2008 mit dem Professor im Ruhestand ab. Wie bei ihrem Bruder prüft sie auch dessen Reisespesen-Abrechnungen auf ihre Richtigkeit: 1600 Euro bekam der Professor im Jahr 2008 erstattet, 3400 Euro im Jahr 2009.
Beim Abschluss der Honorarverträge und der Kontrolle der Spesenabrechnungen bestand die „Gefahr einer Kollision mit persönlichen Interessen“, urteilen die Rechnungsprüfer. „Um jeglichen Anschein der Vorteilsgewährung zu vermeiden, hätte die Prüfung durch einen neutralen Dritten erfolgen müssen.“

Fall 3:
Beim hessischen Sozialministerium ist die Vetternwirtschaft bekannt und geduldet. Im Frühjahr 2007 nutzt die für das Kindervorsorgezentrum zuständige Referatsleiterin und stellvertretende Abteilungsleiterin ihr Wissen und ihre Macht. Sie stellt der Ärztin ein neues Projekt in Aussicht – nennt aber eine Bedingung: Ihr damaliger Lebensgefährte und jetziger Ehegatte müsse dort als Projektmanager eingestellt werden. Der Mann hat Abitur, aber keinen Hochschulabschluss. Er ist Schreinergeselle, arbeitet als Selbstständiger unter anderem im Baustoffhandel und in der Unternehmensberatung. Die Ärztin kommt der Bitte nach und schlägt ihn als Projektleiter vor, er soll auf Wunsch der Abteilungsleiterin so gut bezahlt werden wie der Bruder der Ärztin. Im April 2009 macht der Leiter des Kindervorsorgezentrums das Ministerium auf „mögliche kostenstellenrelevante Fehler“ des gelernten Schreiners aufmerksam, auch halte er den Dienstweg nicht ein. Trotzdem bestellt das Uniklinikum den Projektleiter „im Einvernehmen mit dem Ministerium“ zum stellvertretenden Haushaltsbeauftragten.
Für diese Funktion besteht kein Bedarf, urteilt der Rechnungshof. Auch fehle dem Mann die für eine solche Aufgabe notwendige Erfahrung. „Durch seine Ernennung wurde die Position des Projektleiters weiter gestärkt“ – trotz der Einwürfe des Leiters des Kindervorsorgezentrums. Hinzu komme der „persönliche Interessenkonflikt“ durch die Liebesbeziehung zu der Referatsleiterin im Ministerium. Gegen die Landesbedienstete, so die Prüfer, bestehe der Verdacht, dass sie „auf vielfältige und gravierende Weise gegen ihre Dienstpflichten zur uneigennützigen, unparteiischen und gerechten Aufgabenerfüllung zum Wohl der Allgemeinheit verstoßen hat“.

Fall 4:
Die Referatsleiterin hatte auch dafür gesorgt, dass ihr Lebensgefährte ein gutes Zeugnis bekam. Erstellt hat es der damalige Leiter des Vorsorgezentrums, mit dem sie unter anderem seinen 60. Geburtstag gefeiert hatte. Wegen der „guten persönlichen Kontakte auch außerhalb des Dienstes“, sagte der Leiter, habe er auf Bitten der Landesbediensteten ein Empfehlungsschreiben für den Schreiner erstellt. Von seinen Leistungen sei er nicht überzeugt gewesen. „Die Abfassung des Zeugnisses betrachtet er aus heutigen Sicht als Fehler.“
Dem Schreiner hat die „sehr gute Beurteilung aus Gefälligkeit“ geholfen, urteilen die Rechnungsprüfer: „Dadurch ist die Einstellung des Projektleiters wesentlich beeinflusst worden.“


http://www.fr-online.de/frankfurt/hessisches-kindervorsorgezentrum-verdacht-der-vetternwirtschaft,1472798,16474182.html 

Schwere Vorwürfe gegen das Jugendamt Polizei stellte das Todesdrama nach


  • Möckernschen Straße

    Verdursteter Junge Polizei stellt Todesdrama nach

    In diesem Haus in der Möckernschen Straße (Gohlis) geschah die Tragödie
    Foto: Silvio Bürger
    3 von 4
26.06.2012


Zurück am Ort des Dramas

Leipzig – Montag stellten Beamte der Spurensicherung mit einer lebensgroßen Puppe nach, was sich hinter der Tür jener Leipzig-Gohliser Erdgeschosswohnung abgespielt haben könnten, die seit Tagen das Jugendamt immer mehr in Bedrängnis bringt.
Es ist die Wohnung, in der am Sonntag vor eine Woche Yvonne F. (†26) und ihr kleiner Sohn Marcel (†2) tot aufgefunden wurden. Denn bisher ist nur klar: als die Drogensüchtige hinter jener Haustür starb, lebte ihr Kind noch mehrere Tage weiter. Bis der Kleine schließlich verdurstete.
Und während gestern die Polizei die „Auffindesituation rekonstruiert“, so ein Sprecher, trafen sich in der Stadtverwaltung Jugendamt, Gesundheitsamt, Drogenhilfe und Allgemeiner Sozialdienst (ASD) zur Krisensitzung.

Vor allem sucht man nach Erklärungen, warum die drogensüchtige Mutter mit ihrem Kleinkind am 10. April zum letzten Mal besucht wurde – und das Jugendamt dann acht (!) Wochen keinen Kontakt mehr zu ihr aufnahm.

Während die Verantwortlichen gestern schwiegen, meldete sich ein Jugendamtsmitarbeiter bei BILD. Er erzählt: „Schuld ist die Umstrukturierung des Betreuungssystems. Früher kannte jeder Streetworker seine Problemfälle, war mindestens alle 14 Tage in der Wohnung.
Dann wurden die Sozialbezirke verändert. Die Mitarbeiter werden ständig umgesetzt, können keine Beziehungen zum Klienten aufbauen“, sagt der Mitarbeiter, der lieber anonym bleiben möchte. „Statt vor Ort zu sein, müssen die Sozialarbeiter im Büro sitzen. Die Akten sind immer in anderen Händen. 

Heute gibt es die Eingangsmanagerin, den Fallmanager, den Sozialbezirksleiter, den Streetworker. Ich vermute, die junge Mutter wurde mindestens von fünf verschiedenen Mitarbeitern betreut.“
Und weiter: „Mit Sicherheit haben die Nachbarn die Schreie des Kindes gemeldet. Wenn jedoch jedes Mal ein anderer Mitarbeiter den Fall aufnimmt, wirkt das nicht dramatisch.“

Am Mittwoch will sich das Jugendamt erneut vor der Presse äußern. Die Grünen haben das Thema inzwischen in die nächste Stadtratssitzung (18. Juli) gehoben.


26.06.12

Menschenrechtsverletzung in Österreich ! - Kind Katharina darf ihrer Schwester nicht zum Geburtstag gratulieren !




Namensnennungen anzeigen 




Katharina Essmann am Weg zu ihren Kinderrechten u.zu ihrer Schwester
Martin Stiglmayr, Gründer und Vorstand von „Väter ohne Rechte" begleitet Katharina auf ihrem Wege zu den Kinder-u. Menschenrechten, die in Österreich leider viel zu oft mit Füßen getreten werden.

„Kinder haben in Österreich keine Rechte."

Die Schwester Katharinas wird seit 6 Jahren mit Hilfe in diesm Fall mit Hilfer der österreichischen Behörden vom Vater entfremdet, ihre Seele wird schwer misshandelt. Nun wird Johanna seit fast einem Jahr auch von der Schwester entfremdet.
Katharina hat nun selbst ihre Rechte in die Hand genommen, sie ging 2011 zu Gericht, beendete ihre seelische Misshandlung und zog zu ihrem Vater.

Zur Strafe darf Katharina nun, ebenso wie der Vater seine zweite Tochter, die eigene Schwester nicht mehr sehen. Das seelische Leid der Kinder begann von Neuem.

Jugendwohlfahrt und auch die Kinder- und Jugendanwaltschaft unter der Schirmherrschaft von Dr. Ewald Filler, wie aus einem zugespielten mail bekannt wurde, handeln nicht, unterlassen die Hilfeleistung und unterstützen ebenso diese seelische Kindesmisshandlung, das bittere Leid dieser Kinder.
Sie alle unterstützen die entfremdende Kindesmutter -- aber nicht die Kinder!

Ich sage Danke! von dem Kind Katharina Essmann:
*********************************************************

Sehr geehrte Redaktion!

Da sie über die Misshandlung von Kindern nicht berichten dürfen, werde ich Ihnen über die Misshandlung von Kindern berichten.

Ich bin ein kleiner Mensch.

Ich habe Gefühle wie ein Mensch.

Ich empfinde Liebe und ich empfinde Schmerz.

Ich fühle Wärme und ich fühle auch diese Kälte.

Ich liebe meine Schwester Johanna!

Ich werde sie niemals aufgeben.

Ich bin ein Mensch.

von dem Kind
Katharina Essmann.

http://www.vaeter-ohne-rechte.at

Weitere interesannte links zu dem Kind Katharina, welche um ihre Menschenrechte in Österreich kämpft:
http://erstaunlich.at/index.php?option=com_content&view=article&id=18...

Kongress Kinderrechte Kinderschutz 2012:
http://youtu.be/nH3HDlF8MjU

Kategorie:

Tags:


PAS-Syndrom bedeutet Parent-Alienation-Syndrom, zu deutsch Eltern-Entfremdungs-Syndrom.

Das Thema ´PAS´ hat zwischenzeitlich unerwartete Brisanz erhalten durch ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte in Straßburg.[16] DieBRD wurde in einem zunächst bis zum BVerfG. die Instanzen durchlaufenden Umgangsverfahren[17] schließlich zu (dem dt. Recht in derartigen Fällen unbekannten) immateriellen Schadensersatz in Höhe von DM 30.000,- und Erstattung von Gerichtskosten (DM 12.500,-) verurteilt. Begründung: Sämtliche dt. Gerichte hatten es trotz deutlicher Anzeichen für das „PA“-Syndrome und längst in zumutbarer Weise verfügbarer wissenschaftlicher Erkenntnisse über ´PAS´ unterlassen, ein kinderpsychologisches Sachverständigengutachten in Auftrag zu geben, um der Behauptung des Klägers, es sei ein Fall von „PAS“ gegeben, nachzugehen. Verstoß gegen Art 8 der EMRK (right to respect for familiy life) sowie gegen Art 6 § 1 EMRK (right to a fair hearing).




Dieses Eltern-Entfremdungs-Syndrom beschreibt einige Symptome, unter denen Trennungskinder manchmal leiden müssen.
  • Ein Elternteil empfindet ausschließlich Wut, Hass und Rachegelüste auf den anderen Elternteil
  • Der betreuende Elternteil hat Angst, auch vom Kind verlassen zu werden
  • Der betreuende Elternteil toleriert nicht, daß auch der andere Elternteil an der Erziehung berechtigt ist
  • Dem Kind wird der Kontakt zum anderen Elternteil erschwert oder verboten
  • Es werden dem Kind oft fadenscheinige Gründe genannt, warum es nicht zum anderen Elternteil gehen kann
  • Der andere Elternteil wird schlecht gemacht
  • Der andere Elternteil hat Schuld, wenn es wirtschaftlich schlecht funktioniert, er ist Schuld, weil er sich getrennt hat
  • Es fallen Sätze wie: "Wenn Du ihn liebst, bist Du genauso schlecht wie er"
Um was es geht ist klar: Kinder werden im Laufe der Zeit geradezu darauf programmiert, den anderen Elternteil zu hassen und ihn nicht mehr sehen zu wollen.

Der andere Elternteil wird verfremdet, ihm wird die alleinige Schuld für das Scheitern der Beziehung gegeben, er hat Schuld, daß alles schlecht läuft. Außerdem wird dem Kind beigebracht, daß der andere Elternteil es nicht liebt und auch gar nicht sehen will. Öfters hört man zum Beispiel auch, daß Kindern erzählt wird, Papi hätte angerufen und gesagt, er könne das Kind nicht zu sich holen, weil er etwas Besseres vor hat oder weil er eine neue Freundin hat, mit der er lieber zusammen ist als mit dem Kind.
Gott sei Dank gibt es inzwischen Familienrichter, die dies zu deuten gelernt haben und die dann das Kind dem anderen Elternteil zusprechen.

Hintergrund dafür ist die nicht vorhandene Erziehungsfähigkeit des bisherigen betreuenden Elternteils, da nicht gewährleistet ist, daß das Kind ein normales Verhältnis zu beiden Elternteilen entwickeln kann.

http://www.borderline-borderliner.de/beziehung/PAS-Syndrom.htm

25.06.12

BZÖ-Stiglmayr: Jugendwohlfahrt Gänserndorf missachtet Familiengerichtsverfahren



"Empört" reagiert heute der Bezirksobmann des
BZÖ-Tulln und Vorstand vom Verein "Väter ohne Rechte", Martin
Stiglmayr, auf den Freispruch des Landesgerichtes Korneuburg im Fall
der wegen Amtsmissbrauch angeklagten Mitarbeiter der Jugendwohlfahrt
Gänserndorf. "Mit diesem Urteil wird jedem Beamten, der sich gegen
Kindeswohl und Kindesrechte verhält, ein Freibrief ausgestellt", so
Stiglmayr. 



Es stelle sich nun die Frage, wozu ein Familiengerichtsverfahren
notwendig ist, wenn die Jugendwohlfahrt auf Bitten der Kindesmutter
dieses sowieso missachtet. Die Behauptung, man habe einen
Amtsmissbrauch "nicht wissentlich" begangen - respektive die
Rechtfertigung man habe geglaubt, im Sinne des Kindeswohles zu
agieren - genügt, um einen gültigen Gerichtsbeschluss aufzuheben",
sagte Stiglmayr und weiter: "Das ist ein Skandal und ein weiterer
Schritt zur Aushöhlung des Rechtsstaates.

Einmal mehr zeigt sich,
dass viele Jugendwohlfahrten sich in erster Linie um die Interessen
der Mütter kümmern und nicht um die Rechte und das Wohl der Kinder".
In diesem Zusammenhang forderte Stiglmayr die Einführung eines
einheitlichen Bundes-Jugendwohlfahrtsgesetzes und Sanktionen für
Mitarbeiter von Justiz und Jugendwohlfahrt, die sich gegen Kindeswohl
und Kinderrechte stellen. "Die Schutzbehauptung, man habe Unrecht
"nicht wissentlich" gesetzt, muss strenger geprüft werden.
Schließlich führen diese angeblich zum Wohle des Kindes gesetzten
Taten zu massiven Eingriffen in deren Leben, in manchen Fällen sogar
bis zum Tod", schloss Stiglmayr.

http://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20120117_OTS0176/bzoe-stiglmayr-jugendwohlfahrt-gaenserndorf-missachtet-familiengerichtsverfahren

AKTUELLE PAPA-YA MELDUNG ZUR GEPLANTEN „PAPA-YA SONDER-SAMMLER-EDITION #1 – PAS“:

Wir sind sehr überrascht, und auch erfreut über die doch enorme Nachfrage nach dieser ersten SONDERAUSGABE. Es sind bisher bereits 235! Vorbestellungen eingegangen. Das bedeutet, noch 15 Bestellungen, und wir können leider keine Vorbestellungen mehr annehmen.
Wir werden jedoch alle weiteren Nachfragen nach der SONDERAUSGABE weiterhin auf einer „Warteliste“ sammeln. Sollte diese Warteliste ebenso rasch und zahlreich gefüllt werden, gibt es für uns keinen Grund, die Auflage nicht zu erhöhen. Aber selbst dann wird diese SAMMLEREDITION (andere Sonder-Ausgaben werden in dieser Serie folgen) streng limitiert bleiben. Wie bekannt sein dürfte, veröffentlichen wir nur in Printformat (nicht elektronisch) – wenn Ausverkauft dann bleiben die Ausgaben auch Ausverkauft.

Es handelt sich hierbei also um echte Sammlerstücke in geringer Auflage.

Sichern Sie sich also noch schnell die vorerst letzten 15 Exemplare. Danach gibt es nur noch die Warteliste, die nicht automatisch bedeutet, dass man noch ein Exemplar bekommt.

Im September 2012 wird unsere erste SONDERAUSGABE erscheinen. Die „PAPA-YA SONDER-SAMMLER-EDITION #1 – PAS“ wird mindestens 60 Seiten Inhalt haben und Qualitativ hochwertig produziert. Es ist uns gelungen viele namhafte Gastautoren für diese SONDERAUSGABE zu gewinnen, die uns über den aktuellen Stand in Sachen „PAS“ informieren werden.

Mit Beiträgen und Erwähnungen von:

Wolfgang Bergmann (exklusives Interview, dass er uns kurz vor seinem Tod gegeben hat)

Astrid von Friesen (Grußwort und Artikel – Teilzusage)
Prof. Dr. Wolfgang Klenner (exklusiver Artikel)
Richter a.D. Hans Christian Prestien (exklusives Interview)
Dipl.-Psych. Ulrike Angermann (Fachpraxis für Systemische Beratung und Pflegepsychologie)
Dipl.-Päd. Brigit Kaufhold (Pro Kind-Haus)
Dr. med. Jochen Ennen (Internationale Medizinisch-Juristische PAS-Gesellschaft (IM-JPG) e.V.)
Dr. jur. Jorge Guerra González (Dozent, Autor, Verfahrensbeistand - Internationale Medizinisch-Juristische PAS-Gesellschaft (IM-JPG) e.V.)
Dipl.-Psych. Ursula Kodjoe (systemische Familientherapeutin und Verfahrenspflegerin, Mediatorin, Freie Mitarbeiterin im Arbeitsstab des Bundesjustizministeriums und des franz. Justizministeriums zur Beilegung intern. Konflikte in Kindschaftssachen)
Dipl.-Psych. Christiane Förster (PAS-Eltern e.V.)
Richard A. Gardner

Angefragt:

Dr. med. Wilfrid v. Boch-Galhau
Dr. Walter Andritzky
Dieses erste Kompendium wird sich ausschließlich um das Thema „PAS - Parental Alienation Syndrome“ drehen. Die Edition wird auf 250 Exemplare limitiert und von Hand durchnummeriert sein. Vorbestellen ist also angesagt. Der Verkaufspreis wird 8,50 Euro sein.

Die Serie wird auf jeden Fall fortgesetzt. Auch Ausgabe 2 ist bereits in Planung: „PAPA-YA SONDER-SAMMLER-EDITION #2 – JUGENDAMT“. Voraussichtlicher Erscheinungstermin ist das Frühjahr 2013.

Vorbestellungen der „PAPA-YA SONDER-SAMMLER-EDITION #1 – PAS“ über redaktion@papa-ya.de oder direkt über Facebook. Preisreduzierung bei Großabnahme (ab 20 Stück) möglich.
Über unserer Homepage wird die SONDERAUSGABE NICHT zu bestellen geben.
Jörg Mathieu
PS: Cover Vorabversion (kann sich noch ändern)

22.06.12

Streit ums Sorgerecht „Ich bin immer noch im Gefängnis“

25.11.2011 ·  Familiengerichte entscheiden nicht immer nachvollziehbar, wenn Eltern ums Sorgerecht streiten. Protokoll eines Falls, bei dem fast alle verloren haben - sogar das Kind.


© Gernot Franz Glücklich vereint: Vater Pfahl, Tochter Charlotte und Sohn Frederick
 
Thorsten Pfahl* und Vera Ostroff lernen sich 1980 kennen. Pfahl ist Ingenieur und arbeitet in der Softwarebranche, Vera Ostroff ist Krankenschwester. Der junge Mann hat sofort das Gefühl, mit ihr durch dick und dünn gehen zu können, sie begleitet ihn sogar zu seinem geliebten Museumsbahnverein, was er im positiven Sinne ungewöhnlich für eine Frau findet. Sie heiraten und bekommen vier Kinder – eine Tochter, zwei Söhne und dann noch eine Tochter, Charlotte, die 1993 geboren wird. Nach der Geburt ihres jüngsten Sohnes Frederick, der geistig behindert zur Welt kommt, spielt die Mutter wiederholt mit dem Gedanken an eine Trennung. 2001 verlässt sie Pfahl dann wirklich. Die Ehe ist ihrer Ansicht nach zerrüttet. Es kommt zu einem Streit ums Sorgerecht, der vorerst damit endet, dass das Amtsgericht dem Vater die alleinige Sorge für die noch minderjährigen Kinder Frederick und Charlotte überträgt. Doch damit hat für Pfahl die Auseinandersetzung erst begonnen. Denn das örtliche Jugendamt hatte sich dafür ausgesprochen, der Mutter das alleinige Sorgerecht zu übertragen.
Ostroff erhebt deshalb beim Oberlandesgericht Beschwerde gegen den Sorgerechtsbeschluss des Amtsgerichts. Das stellt die gemeinsame Sorge wieder her. Doch der von dem Gericht bestellte familienpsychologische Sachverständige empfiehlt abermals die Übertragung des Sorgerechts auf den Vater. Daraufhin erhält Pfahl abermals das alleinige Sorgerecht für beide Kinder. Fortan versucht Vera Ostroff, diesen Beschluss rückgängig zu machen. Die Kinder sind dafür das Werkzeug. Frederick ist unter dem Einfluss der Mutter immer weniger in der Lage zu sagen, was er wirklich will. Aufgrund seiner geistigen Behinderung kann er keine komplexen Sachverhalte erfassen und ist leicht manipulierbar. Ist er bei der Mutter, sagt er, er wolle nicht zum Vater. Ist er beim Vater, fühlt er sich dennoch wohl. Sowohl das Jugendamt als auch das Oberlandesgericht stellen fest: „Je nachdem wo sich Frederick aufhält, zeigt er sich loyal.“ Ein Umstand, der sich als tragisch erweisen wird.


Der Tochter wäscht sie den Mund mit Seife aus

Frau Ostroff, die sich der F.A.Z. gegenüber trotz mehrfacher Anfrage nicht zu dem Fall äußern möchte, nutzt ihre Umgangstermine gründlich. Sie diktiert Frederick einen Brief, in dem er sich gegen den Vater wendet. Als die zehnjährige Charlotte ihr sagt, sie wolle beim Vater leben, wäscht sie ihr den Mund mit Seife aus, wie ein psychologischer Sachverständiger in seinem Familiengutachten festhält. Dennoch ändert das Mädchen seine Meinung nicht. Anders ihr sechzehnjähriger Bruder Frederick. Er leidet so an seinem Dilemma, dass er sich nach einem Besuch bei seiner Mutter bei Minusgraden auf die Straße wirft und dort vierzig Minuten lang liegen bleibt. Seinem Schulbusfahrer erzählt er, die Mutter habe ihn aufgefordert zu sagen, dass sein Vater ihn schlage.
Nach einem Besuch bei der Mutter will Frederick schließlich nicht zum Vater zurück. Als er am nächsten Tag von dem Busfahrer dennoch zum Vater zurückgebracht wird, bricht er zusammen und muss in eine psychiatrische Klinik gebracht werden. Dort erklärt er, die Mutter habe ihn gezwungen, einen Brief ans Jugendamt zu schreiben, in dem er behaupten solle, er habe Angst vor dem Vater. Den Brief gibt es wirklich, er wird dem Gericht später vorgelegt. Doch nichts geschieht, obwohl Pfahl das Jugendamt – mit dem er immer noch im Clinch liegt – abermals um Hilfe bittet. Doch das Amt teilt ihm nur mit, es verbitte sich, „Arbeitsaufträge“ von ihm entgegenzunehmen.


Der Sohn kommt nicht zum Vater zurück, sondern ins Heim

Nach einem Besuchswochenende bringt Ostroff Frederick schließlich nicht zum Vater zurück. Auch in die Schule schickt sie ihn nicht. Stattdessen geht sie mit ihm zum Jugendamt, wo Frederick mit Vehemenz erklärt, dass er nicht zurück zum Vater wolle. Denn auch der Vater manipuliere ihn inzwischen, um ihn gegen die Mutter aufzubringen. Außerdem habe er ihn eingesperrt und geschlagen. Er wolle Ruhe haben. Er wolle in Zukunft bei der Mutter leben. Die Mitarbeiter des Jugendamtes glauben ihm. Sie lassen Mutter und Sohn in Ostroffs Wohnung zurückgehen.
Doch Pfahl hat immer noch das Sorgerecht für seinen Sohn. Das Amtsgericht erlässt deshalb zwei Tage später einen Herausgabebeschluss, der es erlaubt, Frederick mit Hilfe der Polizei und eines Gerichtsvollziehers aus der mütterlichen Wohnung zu holen. Das Jugendamt ist auch dabei. Allerdings hat es bereits einen Platz in einem Heim angefragt. Frederick wird deshalb nicht, wie vom Gericht angeordnet, zu seinem Vater zurückgebracht, sondern kommt ins Heim. Begründet wird das damit, dass Frederick sehr aufgebracht ist, als er abgeholt wird, und sich weigert, zurück zum Vater zu gehen. Da die Heimunterbringung, für die es keine Zustimmung des Vaters gibt, spätestens nach 24 Stunden vom Gericht bestätigt werden muss, beantragt das Jugendamt die Zustimmung beim Oberlandesgericht – und bekommt sie, weil es nicht ausdrücklich erwähnt, dass ein Herausgabebeschluss des Amtsgerichts an den Vater vorgelegen hatte.


Nie wieder wird er zum Vater zurückkehren

Als das Amtsgericht davon erfährt, ermahnt es das Jugendamt und auch Frau Ostroff, sich künftig an richterliche Entscheidungen zu halten. Doch das ist auch schon alles. Frederick bleibt im Heim – gegen den Willen Pfahls, der immer noch das alleinige Sorgerecht hat. Doch seit diesem Tag steht fest: Frederick wird nie wieder zum Vater zurückkehren.
Denn sechs Wochen später ändert das Amtsgericht plötzlich seine Meinung. Es entzieht Pfahl das Sorgerecht für Frederick und überträgt es auf Ostroff. In der Begründung heißt es, Frederick habe in einer Anhörung vor Gericht gesagt, er habe Angst vor dem Vater. Es sei zwar davon auszugehen, dass Ostroff Frederick zu dieser Aussage gedrängt habe, denn Frederick habe nach der Anhörung ausgerufen: „Mama, ich habe alles richtig gesagt!“ Doch das ändere nichts daran, dass er nun bei der Mutter besser aufgehoben sei. Und nun kommt es: Der Vater habe nämlich den richterlichen Herausgabebeschluss vollstrecken und Frederick von der Polizei abholen lassen, als die Mutter sich geweigert habe, ihn nach dem Umgangswochenende zum Vater zurück zu lassen. Damit habe Pfahl seinen Sohn sehr erschreckt. Gegen die Erziehungsfähigkeit der Mutter bestünden zwar „nicht unerhebliche Bedenken“. Sie habe „eine bedenkliche Einstellung gegenüber Recht und Gesetz“ und habe rechtskräftige Entscheidungen des Oberlandesgerichts „schlichtweg ignoriert“. Deswegen sei zu vermuten, dass sie den Sohn auch nach künftigen Umgangskontakten wieder nicht zum Vater zurücklassen werde. Frederick müsse dann abermals von der Polizei zu Pfahl gebracht werden – und das würde ihn zu sehr belasten. Da sei es doch besser, wenn er nicht mehr beim Vater, sondern gleich bei der Mutter lebe.


Eine Manipulation durch die Mutter ist wahrscheinlich

Also kommt Frederick wieder zur Mutter. Die fordert Pfahl nun auf, er solle einen sogenannten „begleiteten Umgang“ beantragen. Der muss zwar eigentlich von einem Gericht angeordnet werden, aber Pfahl gehorcht trotzdem, denn er will seinen Sohn ja wiedersehen. Gleichzeitig fordert er aber das Gericht auf, seine Entscheidung im Rahmen einer einstweiligen Anordnung rückgängig zu machen – und unterliegt. Frederick habe Angst vor dem Vater und habe gesagt, er wolle bei der Mutter bleiben. Ob dies wirklich der Wille und die Meinung Fredericks ist, wird nicht geprüft, obwohl der Richter abermals darauf hinweist, dass eine Manipulation Fredericks durch die Mutter wahrscheinlich sei. Pfahl erhebt Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht.
Unterdessen weist das Jugendamt den Umgangspfleger im Rahmen eines „Reflexionsgespräches“ an, keine weiteren Treffen zwischen Pfahl und dem inzwischen siebzehnjährigen Frederick zu organisieren. Wenn Frederick seinen Vater sehen wolle, solle er dies selbst vereinbaren. Nun sieht Pfahl seinen Sohn, der immer noch bei Ostroff lebt, gar nicht mehr. Daraufhin beantragt er, zumindest das Aufenthaltsbestimmungsrecht auf ihn zurück zu übertragen. Das Amtsgericht reagiert nach drei Monate: Es teilt Pfahl mit, es habe keinen Sinn mehr, das Aufenthaltsbestimmungsrecht auf ihn zu übertragen, da Frederick in elf Tagen volljährig werde. Dann könne er ohnehin selbst bestimmen, wo er leben wolle.


Ist der Sachverständige befangen?

Pfahl beantragt daraufhin beim Vormundschaftsgericht, gesetzlicher Betreuer seines behinderten Sohnes zu werden. Wie vorgeschrieben wird ein psychiatrischer Sachverständiger bestellt, der abermals feststellt, Frederick sei sehr leicht zu beeinflussen. Dennoch fragt er Frederick im Beisein der Mutter und in Abwesenheit des Vaters, wer sein gesetzlicher Betreuer werden soll. Erwartungsgemäß sagt Frederick, die Mutter solle seine Betreuerin werden. Diesem Wunsch folgt das Gericht. Pfahl erfährt an diesem Tag zufällig, dass der psychiatrische Sachverständige Mitarbeiter des Gesundheitsamtes ist – einer Behörde, die den gleichen Vorgesetzten hat wie das Jugendamt, mit dem er immer noch und immer wieder im Streit liegt. Daraufhin lehnt Pfahl den Sachverständigen wegen Befangenheit ab. Doch das Gericht weist auch das zurück.
Kurz darauf wird Frederick volljährig. Ein Besuchsrecht wie bei Minderjährigen muss vom Vormundschaftsgericht nun nicht mehr angeordnet werden. Der Sohn besucht seinen Vater fortan jedoch aus freien Stücken, geht allerdings nicht mehr zur Schule und verwahrlost, obgleich er immer noch bei der Mutter wohnt, zusehends. Wie ein Obdachloser läuft er durch die Straßen, er führt Gegenstände in Beuteln mit sich und wirkt ungepflegt. Das Gericht entzieht der Mutter deshalb ihren Status als gesetzliche Betreuerin, macht aber nun nicht etwa Pfahl dazu, sondern einen hauptberuflich tätigen Betreuer. Es folgt damit den Ausführungen einer Verfahrenspflegerin. Diese Frau hat Pfahl zwar nie gesehen oder mit ihm gesprochen. Dennoch glaubt sie, genau zu wissen, dass er ungeeignet für die Betreuung ist. Die Begründung: Weil er sich „in die ihm aus seiner Sicht widerfahrene Ungerechtigkeit“ regelrecht hineinsteigere und bis vor das Bundesverfassungsgericht gezogen sei, um sich gegen den Entzug des Sorgerechts zu wehren.


Mangels Alternativen abermals ins Heim

Kurz darauf erzählt Frederick dem Vater und der ehemaligen Kinderfrau und Haushälterin der Familie bei einem Besuch, die Mutter wolle ihn in ein Heim stecken. Er selbst wolle das auf keinen Fall. Er wolle unbedingt wieder beim Vater wohnen. Dann zieht seine Mutter um, 200 Kilometer weit weg. Der Betreuer bringt Frederick „mangels Alternativen“ tatsächlich in einem Heim unter. Pfahl wird darüber nicht informiert. Erst durch den Hinweis eines Nachbarn von Ostroff erfährt er, was die Mutter getan hat. In mühseliger Kleinarbeit findet er heraus, wo Frederick sich aufhält, und besucht ihn dort gemeinsam mit seiner Tochter Charlotte, für die er immer noch das Sorgerecht hat.
Auf mehreren Fotos sind die drei glücklich vereint zu sehen. Dennoch wird dies vorerst das einzige Treffen bleiben. Denn als Charlotte, die ehemalige Kinderfrau der Familie und Pfahl Frederick zwei Monate später anlässlich seines zwanzigsten Geburtstags abermals besuchen wollen, werden sie von einem Mitarbeiter des Heims weggeschickt. Es sei schon Besuch da. Nicht einmal das Geschenk können sie ihm geben. Der Betreuer aber wird auch später jedes Gespräch mit dem Vater verweigern.


Wie eine heiße Kartoffel

Der Medizinische Dienst der Krankenversicherung erstellt ein Gutachten für Fredericks Krankenkasse. Es ergibt, dass Frederick keine Pflegestufe hat und gut zu Hause leben könnte, wenn sich dort jemand um ihn kümmern würde. Es gebe aber niemanden, der dazu bereit sei. Der Frau seines ehemaligen Schulbusfahrers, zu dem Frederick immer noch Kontakt hat, erklärt Frederick am Telefon, die Mutter habe ihn „wie eine heiße Kartoffel fallen lassen“. Und er fügt hinzu: „Ich bin immer noch im Gefängnis.“
Niemand kommt auf die Idee, dass Frederick beim Vater wohnen könnte. Seinen Vater ruft er nach wie vor alle zwei bis drei Tage an. Pfahl beantragt bei der Telekom eine „Feststellung ankommender Telefonverbindungen“, um Fredericks Anrufe bei ihm zu beweisen, und legt sie dem Landgericht vor. Er sammelt mehr als achtzig Unterschriften und zahlreiche eidesstattliche Versicherungen von Menschen, die Frederick und ihn gemeinsam erlebt haben und wissen, dass er niemals Angst vor ihm hatte – im Gegenteil.


Das Jugendamt ist sich keiner Schuld bewusst

Doch auch dies führt nicht dazu, dass Frederick bei ihm leben darf. Denn Pfahl hatte das Sorgerecht für seinen Sohn nicht mehr, als die Betreuung eingerichtet wurde. Nach Auffassung des Landgerichts muss man außerdem Fredericks vor Gericht geäußerte Weigerung, beim Vater leben zu wollen, ernst nehmen, selbst wenn sie durch Manipulation der Mutter zustande gekommen ist. Diese Manipulation könne nämlich nicht dem Gericht angelastet werden, sondern die Ursache dafür liege in der Beziehung zwischen Vater und Mutter. Der Loyalitätskonflikt, in dem Frederick sich deshalb befinde, könne „nicht durch irgendwelche richterlichen Entscheidungen gelöst werden“. Auch das Jugendamt treffe keine Schuld: „Es besteht auch seitens des Jugendamts keine Verantwortung dafür, alles 100%ig richtig und optimal zu gewährleisten, was ein Jugendlicher grundsätzlich für eine optimale Entwicklung braucht. Die Möglichkeiten des Jugendamts sind hier durchaus begrenzt.“ Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte sieht das anders: Wenn ein Kind einem Elternteil entfremdet wird, ist nach seiner nicht ganz abwegigen Ansicht von behördlicher Seite alles zu unternehmen, um dies rückgängig zu machen.

Pfahl sieht seinen Sohn seit jenem vergeblichen Besuch an seinem zwanzigsten Geburtstag – vier Jahre ist das inzwischen her – nur noch sehr selten, denn das Heim hat ihm ein Haus- und Grundstücksverbot erteilt. Die Begründung dafür ist, Frederick habe kein Interesse am Kontakt zum Vater. So äußert sich auch Frederick inzwischen wieder. Denn er lebt seit mehr als einem Jahr im Heim und handelt getreu nach seiner Maxime, sich immer dem gegenüber loyal zu verhalten, bei dem er sich aufhält. Weil das aber in diesem Fall bedeutet, dass der Sohn seinen Vater nicht mehr sieht und der Vater den Sohn nicht, hat sich der 
Bundestagsabgeordnete aus Pfahls Wahlkreis in den Fall eingeschaltet. Nach dem Studium aller Akten war und ist er „menschlich tief berührt“ und wollte unter seiner Vermittlung alle Seiten an einem Tisch zusammenbringen, um wenigstens zu erreichen, dass Pfahl seinen Sohn wieder besuchen darf. Doch das Heim weigerte sich. Frederick habe einen Betreuer, der für ihn zuständig sei. Da wolle man sich nicht einmischen. Der Abgeordnete sagt: „Man möchte mit der Faust dazwischenschlagen angesichts des schreienden Unrechts, das hier passiert!“
Pfahl hat sich auch an Familienministerin Schröder gewendet. 

Im Februar ließ sie ihm mitteilen, die Geschichte seines Sohnes sei „tragisch“, aber das Ministerium „sei nicht befugt, auf die Tätigkeit der Jugendämter Einfluss zu nehmen oder Gerichte zu überprüfen“. 

Doch inzwischen interessiert sich auch der Petitionsausschuss des Europaparlaments für das Thema. Dort ist man der Auffassung, der deutsche Staat habe in einigen Sorgerechtsfällen, unter ihnen der Fall Pfahl, möglicherweise gegen die Europäische Menschenrechtskonvention, die UN-Kinderrechtskonvention und die Charta der Grundrechte der Europäischen Union verstoßen.


 

Einer gegen alle - Der Vater und seine Richter: Herr S. kämpft um seinen Sohn – und zieht zum zweiten Mal vors Bundesverfassungsgericht

 

 

Osnabrück. Und plötzlich war Niklas* weg. In Obhut genommen vom Jugendamt der Stadt Osnabrück, weil der Dreijährige aus Sicht der Behörde bei seinen Eltern gefährdet war. Die wehren sich und wollen ihren Jungen zurück. Zum zweiten Mal ziehen sie vor das Bundesverfassungsgericht. Kein Einzelfall: Zehntausende Kinder werden Jahr für Jahr aus ihren Familien geholt. Mal für kurze Zeit, mal für immer.

Missverständnisse?

S. spricht von vielen Missverständnissen mit den Mitarbeitern der Familienhilfe. Ein Arzt habe zudem bestätigt, dass Niklas’ Gewicht im unteren Bereich des Normalgewichts liege. Dass sein Sohn Sprachprobleme habe, sei ihm nicht entgangen. Die Familienhilfe sprach von „quietschenden und gurgelnden Lauten“, die der Junge von sich gebe.
Nach dreieinhalb Monaten beendete S. die Zusammenarbeit mit der Familienhilfe. Das Jugendamt wandte sich an das Familiengericht wegen einer Überprüfung einer sogenannten Kindeswohlgefährdung – mit bekanntem Ausgang. Dagegen legte S. Beschwerde ein, verlor aber zunächst vorm Oberlandesgericht in Oldenburg.

Er beklagt: „Bei beiden Gerichten wurde einseitig die Sichtweise des Jugendamtes übernommen. Unsere Zeugen wurden teilweise nicht einmal angehört.“ Das OLG schmetterte die Beschwerde ab, bei einem Verbleib des Kindes in der Familie sei das körperliche Wohl akut gefährdet. S. zog weiter vor das Bundesverfassungsgericht.
Und in Karlsruhe gab man seiner Verfassungsbeschwerde statt – zumindest teilweise. In Sachen Kindeswohl stimmten die Karlsruhe Richter den Kollegen aus Oldenburg und Osnabrück zu. Das scheint S. zu übersehen, wenn er davon redet, recht bekommen zu haben. Die Richter monierten lediglich, dass die Inobhutnahme und Unterbringung des Jungen in einer Pflegefamilie gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit verstoßen habe. „Als mildernde Maßnahme wäre insbesondere die Anordnung der Vormundschaft der Großmutter in Betracht zu ziehen gewesen“, stellten die Karlsruher Richter fest und gaben das Verfahren zurück nach Oldenburg.

Im zweiten Anlauf scheiterte S. aber erneut. Die Großmutter sei zu alt, um den kleinen Jungen zu betreuen, befand das OLG. S. gibt nicht auf. „Nächste Woche wollen wir wieder Verfassungsbeschwerde einlegen“, kündigt sein Anwalt Patrick Katenhusen an. Gegen die Richterin am Amtsgericht sowie die Mitarbeiter des Jugendamtes haben sie ein Verfahren wegen Kindesentzugs eingeleitet.
Beim Jugendamt Osnabrück will man sich nicht zu dem Fall äußern. „Auch zum Wohl des Kindes“, wie Paulus Fleige sagt. Er erklärt: In gut der Hälfte der Inobhutnahmen durch das Jugendamt lande der Kampf ums Wohl des Kindes vor Gericht. Nicht immer geht es vors Verfassungsgericht.

S. sitzt derweil vor zwei prall gefüllten Aktenordnern zum Fall seines Sohnes. Er schüttelt den Kopf: „Ich verstehe das alles nicht; das ist unverantwortlich“, sagt er und deutet auf die Berichte des Jugendamtes. Ob er finde, dass er ein guter Vater sei? „Ich hoffe das zumindest“, sagt S.

*Namen von der Redaktion geändert





Mehr zum Thema

 

 

 

Zwischen Vergewaltigung und Kinderheimen - Zustände im Vogelsbergkreis wie in der "DDR"

Sonja und Markus Bergfeld - T. (5) - L. (8) - M. (11) - K. (12) - N. (14) -Zwischen Vergewaltigung und Kinderheimen - Zustände im Vogelsbergkreis wie in der "DDR"

Gießen | Pressemitteilung vom 20.06.2012 18:23:51 [ID 667856 / Vermischtes]
Sonja und Markus Bergfeld - T. (5) - L. (8) - M. (11) - K. (12) - N. (14) -Zwischen Vergewaltigung und Kinderheimen - Zustände im Vogelsbergkreis wie in der "DDR"
Landrat Manfred Göring (SPD) und Bürgermeister Ralf A. Becker (SPD) zu keiner Stellungnahme bereit

News4Press.com



Der Vogelsbergkreis und das Jugendamt Alsfeld hat dem Ehepaar Bergfeld aus Neuwied - die vormals in Alsfeld wohnten und von dort vertrieben wurden - alle fünf Kinder weggenommen und in Kinderheimen verfrachtet. Wenn Jugendämter, Ärzte, Erzieher, Gutachter und Politiker nicht mehr weiter wissen, dann wird versucht den Eltern das "Münchhausen-Stellvertreter-Syndrom by Proxy" anzuhängen. Als mir die Eheleute von ihrem Familienschicksal berichteten, hatte ich das Gefühl über eine östliche Bananenrepublik informiert zu werden. Der Geist des Unrechtstaates "DDR" scheint in Alsfeld und seine Region immer noch vorzuherrschen. Politiker und Kirchen haben sich in beschämender Weise aus ihrer Verantwortung geschlichen. Familie Bergfeld wird in einem bisher nicht vorstellbaren Umfang Unrecht zugefügt. Die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Alsfeld und ihrer Region werden sich fragen müssen, ob Recht, Gerechtigkeit und Mitmenschlichkeit mit der Wiedervereingung am Kleiderhaken aufgehängt wurde.

Mehr über...
Sonja und Markus Bergfeld - T. (5) - L. (8) - M. (11) - K. (12) (1)
Eine der kleinen Töchter der Familie Bergfeld erlebte bei einem unbeaufsichtigten Freigang aus dem Kinderheim in Bad Frankenhausen die schlimmsten Momente ihres Lebens. Im Kurpark sammelte sie Kastanien und wurde von einem ca. 50jährigen Mann angesprochen. Das Mädchen erzählte unter Tränen, dass sie nicht mehr im Kinderheim bleiben möchte und wieder nach Hause will zu Mama und Papa und den anderen Geschwistern. Der Mann verschaffte sich an drei aufeinander folgenden Tagen - in unbeschreiblich verbrecherischer Absicht - das Vertrauen des Kindes in dem er versprach, dass er ihr genügend Geld geben werde, damit sie wieder nach Hause fahren könne, wenn sie alles macht, was er will. Am dritten Vergewaltigungstag sahen Passanten den Täter im Kurpark und mussten ihn vom Kind herunterziehen. Der Täter entschuldigte sich mit dem Hinweis, dass er das Mädchen jeweils 5 Euro gegeben habe, damit sie nach Hause fahren könne. Der aktuelle Aufenthaltsort des Mädchen ist den Eltern bisher nicht mitgeteilt worden. Nach Informationen der Eltern sollen ihre fünf Kinder in Heimen in Bad Frankenhausen, Seehausen und Heldrungen leben. Matthias Strejch, Bürgermeister von Bad Frankenhausen, kommentiert das Verbrechen: "Der Inhalt des Schreibens ist mir völlig unbekannt. Daher bitte ich um Ihr Verständnis, dass ich bis heute 16.00 Uhr darauf nicht reagieren kann und werde, zumal ich heute außer Haus bin".

Das Münchhausen-Stellvertreter-Syndrom engl. MSBP Munchausen Syndrome by Proxy, Munchausen by Proxy Syndrome oder FDP Factitious Disorder by Proxy, benannt nach Hieronymus Carl Friedrich von Münchhausen ist das Erfinden, Übersteigern oder tatsächliche Verursachen von Krankheiten oder deren Symptomen bei Dritten, meist Kindern, um anschließend die medizinische Behandlung zu verlangen. Es handelt sich um eine subtile Form der Kindesmisshandlung, die bis zum Tod des Opfers führen kann. Häufig ist der von der Störung Betroffene ein Elternteil, meist die Mutter, oder ein Erziehungsberechtigter. Die Störung gehört wie das sogenannte Münchhausen-Syndrom zu den artifiziellen Störungen und wurde als eigener Subtyp "Nicht Näher Bezeichnete Vorgetäuschte Störung" im psychiatrischen Klassifikationssystem DSM-IV definiert. Die Vorgetäuschte Störung "by proxy" wurde nicht ins DSM-IV aufgenommen, da dies dazu benutzt werden könnte, Personen die Kinder misshandeln, zu entlasten.

Eine sichere Diagnostik oder klinisch erprobte Behandlung des Münchhausen-Stellvertreter-Syndroms gibt es angesichts der geringen Fallzahlen nicht. Aufgrund der relativ großen Gefahr von Falschbeschuldigungen wird die Störung häufig nicht bekannt bzw. die Diagnose zurückgehalten. Als sicherste Diagnosemöglichkeit gilt die Videoaufzeichnung, die allerdings nur im klinischen Bereich praktizierbar ist. Der österreichische Kinder- und Jugendpsychiater Max Friedrich lehnt die Videoüberwachung ab. Außerhalb ärztlicher Observation getätigte Übergriffe sind schwer nachweisbar. Typischerweise wird ein Täter so lange Ärzte und andere Spezialisten aufsuchen, bis eine Bestätigung der angestrebten eigenen Diagnose erfolgt und eine entsprechende Behandlung beginnt.

Bergfeld: "Wir möchten darauf hinweisen, dass man ungerechtfertigt unsere fünf Kinder am 14. Juli 2011 uns entrissen hat und die elterliche Sorge aberkannt. Wir wussten noch nicht einmal, wo man unsere Kinder hingebracht hat. Als wir beim Jugendamt Alsfeld nachgefragt haben, was man uns vorwirft und unter welchen Auflagen wir unsere Kinder zurück bekommen können, habe wir noch keine Antwort erhalten. Man hat uns der Umgang mit unseren Kindern verwehrt, so dass wir unsere Kinder nur noch vier Mal im Jahr sehen dürfen. Das ist die schlimmste Form der Endfremdung, die man sich vorstellen kann. Die Stadt und das Jugendamt behandeln uns wie Schwerverbrecher. Auch verstößt es gegen das verfassungsrechtlich geschützte Elternrecht ohnmächtig zusehen zu müssen, wie das Verfahren immer länger dauert und wir als betroffene Eltern immer mehr von unseren Kindern, wie auch umgekehrt die Kinder von uns als ihren Sorgeberechtigten, entfremdet werden.

Unser Vertrauen in das Rechtssystem wurde und wird extrem erschüttert, und da es sich hierbei um unsere Kinder und kein Handelsgut handelt - hier jedoch auf Zeit gearbeitet wird um eine Entfremdung herbeizuführen - diese Ungerechtigkeiten werden wir keinesfalls weiterhin hinnehmen. Seit nunmehr 14. Juli 2011 sind unsere Kinder „in Obhut“. Der vom Gericht bestellte Amtsvormund für unsere Kinder ist Frau P. Diese erzählt uns, sowie auch unseren Kindern, dass sie mehrere hundert Kinder hat und deswegen immer zeitlich gebunden ist. Die Kinder sagen, sie sehen sie fast nie. Keiner fühlt sich zuständig.

Während des Kinderheimaufenthaltes wurde eine unserer Töchter sexuell missbraucht. Eine Anzeige bei der Staatsanwaltschaft Mühlhausen wegen Unterlassung der Aufsichtspflicht, Verletzung der Fürsorge oder Erziehungspflicht durch das Kinderheim wird nicht beantwortet. Seit dem Tag der Gerichtsverhandlung, wo man den Täter zu drei Jahren und acht Monaten verurteilt hat, haben wir unser kleines Mädchen nicht mehr gesehen. Lieber Gott, wenn Du doch ein gerechter Gott bist, warum hast du das zugelassen? Unser Mädchen braucht doch gerade jetzt unsere Mutter- und Vaterliebe. Seit sechs Monaten verbietet man uns den Kontakt. Was sind das für Menschen, die uns das antun?

Frau P. verweigert bis zum heutigen Zeitpunkt jegliche Stellungnahmen oder Anfragen. Die Kinder sind auch innerhalb der Einrichtungen der Wohngruppen getrennt voneinander untergebracht. Somit ist auch die Geschwisterbindung untereinander unterbunden worden. Auch wissen wir bis zum heutigen Tage nicht, bei welchen Personen sich unser kleines Mädchen befindet. Wir dürfen sie nicht anrufen oder besuchen. Wir haben als Eltern keinerlei Rechte mehr und den Kindern erzählt man nicht warum sie in den Kinderheimen sein müssen.

Es liegen genügend Beweise vor, dass das Jugendamt, Kindergarten, Schulen, Polizei Alsfeld, darauf hingearbeitet haben, uns unsere Kinder unrechtmäßig zu entziehen, mir als Mutter eine psychische Erkrankung unterstellt wird, und mich zu einer psychologischen Therapie bis zum heutigen Zeitpunkt nötigen will. Aber eine Diagnostik zu der ich bereit wäre wird nicht bezahlt. Desweiteren wurde ein Verfahren initiiert in dem behauptet wurde mein Mann wäre im Besitz einer Schusswaffe, nur damit man sich der Kinder bemächtigt. Dieses Ermittlungsverfahren verlief negativ; es handelt sich hierbei nur um Lügen und falsche Verdächtigungen, die dazu geführt haben, dass sich der Vogelsbergkreis, der Kreisausschuss Amt für Jugend, Familie und Sport, insbesondere Frau W., Herr S. und Herr F., durch Täuschung des Gerichts ein Inobhutnahmeverfahren konstruieren und einleiten konnten.

Ihr Auftrag ist es, eine schnellstmögliche Lösung zum Wohle der Kinder herbeizuführen, und nicht die Familie auseinanderzureißen und untereinander zu entfremden. Wir fordern eine Erklärung, weshalb die fünf Kinder in solch einer psychisch belastenden Situation voneinander getrennt wurden. Dieses ist in keinster Weise akzeptabel und entspricht nicht dem Wohle der Kinder. Da wir auf eine sofortige Klärung dieser untragbaren Zustände bestehen müssen, wenden wir uns an die Öffentlichkeit, an den Bundespräsidenten und an den Bürgermeister.

Unsere Kinder möchten nach Hause. Das sagten sie auch schon dem OLG Frankfurt und es bestand und besteht zu keinerlei Zeitpunkt eine Kindeswohlgefährdung. Jedoch stellt die Handlungsweise der betreffenden Stellen eine erhebliche Gefährdung des Kindeswohls dar. Zudem wurde darauf hingearbeitet, dass mein Sohn medikamentös mit Schlafsaft behandelt wird. Wegen Albträume mit Heimweh und Verlustängsten. Wir können in diesem Zusammenhang darauf hinweisen, dass hier gewisse Stellen versuchen, ihre Inkompetenz zu vertuschen und hiermit das Leid unserer Kinder in Kauf genommen wird.

Hier wird gegen jegliche UN-Menschen- und Grundrechte in Deutschland verstoßen, und wir werden dies nicht hinnehmen. Auch möchten wir darauf hinweisen, dass unser Vertrauen in die Stadt und unseren Staat durch dieses Vorgehen, die ständige Bevormundung und den darauf folgenden Tyranneien des Jugendamtes, sämtlicher involvierter Stellen innerhalb Alsfeld und nunmehr dieser ungerechtfertigten und menschenunwürdigen Handlungsweisen, zutiefst erschüttert ist. Es wird Zeit, dass endlich Gerechtigkeit gesprochen wird und man uns ein normales und glückliches Familienleben zugesteht.

Zudem gibt es jede Menge Personen, die diese Handlungsweisen in Frage stellen und nicht verstehen, wie man das Leben dieser zuvor glücklichen Kinder auf so erhebliche und unrechtmäßige Weise zerstört. Wir können hierbei auch nur nochmals darauf hinweisen, dass alleine schon anhand der vorliegenden Schriftstücke zu beweisen ist, dass hier Gesetze umgangen und gebrochen wurden und werden. Dies ist schon begründet, da bis zum heutigen Tage noch kein richterlicher Beschluss über die Inobhutnahme ergangen ist. Hier besteht Rechtsbeugung, sowie ein laufendes Scheinverfahren."

Fortsetzung folgt...







* Vollständige Namen der Redaktion bekannt

freier Journalist GNS
General News Service
Ehrenmitglied Heimkinderverband
Deutschland HKVD
- Mitglied Reporter ohne Grenzen -
Johannes Schumacher
Am Stadtrain 28a
41849 Wassenberg
Tel:024329335022
johannes19520@googlemail.com

22.06.2012 - Verdurstetes Kind Jugendamt weist Schuld am Tod des Jungen (2) von sich

Siegfried Haller und Sybill Radig
Jugendamtsleiter Siegfried Haller und Sybill Radig Abteilungsleiterin des Allgemeinen Sozialen Dienstes nahmen auf einer Pressekonferenz Stellung zum Tod des Kindes und seiner Mutter
Foto: Silvio Bürger

In dieser Erdgeschosswohung geschah das Drama
In dieser Erdgeschosswohung geschah das Drama
Foto: Silvio Bürger
 
 

Die Frau war drogenabhängig, stand unter Aufsicht. Und doch weist das Jugendamt die Schuld am Tod des Kindes von sich...
Das Amt habe zuletzt am 10. April mit der Frau Kontakt gehabt: „Die Mutter war mit neuem Lebenspartner und Kind bei uns und teilte mit, dass sie wegziehen will. Kind und Mutter machten einen guten Eindruck”, sagte Sybill Radig, Chefin des Allgemeinen Sozialen Dienstes Leipzig, auf einer eilig einberufenen Pressekonferenz.

Die Mutter, Yvonne F. (†26), war dem Amt seit zehn Jahren wegen ihrer Drogensucht bekannt und wurde betreut.
„Es gab eine Vielzahl von Hilfestellungen und Kontrollen", so Jugendamtsleiter Siegfried Haller. Nach der Geburt ihres Sohnes war sie in eine Mutter-Kind-Einrichtung gezogen und hatte eine Drogentherapie begonnen, ergänzte Radig. Nachdem sie wieder in ihre Wohnung gezogen war, hatte das Jugendamt sie regelmäßig besucht, bis sie schließlich behauptete, Leipzig verlassen zu wollen. 

Die Ankündigung des Umzugs reichte den Behörden offenbar, sich nicht mehr um die Mutter zu kümmern. „Wir können diese Lücke vom 10. April, bis zu dem Tag, an dem es passiert ist, nicht schließen”, gab Haller zu. Jetzt sollen die „Schnittstellen im Beratungssystem“ geprüft werden und ob die Behörde alle geltenden Standarts eingehalten hat. 

Zu spät für den kleinen Jungen. Nach dem Tod seiner Mutter – die 1,65 Meter kleine Frau wog nur noch 40 Kilo – lebte er noch neben der Leiche, bis er schließlich verdurstete. 

Die Gerichtsmediziner diagnostizieren als Todesursache bei dem Kind: „Exitus durch Dehydrierung“.
Wie lange seine langsames Sterben gedauert hat, ist ungewiss.

Wochenlang hatten Mutter und Sohn unentdeckt in der Wohnung gelegen. Erst als Nachbarn sich über den bestialischen Geruch beschwerten, wurde die Wohnung in der Nacht zum 17. Juni geöffnet.
Auf dem Boden im Wohnzimmer entdecken die Einsatzkräfte die beiden Leichen.