31.08.13
+++ Beschluss/Urteilssammlung Sorgerecht/Familienrecht: Kindesraub Deportation (sog.Inobhutnahmen) durch Jugendämter +++
Es ist grundsätzlich, bis auf wenige Ausnahmen (nachgewiesene Misshandlungen) rechtlich NICHT möglich, einem Kind die Familie zu nehmen und dessen Eltern zu entsorgen !
Wer jedoch Jugendamtberichte, richterliche Beschlüsse, Berichte von sog. Verfahrensbeiständen und Pseudogutachtern liest, erkennt folgendes:
Jugendamtmitarbeiter
und familienferne Verfahrensbeteiligte haben bisweilen extrem paranoide
Vorstellungen, die sie dann auf fremde Kinder und deren Eltern
projizieren. Oftmals leiden diese selbsternannten "Experten" am offensichtlichen Münchhausen Syndrom und ausgeprägtem Narzissmus ,
diagnostizieren ohne Befugnis körperliche/psychische Krankheiten für
Kinder und/oder Eltern, die dann therapiert werden sollen. Familienangehörigen werden die krudesten Dinge unterstellt, ein absurdes Lügengebäude erstellt,
um sie zu
diskreditieren, deren Kind(er) zu "retten" und der HeimkinderIndustrie
zuzuführen. Es scheint, es werden hier selbst erlittene zutiefst
traumatische Kindheitserlebnisse der vemeintlichen "Kindesretter" zu
Papier gebracht, um diese auf fremde Kinder und deren Familien zu
übertragen.
Das ist ungefähr so, als würde ein Feuerwehrmann Häuser anzünden, die Brände entdecken und löschen wollen.
Um ein Kind aus intakten Familienverhältnissen in die Gewalt des Jugendamtes
zu bringen, wird im Eilverfahren, ohne Anhörung, erst das Auffenthaltsbestimmungsrecht
entzogen. Die Begründungen sind mit Berichtsfälschungen
erlogen. Danach folgt der Sorgerechtsentzug.
Es ist erschreckend, wieviele Entscheidungen auch das Bundesverfassungsgericht 2014
zum Thema Sorgerecht und Inobhutnahme zugunsten der betroffenen Eltern treffen musste. Und das
sind zumeist immer die gleichen 3 Richter. Kirchhof, Britz, Eichberger.
"Die Trennung eines Kindes von den Eltern ist nur zulässig, wenn die Erziehungsberechtigten versagen oder wenn eine Verwahrlosung der Kinder aus anderen Gründen droht. Hierfür genügt aber nicht jedes Versagen oder jede Nachlässigkeit. Das elterliche Fehlverhalten muss ein solches Ausmaß erreicht haben, dass das Verbleiben des Kindes dieses in seiner geistigen, körperlichen und seelischen Entwicklung erheblich gefährdet ist. Dabei muss der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit strikt beachtet werden. Das BVerfG bemängelte zudem, dass sich die Gerichte nicht mit den Auswirkungen der Fremdunterbringung der Kinder, dem Herausreißen aus der gewohnten Umgebung, auseinandergesetzen."
"Die Trennung eines Kindes von den Eltern ist nur zulässig, wenn die Erziehungsberechtigten versagen oder wenn eine Verwahrlosung der Kinder aus anderen Gründen droht. Hierfür genügt aber nicht jedes Versagen oder jede Nachlässigkeit. Das elterliche Fehlverhalten muss ein solches Ausmaß erreicht haben, dass das Verbleiben des Kindes dieses in seiner geistigen, körperlichen und seelischen Entwicklung erheblich gefährdet ist. Dabei muss der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit strikt beachtet werden. Das BVerfG bemängelte zudem, dass sich die Gerichte nicht mit den Auswirkungen der Fremdunterbringung der Kinder, dem Herausreißen aus der gewohnten Umgebung, auseinandergesetzen."
Das grösste Problem und die grösste Gefahr, nach dem Jugendamt, sind unbelehrbare erheblich mangelhaft ausgebildete, sozial inkompetente Familienrichter an den Amts-und Oberlandesgerichten.
Im
EU-Parlament spricht man von Kinderfolter in Deutschland!
Fehler im System, die nicht mehr zu verleugnen sind!
Der sog. Jugendhilfeetat
in Deutschland, beläuft sich auf ! €40 Milliarden/jährl. und hält das Kindesraubsystem zzgl. weiterer Steuerzahlerkosten am Laufen, um
Arbeitsplätze rund um den fiktiven Begriff "KINDESWOHL" und den
KinderSelektionsbegriff aus der Nazizeit "ERZIEHUNGS(UN)FÄHIGKEIT, zu
sichern.
Humankapital für Richter, Jugendamtmitarbeiter,
Gutachter, freie Heimträger, Pflegeeltern, HelferInnenIndustrie.
Mehr als
50000 Kinder werden jährlich, ob sie wollen oder nicht, mit sog.
Jugendhilfemassnahmen zum sog. "Kindeswohl" belegt. Fast 13000
Kleinkinder bis zu 3 Jahren darunter.
Jeden Tag werden in Deutschland ! 150 Säuglinge und Kinder bis zu 18 Jahren aus intakten
Familienverhältnissen gewaltsam aus dem zu Hause deportiert und separiert von den
Eltern, Geschwistern und Verwandten in ghettoähnlichen Behausungen, meist weit
entfernt von ihren Familien untergebracht. Heimweh wird mit Medikamenteneinsatz
betäubt und es folgt eine Odysse des Leidens und der Traumata. Die meisten
Kinder sehen ihre Eltern nie wieder. Den Kindern wird gesagt, deine Eltern
wollen dich nicht mehr, sie sind psychisch krank oder sie sind tot.
! 130000 Kinder vegetieren, verkauft, misshandelt, missbraucht, gefoltert, isoliert von ihren Eltern und Ursprungsfamilien und werden kaputt therapiert und pädagogisiert. Der Volkswirtschaftliche Schaden dieser gigantischen, skandalösen Jobmaschinerie, mit der Ware Kind, ist enorm.
(Zahlen Destatis)
Zwangsenteignete Eltern werden anschliesend mundtot gemacht, kriminalisiert, psychiatrisiert, wirtschaftlich ruiniert. Unter Zuhilfenahme wird sich dann weiteren
Gerichtspersonals bedient, welcher in seinem amtlichen Grössenwahn die Paranoia
gegen Kinder und Eltern weiterführt. Es wird im straf"rechtlichen"Nachhall weiter gelogen und gebogen, passend gemacht, was nicht im entferntesten
zusammen passt.
Der Steuerzahler trägt auch dies.
Schutz von Ehe und Familie
Kinderrechte in der BRD: 1. Artikel 6 des Grundgesetzes verbietet staatliche Eingriffe in die elterliche Erziehung weitestgehend
Sorgerechtsentzug nur im Notfall - Familienrecht: Eingriff in das Elternrecht setzt eine erhebliche Gefährdung des Kindeswohls voraus
Bundesverfassungsgericht(1 BvR 2882/13 vom 22.05.2014) - Inobhutnahme und Neubeelterung durch Jugendamt und Familiengerichte für grundgesetzwidrig erklärt
OLG Hamm: Kein Anspruch des Kindes auf „Idealeltern“ und optimale Förderung - Beschluss vom 12.07.2013 – 2 UF 227/12
Bundesverfassungsgericht stärkt nochmals Elternrechte und verneint den Vorrang des staatlichen Erziehungsauftrages - Bundesverfassungsgericht, stattgebender Kammerbeschluss vom 27. August 2014 – 1 BvR 1822/14
Mehr Schutz für Kinder vor dem Totalverlust ihrer Familie - Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat in einem Beschluss vom 07.04.2014 (AZ.: 1 BvR 3121/13) grundsätzliche Feststellungen zu den Voraussetzungen eines Sorgerechtsentzuges und einer Heimunterbringung eines Kindes getroffen
Urteil des BVG 1BvR 2882/13 22.05.2014: "Die Beschlüsse des AG und des OLG beruhen auf den Verstössen gegen das Elternrecht!" - Tragödie von Bruchköbel
Erziehung der Kinder ist ein Grundrecht - Jugendamt umgeht Familiengericht häufig
Aktuelles Urteil des Bundesverfassungsgerichtes - 1 BvR 1178/14 - gegen Neubeelterung und familienpsychologische Sachverständigenwillkür - Bundesverfassungsgericht - November 2014
Das Jugendamt erklärt immer mehr Familien den Krieg !!! Wie sollen Eltern reagieren, wenn ihre Familie vom Jugendamt überfallen wird ???
OLG Dresden: wegen unzureichender Sachverhaltsermittlung muss Jugendamt Schadensersatz leisten
Bundesverfassungsgericht: Bei Sorgerechtsentzug muss Kindeswohlgefährdung bereits eingetreten sein
Wegweisender Beschluss des OLG Brandenburg: Sorgerecht - OLG Brandenburg 13 UF 50/15 vom 3.08.2015 - Eine Ablehnung der gemeinsamen Sorge mit einem Konflikt zu begründen führe den Rechtsweg ad absurdum.
Nützliche Hinweise zu psychologischen Gutachten - Wichtige Informationen zu Gutachten im Familienrecht - Prävention GutachterUnwesen
OLG-Urteil: Schadensersatz auch bei passiver Umgangsverweigerung - OL G Karlsruhe, AZ: 5 UF 78/01 - PAS
Aktuelles Urteil des Bundesverfassungsgerichtes - 1 BvR 1178/14 - gegen Neubeelterung und familienpsychologische Sachverständigenwillkür - Bundesverfassungsgericht - November 2014
Urteil BUNDESVERFASSUNGSGERICHT - 1 BvR 1292/15 - Keine Entziehung wesentlicher Teile des elterlichen Sorgerechts im Wege einer einstweiligen Anordnung
Urteil im Prozess wegen Kindesentzug - Prozess gegen die Gutachterin und Rechtsmedizinerin Frau Dr. Bianca Navarro – Crummenauer
PAS - Eltern/Kindentfremdung Urteil Schadenersatz
OGH-Urteil Schmerzensgeld wegen "Kindesentzug"
Begutachtung im Familienrecht: NEIN DANKE
2 Urteile zu PAS - Eltern/Kind-Entfremdung
Inobhutnahme eines Kindes – und die vorrangige Entscheidung des Familiengerichts - Verwaltungsgericht Schwerin, Urteil vom 3. Juni 2015 – 6 A 719/12 - Rehabilitierung nach tiefgreifendem Grundrechtseingriff
BGH: öffentliche Kritik über öffentliche Stellen erlaubt - 1BvR 444/14 und 1 BvR 527/13
Kindesentzug durch Jugendamt: Mutter gewinnt vor dem Bundesverfassungsgericht.
Saarbrücken Landgericht: Gerichtspsychiaterin muss Justizopfer Norbert Kuß 50 000 Euro zahlen
15.000 Euro an Vater Entschädigung wegen säumiger Gerichtsentscheidung
Bundesverfassungsgericht 1 BvR 1572/10: Gerichtliche Anordnung von Psychotherapie ist unzulässig
Sorgerechtsentzug nur unter engen Voraussetzungen BvR 374/09
1 BvR 374/09 - Jugendamt - Sorgerechtsentzug - Entscheidung Bundesverfassungsgericht
Afrikanische Erziehungsmethoden - Amt und Richter nehmen Flüchtling neugeborene Tochter weg (1 BvR 1178/14)
1 BvR 3189/09 vom 14.7.2010 - Pflegekinder - Umgang der leiblichen Eltern
Verfassungsgericht beendet Streit um Anna - Mutter bekommt Recht im Streit um ihre 15-jährige Tochter - Jugendamt hat mein Kind entführt
Jugendamt und Sorgerecht - Warum ohne seine Tochter?Das Bundesverfassungsgericht klopft psychologischen Gutachtern auf die Finger. Damit stärkt es Eltern den Rücken, denen das Jugendamt ohne Not ein Kind wegnehmen will. Ein Fall statuiert ein Exempel.
Der "Fall" Görgülü
Beschlüsse vom 29.1.2010 (1 BvR 374/09), vom 10.9.2009 (1 BvR 1248/09), vom 17.6.2009 (1 BvR 467/09) - Grundrechtseingriff - Entziehung des Sorgerechts als bequeme Alternative zur Eingliederungshilfe nach § 35a SGB VIII?
Eltern sind in Sorgerechtsverfahren NICHT beweispflichtig! - Gutachten im familiengerichtlichen Verfahren - Die Teilnahme an der Begutachtung ist freiwillig - Eine Zwangsbegutachtung ist im familiengerichtlichen Verfahren nicht erlaubt-
BVerfG und die Inobhutnahme: Genaue Darstellung der Gefahren für das Kind gefordert
Rechtswidrige Heimunterbringungen mittels ungesetzlicher Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechtes auf das Jugendamt
OLG Nürnberg: Schadensersatz vom Jugendamt für Heimunterbringung
20.000 Euro Schmerzensgeld für grundlosen Kindesentzug - AZ: 9 O 20622/06 - Gutachterhaftung
Jugendamt zur Zahlung von 7000€ Schmerzensgeld an Kind verurteilt
Schadensersatzpflicht des Gutachters bei Pflichtverletzung
Amtshaftungsklage gegen das Landesjugendamt
Meilenstein für Väter: OGH-Urteil Schmerzensgeld wegen "Kindesentzug"
OLG Celle: Empfindliches Ordnungsgeld gegen die umgangsverweigernde Kindesmutter von 2.500 Euro ist zu Recht erfolgt. - OLG Celle, Beschluss vom 30.07.2015 – 21 WF 158/15
Kritik am Jugendamt Bonn - Eilmeldung: Jugendamt Bonn unterliegt vor dem OLG Köln - MEINUNGSFREIHEIT - Kindesentzug AG Lübeck - Jugendamt Ratzeburg - Verfahrensbeiständin Rechtsanwältin Julia Klohs Lübeck
Amtsgericht Nördlingen Abteilung für Familiensachen Az.: 001 F 101/14 - Durch Beschluss der Richterin bekommt Mutter ihre beiden Kinder zurück - Wenn der Grund der Herausnahme wegfällt, darf man nicht nach anderen Gründen suchen,
Jugendamt - Deutschpflicht bei Umgangskontakten geraubter Kinder? OLG Hamburg, Urteil v. 04.07.2011, Az.: 1 U 34/10
OLG Karlsruhe · Beschluss vom 13. Februar 2014 · Az. 18 UF 58/13 - Das elterliche Sorgerecht beinhaltet kein Recht, den Umgang eines gemeinsamen Kindes mit dem anderen Elternteil zu regeln. Eine entsprechende Befugnis zur Regelung des Umgangs kann daher nicht den Eltern gemäß § 1666 BGB entzogen und auf einen Dritten übertragen werden. Dies gilt auch dann, wenn das Kind nicht bei den Eltern, sondern bei Dritten lebt
Inobhutnahme der Tochter: Freiburger Vater fordert Kosten zurück - Die Regelung zur Kostenbeteiligung (Unterhalt/Kindergeld) der Eltern könne bei Inobhutnahmen nicht angewendet werden, da es sich um "eine (vorläufige) Maßnahme" handelt.
Entscheidungen des BVerfG zu Fremdunterbringungen in Zahlen - Prof. Dr. Gabriele Britz - BVerfG erklärt Inobhutnahme und Neubeelterung durch Jugendamt und Familiengerichte erneut für grundgesetzwidrig
Amt gibt Mutter Sohn zurück Um dieses Glück mussten sie drei Jahre kämpfen
Verweigerung des Umgangsrechts zwischen Kind und Vater führt zu Sorgerechtsverlust der Mutter
OLG Celle: Kommunikationsschwierigkeiten der Eltern oder Ablehnung durch einen Elternteil verhindern nicht die Übertragung des gemeinsamen Sorgerechts
OLG Saarbrücken Beschluß vom 8.10.2012, 6 WF 381/12 Leitsätze Nach § 89 Abs. 4 Satz 1 FamFG trägt der verpflichtete Elternteil die Darlegungs-und Feststellungslast dafür, dass er die Zuwiderhandlung gegen den Umgangstitel nicht zu vertreten hat. Beruft sich der verpflichtete Elternteil auf den entgegenstehenden Willen des Kindes, so muss er im Einzelnen darlegen, wie er auf das Kind eingewirkt hat, um es zum Umgang zu bewegen.
OLG Hamm · Beschluss vom 3. Februar 2015 · Az. 14 UF 135/14 - Einem medizinisch oder psychologisch zu begutachtenden Beteiligten ist bei einem Untersuchungstermin bzw. Explorationsgespräch des Sachverständigen die Anwesenheit einer Begleitperson ohne Äußerungs- bzw. Beteiligungsrecht zu gestatten (Anschluss an OLG Zweibrücken FamRZ 2000, 1441; LSG Rheinland-Pfalz NJW 2006, 1547).
Jugendamtwatch - Pressefreiheit - Meinungsfreiheit - Diskurs - Die Tätigkeit der Justiz ist nicht sakrosankt, die Öffentlichkeit muss sie nicht kommentar- und kritiklos zur Kenntnis nehmen.
Strafanträge gegen Kindesentzieher
(Richter, Verfahrensbeistände, Jugendamtmitarbeiter, Falschgutachter, Heim/Wohngruppenpersonal)
Die Verjährung im Strafrecht - Fristen
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