Offener Brief – Verteiler Listen – Presse
Bundeskanzlerin Deutschland - Dr. Angela Merkel
Kopie an
Bundespräsident Horst Köhler
Bundesaußenminister Frank-Walter Steinmeier
Prof. Dr. Wolfgang Böhmer MdL Ministerpräsident des Landes Sachsen-Anhalt
Dr. Jürgen Rüttgers, MdL Ministerpräsident des Landes Nordrhein-Westfalen
Warum also müssen Kinder unter der Aufsicht des Jugendamts sterben?
Sehr geehrte Frau Dr. Merkel,
Ich habe Ihnen vor etwa einem Jahr unter dem Titel geschrieben am 22.11.2006
„alles was nicht auf der Agenda steht“ – das Jugendamt
Mich
hat es nicht verwundert, dass Sie, sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin,
darauf nicht geantwortet haben. Immerhin handelte es sich dabei um eine
beachtliche, 20 seitige, schonungslose Analyse zur Institution
Jugendamt. Ich bin enttäuscht, dass Sie den Art. 17 GG nicht beachten
und nicht antworteten. So dokumentiere ich weiter.
Sehr
geehrter Herrn Steinmeier, Sie habe ich einkopiert, weil Ihr
Ministerium für die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) im
Zusammenhang mit Art. 25 des Grundgesetzes (GG) zuständig ist und ich
appelliere dringend an
die Bundeskanzlerin und den Bundesaußenminister, Bundeszwangs gem. Art.
37 GG in den schlimmsten Menschenrechtsverletzungsfällen Haase, Münster
und Görgülü auszuüben. Die Länder Nordrhein-Westfahlen und
Sachsen-Anhalt sind mit verantwortlich für die Verletzungen von Kindern
und Eltern. Stoppen Sie das bitte!
Sehr
geehrter Herrn Köhler, Sie habe ich einkopiert in der Hoffnung, dass
Sie mithelfen, diese Dinge zu stoppen, die so zunehmend aus dem Gleis
geraten sind.
Die
beiden Ministerpräsidenten habe ich einkopiert, wegen ihrer
Verantwortung im Zusammenhang mit den Menschenrechtsverletzungsfällen
Haase, Münster und Görgülü, die schon seit Jahren andauern.
Fall Lea-Sophie in Schwerin
Aktuelle
Entwicklungen im Fall Lea-Sophie in Schwerin zwingen zu einer
Änderungen des ursprünglichen Textes, der auch von Dr. Karin Jäckel
teilweise mitgedacht wurde:
Jetzt
wird bekannt, dass der Großvater der kleinen Lea-Sophie in Schwerin
schon seit einem Jahr dem Jugendamt in Schwerin die „Bude einrannte“ und
dort reklamiert, dass dort etwas nicht in Ordnung sei. Anhand des
neuesten Statistik Materials sehen wir ohnehin, dass Grosseltern im
Promillebereich verwandte Kinder pflegen dürfen. So schafft die
Institution Jugendamt die Familienbande ab, die nun landauf, landab
beklagt wird. Die Ministeriellen und regierungsamtlichen Pläne nach
Zwangsuntersuchungen und Elterführerscheine greifen nicht, wie ich
zusammen mit dem gemeinnützigen Menschenrechtsverein Curare e.V., Köln
erleben durfte. Doch davon in einer späteren Reportage mehr.
Die Antwort zur Frage im Detail: Warum also müssen jährlich etwa 150 Kinder unter der Aufsicht des Jugendamts sterben?
Vielleicht
deshalb, weil nicht nur der Bürger, sondern auch die Regierung und ihre
Behörden-Mitarbeiter so vieles, was mit Familie zu tun hat, ganz
bewusst unter Ausschluss der Öffentlichkeit und im Geheimen abwickelt.
Denken
wir zum Beispiel an die umfangreichen Gesetzesänderungen, auch des
Grundgesetzes, die ohne Diskussion in der Öffentlichkeit derzeit in
Bearbeitung sind.
Im
Grundgesetz etwa soll in Art. 6 der Schutz für die Eltern gegenüber den
Staatsorganen abgeschafft werden. Dem Anschein nach zu Gunsten von
eigenen Kinderrechten, die bisher im Elternrecht integriert waren.
Tatsächlich
wird der neue Art. 6 und die weiter geplanten Änderungen des BGB, etc.,
es den staatlichen Organen erleichtern, Eltern ihrer Elternrechte und
damit auch ihrer Kinder zu berauben und diese Kinder in einer dem Staat
genehmen Art und Ordnung von staatlichen Behördenmitarbeitern nach deren
eigenem „besten Wissen und Gewissen“ ausgewählten Ersatz-Eltern und
professionellen Erziehern zu „Staatsbürgern“ groß ziehen zu lassen.
Derartige
Maßnahmen der staatlichen Behörden waren im 3. Reich ebenso an der
Tagesordnung wie in der ehemaligen DDR und gehörten unter dem Aspekt der
„industriellen Familie“ zu den Wohltaten, die Friedrich Engels &Co
ihren Genossen angedeihen lassen wollten.
Und
auch damals, im 3. Reich und in der DDR, waren die Behördenmitarbeiter
stets nur gehorsame Diener der Obrigkeit, die in aller Regel ebenso
straffrei blieben wie heutige Mitarbeiter des Jugendamts, die mit ihrer
zum Tode von Kindern führenden Mangelleistung doch stets dem „Regelwerk
des Jugendamts“ und ihrem eigenen „besten Wissen und Gewissen“
entsprochen haben.
„Autobahn“ und Arschkarte!
Seit
man in Deutschland neuerdings nicht mehr ungefährdet „Autobahn“ sagen
kann und laut Medienfachleuten die „Arschkarte zieht“, wer in
öffentlichen Diskussionen „zuerst Hitler sagt“, wagen Kritiker nur mehr
hinter der Hand zu sagen, dass der Tod von Kindern unter der Obhut des
Jugendamtes fatale Ähnlichkeiten mit der Situation vor ein paar Jahren
in Schweden habe, wo sich unglaubliche Dinge abgespielten, um nur
endlich die Privatheit der Familien durch die Staatsmacht aufbrechen zu
können.
Billigend in Kauf genommen?
Ist
es abwegig zu fragen, ob der Tod von Kindern unter der Obhut des
Jugendamts etwa in aller Heimlichkeit billigend in Kauf genommen werde,
um Eltern in Deutschland unter Generalverdacht ihres Versagens stellen
und Elternrechte unter dem Deckmantel eigener Kinderrechte durch
staatliche Wächter aushebeln zu können?
Hat
man erst einmal den Gedankenschritt in diese Richtung gewagt, fällt
einem sogleich der erstaunliche Unterschied auf, der sich im Vergleich
des „Falles Marco“ mit dem „Fall Görgülü“ zeigt.
Marco
ist jener medienweit bekannte deutsche Jugendliche, der wegen des
Verdachts des sexuellen Missbrauchs einer 13jährigen Engländerin seit
sieben Monaten im türkischen Antalya in U-Haft einsitzt.
Görgülü
heißt der Vater eines kleinen deutschen Jungen, der von der Mutter ohne
Wissen und Einverständnis des Vaters zur Adoption frei gegeben wurde
und nach dem Willen deutscher Familienrichter nicht bei seinem Vater
leben darf, sondern bei Pflegeeltern, obwohl der Europäische
Menschenrechtgerichtshof dies als Verstoß gegen die Menschenrechte von
Vater und Sohn ansieht.
Im
Fall Marco will die deutsche Regierung der Klage des Jugendlichen beim
Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) beitreten und sich
für ihn vor den türkischen Strafgerichten einsetzen.
EGMR-Fall-Görgülü und Haase, Münster
Im
Fall Görgülü, der seit 2001 durch eben diesen EGMR als
Menschenrechtsverletzung durch die deutschen Familiengerichte erkannt
wurde, unternimmt die deutsche Regierung nichts, obwohl das dem Vater
von der obersten europäischen Gerichtsinstanz zugesprochene Kind noch
immer nicht bei ihm leben darf und der Vater aus diesem Grund zum
zweiten Mal vor dem EMGR klagt und demnächst im 51. Verfahren um seinen
Sohn vor dem deutschen Familiengericht stehen wird.
Was
zeigt uns das? Dass die deutsche Regierung zwar gegen
Menschenrechtsverletzungen angeht, wenn sie außerhalb Deutschlands
geschehen oder drohen, nicht aber innerstaatlich im eigenen Land. Also
wider die im Staatsgebiet lebenden Menschen.
Und
was noch? Dass Elternrechte gegenüber der behördlichen Obrigkeit schon
heute in Deutschland nichts gelten, sobald ein Behördenmitarbeiter dies
nach seinem eigenen besten Wissen und Gewissen anordnet. Und zwar selbst
dann, wenn der oberste europäische Gerichtshof dies als strafbare
Menschenrechtsverletzung erkannt hat.
Nicht
anders verhält es sich im EGMR-Falle-Haase, Münster. Dort wendet das
Land Nordrhein-Westfahlen und die Stadt Münster monatlich etwa 40.000
EUR auf, um entgegen dem Urteil des Europäischen Gerichtshofes für
Menschenrechte fünf Kinder ihren Eltern weiter zu entfremden und
entziehen. Die Tochter der Haases, Lisa-Marie ist schon nach zwei
Selbstmordversuchen im Heim bei Ihrem Vater zu Tode gekommen. Ihren
Wunsch zur Mutter zu kommen verweigerte sich das Jugendamt. Über die
Gründe ihres Todes darf spekuliert werden. Zwei Kinder sind wieder
zurück, denen man durch das Jugendamt erzählt hatte, dass ihre Eltern
tot seien. Jedoch, die Eltern lebten. Der dort tätig handelnde Richter
Richter am Amtsgericht Münster Norbert Weitz als Akteur im Münsteraner
Familiengericht in dem EGMR-Fall-Haase, ist grundgesetzwidrig, ordentliches Mitglied im Jugendhilfeausschuss der Stadt Münster (http://www.stadt-muenster.de/ratsinfo/00001/gr_22.htm ). „Ein Schelm, wer sich dabei was schlechtes denkt.“
Richter Manfred Bacht-Ferrari grundgesetzwidrig im Jugendhilfeausschuss?
Interessant
ist auch, dass dieser Richter grundgesetzwidrig auch im
Jugendhilfeausschuss (JHA) in Kleve mitarbeitet(e). In § 5 Abs. 1 AG
KJHG NW ist ebenfalls grundgesetzwidrig
festgelegt, dass ein JHA folgende beratende Mitglieder haben muss:
Hauptverwaltungsbeamte bzw. ein von ihm bestellter Vertreter, Leiter der
Verwaltung des Jugendamtes, ein Richter (Vormundschaftsgericht,
Familiengericht oder Jugendgericht). Diese Landesregelung ist also schon
wieder einmal wider das Grundgesetz. Den Richtern ist laut Grundgesetz,
Artikel 92 die Rechtssprechende Gewalt anvertraut […]. Im Gegensatz zu
England und Irland, wo Richter sofort alle anderen Posten aufgeben, wenn
Sie berufen werden als Richter, findet man sie hier in Deutschland als
Beiräte in Psychiatrischen Anstalten (Meckenbeuren) oder wie Richter
Wolfgang Ball vom Bundesgerichtshof (BGH) als Vortragsreisenden in
Sachen Energiekosten (§ 315 BGB und die Heilbronner Klage des
pensionierten Richters, Klaus von Waldeyer-Hartz) bei der
Energiewirtschaft, um denen beizubringen, wie sie den Bürgern besser das
Fell über die Ohren ziehen können. Der BGH-Richter, der die Banken
berät, ist ja auch bestens bekannt.
Der
hier angesprochene Richter Manfred Bacht-Ferrari kam im
Nichtöffentlichen Teil einer Beratung eines Jugendhilfeausschusse, also
nur im Geheimen zu Wort. Dieses Protokoll des geheimen Teils würde mich
doch sehr interessieren: Es ist auch erheblich unklar, was es in der
lokalen Verwaltung für Geheimoperationen gibt. Siehe: http://194.77.253.41/kommunen/kevelaer/intranet/jha.nsf/w_all/8668CE5E81E70661C12570BA0042F715
Dass
dort die Öffentlichkeit ausgeschlossen wurde, davon kann sich jeder
hier überzeugen und dass kein „blasser Schimmer“ herrscht, wird ja
selbst noch durch die politische Klasse dokumentiert auf dieser Webseite
und der Jugendhilfeausschuss „verendete“ dann anscheinend im Jahre 2006
(Sic!):
(Zitat von der Webseite)
Alle Dokumente nach <keinen blassen Schimmer>
Jugendhilfeausschuss
(Zitat Ende)
Im
Übrigen: wenn Richter vom Landgericht zum Amtsgericht zurückdelegiert
werden, dann hat das ein eigenes „Geschmäckle“. Lesen Sie und
recherchieren Sie mehr: http://www.google.de/search?num=100&hl=de&newwindow=1&q=Bacht-Ferrari+&meta=
Solche
Auswüchse der Rechtssprechenden Gewalt stellen das Grundgesetz immer
weiter auf den Kopf. Die Richter finden für sich selbst ihre eigene
Unabhängigkeit beachtlich, beachten jedoch kaum mehr ihre
Gesetzesunterworfenheit.
Deutschland ein Rechtsstaat? Deutschland, ein demokratischer Bundesstatt? Das Schweigen der Lämmer!
Sie denken an Rechtsstaat, an Dienstaufsichtsbeschwerde, an Strafanzeige, Klage bei Gericht? Fehlanzeige!
Die
kommunale Behörde Jugendamt unterliegt zwar in Rechtsfragen der
Verwaltungsgerichtsbarkeit. In Fachfragen aber ist es frei. Da kann der
Behördenmitarbeiter nach dem Regelwerk des Jugendamts handeln, in dem er
arbeitet und nach dem eigenen Gewissen entscheiden. Straffrei. Auch
dann, wenn’s Familien zerstört, Eltern und Kinder wie unter
Foltermaßnahmen leiden oder es gar Kinderleben kostet. Von den Eltern,
die sich das Leben nehmen, weil sie ohne ihre Kinder nicht mehr leben
wollen, ganz zu schweigen.
Demokratie
wird in Deutschland nicht erst seit dem 11. September des Terrorkrieges
unter dem Deckmantel des Bürgerschutzes durch Polizeistaat ersetzt.
Wenn’s um Bürgerdaten geht, um Online-Überwachung oder dem Fingerabdruck
im Pass und die nächste Volkszählung, merkt die Öffentlichkeit auf,
weil der Protest aus allen Ecken laut wird. Gut so!
Was
aber, wenn Familien entrechtet werden, wenn Kinder zur staatlichen
Verschiebeware werden, wenn Elternschaft mit Beginn der Schwangerschaft
unter Bewachung und Staatskontrolle gerät? Dann wird geschwiegen, denn
die Angst geht um, das nächste Kind könnte das eigene sein. Und das
Schweigen der Lämmer war immer schon der Sieg der Wölfe.
Meinung des Irischen Militärrichters,a.D., Peter Briody zur Deutschen Justiz
Peter
Briody sagte mir, dass er ein erhebliches Problem mit der deutschen
Justiz hat. Nach seiner Analyse ist die Menge der Materialien über das
wahre Ausmaß, der von ihm beschriebenen, deutschen Justizkatastrophe
kaum zu bewältigen. Der letzte Artikel von ihm ist derzeit nur auf
English verfügbar. Aber da kann Ihnen, sehr geehrte Frau Kanzlerin, die
Justizministerin gut helfen, stellt sie doch auch Englische Beiträge auf
die Justizministerin Webseite und begründet dies auch noch nett. Es ist
gut, dass so viele Menschen in Deutschland so gut Englisch können. Die
Vorschulausbildung greift schon sehr gut:
Vierte Gewalt im Staat – das Jugendamt!
Unglaublich
gesetzesbrecherisch ist auf jeden Fall, dass beispielsweise das
Jugendamt und dessen finanziell abhängige Nutzungsgemeinschaft bereits
heute nach den zukünftig kommenden, noch nicht mal beratenen Gesetzen
arbeiten. Überall wurde und wird nach Referentenentwürfe geschult und
danach wird auch tatsächlich gearbeitet. Das ist erschreckend, jedoch es
liegen uns dafür handfeste Belege vor. Die Jugendämter und deren
Satelliten haben sich schon geweigert das neue KJHG von 1990 umzusetzen.
Jetzt, wo es in möglicher Zukunft um Zugriffe auf Kinder geht – täglich
werden 70 Kinder den Eltern entzogen – werden die Herrschaften wieder
munter.
Jugendamt eine Nichtdemokratische Einrichtung? Bankrotterklärung durch Sozialministerin Malu Dreyer!
Es ist bewiesen und nachzulesen bei www.Kindesraub.de
, dass das Jugendamt nicht auf dem Boden des Grundgesetzes agiert – Es
liegen mir eine Menge von Bescheiden aus den Ministerien verschiedener
Bundesländer vor, die unisono darauf abheben, dass das Jugendamt zwar
eine Rechtsaufsicht habe, meist über das Innenministerium, jedoch seit
der Änderung in 1991 keinerlei Fachaufsicht mehr.
Zuletzt
sagte die rheinland-pfälzische Sozialministerin Malu Dreyer (SPD) im
Spiegel (48/2007), auf Seite 54 im Zusammenhang mit einem weiteren Fall
im Zusammenhang mit den Wormser Prozessen, der gerade Rheinlad-Pfalz
erschüttert:
(Zitat)
Es gibt keine Fachaufsicht mehr, die Jugendämter unterliegen der kommunalen Selbstverwaltung. Wir können da nichts tun.
(Zitat Ende)
Das
ist eine Bankrotterklärung der Ministerin. Diese Aussage ist ein
Beweis, einer unglaublichen Aussage dieser Ministerin, da sie solche
grundgesetzwidrigen Zustände offenkundig duldet. Die Staatsorgane haben so eine schleichende Änderung in den Pflichten der Staatsorgane herbeigeführt, die eine
Vierte Gewalt Jugendamt mit ausgedehnten und systematischen Angriffen gegen die Zivilbevölkerung
im Staatswesen implementiert hat.
Die Kinder, Eltern und betroffene Verwandte leiden erheblich unter den,
durch die Staatsorgane vorgetragenen, systematischen Angriffe gegen die
Zivilbevölkerung.
(Zitat von Bert Steffens, Andernach)
Es
seien, da das deutsche Völkerstrafgesetzbuch nur wenigen bekannt ist,
die hier interessierenden Teile auszugsweise wiedergegeben:
§ 7 (Verbrechen gegen die Menschlichkeit)
(1) Wer im Rahmen eines ausgedehnten oder systematischen Angriffs gegen eine Zivilbevölkerung
[...]
8.
einem anderen Menschen schwere körperliche oder seelische Schäden,
insbesondere der in § 226 des Strafgesetzbuches bezeichneten Art,
zufügt,
9.
einen Menschen unter Verstoß gegen eine allgemeine Regel des
Völkerrechts in schwerwiegender Weise der körperlichen Freiheit beraubt
oder
10.
eine identifizierbare Gruppe oder Gemeinschaft verfolgt, indem er ihr
aus politischen, rassischen, nationalen, ethnischen, kulturellen oder
religiösen Gründen, aus Gründen des Geschlechts oder aus anderen nach
den allgemeinen Regeln des Völkerrechts als unzulässig anerkannten
Gründen grundlegende Menschenrechte entzieht oder diese wesentlich
einschränkt,
wird in den Fällen [...] der Nummern 8 bis 10 mit Freiheitsstrafe nicht unter drei Jahren bestraft.
(Zitat Ende)
Dieses
Staatsmobbing ist Folter (siehe Dr. jur. Thomas Etzel) und genauso
fühlen sich die Opfer. Sie leiden nicht unter Verfolgungswahn: sie
werden real verfolgt!
Besonders bemerkenswert ist ebenfalls, die weitere Ausarbeitung von Bert Steffens zum Thema Jugendamt ohne Fachaufsicht, also nur mit einem „halben“ Dienstherrn:
BERT STEFFENS Andernach
16.05.2007
Bewertung
der Tätigkeit der deutschen Jugendämter und der Familiengerichte, unter
der besonderen Berücksichtigung des Grundgesetzes, des Beamtenrechts
und der damit verbundenen Pflicht zur Staatsaufsicht über Jugendämter.
Aus dem Inhalt:
Die
in Deutschland geübte Rechtspraxis der „halben Dienstherrngewalt“ aus
nicht vorhandener Fachaufsicht gegenüber Beamten der Jugendämter,
verstößt gegen das Grundgesetz, das BRRG und damit auch gegen das
(jeweilige) LBG.
Unter
„halber Dienstherrngewalt“ sind Bescheide und ein weiteres Handeln von
Beamten der Jugendämter in ihrer rechtlichen Wirkung nichtig, weil grob
gesetzeswidrig: Solches Tun findet außerhalb des Grundgesetzes und der
Beamtengesetze statt.
Wirkt
bei Beamten zu einem wesentlichen Teil keine Dienstherrngewalt, fehlt
es überhaupt an einem Dienstherrn i. S. d. BRRG oder eines LBG; dies
auch dann, wenn der Dienstherr dies ausdrücklich duldet.
Die
oberste Dienstbehörde haftet (siehe § 839 BGB und neueste
Rechtsprechung des EuGH) für Schäden und Rechtsverletzungen, die aus
solch grundgesetzwidrigen und gegen Beamtengesetze verstoßenden
Handlungen ihrer Beamten, wie auch der sonstigen Mitarbeiter entstanden
sind.
Alle
Tätigkeiten von Richtern, die vom Art. 92 S. 1 GG abweichen, wie auch
die entsprechenden gesetzlichen Normen oder Geflogenheiten, sind
grundgesetzwidrig, also nichtig.
Ein
Verfahrenspfleger, sei es ein Psychologe oder Sozialpädagoge, ersetzt
vor Gericht keinen speziellen, unabhängigen Kindesanwalt.
(Zitat Ende)
Petitionsausschuss beim Europaparlament zur Abschaffung der Institution „Deutsches Jugendamt“
Mit Ausnahme eines mutigen Fernsehteams
aus Deutschland zeichnet sich die gesamte Haus- und
Hofberichterstattung der „öffentlich, rechtlichen“ Sender aus
Deutschland durch stetige Nichtpräsenz in Brüssel beim Europaparlament
aus. Da kann kaum noch von einer ordentlichen Berichterstattung im Sinne
des Bürgers ausgegangen werden. Bei der letzten Sitzung, die vom
polnischen Elternverband dokumentiert wurde, erwähnte der Vorsitzende,
dass der Petitionsausschuss schlicht überlastet sei durch hunderte von
Eingaben. Dies bedarf keines weiteren Kommentars. Die Fernsehbeiräte,
die die mangelhafte Berichterstattung mitverantworten, sind eine
ähnliche undemokratische Einrichtung, wie die Jugendhilfeausschüsse, in
der auch insbesondere die finanziellen Nutznießer des Systems „Sitz und
Stimme“ haben. Lesen Sie selbst: http://www.rpdd.eu/index-Dateien/Page266.htm
Zurück zu Lea-Sophie
Hier
gibt es Ratschläge einer Erzieherin (kein Dipl. Soz. Päd.!) zur
Diagnose des Verdurstens und Verhungerns am Beispiel der kleinen
Lea-Sophie in Schwerin – vielleicht sollten Sie mal ein Rundschreiben
dazu machen:
Feststellen,
dass etwas nicht stimmt, ist schwierig, da die Mitarbeiter des
Jugendamtes angeblich das Kind ja gar nicht zu Gesicht bekommen haben.
Zum ersten Eindruck:
Eingefallenes Gesicht
hervorstehende Wangenknochen
spitzes Kinn
Mattigkeit, läuft nicht
Trübe Augen
groß aussehende Augen
fahles Aussehen
keine Lippenrot mehr
unter den Fingernägeln ist es nicht mehr rosa
kein rosiges Zahnfleisch
Haare sind dünn und matt
Haarausfall
2 ter Eindruck (Kind muss ausgezogen sein):
hervorstehende Rippen
Blähbauch
keine Muskulatur mehr
hervorstehender Brustkorb
eingefallene Magengegend
trockene Haut, eventl. rissig
Haut
kann ein paar Zentimeter mit den Fingern weggezogen werden und bleibt
stehen, geht nicht in den Ursprungsausgang zurück, legt sich erst
langsam wieder an den Körper an
Herzliche Gruesse
Franz J. A. Romer
Wildenbruchstrasse 107
D-40545 Duesseldorf-Oberkassel
Deutschland Germany
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http://www.stadtplandienst.de/link.asp?key=0a5219e2e2b2caf366d29555c95ad212
Deutsche Politik: Es reicht nicht, keine Ideen zu haben, man muss auch unfähig sein, diese umzusetzen.
Politique allemande: Il ne suffit pas de manquer d'idées, il faut aussi être incapable de les mettre en oeuvre.
German politics: It is not enough not to have any ideas, you have also to be incapable to realize them.
Buchempfehlung:
Hans Herbert von Arnim, „Das System - Die Machenschaften der Macht”, 2005
Klappentext:
Die
politische Klasse soll alle Kraft dem Wohle des Volkes widmen, seinen
Nutzen mehren und das Grundgesetz wahren. In Wahrheit widmet sie alle
Kraft dem eigenen Wohle, mehrt ihren eigenen Nutzen und schreckt selbst
vor Verfassungsverstößen nicht zurück. Längst klafft zwischen Anspruch
und Wirklichkeit eine enorme Lücke. Das verschleiert die politische
Klasse, indem sie die rechtliche Rahmenordnung verändert. So wird der
Normbruch zur Norm. Ein solches System ist nur möglich, weil es an
echtem Wettbewerb der Parteien und Politiker fehlt und weil es ein
politisches Mitspracherecht der Bürger faktisch kaum noch gibt. Punkt
für Punkt legt Hans Herbert von Arnim die Funktionsweise dieses Systems
bloß. Ob offen oder verdeckt - von der Flick-Affäre bis zu den schwarzen
Kassen der CDU ist die Geschichte der Republik eine Geschichte der
Einflussnahme.
Aus Rezensionen:
(Zitat von http://www.inkultura-online.de/arnim.htm )
Das
politische System der Bundesrepublik Deutschland bedarf dringend einer
Reform. Dies ist die zentrale Aussage des Buches von Hans Herbert von
Arnim. Parteienfinanzierung, Ämterkungelei, politische Stiftungen und
fehlende Bürgerdemokratie sind nur einige der Aspekte, die im Blickpunkt
des Autors stehen. Waren bei Gründung der Bundesrepublik die Parteien
allenfalls als Ausdruck der politischen Willensbildung des Volkes
gedacht, so haben sie sich heute in einer Art und Weise
verselbstständigt, daß ihre ursprüngliche Funktion fast vollständig
verschwunden ist. […]
Willige
Helfer finden die Parteien auch in den Medien. Viele Posten sind
Belohnungen für parteipolitische Arbeit und werden nach Parteibuch und
nicht nach Leistungsvermögen und Kenntnissen vergeben. Der sogenannte
Proporz macht es möglich. Frei nach der Devise "Wessen Brot ich esse,
dessen Lied ich singe".
(Zitat Ende)
(Zitat Ende)
Über Franz Romer:
Franz
Romer ist geboren 1953, verheiratet und Vater einer Tochter von 1985
aus erster Ehe, zu der er keinen Kontakt haben durfte. Sein zentrales
Anliegen ist es, ein Beitrag zu leisten, damit in der Bundesrepublik
Deutschland schnellstens der Art. 1 und Art. 20 des Grundgesetzes
umgesetzt werden. Die Grund- und Menschenrechte müssen geschützt werden,
die Gewaltentrennung realisiert werden. Eine sogenannte
parlamentarische Demokratie ist eine Erfindung von Gegnern des
Grundgesetzes und war schon einmal im Schwange nach dem Kaiserreich. Im
Grundgesetz findet sich dieser Begriff nicht. Überhaupt erst mal
Demokratie, nicht mehr Demokratie, das ist die Devise. Der Art. 1 und 20
des GG sind Ewigkeitsartikel (Art. 79 GG).
Er
unterstützt in seiner Freizeit Behinderte und Opfer von Sorge, Trennung
und Scheidung und ist in einem Menschenrechtsverein tätig.
Romer
arbeitet in Netzwerken, die starke Bollwerk gegen Feinde des
Grundgesetzes (GG) und der Demokratie, u.a. Richter, auch Deutsche
Abgeordnete des Europaparlamentes, die dort in altbekannter Manier
verkünden, dass Deutschland sich nicht an die Urteile des Europäischen
Gerichtshofes für Menschenrechte (EGMR) halten müsse. Das sind die
eigentlichen Feinde des Grundgesetzes - so schlecht es auch immer sein
mag. Auch diejenigen sind Feinde des Grundgesetzes, die keinen
Bundeszwang zur Umsetzung der Urteile des EGMR anwenden.
Er
ist davon überzeugt, dass es nicht viele verschiedenartige
Menschenrechte braucht. Kinder, Frauen und Behinderte sind schließlich
auch Menschen und die Menschenrechte benötigen deshalb nur Ergänzungen.
Richter
sollen sich an Gesetze halten müssen, wir benötigen nicht den
unsäglichen Auslegungs"wahn", mit dem sich die Richter, auch die des
"Verfassungs"gerichtes und auch die Rechtslehrer alles und jedes
bewiesen haben und beweisen, was auch immer zu beweisen war. Richter
sind, wie wir, den Gesetzen unterworfen. Sie sollten auch unabhängig
sein, wie wir. Insofern sollten sich auch Richter ausschließlich an den
Art. 97 GG (1) halten, und zwar auch an den zweiten Halbsatz. Von
Gesetzesauslegung steht kein Satz im Grundgesetz, mit Ausnahme des Art.
93 GG. Und auch von dort kann nicht der Art. 97 ausgehebelt werden.
Das
Ziel ist auch die Abschaffung der Institution Jugendamt. Nur eine
Hinwendung als Fürsorger zu den nicht gut aufgestellten Menschen, eine
Änderung an Haupt und Gliedern, wird uns wieder voranbringen. Die Jahre
der Rot-Grünen Regierung haben uns lediglich 11 Mio. mehr arme Menschen
generiert - das kann nicht das Staatsziel sein!
Mitgliedschaften:
Curare e.V. - gemeinnütziger Verein zur Förderung der Menschenrechte in Gesetzgebung und Verwaltung
Netzwerk behindertes Kind
Familiennetzwerk
Weiterführende Internet Links:
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