Mit
Bedauern mussten wir feststellen, dass offensichtlich
Verfahrensbeteiligte eines Sorgerechtsentzuges versuchen, die verbürgte
Meinungs-und Pressefreiheit zu unterbinden.
Es geht um einen Jungen, der vor etwa 4 Jahren sein intaktes zu Hause verlor und sich PAS-und Stockholm-Syndrom geschädigt, auch gerichtlich gegen seine Mutter wenden muss.
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und werden wieder eingestellt.
Die
Meinungsfreiheit ist ein Menschenrecht und wird in Verfassungen als ein
gegen die Staatsgewalt gerichtetes Grundrecht garantiert, um zu
verhindern, dass die öffentliche Meinungsbildung und die damit
verbundene Auseinandersetzung mit Regierung und Gesetzgebung
beeinträchtigt oder gar verboten wird.
In engem Zusammenhang mit der
Meinungsfreiheit sichert die Informationsfreiheit den Zugang zu
wichtigen Informationen, ohne die eine kritische Meinungsbildung gar
nicht möglich wäre. Das Verbot der Zensur verhindert die Meinungs- und
Informationskontrolle durch staatliche Stellen. Im Unterschied zu einer
Diktatur sind der Staatsgewalt in einer Demokratie die Mittel der
vorbeugenden Informationskontrolle durch Zensur ausdrücklich verboten.
Immer wieder werden Kinder unter fadenscheinigen
Gründen von übereifrigen, sich profilieren wollenden Mitarbeitern des
Jugendamts aus ihren Familien herausgerissen. Diese fadenscheinigen
Gründe werden im Laufe des Entzugs immer wieder umgemodelt und
angepasst, um im Nachhinein auch
Fehlentscheidungen rechtfertigen zu können. Im Notfall mit Lügen,
Verleumdung und Rufmord! Kinder und Familien werden systematisch
zerstört. Das da System hinter steckt, sieht man daran, daß sich
Vorgehensweise und Argumentation immer wieder ähneln in den meisten
Fällen.
Ein Fall von
grauenhaftem Kinderklau durch das Jugendamt Ratzeburg!
Unter der Leitung
von Rüdiger Jung greift eine mit dem Sohn und ihrer geschaffenen Situation
überforderte Sachbearbeiterin Heike Hauschild diesen beim Klassenkameraden ab
und verbringt ihn in auf Nimmerwiedersehen in ein Heim des KJHV Lübeck.
Lügt und betrügt sich
anschliessend auch bei Gericht mit Protokollfälschungen durchs Programm.
Der Junge wird seit über 3 Jahren mit
unglaublichen Methoden und einem Sperrvermerk beim Einwohnermeldeamt von
der Mutter grundlos abgeschirmt und isoliert.
Negativ gegen die Mutter beeinflusst.
Die Mutter wird wegen Berichten in der
Öffentlichkeit mit Verfahren durch die Verfahrensbeiständin Rechtsanwältin J.Klohs Lübeck überzogen und
soll in ihrer bürgerlichen Existenz zusätzlich vernichtet werden. Das Ziel ist es offensichtlich, die Mutter mindtod zu machen.
Nachdem
der Mutter das Sorgerecht ohne Beweis der Kindeswohlgefährdung
variantenreich nach 16 Jahren durch Richter Ingo Socha AG Lübeck entzogen wurde, begann die ehemalige
Verfahrensbeiständin RA Julia Klohs Lübeck, die Kindesmutter mit
zahlreichen Klagen, Bestrafungsanträgen, Strafanträgen,
Rechnerbeschlagnahme und Zwangsvollstreckungsmassnahmen auf Grund
wahrheitsgemässer Veröffentlichungen zu überziehen.
Ein
Betreuungsverfahren für eine gesunde, gut sortierte Mutter wurde von
Frau Klohs angeregt und wie diese schreibt, von allen am unberechtigten
Sorgerechtsentzug beteiligten Richtern befürwortet.
(AG Lübeck Richter Socha, OLG Schleswig RichterInnen Hanf, Milzcewski, Wendt)
Weitere Anträge wurden gestellt und auch
dem Anwalt von Frau Trautmann wurde von Frau Klohs Klage angedroht. 2
mal versuchte diese auch ihn zu ruinieren.
Nachdem kein Beweis der Kindeswohlgefährdung zu erbringen war, erstellte der "Gutachter" Dr.Martin Neuhauss Lübeck ein Falschgutachten.
Dr.Martin
Neuhauss hat in vielen Familien an Kindern und Eltern mit
unwissenschaftlichen Gutachten, erheblichen Schaden angerichtet.
Der Staatsanwaltschaft in Lübeck sind mehrere Fälle bekannt.
Ebenso der Presse und Universitären Einrichtungen.
Die Mutter wurde wegen wahrheitsgemässen Veröffentlichungen und Äusserung der Meinungsfreiheit zu insgesamt 100 Tagen Haft verurteilt. Rechtsanwältin Julia Klohs setzt hier privatrechtliche Ansprüche durch. 30 Tage wurde die Mutter in 2012 ihrer Freiheit beraubt, nachdem sie ihr Kind verloren hat und mit allen rechtlichen Mitteln dagegen gekämpft hat.
Der Sohn wurde massiv physisch und psychisch geschädigt und musste wegen eines veröffentlichten Fotos, nach Hinweis Rechtsanwältin Klohs, welches die Misshandlungen an ihm aufzeigte, gerichtlich gegen seine Mutter antreten.
In 2013 musste
der Sohn seiner Mutter zum 2.mal über Rechtsanwalt Schlichting Lübeck,
dem der komplette Sachverhalt ebenfalls bekannt ist, gerichtliche
Sanktionen androhen lassen.
In
diesem Strafantrag von RA Klohs ging es um ein Verfahren nach § 187
Verleumdung durch 7 selbstständige Handlungen wider besseren Wissens in
Beziehung auf einen anderen eine unwahre Tatsache behauptet oder
verbreitet zu haben, welche dieselbe verächtlich zu machen und in der
öffentlichen Meinung herabzuwürdigen geeignet ist.
Richter Spangenberg hat nunmehr schriftlich formuliert, dass es sich nicht um Verleumdung handeln konnte,weil die Angeklagte sich auf tatsächliches Geschehen, tatsächliche Verfahren und tatsächliche Verfahrensbeiträge, auch der RA Klohs , in ihren Äusserungen bezogen hat.
Das Aktenstudium im Abgleich der Inhalte von 7 ausgewählten Anklagepunkten, hätte auch keinen anderen Schluss zugelassen.
Eine Dokumentation, wie mit dem Sohn und dessen Mutter seit Jahren verfahren wird.
Nur die abwertenden Kommentare über die tatsächlichen Bezüge machen den Unrechtsgehalt aus...Folge...Beleidigung, ehrverletzende Äusserungen.
Fazit:
Dieses
Urteil ist ein weiterer Baustein, auf dem Weg die Rechtsordnung wieder
herzustellen, das beschriebene Vertrauen des Bürgers in die
Sanktionierung von Straftaten...
Frau
Trautmann hatte keine Einwendungen gegen die Eröffnung des
Hauptverfahrens und berief sich auch nicht auf ihr Recht auf Widerstand
http://dejure.org/gesetze/GG/20.html .
Danke schön!
| Die
grundsätzliche Zulässigkeit der namentlichen Publikation ergibt sich des
Weiteren auch aus dem bereits dargestellten Sinn und Zweck des
Öffentlichkeitsprinzips(64).
Denselben Zwecken - Kontrolle der Rechtsprechung und Information der
Öffentlichkeit - dient nämlich auch die Veröffentlichung gerichtlicher
Entscheidungen. Diese beruht nach der heute in Rechtsprechung(65) und Literatur(66)
vorherrschenden Ansicht auf einer den Gerichten unmittelbar auf Grund
des Rechtsstaatsgebots und des Demokratiegebots obliegenden Aufgabe, zu
der sie nicht nur berechtigt, sondern auch verpflichtet sind.
Veröffentlichte Gerichtsentscheidungen bilden die Grundlage für
rechtspolitische Entscheidungen im demokratischen Rechtsstaat, für die
öffentliche Kritik der Rechtsprechung und für die Information der
demokratischen Öffentlichkeit(67).
Daher sind alle Gerichte gehalten, von Amts wegen für die
Öffentlichkeit und die Entwicklung der Rechtsprechung bedeutsame
Entscheidungen in umfassender Weise zu publizieren(68). | Abs. 19 |
http://www.jurpc.de/aufsatz/20040073.htm#DI2
Nach einer Beschwerde der Mutter beim Justizministerium
in Kiel wird gegen die Beteiligten des Sorgerechtsentzuges ohne Beweis der Kindeswohlgefährdung, weiter ermittelt.
Verfahren
gegen Mitarbeiter der KJHV Lübeck und des Jugendamtes
Ratzeburg
Az.
731 Js 23369/10 StA Lübeck, Zs 1/11 GenStA
Verfahren
gegen Frau Rechtsanwältin Julia Klohs in Lübeck
Az:
714
Js 22427/12 und 714 Js 23921/12 StA Lübeck
Verfahren
gegen Herrn Richter am Amtsgericht Ingo Socha in Lübeck
Az.
714 Js 26331/12 StA Lübeck, Zs 760/12 GenStA
Verfahren
gegen Herrn Dr. med. Martin Neuhaus in Lübeck
Az.
707 Js 24847/12 StA Lübeck, Zs 709/12 GenStA
Fortsetzung folgt...