Am 20. November 1989 wurde von den Vereinten Nationen die Konvention
über die Rechte der Kinder beschlossen. Dieser internationale Vertrag
sichert in 54 Artikeln jedem Kind grundlegende politische, soziale,
ökonomische, kulturelle und bürgerliche Rechte zu und wurde bereits von
192 Staaten weltweit unterzeichnet und ratifiziert.
Die Konvention in Österreich
Österreich hat das Übereinkommen am ersten Unterzeichnungstag, 26.
Jänner 1990, unterzeichnet. Am 26. Juni 1992 hat es der Nationalrat
genehmigt und am 6. August 1992 hat Österreich durch Hinterlegung der
Ratifikationsurkunde bei der UN die KRK ratifiziert
(kundgemacht im BGBl. 1993/7). Am 5. September 1992 (30 Tage nach
Hinterlegung) ist sie in Österreich formal in Kraft getreten.
Obwohl der „Erfüllungsvorbehalt“ eine direkte Anwendbarkeit durch
Gerichte oder Behörden ausschließt, müssen ihr alle Gesetze entsprechen.
Dies ist bereits durch den Grundsatz der völkerrechtskonformen
Interpretation österreichischer Rechtsvorschriften sowie die
Rechenschaftspflicht gegenüber dem UN-Kinderrechtsausschuss gewährleistet.
Die Kinderrechtskonvention entwickelt sich
Die Kinderrechtskonvention ist kein statisches Dokument, sondern kann
bei Bedarf jeweiligen Entwicklungen angepasst werden. Dazu bedarf es
aber neuerlicher Ratifikationen der Staaten. Im Jahr 2000 wurden von der
UN-Generalversammlung zwei Fakultativprotokolle
verabschiedet (2002 in Kraft getreten). Diese befassen sich einerseits
mit der Beteiligung von Kindern und Jugendlichen an bewaffneten
Konflikten (Verbot von "Kindersoldaten/-innen"), andererseits mit
verstärkten Maßnahmen zur Bekämpfung von Kinderhandel,
Kinderprostitution und Kinderpornografie.
3. Zusatzprotokoll: Möglichkeit zur Beschwerde beim UN-Kinderrechteausschuss
Die UN-Generalversammlung
hat am 19. Dezember 2011 einen neuen völkerrechtlichen Vertrag für
Kinder beschlossen, der es möglich machen soll, auf internationaler
Ebene gegen Verletzungen der in der Kinderrechtskonvention verbrieften
Rechte vorzugehen, wenn die nationalen Rechtsmittel ausgeschöpft sind.
Österreich hat die Resolution zusammen mit neun anderen Staaten in den UN-Menschenrechtsrat
eingebracht und am 28. Februar 2012 als einer von zwanzig Staaten im
Rahmen einer feierlichen Zeremonia unterzeichnet.
Das "Zusatzprotokoll Individualbeschwerdeverfahren" muss nun von den Mitgliedsstaaten ratifiziert werden, um wirksam zu werden.
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