10.04.12

Der traumatische Kreidekreis - Die zwischen Vätern und Kindern praktizierte Apartheid, formuliert es der Schriftsteller Raoul Schrott, ist wohl das größte Skandalon unserer Gesellschaft

Auf einem Gruppenfoto würden sich die rechtlosen Väter, mit denen ich während der Recherche zu meinem Roman Das schweigende Kind gesprochen habe, in einem ähneln: Sie sind alle im besten Alter, machen aber eine unglückliche Figur. Niemand hat ihnen abgesprochen, gute Väter zu sein, doch die Ohnmacht, ihre Kinder kaum sehen zu dürfen, lässt sie etwas linkisch erscheinen - vielleicht weil Opferrollen schlecht zum gängigen Männerbild passen.


Wo viele Männer vor der Verantwortung flüchten, weil das ihr Leben auf den Kopf stellen würde, haben sie sich vollherzig zur Vaterschaft bekannt - nur um darauf die Trennung von ihren Kindern durchstehen zu müssen. Dieser doppelte existenzielle Rollenwechsel hat ihnen oft den Boden unter den Füßen weggezogen. Dass sie dennoch weiter für ihre Kinder kämpfen, ist kein Zeichen von sturem Beharren. "Mit dem Vater-Sein", sagt Gregor W., "habe ich zuerst die Gewissheit verbunden, mich ohne Zögern vor einen Bus zu werfen, um mein Kind zu retten." So und ähnlich haben alle Väter vom erlebten Gefühl der Selbstlosigkeit gesprochen, um die Trennung von ihren Kindern dann mit einer Art seelischer Euthanasie zu vergleichen.
Vaterliebe ist nicht weniger intensiv als Mutterliebe: weshalb sie dann per Gerichtsbeschluss unterbinden? Der Mensch hat nicht allzu viele gute Eigenschaften: warum dann diese Vaterliebe per Amtsweg kastrieren? Eine Gesellschaft muss sich daran messen lassen, wie sehr sie sich um ihre Kinder kümmert. Dass bei uns der Umgang zwischen Vätern und Kindern - im besten Fall! - auf ein paar Tage im Monat reduziert wird, ist so widernatürlich, wie es die Rassentrennung einmal war. Letztlich leben wir doch in unseren Kindern weiter - weshalb wir ihnen das mitzugeben versuchen, was uns an Gutem ausmacht.

Die zwischen Vätern und Kindern praktizierte Apartheid, stellt wohl das größte Skandalon unserer wohlständigen Gesellschaft dar. Die erste Barbarei ist dabei, dass Müttern wie Vätern nicht automatisch das gemeinsame Sorgerecht zugesprochen wird. Die zweite Barbarei, dass den Vätern selbst ein einmal zugestandenes Sorgerecht jederzeit - und ohne Angabe von Gründen! - entzogen werden kann. Das ist dem Gesetzgeber anzulasten; den Gerichten jedoch ist eine dritte Barbarei vorzuwerfen: dass sie ihren Ermessensspielraum nicht ausnützen, um diese Diskriminierung mit dem Besuchsrecht wenigstens etwas zu kompensieren. Lassen Sie mich ein paar Beispiele und Gründe dafür aufzählen:


Konrad T., Geigenbauer; seine Lebensgefährtin Zahnärztin; die Beziehung zwischen ihnen leidenschaftlich, doch stets so prekär, dass ihnen ein gemeinsames Kind der Schlussstein schien, der den Bogen ihrer Beziehung endlich tragfähig machen könnte. Jahre vergeblicher Schwangerschaftsversuche, bei der sie sich das Einverständnis zu einem gemeinsamen Sorgerecht durch notariell vereinbarte Alimente abkaufen ließ. Das Kind kaum auf der Welt, wird Konrad vor die Tür gesetzt; er versteht erst da, dass die Frau trotz des altersbedingt hohen Schwangerschaftsrisikos (sie ist 45) auf ein Kind gedrängt hat, weil sie sich davon eine bedingungslosere Liebe verspricht als jene zwischen Erwachsenen. Konrad wird nun zum Konkurrenten um die Kindesliebe. Obwohl er seinen Beruf zu Hause ausübt und seine Arbeitszeiten flexibler sind als die der Mutter, darf er das Kind nur noch zwei Stunden in der Woche sehen; seine bisherigen Betreuungszeiten werden von Babysittern übernommen.

Damit ihr Konrad nicht mehr lästig fällt, stellt die Mutter ihren Antrag auf Aufhebung des gemeinsamen Sorgerechts. Unstimmigkeiten über Erziehungsziele hat es nie gegeben; es geht der Mutter darum, das Leben des Kindes allein bestimmen zu können. So instrumentalisiert sie zusätzlich zu ihrem Kind auch ein ganzes Gerichtsverfahren. In den zwei Jahren bis zur ersten und einzigen Anhörung vor Gericht gilt die bis dahin bestehende gemeinsame Obsorge dem Jugendamt, dem Gutachter und dem Gericht nicht mehr als ein leeres Blatt Papier. Sie wird nicht einmal als moralische Verpflichtung gewertet; dass die Kindsmutter gezielt dagegen verstößt, wird von keiner der Stellen kommentiert. Es hätte ein Gerichtsverfahren, dessen Ausgang von vornherein feststeht, unnötig kompliziert.

Dem gerichtlich bestellten Gutachter genügt je eine Gesprächsstunde mit dem Elternteil, ohne auf die Motive und die psychische Disposition der Mutter einzugehen. In seinem Bericht gesteht er Konrad dieselbe Befähigung zur Kindeserziehung zu wie der Mutter; in Berufung auf die gän- gige Rechtsprechung und Fachliteratur von 1977 hält er einen Tag Vaterzeit im Monat (!) für ein dreijähriges Kind für ausreichend.
Der Richter wiederum erledigt das Verfahren ohne weitere Verhandlung, indem er sich allein auf das Gutachten stützt, um anzumerken, dass "die rein biologische Tatsache der Vaterschaft keine automatische Erziehungsberechtigung zur Folge hat" und die österreichische Judikatur Kindern im Regelfall ihren Müttern zuweist. Worauf jeder Rechtsanwalt hinzufügen wird, dass allenfalls eine sich prostituierende oder rauschgiftsüchtige Mutter Anlass wäre, dem Vater die Obsorge zuzusprechen.

Dieses Fallbeispiel ist exemplarisch für viele Problematiken. Der Kinderpsychologe etwa stimmt sein Gutachten in vorauseilendem Gehorsam bereits auf die Gesetzgebung ab. Statt unabhängig seine psychologische Erkenntnis der individuellen Situation zu präsentieren, wird sie der Judikatur an- und eingepasst: so wird ein menschlicher Einzelfall zum amtlichen Regelfall.

Die Gerichte sind überlastet, weshalb die Familienpflegschaftsstellen gerne mit Jungrichtern besetzt werden. Die bringen jedoch weder die nötige Ausbildung noch Erfahrung mit, wodurch ihre Überforderung leicht in Desinteresse umschlägt. Je schematischer das Verfahren, desto schneller können sie sich aus der Affäre ziehen. Es gäbe zwar einige, neue Bahnen brechende Judikaturen, auf die sie sich berufen könnten. Doch da sie die Ausnahme bilden und Richter meist wenig Lust haben, ihre Beschlüsse im Rekursweg aufgehoben zu sehen, halten sie sich lieber stumpf an den Regelfall.

Richter und Gutachter mutieren dabei zu gegenseitigen Erfüllungsgehilfen. Jede Regelung orientiert sich so am niedrigstmöglichen Niveau, salomonische Lösungen kommen gar nicht erst auf. "Was war ich naiv", meint Dietmar U. "Es war jedem klar, dass mich die Mutter deshalb vom Kind fernhalten wollte, weil ich ein guter Vater war. Deshalb hoffte ich auf ein alleiniges Sorgerecht mit geringeren Besuchzeiten - während man der Mutter in weit größerem Umfang ein Besuchsrecht einräumen hätte können, bei dem sie ohnehin faktisch das Sorgerecht ausgeübt hätte. So wäre keiner benachteiligt worden."

Stattdessen darf er mit seinem Kind nicht zum Arzt gehen, ohne Voranmeldung keinen Sonntagsausflug über die Grenze unternehmen, hat er weder Einfluss auf die Wahl des Kindergartens noch in einer Sprechstunde der Schule etwas verloren. Dazu gibt die Mutter die halbe Zeit vor, dass das Kind krank sei, damit es nicht mit ihm zusammen sein kann. Was soll er tun? Mit der Polizei aufmarschieren? Statt als Vater akzeptiert, wurde Dietmar U. zum Samenspender und Alimentezahler degradiert.

Richard K. ist Lehrer und hatte ein Werktagbesuchsrecht - alle 14 Tage von Mittwochmittag bis Donnerstagmittag -, bis die Mutter beschloss, dass am Donnerstag der Kindergartenbesuch vorzuziehen wäre. Obgleich dies ebenso gut am Nachmittag möglich wäre - Pädagogik wie gesunder Menschenverstand wissen, dass ein fünfjähriger Sohn nichts verliert, wenn er diesen Vormittag mit dem Vater verbringt -, und sich das Kind vehement dagegen wehrte, gab das Gericht dem Antrag der Mutter statt: ohne den Vater oder das Kind zu hören, ohne jede Verhandlung. Der Richter, der hier zugunsten der Mutter entschied, wurde von der oberen Instanz für nicht befangen erklärt. Die ohnehin viel zu rare "Vaterzeit" wird somit als weniger wichtig eingeschätzt als ein paar zusätzliche Stunden im Kindergarten; sie ist juristisch jederzeit beschneidbar. Wenn das wirklich dem Kindeswohl förderlich ist, dann müssten - umgekehrt betrachtet - jene Kinder, die ihre Väter täglich sehen, schnellstens aus ihren Familien entfernt werden, damit sie keine psychische Schäden davontragen.


Männer sind nicht vom Mars 

Schuld an solchen Einschätzungen hat das Stereotyp, dass Frauen sich besser um Kinder kümmern können als Männer, weil sie von Natur aus einfühlsamer, geduldiger, umsichtiger wären. Widerlegt wird dies nicht von jedem notgedrungen alleinerziehenden Vater, der seinen Kindern die Mutter zu ersetzen versteht, sondern auch allen neurowissenschaftlichen Studien der letzten Jahre. Männer sind nicht vom Mars, Frauen nicht von der Venus. Unsere Gehirne sind dieselben und Unterschiede in der sozialen Kompetenz statistisch weniger signifikant als der Größenunterschied zwischen Mann und Frau. Müssen Männer wie Frauen das gleiche Anforderungsprofil erfüllen und lässt man ihnen dieselbe Trainingszeit, handeln sie gleich logisch, emotional oder eloquent; wir werden gleich gut im Windelwechseln wie im Einparken, im Zuneigung-Bekunden und Die-Welt-konfrontieren.

Kümmern sich beide gleichzeitig um eine Sache, teilen wir uns die Aufgabenbereiche, um uns gegenseitig zu ergänzen. Nicht unsere Naturen sind demnach anders, sondern unsere Kulturen, in denen wir, je nach Zeiten und Verhältnissen, das Wechselspiel unserer Rollen einmal besser, einmal schlechter bewältigen. Im 19. Jahrhundert waren alle Rechte den Vätern überlassen, ledige Mütter rechtlos. Dies hat sich bei den Umwälzungen des 20. Jahrhunderts ins Gegenteil verkehrt. Ausgeglichen hat sie das Rollenspiel erst wieder in den letzten zwei Jahrzehnten - nicht überall. Während in 18 von 27 EU-Staaten unverheiratete Eltern weitgehend gleichgestellt sind und automatisch ein gemeinsames Sorge-recht erhalten, laborieren Österreicher und Deutsche weiter unter ihren Altlasten: Unser Sorgerecht stammt aus der Nazi-. unser Mutterbild aus der Nachkriegszeit.

Aus diesem Grund ist auch die psychologische Fachliteratur bis hinauf in die 70er-Jahre von einem dominanten Mutterbild geprägt - und die vor der Pensionierung stehenden Gutachter damit. Für Psychologen, die ihre Ausbildung im letzten Jahrzehnt abgeschlossen haben, ist hingegen völlig klar, dass Mann wie Frau gleich gute Bezugspersonen sind, dass jedes Kind Vater wie Mutter zu gleichen Teilen braucht und sich unsere Gesellschaft mittlerweile genug gewandelt hat, um dafür Männerkarenzen anzubieten. Nur unsere Gesetzgebung spiegelt diese längst überfällige Rückkehr zu einem Normalzustand nicht wider.

Der Schaden, den unsere Rechtsprechung anrichtet, ist dabei umso größer, als die Anwesenheit von Vätern in der frühen Kindheit entscheidend ist. Wird der Umgang mit ihnen boykottiert, hat dies Folgen für die Entwicklung. Kinderpsychologische Studien zählen dazu eine erschwerte und verzögerte Individuation des Kindes, Schwierigkeiten im Umgang mit Ambivalenz und Aggression; Depressionen, Konzentrations- und Schlafprobleme; Verunsicherungen im Bereich der Geschlechtsidentität; ein idealisiertes oder abgewertetes Vaterbild, und später Schwierigkeiten im Umgang mit der eigenen Elternschaft und der Beziehung zu den eigenen Kindern. Zusammengefasst werden diese Symptome unter dem Begriff "Elterliches Entfremdungssyndrom".




Franz M.'s ehemalige Lebensgefährtin richtet ihren Urlaub stets so ein, dass er sein Kind jeden Sommer über zwei Monate lang im Stück nicht sieht; sie lässt beide prinzipiell nicht miteinander telefonieren und die Geburtstage selbst tags darauf nicht nachfeiern. Das Gericht segnet dieses Gebaren vollumfänglich ab. Ersatzbesuchstage für die entfallenen Sommertage werden nicht gewährt, weil dies "die Besuchsregelung durcheinanderbringen würde"; telefonischen Kontakt würde die Judikatur allenfalls genehmigen, wenn der Vater nach Amerika umzieht; Geburts- und Feiertage hat das Kind allein bei der Mutter zu verbringen. Dass das Kind anderslautende Wünsche artikuliert, ist für das Gericht unerheblich: Denn so stellt sich der Regelfall dar. Ist eine größere Schere denkbar zwischen dem, was wir als selbstverständlich und moralisch richtig empfinden - ein Telefonat mit dem eigenen Kind - , das Gericht jedoch verbietet?

In Österreich betrifft dies jährlich etwa 10.000 Väter, in Deutschland sind es 1,5 Millionen, denen der Kontakt zu ihren Kindern erschwert wird. Solch ein Verhalten mag in manchen Fällen ein Schutz vor gewalttätigen Fällen sein. Der deutsche Verfassungsgerichthof und das Bundesjustizministerium haben festgestellt, dass in einem Viertel der Fälle "Mütter allein deshalb die Zustimmung zur gemeinsamen Sorge verweigern, weil sie ihr angestammtes Sorgerecht nicht mit dem Kindsvater teilen wollen".

Was das Dutzend lediger Väter auf meinem Gruppenfoto betrifft, so ähneln sich nicht nur ihre Rechtsfälle - auch ihre Beziehungen sind auf vergleichbare Art zerbrochen, ohne dass ihnen ein besonderes Maß an Schuld zuzuschreiben wäre. Noch eine Gemeinsamkeit tritt in den einzelnen Schilderungen zutage: die Persönlichkeiten der jeweiligen Kindsmütter, die übereinstimmende Züge zeigen.
Nehmen wir etwa das Kind von Hans M. Es bittet Vater wie Großeltern mehrfach um Hilfe, weil "die Mama sagt, ich bin nur ihr Kind, und nicht das vom Papa". Es erzählt, dass ihm die Mama verbittet, zum Vater "Papa" zu sagen. Dazu agiert die Kindsmutter bei jeder Übergabe ihre Feindseligkeit offen aus, sodass das Kind inzwischen den Vater warnt: "Vorsicht, die Mama kommt!"; sein einziger Wunsch ans Christkind ist, "dass die Mama nicht mehr mit dem Papa böse ist". Was vermag dieses Verhalten einer Frau erklären, die dazu von Beruf Pädagogin ist?


Kinder als Besitz betrachten 

Rachegefühle allein erklären solche, meist die gesamte Kindheit währenden Missbräuche kaum, da irgendwann jede Trennung bewältigt ist. Was bringt Mütter dazu, ihre Kinder als ihren Besitz zu betrachten? Offensichtlich ein Gefühl von Schwäche. Dazu aber kommt bei jenen, die sich einer einvernehmlichen Lösung verweigern - das ist immerhin bei allen mir geschilderten Fällen so -, eine Haltung zum Vorschein, die einer narzisstischen Symptomatik zum Verwechseln ähnlich sieht. Damit ist nicht übergroße Eitelkeit gemeint, sondern eine Persönlichkeitsstörung, deren Wurzel in geringem Selbstwertgefühl zu suchen ist. Jede verantwortlich handelnde Mutter wird - bei einem dementsprechend agierenden Vater - nach erfolgter Trennung das Kind über die privaten Konflikte stellen. Frauen mit geringen Selbstwertgefühlen tendieren dazu, Kinder zu instrumentalisieren, um über sie Konflikte austragen zu können.


Das hat Konsequenzen für den Umgang mit dem ehemaligen Lebenspartner. Zum einen gewinnen sie aus der Kontrolle über das Kind ihre Selbstbestätigung. Zum anderen lassen sie keine bewältigte Trennung zu, weil die über das Kind provozierten Reaktionen sie jedes Mal ins Zentrum setzen. Ob es sich dabei um positive oder negative Reaktionen handelt, ist gleichgültig - solange ihnen nur Aufmerksamkeit winkt. Weshalb es mit diesen Müttern kaum eine gütliche Einigung geben kann.

Die eigenen Minderwertigkeitsgefühle kompensieren können erst die auf sie gerichteten Kinderaugen. Sie sehen in dieser Hingabe des Kindes eine bedingungslosere Liebe als die zu einem Erwachsenen und begeben sich dadurch in eine Symbiose mit ihm. Das Kind ersetzt ihnen den Lebenspartner; mit ihm schotten sie sich, bis auf menschliche Interaktionen, die sie kontrollieren können, von der Umwelt ab. Wo eine Mutter normalerweise um jede väterliche Unterstützung froh wäre, braucht eine narzisstische Mutter gerade das Gefühl der Überbeanspruchung: Durch die extreme Mutterrolle erlangt sie die nötigen Selbstwertgefühle. Ein aktiver Vater stört diese Symbiose.



Darin ist selbst eine Pädagogin wie die Mutter von M.'s Kind keinen Argumenten zugänglich. So gibt sie ihrem Fünfjährigen immer noch den Schnuller und abends ein Fläschchen, um symbolisch stillen zu können; sie hat das Kind erst spät von den Windeln entwöhnt und lässt es weiterhin neben sich im ehemaligen Ehebett schlafen. Das ist ein krankhaftes Verhalten, das sich letztlich nur graduell von Pädophilie unterscheidet. Gesetzgeber wie Gerichte müssen für solche Problematiken kindsgerechte Lösungen anbieten. Zunächst ist zu verhindern, dass eine gemeinsame Obsorgeregelung weiterhin eine Vereinbarung ohne Verpflichtungen oder Folgen bleibt, die einzig übergriffigen Müttern als Freibrief dient.

Dagegen gehalten wird stets, dass zwischen zerstrittenen Eltern keine Kompromisse möglich wären und nicht erzwungen werden können. Das ist Unsinn. Von Mediatoren über Psychologen bis zum Jugendwohlfahrtsträger stehen genügend Vermittler zur Verfügung. Deren Aufgabe wäre unter umgekehrtem Vorzeichen - nämlich ein Gleichgewicht zwischen den Eltern zu erreichen - nicht schwieriger als bisher. Wo bislang ein rein geschlechtsbedingtes Mutterbild als Maßstab dient, geht es nun um die Beurteilung, wie kindsgerecht und kompromissbereit das Verhalten eines Elternteiles ist. In Deutschland wird dies - mit einer Erfolgsrate von 98 Prozent - im sogenannten Cochemer Modell durchgeführt. Dabei verpflichtet das Gericht die Eltern zu einer psychologischen Beratung, um eine Lösung zu erarbeiten, mit der sich alle einverstanden zeigen. Erst danach wird der Fall gerichtlich geregelt und nach drei Monaten die Einhaltung der Regeln überprüft. Wenn trotzdem keine Zustimmung zu einer gemeinsamen Obsorge zu erzielen ist, kann sie jenem Elternteil überlassen werden, der sich als weniger egoistisch und toleranter erweist.


Brechts Parabel vom kaukasischen Kreidekreis hat nichts von ihrer Einsicht verloren. Darin soll ein Armeleuterichter, ein verschmitzter Lebenspraktiker, über den Anspruch zweier Mütter auf ein Kind entscheiden, und verfällt darauf, beide gleichzeitig versuchen zu lassen, das Kind aus einem Kreidekreis herauszuziehen. Die "wahrhaft Mütterliche" lässt das Kind lieber los, als ihm wehzutun - während Mütter, die auf eine alleinige Obsorge pochen, ihm lieber wehtun, bevor sie es zum Vater lassen.

(Raoul Schrott, DER STANDARD/ALBUM - Printausgabe, 17./18. Dezember 2011)
Raoul Schrott, geb. 1964 in Tirol, ist Schriftsteller. Er studierte Literatur- und Sprachwissenschaften in Norwich, Paris und Innsbruck. Zuletzt erschien "Gehirn und Gedicht" (Hanser). Im Frühjahr erscheint sein neuer Roman "Das schweigende Kind".


Auch im Film "Lieber Frankie" (2004) geht es um eine Mutter, die jeglichen Kontakt zwischen Vater und Sohn unterbindet.

1 Kommentar:

  1. Anonym06:21

    Ich warte auf den Tag wenn mein Sohn seine Mutter frägt warum er als Spielzeug gegen sein Vater und sein Mutter verwendet wurde.

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