„Die Neuregelungen sorgen dafür, dass unverheiratete Väter einfacher als bisher das gemeinsame Sorgerecht bekommen, wenn dem nicht ausnahmsweise das Kindeswohl entgegensteht“, sagte die Ministerin gegenüber FOCUS. „Ein modernes Sorgerecht zeichnet sich dadurch aus, dass die Interessen aller Beteiligten angemessen berücksichtigt werden und auch unverheiratete Väter die Chance haben, das Sorgerecht auszuüben.“
Noch vor der Sommerpause soll das Kabinett über das Vorhaben entscheiden. Wichtigste Änderung ist, dass Väter auch dann die gemeinsame Sorge bekommen, wenn die Mütter nicht zustimmen. „Dreh- und Angelpunkt aller Entscheidungen“ sei „das Wohl der betroffenen Kinder“, betonte Leutheusser-Schnarrenberger.
Noch vor der Sommerpause soll das Kabinett über das Vorhaben entscheiden. Wichtigste Änderung ist, dass Väter auch dann die gemeinsame Sorge bekommen, wenn die Mütter nicht zustimmen. „Dreh- und Angelpunkt aller Entscheidungen“ sei „das Wohl der betroffenen Kinder“, betonte Leutheusser-Schnarrenberger.
Gesetzentwurf sieht gestaffeltes Verfahren vor
Der Gesetzentwurf, der FOCUS vorliegt, sieht ein gestaffeltes Verfahren vor: Bei der Geburt des Kindes hat die Mutter zunächst allein das Sorgerecht. Will sie den Vater außen vor lassen, kann dieser zuerst zum Jugendamt gehen, um doch noch eine Einigung zu erzielen. Oder er kann gleich das Familiengericht anrufen. Die Entscheidung soll dann in einem „vereinfachten Verfahren“ ohne persönliche Anhörung fallen.Das Bundesverfassungsgericht und der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hatten die bisherige Rechtslage bemängelt.
15.04.2012 Focus online
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