Der XII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 11. Januar 2012 durch die Vorsitzende Richterin Dr. Meo-Micaela Hahne,
einschlägig bekannt für väter- und männerfeindliche Urteile, die
Richterin Weber-Monecke und die Richter Dose, Schilling und Dr. Günter
erneut in einem Urteil die Brisanz der Zweijahresfrist zur Anfechtung
einer Vaterschaft bestätigt. In einem beispiellosen Fall, der im
September 2003 damit begann, dass ein Vater eines 1974 geborenen Sohnes
erfuhr, dass er nicht dessen Vater sein
kann, wurde nun 9 Jahre später endgültig entschieden, dass er weiter
rechtlicher Vater mit allen Konsequenzen zu bleiben hat. Begründung:
Versäumung der Anfechtungsfrist des § 1600 b BGB ! Liest man das gesamte
Urteil, so lässt sich sagen, dass von Seiten der Justiz zu keinem
Zeitpunkt und in keiner Instanz ein wirkliches Interesse bestand, die
Vaterschaft ordnungsgemäß zu klären, dem Kind zu seiner Identität zu
verhelfen (nicht einmal die Geburtsurkunde wurde abgeändert!!!) und die
Verantwortlichen dieses offensichtlichen Betrugs zur Rechenschaft zu
ziehen. Anstatt jahrelang unzähligen Gerichten und – wie aus dem Urteil
hervorgeht – offensichtlich überforderten Anwälten ihre
Existenzberechtigung zu sichern, muss dringend etwas an der Gesetzeslage
geändert werden. Das Schicksal des Scheinvaters, der 30 Jahre für
seinen Sohn da war und von heute auf morgen von der Situation und den
Gesetzen samt Fristen überrollt wurde, spielt vor Gericht keine Rolle.
Da bleibt nur zu hoffen, dass
der betroffene Scheinvater vor den Europäischen Gerichtshof für
Menschenrechte (EGMR) zieht. Dort hat er jedenfalls deutlich bessere
Chancen, denn traditionell stärken die Urteile des EGMR die Rechte der
Väter und heben ein Oberlandes- und Bundesverfassungsgerichtsurteil nach
dem anderen mit dem Hinweis auf die Verletzung der Menschenrechte auf. Mehr zum letzten Fall vom 15.09.2011, bei dem die Rechte des biologischen Vaters gestärkt wurden, finden Sie hier.
Es handelt sich hierbei keineswegs um
einen bedauerlichen Einzelfall und muss daher nun auch der Letzte
aufwachen und sehen, dass hier dringender Handlungsbedarf seitens des
Gesetzgebers besteht:
Die Vaterschaft muss mittels
eines verpflichtenden Vaterschaftstests bei Geburt geklärt werden, der §
1592 Nr.1 BGB abgeändert, die Zweijahresfrist aufgehoben und die
betrügenden Mütter endlich für ihr Tun haftbar gemacht werden!
Das skandalöse Urteil im Wortlaut finden Sie hier.
Veröffentlicht am 11. März 2012 by Marcus Spicker
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