01.04.12

Jugendamt steckt Max in die geschlossene Abteilung - Einfach weggesperrt: Max (12) gilt als sexuell auffällig

29.03.2012, 15:13 Uhr | Julia Jüttner
Wie muss unsere Gesellschaft mit Problemkindern umgehen? (Quelle: Thinkstock by Getty-Images\Symbolfoto)
Wie muss unsere Gesellschaft mit Problemkindern umgehen? (Quelle: Symbolfoto/Thinkstock by Getty-Images)


Max, 12, lebt 700 Kilometer von seiner Familie entfernt, weil er als sexuell auffällig gilt - und als gefährlich. Nach sieben Monaten in einer geschlossenen Abteilung hat das Amtsgericht Coesfeld nun beschlossen, ihn ein weiteres Jahr wegzusperren. Zum Schutz für andere und vor sich selbst.

Vater abgehauen, Mutter auf Kokain

Max' Mutter kellnert in der Münchner Szene, um sich und den Jungen versorgen zu können, der Vater ist abgetaucht. Sie ist mit der Erziehung überfordert, betäubt sich mit Kokain, landet im Gefängnis. Max kommt ins Heim. Er hat Probleme in der Schule, findet nicht so recht seinen Platz im Leben und bleibt ein Sorgenkind.

Max beginnt andere Kinder zu betatschen

Vier Jahre lang lebt er im Kinderhaus Kerb bei Rosenheim, einer Einrichtung für Kinder, die besondere Zuwendung benötigen, denen kein großes Heim zugemutet werden soll. Max' Großmutter zieht vom Bodensee nach München, um dem Enkel nahe zu sein. Jedes Wochenende verbringen sie gemeinsam. Sie ist seine Familie.

Bis Max beginnt, sich sexuell auffällig zu verhalten. Er betatscht andere Kinder und Erzieherinnen. Er absolviert eine Therapie, zwei Psychologen stellen ihm eine gute Prognose.

Jugendamt steckt Max in die geschlossene Abteilung

Doch im Juli vergangenen Jahres geht auf einmal alles ganz schnell: Max soll das Heim im bayerischen Inntal verlassen, er gilt als gefährlich. Das Amtsgericht Rosenheim sieht "Gefahr in Verzug".
Das Jugendamt München, das das Sorgerecht für den Jungen hat, steckt ihn in eine geschlossene Abteilung für sexuell übergriffig agierende Kinder und Jugendliche des Martinistifts - in Nottuln, einer Kleinstadt bei Coesfeld, 700 Kilometer von der Großmutter, seiner einzigen Bezugs- und Vertrauensperson, entfernt.

Erste Beschwerde abgewiesen

Erst sollte Max bis zum 30. September 2011, dann bis zum 30. Januar 2012, dann bis zum 31. März 2012 im Martinistift bleiben. Nun wurde seine Unterbringung bis zum 30. Januar 2013 verlängert. Das hat das Amtsgericht Coesfeld entschieden, nachdem Max vom Familienrichter befragt worden war. Rechtsanwalt Rainer Wiedermann aus München hat nun im Namen der Großmutter und der inhaftierten Mutter erneut Beschwerde in der Hauptsache eingelegt. Eine erste hatte das Oberlandesgericht Hamm im Dezember 2011 abgewiesen.

Es sei mit "weiteren sexuellen Übergriffen" zu rechnen

Die Chancen stehen schlecht. Das Gericht begründet die Verlängerung der Unterbringung, dass von Max eine "erhebliche Selbst- und Fremdgefährdung" ausgehe - aufgrund seiner gestörten psychosexuellen Entwicklung, die dringend behandelt werden müsste. Bei einer Unterbringung in einer Einrichtung mit mehr Freiheiten oder bei der Großmutter sei "mit weiteren sexuellen Übergriffen" zu rechnen. Zudem soll Max in den vier Jahren, in denen er im Heim lebte, ein Mädchen vergewaltigt haben.

Was Max gemacht haben soll

Ohne Zweifel, die Leitung des Kinderheims wollte Max im vergangenen Sommer loswerden. Im Bericht heißt es: Max mobbt Schwächere und biedert sich Älteren an. Häufig zieht er die Hosen herunter und zeigt sich nackt, er ahmt den Geschlechtsakt nach, fasst sich und anderen in den Schritt, an Hintern oder Brust.
Aber: Kein Wort von Vergewaltigung. Es erscheine wenig glaubhaft, sagt Anwalt Wiedermann, dass die Mitarbeiter im Kinderhaus Kerb von einem solch gravierenden Vorfall nichts mitbekommen haben sollen - zumal dort nur fünf weitere Kinder und der Sohn der Leiterin untergebracht sind. Das Gericht geht vom Schlimmsten aus und stützt sich auf ein Gutachten, in dem es heißt: Die "bis dato bekannten sexuellen Übergriffe" seien "nur die Spitze des Eisbergs".
Max selbst hat dem Gutachter von dem Vorfall berichtet, er sei damals neun Jahre alt gewesen. Auch prahlte er damit, er habe "früher viel Pornografie geschaut". Tatsächlich konsumierte Max' leiblicher Vater Pornohefte, doch den Vater hat Max in seinem Leben insgesamt zwei Wochen gesehen - und zwar über Jahre verteilt. Seine Mutter geht davon aus, dass der Vater die Hefte unbeaufsichtigt an leicht zugänglichen Stellen liegen ließ. Andere Möglichkeiten oder gar den Konsum von entsprechenden Filmen schließt sie aus.

Der Wahrheitsgehalt seiner Aussagen wurde nie überprüft

Die Familie und der Anwalt fordern ein sogenanntes aussagepsychologisches Gutachten. Sie sind davon überzeugt, dass Max' bewusst seine Erlebnisse verschärft, aufbauscht, dass er gar stolz darauf ist, als gefährlicher Sexualstraftäter zu gelten. "An keiner einzigen Stelle in keinem einzigen Bericht wird der Wahrheitsgehalt seiner Aussage kritisch gewürdigt oder gar hinterfragt", sagt Anwalt Wiedermann.
Schon zu Heimzeiten buhlte Max - keine 1,30 Meter groß, 34 Kilo schwer - um die Aufmerksamkeit der Älteren, eiferte ihnen nach. Dabei wirkt er wie ein Achtjähriger, sehr kindlich, noch immer spielt er am liebsten mit Legosteinen.

Nur ein Angeber?

Max' Großmutter Anna P.* ist 54 Jahre alt, eine junge Oma. Elegant gekleidet sitzt sie neben ihrem Lebensgefährten. Max sei ein Angeber, sagt sie. Schon immer habe er den Drang gehabt, cool und erwachsen zu wirken. Regelmäßig fliegt sie nach Münster, besucht ihren Enkel. Er sei der Jüngste in der Einrichtung und mächtig stolz darauf, mit den ältesten Jungen in seiner Gruppe befreundet zu sein. Er ahme sie bei jeder Gelegenheit nach.
In ihren Augen übertreibt Max, um mit solchen Jungs mitzuhalten. In Wahrheit sei sein Selbstwertgefühl gering, weil er seit mehr als fünf Jahren ohne Zuwendung seiner Eltern aufwächst. "Seine Verletzbarkeit steht ihm im Weg, er denkt vermutlich, er kann sich nur behaupten, wenn er sich deren Sozialverhalten anpasst."
Die mangelnde Empathie, die Gutachter Max bescheinigen, rühre daher, dass er Begebenheiten schildere, die er womöglich gar nicht oder nicht in der überhöhten Form erlebt habe, sagt Anwalt Wiedermann. "Deshalb kann sich auch kein Unrechtsbewusstsein oder Mitleid einstellen."

Er hat sich geschämt

Max' aufmüpfiger Auftritt vor dem Familienrichter habe ihn in dieser Vermutung nur bestätigt. "Dazu muss ich nichts sagen!", habe er immer wieder geblafft. Als der Richter ihn jedoch direkt auf seine "sexuelle Vergangenheit" angesprochen habe, habe Max beide Hände vors Gesicht geschlagen und sich versteckt - bis wieder eine unverfängliche Frage gestellt wurde. "Die Beantwortung war ihm hochgradig peinlich", sagt Wiedermann. Nur ein aussagepsychologisches Gutachten könne ermitteln, welche Geschichten von Max wahr, erfunden oder übertrieben dargestellt seien. Nur so könne festgestellt werden, ob Max' Unterbringung im Martinistift wirklich richtig ist.

Max wurde inzwischen selbst sexuell missbraucht

Wiedermann selbst hält sie für kindeswohlgefährdend. Einem Bericht der Einrichtung zufolge wurde Max inzwischen selbst Opfer sexueller Übergriffe durch zwei ältere Jungen. "Entsprechende Übergriffe von Bewohnern untereinander kommen auf den spezifischen Jugendgruppen der Jugendhilfe … immer wieder vor, sind keine Ausnahme und können … in den seltensten Fällen verhindert werden", heißt es da. Max sei "kraft seiner Persönlichkeit nicht in der Lage, nein zu sagen", konstatiert Wiedermann.
"Es steht damit praktisch jetzt schon fest, dass Max Opfer weiterer sexueller Übergriffe werden wird." Da immer nur die Rede davon sei, dass Max eine Gefahr sei, man vor ihm geschützt werden müsse, sei die Entscheidung des Amtsgerichts nicht nur falsch, sondern geradezu zynisch.
Am liebsten würde Anna P. ihren Enkel zu sich nehmen. Doch diesen Wunsch hat sie längst beiseite geschoben. Dass ihre Tochter, Max' Mutter, im Frauengefängnis Aichach sitzt, lastet man ihr an. "Dabei ist sie erst als Erwachsene in der Gastronomie-Szene mit Kokain in Berührung gekommen", sagt Anna P., "ich wusste davon lange nichts".

"Ich habe Angst, dass er dort zugrunde geht"

Max hat ihren Erzählungen zufolge ein Zimmer für sich, das von 21:30 Uhr bis 8 Uhr abgeschlossen ist, wenn er nachts zur Toilette muss, muss er klopfen, damit ihm geöffnet wird. Setzen sich die Betreuer zur mehrstündigen Teamkonferenz zusammen, wird er ebenfalls eingeschlossen. Laut Gericht sei das Einsperren erforderlich, um ihn "vor Übergriffen durch Dritte zu schützen", aber auch "Dritte vor Übergriffen durch Max".
Das Münchner Jugendamt wollte zu dem Fall aus Datenschutzgründen keine Angaben machen. Nur: "Grundsätzlich suchen wir für Kinder und Jugendliche die Einrichtung, die in der Lage ist, die individuelle Problemlage zu bearbeiten - und zwar so ortsnah wie möglich. Bestimmte Problemlagen machen die Unterbringung in spezialisierten Einrichtungen nötig, mitunter auch über einen längeren Zeitraum."

Einmal im Monat darf Anna P. ihren Enkel besuchen, zwei Stunden lang. Eine davon verbringen sie meist zu zweit in seinem Zimmer. Sie sagt: "Ich habe Angst, dass er dort zugrunde geht, dass er dort erst das lernt, was er nicht lernen soll."


* Die Namen wurden zum Schutz der Personen geändert


 SPIEGEL online

1 Kommentar:

  1. Anonym05:09

    Ich musste weinen beim lesen von Max Geschichte.
    Ich bin sehr wütend über das Verhalten der Behörden, hier wurde schlicht und einfach der bequemste Weg für die Behörden genommen.

    Und der Gipfel der Staat macht sich hier strafbar, indem sie Max nicht vor weiteren Übergriffen schützen.

    Leider ist der Fall nicht so in der Öffentlichket präsent wie er es eigentlich sein müsste.

    Hier wird ein Kind vom Opfer zum Täter gemacht und obendrein erneut Opfer.

    Max Geschichte muss in die Medien damit die Behörden zum handeln gezwungen werden!!

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