12.04.12

Kinderrechte in Deutschland zu unbekannt

Mittwoch, 4. April 2012

Berlin/Köln – „Immer noch weitgehend unbekannt“ sind nach Auffassung verschiedener Kinderhilfswerke in Deutschland die international verbrieften Kinderrechte. „Deutschland muss die Kinderrechte bekannter machen“ fordern die National Coalition für die Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention und das Aktionsbündnis Kinderrechte – Deutsches Kinderhilfswerk, der Deutsche Kinderschutzbund, Unicef Deutschland und die Deutsche Liga für das Kind anlässlich des 20. Jahrestages der Ratifizierung der UN-Kinderrechtskonvention am 5. April.


„Wir brauchen eine breite Aufklärung und eine unabhängige Ombudsstelle auf Bundesebene, an die Kinder sich wenden können, wenn ihre Rechte verletzt werden. Deutschland muss endlich ernst machen mit der Umsetzung der Kinder­rechts­konvention“, sagte Anne Lütkes, Mitglied im Vorstand von Unicef Deutschland und Deutschem Kinderhilfswerk. Dazu gehöre auch die längst überfällige Verankerung der Kinderrechte im Grundgesetz.

Neben der Aufnahme der Kinderrechte in das Grundgesetz haben die Organisationen weitere zentrale Forderungen, unter anderem:


  1. eine unabhängige, gesetzlich verankerte sogenannte Monitoringstelle, die prüft, ob Kinderrechte in Deutschland konsequent umgesetzt werden
  2. gleiche Rechte für Flüchtlingskinder
  3. die Benachteiligung von Kindern aus bildungsfernen Familien in der Schule und bei der Ausbildung abzubauen und insbesondere die Förderangebote für Kinder aus Migrantenfamilien zu verbessern
  4. mehr Beteiligung von Kindern in Politik, Verwaltung und Rechtsprechung. Bund, Länder und Kommunen müssten auf unterschiedlichen Ebenen altersgemäße Möglichkeiten der Beteiligung von Kindern und Jugendlichen schaffen. Das helfe, die Interessen der Kinder zu berücksichtigen und diene darüber hinaus der demokratischen Bildung.

© hil/aerzteblatt.de
 
 
 

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