27.06.14

OLG Karlsruhe · Beschluss vom 13. Februar 2014 · Az. 18 UF 58/13 - Das elterliche Sorgerecht beinhaltet kein Recht, den Umgang eines gemeinsamen Kindes mit dem anderen Elternteil zu regeln. Eine entsprechende Befugnis zur Regelung des Umgangs kann daher nicht den Eltern gemäß § 1666 BGB entzogen und auf einen Dritten übertragen werden. Dies gilt auch dann, wenn das Kind nicht bei den Eltern, sondern bei Dritten lebt




1. Auf die Beschwerde der Beschwerdeführer wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Freiburg vom 25.02.2013 (42 F 3034/12) aufgehoben, soweit den Beschwerdeführern darin das Recht zur Regelung des Umgangs mit ihrem Sohn S., entzogen wurde.

2. Von der Erhebung von Gerichtskosten wird abgesehen. Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.

3. Der Verfahrenswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 3.000 EUR festgesetzt.

Gründe

I.
Gegenstand des Verfahrens ist die elterliche Sorge für das Kind S. V.

http://openjur.de/u/684416.html 




So sieht die Realität aus:


"Wenn ich das nicht Unterschreibe sagt Patra Assert von Kinderschutzbund Hannover Sehe ich nie wieder unseren Sohn Danijel Lacmanovic" ( Sasa Fiser-Vater am 28.06.2014)

22.06.14

Einladung zur Pressekonferenz - Vienna Marriott Hotel, Saal Palais Sachsen Coburg, Parkring 12a, 1010 Wien - Zeit: Montag, 23. Juni 2014, 10:00 – 12:00 Uhr - Kinder als Ware – Übt Jugendwohlfahrt Gewalt gegen Kinder aus?



Sehr geehrte Damen und Herren,

anlässlich des tragischen Fenstersturzes eines 10-jährigen Heimmädchens in Wien treten verschiedene Initiativen und Vereine an die Öffentlichkeit mit dem Ziel, die menschenrechtswidrige Situation von fremduntergebrachten Kindern aufzuzeigen. Wir wollen die schnellstmögliche Rückführung der fremduntergebrachten Kinder in die Herkunftsfamilie, sobald diese Kinder den Wunsch hiezu äußern, sowie den Stopp weiterer, ohne Notwendigkeit durchgeführter Kindesdeportationen durch die Jugendwohlfahrt (Kinder- und Jugendhilfe).
Finanzielle Mittel für Fremdunterbringungen sind unendlich vorhanden, obwohl im Sozialbereich gespart wird, der Geldsegen ist jedoch ohne Nutzen für die Kinder. Der Heimskandal ist zum Finanzskandal geworden (Mag. Josef Maitz).
Der Verein VICTIMS MISSION lädt Sie aus diesem Anlass zu einer Pressekonferenz ein, bei der wir Ihnen Hintergründe und Informationen zur derzeitigen Praxis der Fremdunterbringung von Kindern präsentieren. 
Ort:  
Vienna Marriott Hotel, Saal Palais Sachsen Coburg, Parkring 12a, 1010 Wien
Zeit:
Montag, 23. Juni 2014, 10:00 – 12:00 Uhr

Ihre GesprächspartnerInnen:

Roswitha Blümel, betroffene Mutter
Martin Harrich, betroffener Vater
Karin Herzog, betroffene Mutter
Dr. Alexander Krasser, Rechtsanwalt
Mag. Josef Maitz, betroffener Vater, Jurist, Elternbetreuer
Medienkontakt:
Sissi Kammerlander
Verein VICTIMS MISSION
Operngasse 30, 1040 Wien
+43-676-7807229
elisabeth.kammerlander@gmx.at
www.victimsmission.com


 
 
 
 

Neuer Vorwurf gegen Kinderheim St Rafael

 



 
 
 



 

Heimkind Ernst Lossa: Schicksal des Augsburger NS-Opfers wird verfilmt

Der 14-jährige Lossa starb durch zwei Giftspritzen

 

Auch Ernst Lossas Vater wurde verfolgt, ins Konzentrationslager Dachau gesperrt, er stirbt schließlich im KZ Flossenbürg. Ernst kommt mit seinen beiden Schwestern in ein Augsburger Kinderheim, seine Mutter stirbt in einem Krankenhaus bereits mit 23 Jahren. Später wird der Bub in ein Nazi-Erziehungsheim gebracht, schließlich landet er in der Heil- und Pflegeanstalt in Irsee und wird – wie viele andere dort – umgebracht. Mit 14 Jahren stirbt Ernst Lossa im August 1944 durch zwei Giftspritzen.
...
Ernst Lossa: Schicksal des Augsburger NS-Opfers wird verfilmt - weiter lesen auf Augsburger-Allgemeine: http://www.augsburger-allgemeine.de/bayern/Ernst-Lossa-Schicksal-des-Augsburger-NS-Opfers-wird-verfilmt-id30177907.html

Hartz IV Behörde droht mit Kindesentzug


Statt Hilfe wird mit Kindesentzug gedroht

12.06.2014

Wie die Erwerbslosen-Initiative „Ali-Gegenwind“ in Zwickau berichtet, kam es zu einem schlimmen verbalen Ausfall einer Jobcenter-Mitarbeiterin gegenüber einer Hartz IV Leistungsberechtigten.

Die Betroffene hatte ihren Leistungsantrag leicht verspätet abgegeben. Nach 10 Tagen fragte die alleinerziehende Mutter in der Behörde nach, wann der Antrag bearbeitet wird und ob sie einen Vorschuss erhalten könne. Denn die Betroffene hatte weder für sich noch für ihre Tochter Geld, um beispielsweise Lebensmittel zu kaufen. Im Eingangszonenbüro wurde der Frau aber keine Hilfe gewährt. Stattdessen bestand laut den Berichten der Initiative die „Hilfe“ in Form von Vorwürfen. „Wenn sie das Kind nicht versorgen können dann kümmert sich das Jugendamt“, hieß dann auf einmal.

Schockiert und ohne Geld ging die Frau wieder nach Hause. Zuhause, aus Angst das eigene Kind zu verlieren, erlitt die Betroffene eine Panikattacke. Diese war so heftig, dass ein Krankenwagen gerufen werden musste. In der Klinik angekommen, musste die Frau eine Nacht am Tropf im Krankenhaus verbringen. In diesem Moment hätte es fast geklappt, dass das Kind noch vom Jugendamt übernommen worden wäre, wenn es da nicht noch gute Freunde geben würde. Dazu die Erwerbslosen-Initiative: Was ist mit den Opfern von Mitarbeitern? Viele landen in der Psychiatrie, weil sie den Druck nicht mehr aushalten können. Von denen, die ihr Dasein selbst beendet haben, spricht Niemand“. (sb)

http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/hartz-iv-behoerde-droht-mit-kindesentzug-90016118.php

Richter signalisieren bei der Auftragsvergabe von Gutachten, welche Ergebnisse sie erwarten




Jeder vierte Gutachter aus dem medizinischen oder psychologischen Bereich hat in Bayern sogenannte Tendenz-Signale von der Justiz erhalten. Das bedeutet, Richter geben bei der Auftragsvergabe einen Hinweis, welches Ergebnis erwartet wird. Bei Psychologen ist der Anteil derer, die "in Einzelfällen" oder "häufig" solche Signale bekommen haben, noch wesentlich höher als bei Medizinern: Fast jeder zweite psychologische Sachverständige hat offenbar solche Erfahrungen gemacht. Das ergibt eine Studie, deren Ergebnisse in der Fachzeitschrift "Der Sachverständige" im Beck-Verlag Anfang April veröffentlicht werden. Die Autoren haben dazu vergangenes Jahr 548 Gutachter aus Bayern befragt. Jeder dritte psychiatrische und jeder zweite psychologische Gutachter bezieht demnach mehr als 50 Prozent seiner Einnahmen aus Gerichtsgutachten. Daher gebe es eine wirtschaftliche Abhängigkeit von den Aufträgen der Justiz, was die geforderte Neutralität gefährde. Die Autoren empfehlen unter anderem, Gutachter künftig per Los auszuwählen und solche Aufträge nur noch schriftlich zu vergeben, mit Kopie an alle Verfahrensbeteiligten. Mündliche Absprachen zwischen Richtern und Gutachtern sollten zudem verboten werden.

http://www.spiegel.de/spiegel/vorab/richter-signalisieren-bei-gutachten-welche-ergebnisse-sie-erwarten-a-961429.html 

Jugendamt - Jetzt prüft auch die Landesanwaltschaft

Landsberg

10. Juni 2014 18:01 Uhr

Jugendamt

Jetzt prüft auch die Landesanwaltschaft

Jahrelang sollen von der Kreisbehörde Rechnungen ohne Prüfung beglichen worden sein. Der Schaden liegt wohl im sechsstelligen Bereich
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Das im Landratsamt angesiedelte Amt für Jugend und Familie soll im Bereich der ambulanten Jugendhilfe Rechnungen ungeprüft ausbezahlt haben.
Das Amt für Jugend und Familie am Landratsamt hat turbulente Monate hinter sich. Rechnungen einer Sozialpädagogischen Praxis aus Kaufbeuren, die jahrelang ungeprüft ausbezahlt worden sein sollen, deswegen die Mitarbeiter des Kommunalen Prüfungsverbandes im Haus und dazu der Wechsel an der Spitze der Abteilung. Wie das Landratsamt auf Nachfrage unserer Zeitung bestätigt, wurde mittlerweile auch die Landesanwaltschaft eingeschaltet. Sie soll prüfen, ob ein, und wenn ja welches, Fehlverhalten von Mitarbeitern vorliegt.
Ende März hatte das Landsberger Tagblatt berichtet, dass im Bereich der ambulanten Jugendhilfe Rechnungen ohne Prüfung beglichen worden sein sollen. Offenbar auch Leistungen, die nie erbracht wurden. Die Praxis aus dem Ostallgäu war über mehr als zehn Jahre vom Jugendamt mit verschiedenen Tätigkeiten und Hilfen betraut worden. Mit der Prüfung der Vorgänge wurde der Kommunale Prüfungsverband beauftragt, das örtliche Kreisrechnungsprüfungsamt war ebenfalls eingeschaltet.

Wie Wolfgang Müller, der Pressesprecher des Landratsamtes, jetzt auf Nachfrage bestätigt, wurde das Prüfungsergebnis des Kommunalen Prüfungsverbandes am 12. November dem Kreisausschuss vorgestellt. Dort sei beschlossen worden, ergebnisoffen zu prüfen, ob disziplinar- beziehungsweise arbeitsrechtliche Maßnahmen gegenüber den Beteiligten einzuleiten sind. Im März hatte der damalige Landrat Walter Eichner gegenüber unserer Zeitung gesagt, dass die Abteilungsleiterin auf eigenen Wunsch ihren Stuhl geräumt habe. Die Verwaltungsdirektorin hätte bereits zwei Jahre zuvor, im jährlichen Mitarbeitergespräch, den Wunsch geäußert, einen anderen Aufgabenbereich zu übernehmen. Am 13. November, einen Tag nach der Kreisausschusssitzung, tauschte sie die Position mit der Leiterin der Abteilung für Öffentliche Sicherheit und Ordnung.
Mittlerweile wurde auch die Landesanwaltschaft Bayern eingeschaltet. Sie soll laut Müller die Frage beantworten, ob ein Fehlverhalten von Mitarbeitern vorliegt. „Wir haben aber auch aus Gründen der Objektivität von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht.“ Die Übertragung der Disziplinarbefugnisse des Dienstvorgesetzten (Landrat) beziehungsweise der Disziplinarbehörde (Kreistag beziehungsweise Kreisausschuss) auf die Landesanwaltschaft seien gesetzlich geregelt.

Wie hoch der entstandene Schaden ist, darüber kann Wolfgang Müller derzeit keine Angaben machen. „Eine genaue Schadenshöhe zu beziffern, ist äußerst schwierig.“ Nach Informationen unserer Zeitung beläuft sie sich auf alle Fälle auf eine sechsstellige Summe. Bis Ende Juni soll die Sozialpädagogische Praxis aus Kaufbeuren ein Vergleichsangebot vorlegen, wie Müller sagt. Darüber hatte Landrat Thomas Eichinger jüngst auch die Mitglieder des Kreisausschusses in nicht öffentlicher Sitzung informiert. Wie Pressesprecher Müller auf Nachfrage mitteilt, wurden auch die Abrechnungen anderer Institute geprüft. Dabei hätten sich aber keine weiteren Anhaltspunkte ergeben.
Beim Blick in den Haushalt des Landkreises fällt auf, dass die Ausgaben für die ambulanten Hilfen – sozialpädagogische Familienhilfe und Erziehungsbeistand – in den vergangenen Jahren deutlich gesunken sind. Laut Müller beliefen sich die „Ist-Ausgaben“ im Jahr 2010 auf rund 1,9 Millionen Euro. Im vergangenen Jahr sanken die tatsächlichen Ausgaben auf etwa 620000 Euro, heuer dürften sie sich auf rund 425000 Euro belaufen.

Neue Verträge und Konzepte senken die Ausgaben
Den Rückgang erklärt Müller mit neuen Verträgen und Konzepten, die nach längeren Gesprächen mit Trägern und Leistungserbringern im September 2012 in Kraft getreten seien. Der Jugendhilfeausschuss habe sie einstimmig mitgetragen. So hätten sich die positiven Entwicklungen in den Kosten für ambulante Jugendhilfemaßnahmen weiter fortgesetzt. „Eine deutliche Reduzierung der Ausgaben konnte erreicht werden, ohne bisher feststellbare negative qualitative Auswirkungen“, so Wolfgang Müller weiter.

http://www.augsburger-allgemeine.de/landsberg/Jetzt-prueft-auch-die-Landesanwaltschaft-id30160572.html

Kindesentzug durch Jugendamt: Mutter gewinnt vor dem Bundesverfassungsgericht.

Kindesentzug durch Jugendamt: Mutter gewinnt vor dem Bundesverfassungsgericht.

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Kindesentzug durch Jugendamt: Mutter gewinnt vor dem Bundesverfassungsgericht.

Im Sorgerechtsstreit zwischen dem Jugendamt Langenhagen und der Mutter der 15-jährigen Anna, hat das Bundesverfassungsgericht zu Gunsten der Mutter entschieden.
Vor mehr als 8 Monate begann der „Kampf“ gegen das Jugendamt von Lagenhagen. Das Elternpaar von Anna lebt seit 13 Jahren getrennt, die 15-jährige Anna seitdem bei ihrer 44-jährigen Mutter Linda. Bei einer psychologischen Untersuchung äußerte Anna Suizidgedanken. Die Mutter brachte sie in eine Therapie, welche nach 2 Monaten ergebnislos abgebrochen wurde. Die Mutter holte Anna gegen den ausdrücklichen Wunsch der behandelnden Mediziner aus dem Krankenhaus.
Annas Vater zog daraufhin vor Gericht und beantrage das Sorgerecht für seine Tochter. Auch das Jugendamt Langenhagen schaltete sich in den Fall ein, da lt. Gutachten eine symbiotische Beziehung“, die das Kindeswohl gefährdet vorliegt. Anna könne sich nicht frei entfalten, da die Mutter es zu sehr einenge. Der Kontakt zwischen Mutter und Anna sei angeblich zu eng.

Im Juni 2013 urteilt das Amtsgericht, beiden Eltern die Gesundheitssorge für Anna zu entziehen.
Das Jugendamt riet zu einer erneuten Therapie. Während dieser stellten die Betreuer keine Probleme bei Anna fest.

Fragwürdige Gutachterin

Die Ernüchterung erreichte Mutter und Tochter jedoch vor dem OLG Celle, wo sich die dortigen Richter im Verfahren auf das Gutachten einer fragwürdigen Gutachterin bezogen, welche vom Jugendamt in Langenhagen empfohlen wurde.  Die höhere Instanz packt noch einen drauf und entzieht der Mutter auch Personensorge- und Aufenthaltsbestimmungsrecht. Das Urteil fiel entsprechend aus. Umgangssprachlich: “Kindesentzug durch das Jugendamt.”


Vollstreckung und Kontaktverbot.

Am 21. Oktober 2013 vollstreckte das Jugendamt Langenhagen das Urteil, holte Anna direkt aus dem Schulunterricht am Gymnasium Langenhagen ab und brachte sie in eine Therapiegruppe nach Gifhorn. Der Aufenthaltsort blieb auch gegenüber der Mutter geheim. Wochenlang wird der Kontakt zwischen Mutter und Tochter verboten, bevor sie unter Aufsicht Telefonate führen durften. Im laufe der Zeit werden dann stundenweise Begegnungen erlaubt, später Tagesbesuche. Die ehemals gute Gymnasiastin sackt an ihrer neuen Schule ab und hat nur noch einen Notendurchschnitt von vier.


Mutter zieht vor das Bundesverfassungsgericht.

Linda N. gab nicht auf und zog bis vor das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe, welches jetzt das erlösende Urteil sprach. Anna darf zurück nach Hause.
Das Gericht konnte eine Kindeswohlgefährdung, welche die Trennung der Tochter von der Mutter rechtfertige, nicht erkennen. Annas Depressionen seien in fernerer Vergangenheit diagnostiziert worden, neuere Erkenntnisse würden besagen, dass das Mädchen sozial integriert, motiviert, fröhlich und allseits beliebt sei. Auch seien angebliche Essstörungen nicht belegt. Mann muss daher davon ausgehen, dass das Herausreißen des Mädchens aus seinen sozialen Bezügen mehr Schaden anrichte als das Verbleiben bei der Mutter. Zudem stünden ambulante therapeutische Maßnahmen als mildere Mittel zur Verfügung, wenn denn Behandlungsbedarf bestehe.
Das Gutachten, welches zum Kindesentzug geführt hatte war in mehreren Punkten falsch, so Lindas Anwalt Pajam Rokni-Yazdi gegenüber der Presse. Das OLG hat seine Sorgfaltspflicht verletzt.“ OLG und Jugendamt hätten die Grundrechte von Mutter und Kind massiv verletzt. „Ich wäre froh“, sagt er, „wenn sich manche Gerichte bei der Beweisführung mehr Mühe gäben und nicht so gutachterhörig wären.“
Das Gericht prüft jetzt, ob neu verhandelt werden muss. Eine Wiederaufnahme gilt aber als unwahrscheinlich.

Jugendamt weißt Schuld von sich.

Die Langenhagener Jugendamtsleiterin Heidi von der Ah betont indessen, dass die Behörde das Mädchen nicht aus eigenem Antrieb von der Mutter getrennt, sondern nur einen Gerichtsbeschluss umgesetzt hat.

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Der alltägliche Deutsche Jugendamtwahnsinn - Kinder aus Familien reißen - „Sie hatte noch nicht einmal ein Stofftier bei sich“

Verhärtete Fronten im Pflegekind-Streit: Erlanger Jugendamt und Pflegemutter sind sich uneins über weiteres Vorgehen - 20.06.2014 14:42 Uhr
 
Sonja Beierl (hier im Zimmer ihrer Pflegetochter) versteht nicht, weshalb das Jugendamt ihre Pflegetochter ohne ihre Einwilligung anderweitig untergebracht hat. Das Jugendamt indes erhebt ?massive Vorwürfe? gegen die Frau.Foto: Isabel Krieger
Sonja Beierl (hier im Zimmer ihrer Pflegetochter) versteht nicht, weshalb das Jugendamt ihre Pflegetochter ohne ihre Einwilligung anderweitig untergebracht hat. Das Jugendamt indes erhebt ?massive Vorwürfe? gegen die Frau.Foto: Isabel Krieger © NN

Ein verwaistes Bett, kein Kinderlachen mehr – seit drei Wochen ist im Leben von Sonja Beierl nichts mehr so, wie es war. Ende Mai holte das Jugendamt ihre Pflegetochter ab, um die sich die 41-Jährige zuvor über vier Jahre lang gekümmert hatte. Ohne Einwilligung von Beierl wurde die Siebenjährige von der Schule in eine therapeutische Einrichtung gebracht, ohne dass sich das Mädchen von Beierl verabschieden konnte. Seither gibt es keinen Kontakt, persönliche Sachen ihrer Pflegetochter musste die 41-Jährige später dem Jugendamt nachreichen. „Sie hatte nicht mal ein Stofftier dabei“, sagt Beierl.

http://www.nordbayern.de/region/erlangen/sie-hatte-noch-nicht-einmal-ein-stofftier-bei-sich-1.3717760

10.06.14

Amtsgericht Nördlingen verwendet Kinder der „Zwölf Stämme“, um rechtswidrig Verhalten der Eltern zu erzwingen


Pressemitteilung der Anwaltskanzlei Michael Langhans, Donauwörth


Donauwörth, den 06.06.2014

Mit Beschluss vom 05.06.2014 hat das Amtsgericht Nördlingen die am 02.06. beantragte religös motivierte Teilnahmemöglichkeit der Kinder der Familie H., Mitglieder der Gemeinschaft in Klosterzimmern, an Shavout („Pfingsten, ein Tag im Kreis der Familie unter freiem Himmel, ein Familienfest) abgelehnt.
Zur Begründung führt das Amtsgericht unter anderem aus, dass die Eltern bei der Gutachtenserstellung im Hauptsacheverfahren nicht mitwirken.

Das Amtsgericht Nördlingen meint also das prozessuale Recht der Eltern, mehrfach durch das Bundesverfassungsgericht abschließend geklärt, in ein Gutachten nicht einzuwilligen, zu deren Lasten ausnutzen zu können (vgl. u.a. BVerfG 1 BvR 2222/01 und 1 BvR 683/09)

Ob dieses Verhalten strafrechtlich relevant ist, kann vorerst dahingestellt bleiben: Es offenbart jedenfalls, diesmal deutlich von Seiten des Gerichts zu Papier gebracht, dass Verfassungs-, Verfahrens- und materielle Rechte von Eltern aus der Gemeinschaft in Klosterzimmern ignoriert werden und insoweit die Kinder als Faustpfand zur Erreichung rechtswidriger Ziele ausgenützt werden. Vorher hatte bereits Herr S. für das Landratsamt deutlich gemacht, dass man, um die Kinder zurückzuerhalten, „sich von alledem“ (gemeint war die Gemeinschaft) „lossagen müsse“. §1666 BGB setzt aber nur am Kindswohl und nicht am Glauben der Eltern an.
Dieses Kindswohl drückt sich auch in dem aus, was die Kinder in Briefen an die Richterin schrieben: Sie wollen für das Shavuout Fest nach Hause. Wieso wird dies ignoriert?

Nach 9 Monaten der Entfremdung und ohne üblichen Umgang mit den Eltern zu haben wollen die Kinder immer noch nach Hause.

Nach dem 5. September 2013 wurde überall publik gemacht, dass die “Sekten”kinder endlich befreit wurden. Heißt “befreit sein” nicht, endlich frei zu sein? Warum lieben es diese befreiten Kinder nicht in den den Heimen und Pflegefamilien zu bleiben?
Eines haben die Richter jedenfalls klar und richtig erkannt: Die Eltern lieben ihre Kinder.


Michael Langhans vertritt Familien der Gemeinschaften in Klosterzimmern und in Wörnitz vor den Amtsgerichten Ansbach und Nördlingen.
Für Rückfragen steht Ihnen Rechtsanwalt Langhans unter ra@rechtsanwalt-langhans.com zur Verfügung, Journalisten können aus Transparenzgründen jederzeit entsprechende anonymisierte Abschriften Antrags- und Beschlussschriften sowie der maßgeblichen Entscheidungen des BVerfG erhalten.

http://www.rechtsanwalt-langhans.com/amtsgericht-noerdlingen-verwendet-kinder-der-zwoelf-staemme-um-rechtswidrig-verhalten-der-eltern-zu-erzwingen/ 



PAS - Eltern-Kind-Entfremdung - Parental Alienation - Hostile Aggressive Parenting - Parentectomy http://jugendamtwatch.blogspot.de/2013/10/pas-eltern-kind-entfremdung-parental.html

09.06.14

Bundesverfassungsgericht(1 BvR 2882/13 vom 22.05.2014) - Inobhutnahme und Neubeelterung durch Jugendamt und Familiengerichte für grundgesetzwidrig erklärt



“Noch einmal hat das Bundesverfassungsgericht eine Inobhutnahme und Neubeelterung durch Jugendamt und Familiengerichte für grundgesetzwidrig erklärt (1 BvR 2882/13 vom 22.05.2014) Es damit einmal mehr der leiblichen Elternschaft den Vorrang vor Neubeelterungen durch „soziale Eltern“ eingeräumt. 

Ämter, Gutachter und Gerichte müssen wieder lernen, dass es für Kinder das Wichtigste ist, dass Sie bei ihren leiblichen Eltern aufwachsen dürfen. Denn so etwas wie wirkliche Liebe der Eltern, DER Grundstein für die spätere positive Entwicklung, erfahren sie nicht in Heimen und meist auch nicht bei sozialen Eltern.“

Bundesverfassungsgericht – 1 BvR 2882/13 -  Im Namen des Volkes

 

http://www.archeviva.com/%EF%BB%BFinobhutnahme-und-neubeelterung-durch-jugendamt-und-familiengerichte-fuer-grundgesetzwidrig-erklaert/ 

 

Kommentare 

RA Thomas Saschenbreker 
Erstreitet Urteile für Kinder und deren leibliche Eltern. Fachanwalt für Psychiatrierecht und Vorkämpfer gegen kid – eke – pas


"Noch einmal hat das Bundesverfassungsgericht eine Inobhutnahme und Neubeelterung durch Jugendamt und Familiengerichte für grundgesetzwidrig erklärt (1 BvR 2882/13 vom 22.05.2014) Es damit einmal mehr der leiblichen Elternschaft den Vorrang vor Neubeelterungen durch „soziale Eltern“ eingeräumt.

Eine Hoffnung auch vieler Kollegen/Kolleginnen von mir ist, dass den Eltern jetzt überhebliche und perfide Belehrungen durch die Familiengerichte wie „wir glauben, dass Sie Ihre Kinder lieben, wir glauben auch, dass Ihre Kinder Sie lieben, aber gerade deshalb ist es das Beste, wenn Sie´ los lassen´ können und freiwillig auf Ihre Kinder verzichten“ erspart bleiben und ein Umdenken stattfindet.
Ämter, Gutachter und Gerichte müssen wieder lernen, dass es für Kinder das wichtigste ist, dass Sie bei ihren leiblichen Eltern aufwachsen dürfen. Denn so etwas wie wirkliche selbstlose und ein Leben lang bestehende Liebe der Eltern und Sicherheit, DER Grundstein für die spätere positive Entwicklung, erfahren sie nicht in Heimen und meist auch nicht bei sozialen Eltern."

 

 

Christina Trautmann  Syst.Coach und Mediatorin, entsorgte Mutter eines nach Kontakt mit dem Ratzeburger Jugendamt schwerst milieugeschädigten Sohnes. In diesem Fall ermittelt die Staatsanwaltschaft Kiel gegen die Justizministerin Anke Spoorendonk und alle Beteiligten des unberechtigten Sorgerechtsentzuges und Nachhall http://jugendamtwatch.blogspot.de/2013/01/kindesentzug-ag-lubeck-jugendamt.html

   

"Aus dem weiteren akt. Urteil des BVG: "Die Beschlüsse des AG und des OLG beruhen auf den Verstössen gegen das Elternrecht!"
Auf Grund der ohnehin bestehenden Gesetzeslage im Jahre 70 nach Adolf Zeiten und deren ähnlicher Vorgehensweise gegen Kinder und Eltern, den zahlreichen Rechtssprechungen in den letzten Monaten, dürfte es kein noch so inkompetenter Richter mehr wagen, sich auf die "Urteile" von sog. Gutachtern, Verfahrensbeiständen und Dipl.Doof vom JA, einzulassen.
Zudem sollte nicht nur bei den Jugendämtern Schadenbersatzforderungen durchgesetzt werden können, sondern bei ALLEN beteiligten "Kindeswohltätern"!"

08.06.14

Mehr Schutz für Kinder vor dem Totalverlust ihrer Familie - Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat in einem Beschluss vom 07.04.2014 (AZ.: 1 BvR 3121/13) grundsätzliche Feststellungen zu den Voraussetzungen eines Sorgerechtsentzuges und einer Heimunterbringung eines Kindes getroffen



http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rk20140407_1bvr312113.html



"Der verfassungsgerichtlichen Überprüfung eines Sorgerechtsentzugs liegen besondere Maßstäbe zugrunde. Die Annahme einer Kindeswohlgefährdung, die eine Trennung des Kindes von seinen Eltern rechtfertigen soll, unterliegt hierbei strengen Voraussetzungen. Ebenso unterliegen gerichtliche Entscheidungen über eine die Trennung des Kindes von den Eltern vorbereitende Sorgerechtsentziehung intensiver Überprüfung durch das BVerfG.



Damit sind gleichfalls hohe Anforderungen an die Sachverhaltsermittlung verbunden, die regelmäßig auch im fachgerichtlichen Eilverfahren gelten und die bereits im Eilverfahren die Beiziehung eines Sachverständigen beinhalten. Nähere Ausführungen zu einer die Trennung von den Eltern rechtfertigenden konkreten Gefährdung des Kindeswohls können sich ausnahmsweise nur dann erübrigen, wenn diese bereits angesichts der fachgerichtlichen Feststellungen offen zu Tage tritt.

Eine Trennung des Kindes von seinen Eltern ist allein zu den in Art. 6 Abs. 3 GG genannten Zwecken zulässig. Danach darf ein Kind gegen den Willen des Sorgeberechtigten nur von der Familie getrennt werden, wenn die Erziehungsberechtigten versagen oder wenn das Kind aus anderen Gründen zu verwahrlosen droht. Dabei berechtigen nicht jedes Versagen oder jede Nachlässigkeit der Eltern den Staat dazu, auf der Grundlage seines ihm nach Art. 6 Abs. 2 Satz 2 GG zukommenden Wächteramts die Eltern von der Pflege und Erziehung ihres Kindes auszuschalten oder gar selbst diese Aufgabe zu übernehmen

Die Unterbringung des Kindes bei Verwandten kann im Vergleich zur Heimunterbringung eine sowohl Eltern als auch Kind weniger stark belastende Maßnahme sein. Ist die Verwandtenunterbringung zur Abwendung der Kindeswohlgefahr ebenso geeignet, genügt die Heimunterbringung allerdings nicht dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz."
 

http://leonie-wichmann.blogspot.co.at/2014/05/zu-den-vorraussetzungen-eines.html 




Die Entscheidung wird veröffentlicht in FamRZ 2014, Heft 11. Eine Anmerkung von Hammer folgt in FamRZ 2014, Heft 12





Die Familie geht vor! – Ein Machtwort des Bundesverfassungsgerichts - 8.3.2012 –   1_BvR_206_12

http://jugendamtwatch.blogspot.de/2012/08/die-familie-geht-vor-ein-machtwort-des.html 

Urteil des BVG 1BvR 2882/13 22.05.2014: "Die Beschlüsse des AG und des OLG beruhen auf den Verstössen gegen das Elternrecht!" - Tragödie von Bruchköbel





Die Allmacht der deutschen Jugendämter ist erschreckend. Kaum eine andere Behörde im deutschen Ämterdschungel kann größeren Einfluss nehmen auf das Leben von ganzen Familien. In den vergangenen sechs Jahren ist die Zahl der "Sorgerechtsentzügen" um ein Viertel gestiegen. "Ein Skandal!", findet das der Anwalt Michael Roth aus Bruchköbel. Er vertritt das Ehepaar Meena und Ewald Watzlawik, das seit fast zwei Jahren darum kämpft, seine Kinder wiederzubekommen. Als die Zwillinge vor fast zwei Jahren geboren wurden, erkrankte die Mutter schwer, musste mehrere Monate im Krankenhaus bleiben. Als Meena Watzlawik endlich wieder gesund war, durften die Kinder trotzdem nicht zu ihr und ihrem 80jährigen Mann zurück. Im Gegenteil: Das Jugendamt schränkte den Umgang der Eltern mit ihren leiblichen Kindern ein - auf eine Stunde alle zehn Tage! Der Anwalt der Eltern sieht darin einen Verstoß gegen die Europäische Menschenrechtskonvention. In keinem anderen Land seien - so der Anwalt - Menschen dem Zugriff der Jugendbehörden so schutzlos ausgeliefert wie in Deutschland.

http://www.rechtsanwaltroth.de/Dateien/Aktuelles.htm




Urteil des BVG 1BvR 2882/13 22.05.2014

http://www.rechtsanwaltroth.de/Dateien/Bilder/2010.102.anonym.Beschluss.BVerfG.2014.05.22.pdf

Verfassungsgericht beendet Streit um Anna - Mutter bekommt Recht im Streit um ihre 15-jährige Tochter - Jugendamt hat mein Kind entführt


Im vergangenen Herbst sorgte der Fall der damals 14-jährigen Anna aus Langenhagen für Aufsehen: Ohne Vorwarnung wurde sie durch das Jugendamt an einen unbekannten Ort gebracht. Die Mutter wurde weder über diese Maßnahme noch über den Aufenthaltsort ihrer Tochter informiert. Gegen dieses Vorgehen hat die Mutter eine Verfassungsbeschwerde eingereicht und hat jetzt vom Bundesverfassungsgericht Recht bekommen.

https://www.ndr.de/fernsehen/sendungen/hallo_niedersachsen/Hallo-Niedersachsen,sendung82390.html


Mutter Linda mit Tochter Anna

Jugendamt hat mein Kind entführt

  • Von CH. CARSTENS
Langenhagen – Es war die schlimmste Zeit ihres Lebens. Eine Mutter und ihr Kind – von einer Herzlos-Bürokratie getrennt.
Acht Monate kämpfte Linda N. (44) aus Langenhagen um ihre Anna (15). Jetzt kann sie ihre Tochter wieder in die Arme schließen: Sie gewann einen Sorgerechtsstreit, der bis vors Bundesverfassungsgericht ging!

http://www.bild.de/regional/hannover/sorgerechtsstreit/mutter-klagt-jugendamt-an-36280500.bild.html 

 

 

OLG Celle: Kommunikationsschwierigkeiten der Eltern oder Ablehnung durch einen Elternteil verhindern nicht die Übertragung des gemeinsamen Sorgerechts


Das OLG Celle hat entschieden, dass die Übertragung von Teilen des Sorgerechts auf den Kindesvater eines nichtehelichen Kindes nicht daran gehindert wird, dass die Kindeseltern Kommunikationsschwierigkeiten haben oder die Kindesmutter die gemeinsame elterliche Sorge ablehnt.

1. Sachverhalt

Die Beteiligten sind nicht mit einander verheiratet gewesen. Aus ihrer Beziehung sind zwei Kinder hervorgegangen. Die Beziehung dauerte von 1996 bis 2001. Die elterliche Sorge hatte die Kindesmutter alleine. Die Eltern bewohnen angrenzende Doppelhaushälften im gleichen Ort. Der Kindesvater beantragte im April 2012 die Miteinräumung der elterlichen Sorge der beiden Kinder sowie die Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts für beide Kinder auf sich allein. Die Beteiligten einigten sich auf das Wechselmodell, konnten sich aber im Hinblick auf die Wahrnehmung der Gesundheitsfürsorge der Tochter nicht einigen. Die Tochter leidet an einer Nierenerkrankung. Das Familiengericht hat zunächst entschieden die Gesundheitsfürsorge der Kindesmutter zu überlassen. Dagegen legte der Kindesvater Beschwerde beim Oberlandesgericht ein.

2. Beschluss des OLG Celle vom 16.01.2014 (10 UF 80/13)

Das Oberlandesgericht hat der Beschwerde des Kindesvaters stattgegeben und ihm die Gesundheitsfürsorge für die Tochter alleine übertragen.
Nach Überzeugung des Senats entspricht die Übertragung der Gesundheitsfürsorge auf den Vater dem Kindeswohl am besten.
a) Das Oberlandesgericht stellte zunächst klar, dass aufgrund der neuen gesetzlichen Regelung ein neues Leitbild im Sorgerecht entstanden sei. Grundsätzlich ginge das Gesetz davon aus, dass die gemeinsame elterliche Sorge den Bedürfnissen des Kindes am meisten entspreche.
b)  Aufgrund des neuen Leitbildes im neuen Sorgerecht reiche die bloße Ablehnung seitens der Kindesmutter nicht aus, um die Alleinsorge bei der Mutter zu belassen. Auch die Kommunikationsschwierigkeiten sprechen nicht dafür, die Alleinsorge bei der Mutter zu belassen.
c)   Im Hinblick auf die Entscheidung über die Gesundheitsfürsorge für die Tochter wurde die Tochter selbst angehört. Hier war das Oberlandesgericht der Auffassung, dass die Eltern keine eigene konstruktive gemeinsame Entscheidungsfindung ermöglichen. Eine Einigung über das weitere Vorgehen hinsichtlich der medizinischen Behandlung der Nierenerkrankung sei hier nicht abzusehen. Die Tochter hatte dagegen eindeutig in der mündlichen Verhandlung ausgeführt, dass und warum sie wünscht, der Vater solle zukünftig die Entscheidung in diesen Fragekreis treffen. Das Gericht war auch der Überzeugung, dass die Aussagen authentisch waren. Das Oberlandesgericht führt hierzu wie folgt aus:
“Diesen unzweideutig zum Ausdruck gebrachten Willen der Jugendlichen, der zur Überzeugung des Senats auch authentisch ist und keinen Widerspruch zum objektiven Kindeswohlinteresse erkennen lässt, kommt im vorliegenden Fall umso größere Bedeutung zu, als E (die Tochter, Anmerkungen des Verfassers) bereits das 17ten Lebensjahr vollendet hat und mit dem Umgang mit Ihrer Erkrankung nach dem Eindruck des Senats  auch altersentsprechend vertraut ist. Da sie in wenigen Monaten in Folge Ihrer eintretenden Volljährigkeit ohnehin selbst voll umfänglich entscheiden wird, vermag auch der Grundsatz der Kontinuität hier keinen Ihren Willen entgegenstehenden Entscheidung über die elterliche Sorge zu rechtfertigen.“
Daher wurde dem Kindesvater die Gesundheitsfürsorge für die Tochter alleine übertragen.
Rechtsanwalt
Klaus Wille
Fachanwalt für Familienrecht
Breite Straße 147-151
50667 Köln
Tel.: 0221/ 272 47 45
www.anwalt-wille.de
www.anwalt@anwalt-wille.de
 
http://www.unterhalt24.com/blog/2014/06/olg-celle-kommunikationsschwierigkeiten-der-eltern-oder-ablehnung-durch-einen-elternteil-verhindern-nicht-die-uebertragung-des-gemeinsamen-sorgerechts/?fb_action_ids=673907129329655&fb_action_types=og.recommends 

02.06.14

Jugendamt Kindesentzug - Demonstration Breite Unterstützung in Velbert für Muhammeds Familie


Breite Unterstützung in Velbert für Muhammeds Familie


Demonstration
Breite Unterstützung in Velbert für Muhammeds Familie
01.06.2014 | 18:00 Uhr
Breite Unterstützung in Velbert für Muhammeds Familie
Die Fußgängerzone war Samstagmittag fest in der Hand der Demonstration. Sie gingen für die Rückgabe von Muhammed an seine Eltern auf die Straße.Foto: Detlev Kreimeier

Velbert. 1500 türkischstämmige Bürger gehen am Samstag für den fünf Monate alten Jungen auf die Straße, den das Jugendamt in seine Obhut genommen hat. Die Polizei lobt den geordneten Ablauf der Kundgebung.

Bei einem der beiden ausdrucksstärksten Momenten waren die Augen der Demonstranten und die Kameras der Fernsehteams ausnahmsweise nicht auf die Eltern gerichtet. Sondern vielmehr auf die vier Tauben, die auf der Rathaustreppe symbolisch freigelassen wurden – so wie sie es sich auch für den kleinen Muhammed wünschen. Bis zu 1500 überwiegend türkischstämmige Bürger sind am Samstag in der Velberter Innenstadt über die Friedrichstraße zum Beratungshaus des Jugendamtes an der alten Dampfbäckerei gezogen, um für die Rückkehr des fünf Monate alten Babys zu seiner Familie zu demonstrieren.
Unterstützung für die Familie

Eine Mischung aus Empörung und Trauer lag zur Mittagszeit über dem Rathausplatz. Mehrmals erzählte die Familie Oral den türkischen Fernsehteams unter Tränen ihre Geschichte. Ihr Sohn Muhammed war vom Jugendamt in Obhut genommen worden, nachdem bei einer dreiwöchigen stationären Behandlung im Klinikum Niederberg der Eindruck entstanden war, das Kind könnte womöglich misshandelt worden sein. Momentan ist der Junge bei einer Pflegefamilie untergebracht. Für die Familie erklärte der Verein Umut Yildizi für schutzbedürftige Kinder die blauen Flecken damit, dass Muhammed, der an einer Atemwegserkrankung leide, offenbar reanimiert werden musste, bevor er ins Krankenhaus gebracht worden war: „Sie werden nicht aufgeben, bis die Familie wieder vereint ist.“ Die Unterstützung der landesweit angereisten Demonstranten rührte auch den Vater. Er wischte sich Tränen aus den Augen, verlor dann aber doch den Kampf um seine Fassung, nachdem er gesagt hatte: „Ich möchte mich bei allen bedanken.“

Mit Transparenten zog die Gruppe dann über die Friedrichstraße, die „Wir wollen Muhammed zurück“-Sprechchöre hallten durch die Fußgängerzone auf der Friedrichstraße. Manche Passanten drückten nach prüfenden Blicken ihr Unverständnis für die Aktion aus, manche schlossen sich dem Marsch an. „Das ist eine beeindruckende Selbstregelung“, war Einsatzleiter Stefan Göbels von der Polizei von der friedlichen Atmos­phäre trotz eines sehr aufwühlenden Anlasses angetan. Später, als dann nur noch vereinzelte Demonstranten am Klinikum zusammenkamen, blieb auch alles ruhig. So beobachtete auch Michael Schindowski, Kontaktbeamter für muslimische Institutionen bei der Kreispolizei, eine geordnete Demo: „Ich habe hier sehr sachliche, sehr analysierende Menschen kennengelernt.“ Im gleichen Atemzug lobte er die Vorsitzenden der Ditib-Gemeinden Velbert und Heiligenhaus, „die einen sehr großen Einfluss haben.“ Dieser Einfluss endet aber, wenn es um eine mögliche Rückkehr Muhammeds zu seiner Familie geht – dazu ermittelt derzeit noch die Staatsanwaltschaft.

Andreas Berten

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http://www.derwesten.de/staedte/velbert/breite-unterstuetzung-in-velbert-fuer-muhammeds-familie-id9412858.html#plx1680140204
Demonstration
Breite Unterstützung in Velbert für Muhammeds Familie
01.06.2014 | 18:00 Uhr
Breite Unterstützung in Velbert für Muhammeds Familie
Die Fußgängerzone war Samstagmittag fest in der Hand der Demonstration. Sie gingen für die Rückgabe von Muhammed an seine Eltern auf die Straße.Foto: Detlev Kreimeier

Velbert. 1500 türkischstämmige Bürger gehen am Samstag für den fünf Monate alten Jungen auf die Straße, den das Jugendamt in seine Obhut genommen hat. Die Polizei lobt den geordneten Ablauf der Kundgebung.

Bei einem der beiden ausdrucksstärksten Momenten waren die Augen der Demonstranten und die Kameras der Fernsehteams ausnahmsweise nicht auf die Eltern gerichtet. Sondern vielmehr auf die vier Tauben, die auf der Rathaustreppe symbolisch freigelassen wurden – so wie sie es sich auch für den kleinen Muhammed wünschen. Bis zu 1500 überwiegend türkischstämmige Bürger sind am Samstag in der Velberter Innenstadt über die Friedrichstraße zum Beratungshaus des Jugendamtes an der alten Dampfbäckerei gezogen, um für die Rückkehr des fünf Monate alten Babys zu seiner Familie zu demonstrieren.
Unterstützung für die Familie

Eine Mischung aus Empörung und Trauer lag zur Mittagszeit über dem Rathausplatz. Mehrmals erzählte die Familie Oral den türkischen Fernsehteams unter Tränen ihre Geschichte. Ihr Sohn Muhammed war vom Jugendamt in Obhut genommen worden, nachdem bei einer dreiwöchigen stationären Behandlung im Klinikum Niederberg der Eindruck entstanden war, das Kind könnte womöglich misshandelt worden sein. Momentan ist der Junge bei einer Pflegefamilie untergebracht. Für die Familie erklärte der Verein Umut Yildizi für schutzbedürftige Kinder die blauen Flecken damit, dass Muhammed, der an einer Atemwegserkrankung leide, offenbar reanimiert werden musste, bevor er ins Krankenhaus gebracht worden war: „Sie werden nicht aufgeben, bis die Familie wieder vereint ist.“ Die Unterstützung der landesweit angereisten Demonstranten rührte auch den Vater. Er wischte sich Tränen aus den Augen, verlor dann aber doch den Kampf um seine Fassung, nachdem er gesagt hatte: „Ich möchte mich bei allen bedanken.“

Mit Transparenten zog die Gruppe dann über die Friedrichstraße, die „Wir wollen Muhammed zurück“-Sprechchöre hallten durch die Fußgängerzone auf der Friedrichstraße. Manche Passanten drückten nach prüfenden Blicken ihr Unverständnis für die Aktion aus, manche schlossen sich dem Marsch an. „Das ist eine beeindruckende Selbstregelung“, war Einsatzleiter Stefan Göbels von der Polizei von der friedlichen Atmos­phäre trotz eines sehr aufwühlenden Anlasses angetan. Später, als dann nur noch vereinzelte Demonstranten am Klinikum zusammenkamen, blieb auch alles ruhig. So beobachtete auch Michael Schindowski, Kontaktbeamter für muslimische Institutionen bei der Kreispolizei, eine geordnete Demo: „Ich habe hier sehr sachliche, sehr analysierende Menschen kennengelernt.“ Im gleichen Atemzug lobte er die Vorsitzenden der Ditib-Gemeinden Velbert und Heiligenhaus, „die einen sehr großen Einfluss haben.“ Dieser Einfluss endet aber, wenn es um eine mögliche Rückkehr Muhammeds zu seiner Familie geht – dazu ermittelt derzeit noch die Staatsanwaltschaft.

Andreas Berten

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Die Fußgängerzone war Samstagmittag fest in der Hand der Demonstration. Sie gingen für die Rückgabe von Muhammed an seine Eltern auf die Straße.Foto: Detlev Kreimeier

Velbert. 1500 türkischstämmige Bürger gehen am Samstag für den fünf Monate alten Jungen auf die Straße, den das Jugendamt in seine Obhut genommen hat. Die Polizei lobt den geordneten Ablauf der Kundgebung.

Bei einem der beiden ausdrucksstärksten Momenten waren die Augen der Demonstranten und die Kameras der Fernsehteams ausnahmsweise nicht auf die Eltern gerichtet. Sondern vielmehr auf die vier Tauben, die auf der Rathaustreppe symbolisch freigelassen wurden – so wie sie es sich auch für den kleinen Muhammed wünschen. Bis zu 1500 überwiegend türkischstämmige Bürger sind am Samstag in der Velberter Innenstadt über die Friedrichstraße zum Beratungshaus des Jugendamtes an der alten Dampfbäckerei gezogen, um für die Rückkehr des fünf Monate alten Babys zu seiner Familie zu demonstrieren.

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Eine Mischung aus Empörung und Trauer lag zur Mittagszeit über dem Rathausplatz. Mehrmals erzählte die Familie Oral den türkischen Fernsehteams unter Tränen ihre Geschichte. Ihr Sohn Muhammed war vom Jugendamt in Obhut genommen worden,

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Das Jugendamt - Kinderhandel mitten in Europa ++++++ The Jugendamt - Child Trafficking in the midst of Europe ++++++ Le Jugendamt - Enlèvements des enfants au coeur d'Europe +++++ Il Jugendamt - Rapimenti dei bambini nel centro d'Europa



http://jugendamtwatch.blogspot.de/2014/05/das-jugendamt-kinderhandel-mitten-in.html 
Demonstration
Breite Unterstützung in Velbert für Muhammeds Familie
01.06.2014 | 18:00 Uhr
Breite Unterstützung in Velbert für Muhammeds Familie
Die Fußgängerzone war Samstagmittag fest in der Hand der Demonstration. Sie gingen für die Rückgabe von Muhammed an seine Eltern auf die Straße.Foto: Detlev Kreimeier

Velbert. 1500 türkischstämmige Bürger gehen am Samstag für den fünf Monate alten Jungen auf die Straße, den das Jugendamt in seine Obhut genommen hat. Die Polizei lobt den geordneten Ablauf der Kundgebung.

Bei einem der beiden ausdrucksstärksten Momenten waren die Augen der Demonstranten und die Kameras der Fernsehteams ausnahmsweise nicht auf die Eltern gerichtet. Sondern vielmehr auf die vier Tauben, die auf der Rathaustreppe symbolisch freigelassen wurden – so wie sie es sich auch für den kleinen Muhammed wünschen. Bis zu 1500 überwiegend türkischstämmige Bürger sind am Samstag in der Velberter Innenstadt über die Friedrichstraße zum Beratungshaus des Jugendamtes an der alten Dampfbäckerei gezogen, um für die Rückkehr des fünf Monate alten Babys zu seiner Familie zu demonstrieren.
Unterstützung für die Familie

Eine Mischung aus Empörung und Trauer lag zur Mittagszeit über dem Rathausplatz. Mehrmals erzählte die Familie Oral den türkischen Fernsehteams unter Tränen ihre Geschichte. Ihr Sohn Muhammed war vom Jugendamt in Obhut genommen worden, nachdem bei einer dreiwöchigen stationären Behandlung im Klinikum Niederberg der Eindruck entstanden war, das Kind könnte womöglich misshandelt worden sein. Momentan ist der Junge bei einer Pflegefamilie untergebracht. Für die Familie erklärte der Verein Umut Yildizi für schutzbedürftige Kinder die blauen Flecken damit, dass Muhammed, der an einer Atemwegserkrankung leide, offenbar reanimiert werden musste, bevor er ins Krankenhaus gebracht worden war: „Sie werden nicht aufgeben, bis die Familie wieder vereint ist.“ Die Unterstützung der landesweit angereisten Demonstranten rührte auch den Vater. Er wischte sich Tränen aus den Augen, verlor dann aber doch den Kampf um seine Fassung, nachdem er gesagt hatte: „Ich möchte mich bei allen bedanken.“

Mit Transparenten zog die Gruppe dann über die Friedrichstraße, die „Wir wollen Muhammed zurück“-Sprechchöre hallten durch die Fußgängerzone auf der Friedrichstraße. Manche Passanten drückten nach prüfenden Blicken ihr Unverständnis für die Aktion aus, manche schlossen sich dem Marsch an. „Das ist eine beeindruckende Selbstregelung“, war Einsatzleiter Stefan Göbels von der Polizei von der friedlichen Atmos­phäre trotz eines sehr aufwühlenden Anlasses angetan. Später, als dann nur noch vereinzelte Demonstranten am Klinikum zusammenkamen, blieb auch alles ruhig. So beobachtete auch Michael Schindowski, Kontaktbeamter für muslimische Institutionen bei der Kreispolizei, eine geordnete Demo: „Ich habe hier sehr sachliche, sehr analysierende Menschen kennengelernt.“ Im gleichen Atemzug lobte er die Vorsitzenden der Ditib-Gemeinden Velbert und Heiligenhaus, „die einen sehr großen Einfluss haben.“ Dieser Einfluss endet aber, wenn es um eine mögliche Rückkehr Muhammeds zu seiner Familie geht – dazu ermittelt derzeit noch die Staatsanwaltschaft.

Andreas Berten

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Demonstration
Breite Unterstützung in Velbert für Muhammeds Familie
01.06.2014 | 18:00 Uhr
Breite Unterstützung in Velbert für Muhammeds Familie
Die Fußgängerzone war Samstagmittag fest in der Hand der Demonstration. Sie gingen für die Rückgabe von Muhammed an seine Eltern auf die Straße.Foto: Detlev Kreimeier

Velbert. 1500 türkischstämmige Bürger gehen am Samstag für den fünf Monate alten Jungen auf die Straße, den das Jugendamt in seine Obhut genommen hat. Die Polizei lobt den geordneten Ablauf der Kundgebung.

Bei einem der beiden ausdrucksstärksten Momenten waren die Augen der Demonstranten und die Kameras der Fernsehteams ausnahmsweise nicht auf die Eltern gerichtet. Sondern vielmehr auf die vier Tauben, die auf der Rathaustreppe symbolisch freigelassen wurden – so wie sie es sich auch für den kleinen Muhammed wünschen. Bis zu 1500 überwiegend türkischstämmige Bürger sind am Samstag in der Velberter Innenstadt über die Friedrichstraße zum Beratungshaus des Jugendamtes an der alten Dampfbäckerei gezogen, um für die Rückkehr des fünf Monate alten Babys zu seiner Familie zu demonstrieren.
Unterstützung für die Familie

Eine Mischung aus Empörung und Trauer lag zur Mittagszeit über dem Rathausplatz. Mehrmals erzählte die Familie Oral den türkischen Fernsehteams unter Tränen ihre Geschichte. Ihr Sohn Muhammed war vom Jugendamt in Obhut genommen worden, nachdem bei einer dreiwöchigen stationären Behandlung im Klinikum Niederberg der Eindruck entstanden war, das Kind könnte womöglich misshandelt worden sein. Momentan ist der Junge bei einer Pflegefamilie untergebracht. Für die Familie erklärte der Verein Umut Yildizi für schutzbedürftige Kinder die blauen Flecken damit, dass Muhammed, der an einer Atemwegserkrankung leide, offenbar reanimiert werden musste, bevor er ins Krankenhaus gebracht worden war: „Sie werden nicht aufgeben, bis die Familie wieder vereint ist.“ Die Unterstützung der landesweit angereisten Demonstranten rührte auch den Vater. Er wischte sich Tränen aus den Augen, verlor dann aber doch den Kampf um seine Fassung, nachdem er gesagt hatte: „Ich möchte mich bei allen bedanken.“

Mit Transparenten zog die Gruppe dann über die Friedrichstraße, die „Wir wollen Muhammed zurück“-Sprechchöre hallten durch die Fußgängerzone auf der Friedrichstraße. Manche Passanten drückten nach prüfenden Blicken ihr Unverständnis für die Aktion aus, manche schlossen sich dem Marsch an. „Das ist eine beeindruckende Selbstregelung“, war Einsatzleiter Stefan Göbels von der Polizei von der friedlichen Atmos­phäre trotz eines sehr aufwühlenden Anlasses angetan. Später, als dann nur noch vereinzelte Demonstranten am Klinikum zusammenkamen, blieb auch alles ruhig. So beobachtete auch Michael Schindowski, Kontaktbeamter für muslimische Institutionen bei der Kreispolizei, eine geordnete Demo: „Ich habe hier sehr sachliche, sehr analysierende Menschen kennengelernt.“ Im gleichen Atemzug lobte er die Vorsitzenden der Ditib-Gemeinden Velbert und Heiligenhaus, „die einen sehr großen Einfluss haben.“ Dieser Einfluss endet aber, wenn es um eine mögliche Rückkehr Muhammeds zu seiner Familie geht – dazu ermittelt derzeit noch die Staatsanwaltschaft.

Andreas Berten

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Demonstration
Breite Unterstützung in Velbert für Muhammeds Familie
01.06.2014 | 18:00 Uhr
Breite Unterstützung in Velbert für Muhammeds Familie
Die Fußgängerzone war Samstagmittag fest in der Hand der Demonstration. Sie gingen für die Rückgabe von Muhammed an seine Eltern auf die Straße.Foto: Detlev Kreimeier

Velbert. 1500 türkischstämmige Bürger gehen am Samstag für den fünf Monate alten Jungen auf die Straße, den das Jugendamt in seine Obhut genommen hat. Die Polizei lobt den geordneten Ablauf der Kundgebung.

Bei einem der beiden ausdrucksstärksten Momenten waren die Augen der Demonstranten und die Kameras der Fernsehteams ausnahmsweise nicht auf die Eltern gerichtet. Sondern vielmehr auf die vier Tauben, die auf der Rathaustreppe symbolisch freigelassen wurden – so wie sie es sich auch für den kleinen Muhammed wünschen. Bis zu 1500 überwiegend türkischstämmige Bürger sind am Samstag in der Velberter Innenstadt über die Friedrichstraße zum Beratungshaus des Jugendamtes an der alten Dampfbäckerei gezogen, um für die Rückkehr des fünf Monate alten Babys zu seiner Familie zu demonstrieren.
Unterstützung für die Familie

Eine Mischung aus Empörung und Trauer lag zur Mittagszeit über dem Rathausplatz. Mehrmals erzählte die Familie Oral den türkischen Fernsehteams unter Tränen ihre Geschichte. Ihr Sohn Muhammed war vom Jugendamt in Obhut genommen worden, nachdem bei einer dreiwöchigen stationären Behandlung im Klinikum Niederberg der Eindruck entstanden war, das Kind könnte womöglich misshandelt worden sein. Momentan ist der Junge bei einer Pflegefamilie untergebracht. Für die Familie erklärte der Verein Umut Yildizi für schutzbedürftige Kinder die blauen Flecken damit, dass Muhammed, der an einer Atemwegserkrankung leide, offenbar reanimiert werden musste, bevor er ins Krankenhaus gebracht worden war: „Sie werden nicht aufgeben, bis die Familie wieder vereint ist.“ Die Unterstützung der landesweit angereisten Demonstranten rührte auch den Vater. Er wischte sich Tränen aus den Augen, verlor dann aber doch den Kampf um seine Fassung, nachdem er gesagt hatte: „Ich möchte mich bei allen bedanken.“

Mit Transparenten zog die Gruppe dann über die Friedrichstraße, die „Wir wollen Muhammed zurück“-Sprechchöre hallten durch die Fußgängerzone auf der Friedrichstraße. Manche Passanten drückten nach prüfenden Blicken ihr Unverständnis für die Aktion aus, manche schlossen sich dem Marsch an. „Das ist eine beeindruckende Selbstregelung“, war Einsatzleiter Stefan Göbels von der Polizei von der friedlichen Atmos­phäre trotz eines sehr aufwühlenden Anlasses angetan. Später, als dann nur noch vereinzelte Demonstranten am Klinikum zusammenkamen, blieb auch alles ruhig. So beobachtete auch Michael Schindowski, Kontaktbeamter für muslimische Institutionen bei der Kreispolizei, eine geordnete Demo: „Ich habe hier sehr sachliche, sehr analysierende Menschen kennengelernt.“ Im gleichen Atemzug lobte er die Vorsitzenden der Ditib-Gemeinden Velbert und Heiligenhaus, „die einen sehr großen Einfluss haben.“ Dieser Einfluss endet aber, wenn es um eine mögliche Rückkehr Muhammeds zu seiner Familie geht – dazu ermittelt derzeit noch die Staatsanwaltschaft.

Andreas Berten

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Achtung: Kinder-Klau! Sie können und müssen sich wehren!


 
Rechtstipp vom  

Achtung: Kinder-Klau! Sie können und müssen sich wehren!

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Die Fakten:

In den vergangenen fünf Jahren stieg die Zahl der so genannten „Inobhutnahmen“ um 40%!

Hinter diesem schönfärberischen Begriff wird die bittere Tatsache versteckt, dass inzwischen über 120.000 Kinder (also die Einwohnerschaft einer mittleren Großstadt) durch die Machtwahn der Behörden ihren Eltern, Geschwistern und Familien entrissen und dadurch zutiefst traumatisiert wurden und werden.

An einem einzigen Heimplatz verdienen die Betreiber mehrere 1.000,- € pro Monat. Ein einträgliches Geschäft - nicht nur für den öffentlichen Dienst: Auch alle beteiligten „Sachverständige“, Gutachter, soziale Dienste verdienen kräftig mit. Und die gedemütigten Eltern sollen zu all diesen Machenschaften auch noch freudige Zustimmung erteilen, sonst droht eine noch weitere und endgültigere Entfernung der Kinder.
Auch „Pflegefamilien“ profitieren in Wahrheit erheblich. So sorgen 85.000 (!) Kinder für ein monatliches Zusatzeinkommen, das deutlich über dem Nettomonatslohn weiter Teile der Bevölkerung liegt. 
§27 VIII Sozialgesetzbuch – Hilfe zur Erziehung – wird von einem ständig wachsenden Personenkreis missbraucht. Die Frage nach den dahinter stehenden finanziellen Interessen wird in der Öffentlichkeit tabuisiert.

Ursprünglich regelt die Vorschrift das Recht der Eltern auf Hilfe. Die Eltern hatten also ursprünglich ein Recht auf Unterstützung.

Daraus wurde in den letzten Jahren mit Hilfe der beruflich und wirtschaftlich Profitierenden das „Recht“ auf Entrechtung der Eltern. Und eine Wegnahmepraxis aufgrund behördlicher Willkür, die sich schon weit von den Prinzipien eines Rechtsstaats entfernt hat.

Und der „Kinderklau“ wurde zu einem äußerst lohnenden Geschäft, in dem Milliarden Euro aus den öffentlichen Kassen in die privaten Taschen der Profiteure gespült werden.
Der Schmerz der traumatisierten 120.000 Kinder und ihrer Eltern interessiert niemanden mehr.
Stattdessen weist die Kurve der „Inobhutnahmen“ auch für die nächsten Jahre steil nach oben.
Aus meiner langjährigen Praxis kenne ich Horrorfälle wie diesen: Einer nach Meinung des Jugendamtes „seelisch kranken“ Mutter wurden in einer Nacht- und Nebelaktion ihre vier Kinder entrissen. Die Geschwister wurden auseinandergerissen und weit voneinander entfernt in verschiedenen Einrichtungen untergebracht. Der Mutter wurde nicht mitgeteilt, wo die Kinder sich aufhalten; ihr wurde auch jede Kontaktaufnahme untersagt. Den Kindern wussten auch Wochen nach dem entsetzlichen Erleben noch nicht einmal, ob die Mutter oder die Geschwister überhaupt noch leben. Die Trauer und das Trauma der Kinder, ihr Weinen und ihre Ängste, wurden von der „Sachverständigen“ (die natürlich genau von diesen Aufträgen des Jugendamtes lebt, und zwar nicht schlecht!) der Mutter zur Last gelegt und als Beweis für ihre „Erziehungsunfähigkeit“ interpretiert. Mit der Mutter selbst hatte die „Sachverständige“ insgesamt noch nicht einmal 3 Stunden gesprochen...

Leider wurde ich erst im Verfahren vor dem OLG als Spezialist empfohlen und beauftragt. Mit meinen Argumenten und der Hilfe einer weiteren Sachverständigen konnten dem Behördenterror die Grenzen aufgezeigt werden.

Aus meiner langjährigen Praxis aber weiß ich auch, dass man sich wehren kann: Man ist dieser behördlichen Willkür und der Gier der Profiteure nichthilflos ausgesetzt.
Sie müssen also sofort Abwehrmaßnahmen einleiten, wenn unter einem Vorwand oder bei Regelung des Umgangs die einschlägig interessierten Behörden oder sonstige „Offizielle“ in Stellung bringen und sich ankündigen. Vertrauen Sie nicht darauf, dass man es doch „nur gut“ mit Ihnen und den Kindern meint. Denken Sie an die Milliarden, die mit den entrissenen Kindern verdient werden.
Und schalten Sie bitte sofort einen Fachanwalt/eine Fachanwältin für Familienrecht  ein, wenn Sie Ihren Kinder gewaltsame Trennung, Ängste und schwere Traumata ersparen wollen.

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