12.04.12

Deutschland verstößt gegen europäisches Menschenrecht - insbesondere das Jugendamt, die Justizbehörden und auch die Politik betreiben ein sehr familienfeindliches Spiel



Martina Keller vom Europäischen Menschenrechtsgerichtshof EMGR in Strassburg weist darauf hin, dass die deutsche Rechtspraxis dem Familienrecht, insbesondere dem Sorgerecht für Väter widerspricht.

In einem Sorgerechtsfall eines Vaters aus Köln, der sich Jahre durch die deutsche Justiz und Behörden bis zum BVfG hin zog, wurde dem leiblichen Vater das Sorgerecht eines unehelichen Kindes und darüber hinaus auch Tests über die leibliche Vaterschaft verweigert und untersagt.

Laut EMGR haben ledige Väter Anspruch auf ein besseres Sorgerecht, als es in Deutschland praktiziert wird. Die Benachteiligung der Väter sei diskriminierend – jetzt muss die Regierung die Gesetze korrigieren.
Wie leider zu erwarten war, äußert sich das Bundesjustizministerium jedoch zurückhaltend.

Man werde zwar jetzt “die Debatte über gesetzgeberische Änderungen sorgfältig und mit Hochdruck führen”, sagte Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger. Sie verweist jedoch sofort daraufhin, dass der Straßburger Gerichtshof nicht die abstrakte Gesetzeslage, sondern einen Einzelfall beurteilt habe.

Wie auch der Fall “Hans” aus Karlsruhe zeigt – wir berichteten bereits in einem vorangegangenen Artikel (1) – betreiben die Behörden, insbesondere das Jugendamt, die Justizbehörden und auch die Politik ein sehr familienfeindliches Spiel.

Auf unsere Anfragen im Fall “Hans” sah sich bisher keiner der Bürgermeister in Karlsruhe veranlasst, eine Stellungnahme abzugeben. Bislang üben sich alle Instanzen entweder im Totschweigen oder in Einschüchterung mit Haftandrohung im Rahmen eines sogenannten “beschleunigten Verfahrens”. Kein einziger der Bürgermeister und nicht einmal der “Grüne” sehen sich veranlasst, einmal das direkte Gespräch mit dem betroffenen Vater zu suchen und Lösungen zu finden. Dies ist kein Einzelfall. Die Väter sehen sich einer Vernichtungsmaschinerie gegenüber – genau das Gegenteil einer solidarischen Gemeinschaft, und der Forderung des Grundgesetzes nach dem Schutz der Familie.


Sämtliche Verstöße der Politik, der Behörden und der Justiz gegen die Menschenrechte, lassen die Öffentlichkeit erahnen, dass es sich hierbei nicht nur um Zufälle, Schlamperei, Unfähigkeit und “tragische Einzelfälle” handelt. 
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Lesen sie bitte auch den Kommentar von Deepak Rajani – Breaking News (2)

Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte beschliesst Begründungsschutz auf Familiengemeinschaften


“[…] Der Europäische Menschenrechtsgerichtshof (EGMR) in Straßburg wurde am 23. Februar 1959 gegründet. Er wacht über die Einhaltung der Europäischen Menschenrechtskonvention. Diese schreibt Grundrechte wie Meinungs-, Gewissens- und Religionsfreiheit, das Recht auf Achtung des Privatlebens und auf ein faires Gerichtsverfahren fest. Die Menschenrechtskonvention wurde bislang von 47 Staaten unterzeichnet, die im Europarat zusammengeschlossen sind. Sieht sich einer der 800 Millionen von der Konvention geschützten Bürger in seinen Rechten verletzt, so kann er vor den Menschenrechtsgerichtshof ziehen – allerdings erst, nachdem er vor den nationalen Gerichten gescheitert ist. Vor dem EGMR können nur Beschwerden gegen Staaten erhoben werden, nicht gegen Einzelpersonen. Am EGMR arbeiten 47 Richter, einer für jeden Mitgliedstaat des Europarats. Allein im vergangenen Jahr fällten sie mehr als 1500 Urteile. Da aber jedes Jahr Zehntausende Bürger klagen, schiebt der Gerichtshof einen Berg unerledigter Verfahren vor sich her: Fast hunderttausend Beschwerden sind noch nicht bearbeitet (AP).[…] (3)

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