Ein gesellschaftskritisches Essay von Johannes Zink (frei nach Lukas 2, 1-20)
(Betleheim, 24. Dezember)
Am
Wochenende kam es zu einer Aufsehen erregenden Inobhutnahme durch
Bedienstete des örtlichen Jugendamtes in Betleheim. Die
Sachbearbeiterinnen waren von besorgten Anwohnern gerufen worden,
nachdem es vor einem Stallgebäude zu tumultartigen Szenen gekommen war.
Auf der Straße hatten Bauern aus dem Umland demonstriert, die vorgaben,
sich für ein Neugeborenes in besagtem Anwesen zu interessieren. Die
Sachbearbeiterinnen des Allgemeinen Sozialen Dienstes (ASD) trafen den
Jungen in verwahrlostem Zustand bei seinen mutmaßlichen Eltern an.
Wie
bei den nachfolgenden Ermittlungen bekannt wurde, war das Paar, die
Mutter war noch hochschwanger, am Vorabend mit dem Fahrrad aus dem über
100 Kilometer entfernten Nazarstedt angereist und hatte um Unterkunft in
einem der benachbarten Gasthäuser und Hotels nachgefragt. Da sie als
mittellos angesehen und von keinem Haus aufgenommen wurden, hatten sie
sich eigenmächtig in dem seit Jahren ungenutzten Gehöft niedergelassen.
Dort hat die Mutter noch in derselben Nacht ohne medizinische Versorgung
ihr Kind zur Welt gebracht.
Bei
der Mutter Maria A. handelt es sich um eine Minderjährige, die ihr
Alter mit 15 Jahren angab. Sie hatte ihr Neugeborenes nur notdürftig in
Tücher gewickelt und ins Stroh gelegt, wo es den ganzen Tag ungeschützt
der Kälte ausgesetzt war. In Anbetracht dieser Umstände kam den
Mitarbeitern des städtischen Jugendamtes der wesentlich ältere Begleiter
der Kindsmutter verdächtig vor. Als sich zunächst herausstellte, dass
die Eltern nur verlobt sind und Joseph Z. nur der uneheliche Vater des
Kindes ist, entzogen ihm die Sachbearbeiterinnen des Jugendamtes mit
sofortiger Wirkung das
Sorgerecht. Um das Kindeswohl sicherzustellen,
unterrichteten sie die Mutter, als Alleinerziehende dem Kindsvater nur
das 14-tägige Besuchsrecht einzuräumen. Standard ist in Deutschland,
dass ein Vater ohne besonderen Wunsch der Mutter mit seinem Kind nur ein
Umgangsrecht hat, das alle zwei Wochen stattfindet und auch nicht die
Übernachtung beinhalten muss, wenn es die Mutter nicht ausdrücklich
wünscht.
Nach
diesem in einem Jugendamt völlig alltäglichen Vorgang kam es erneut zu
tumultartigen Szenen, in deren Verlauf die anwesenden Feldarbeiter und
Schafhirten die Dienstpersonen belästigten und sie zur Zurücknahme ihrer
Verfügung zu bewegen versuchten. Sie bezeichneten sich als Freunde und
Verehrer des Jungen, den sie Jesus nannten. So wurden weitere
Sozialpädagoginnen aus örtlichen Beratungseinrichtungen für Ehe-,
Familien- und Lebensfragen mit hinzugezogen. Sie alle berichteten jedoch
übereinstimmend, dass ein Kind bei der Mutter allein am besten
aufgehoben sei. Beim Vater indes müsse vor allem seine
Leistungsfähigkeit zur Unterhaltszahlung geprüft werden, zumal er nur
einfacher Handwerker war. In der weiteren Befragung verstrickte sich
Joseph Z. dann in Wiedersprüche und musste einräumen, dass er nicht
einmal unehelicher Vater, sondern nur der Stiefvater des Jungen ist. Er
hatte offensichtlich nur den Anschein erwecken wollen, Vater von Jesus
zu sein, um das gemeinsame Sorgerecht behalten und ihn zusammen mit der
minderjährigen Mutter erziehen zu können.
Da
es sich hierbei um einen Fall akuter Kindeswohlgefährdung handelte,
reagierten die Sachbearbeiterinnen des Jugendamtes richtig, indem sie
unverzüglich den zweiten Bürgermeister und Leiter des Dezernats für
Familie, Senioren, Frauen und Jugend (Amtsjargon: Amt für alles außer
Männer) alarmierten. Angesichts des dreisten Falls von
Urkundenfälschung, Falschaussage und Beleidigung in Tateinheit mit
Nötigung von Amtspersonen handelte der Dezernatsleiter H. Rodes
entsprechend der ungeschriebenen Gesetzeslage und ordnete die sofortige
Heimunterbringung des kleinen Jesus an. Auch die von der Maria A.
gewünschte Eilentscheidung eines Familiengerichts konnte dies nicht mehr
abwenden. Eine Verfahrenspflegerin hat zwar im gerichtlichen Auftrag
den Wunsch der Mutter wie auch aller anwesenden Freunde des Kindes
registriert, dem Kind Mutter und Vater als ständige Bezugspersonen zu
erhalten, doch sei deren laienhafter Wunsch nicht maßgebend und dem
Kindeswohl eher abträglich. In einem Heim hätte Jesus die optimale
Förderung und daher ungleich besser Entwicklungsmöglichkeiten.
Die
Bauern der Umgebung hatten in der Zwischenzeit die Zufahrtsstraße mit
ihren Treckern blockiert und verhinderten somit vorübergehend die
Mitnahme des Kindes zwecks Inobhutnahme. Es entwickelte sich ein
heftiges Streitgespräch darüber, ob die angeordnete Zwangsmaßnahme
angemessen gewesen sei. Doch Amtsleiter H. Rodes ließ sich nicht
beirren. Dem Stiefvater und selbst einem unverheirateten Vater hätte man
das Kind nicht überlassen können, solche Personen seien den Expertinnen
im ASD als überwiegend unbeherrscht und gewaltbereit bekannt, sie
hätten erhebliche Defizite an Empathie und Einfühlungsvermögen und seien
somit für Aufgaben der Kinderbetreuung ungeeignet. Großeltern kämen als
Pflegeeltern auch nicht in Betracht. Über die Eltern von Joseph Z. war
nichts bekannt. Die Eltern von Maria A., Anna und Joachim A. befänden
sich schon im Alter von 60 Jahren und seien daher ebenso wenig geeignet,
einem Kind, hier dem Säugling Jesus, eine ihm förderliche Erziehung
angedeihen zu lassen. Allein nur die Tatsache, dass es ihr Enkel sei,
kann nicht darüber hinwegtäuschen, dass sie als Großeltern den
Anforderungen einer fürsorglichen Kindererziehung in keiner Weise mehr
gewachsen sein können. Im Übrigen stünden eine große Zahl qualifizierter
und finanziell gut ausgestatteter Heime und Pflegeeltern zur Verfügung.
Die guten Kontakte zur Heimunterbringung seien eine der herausragenden
Stärken der Jugendämter.
Nachdem
die Lage zu eskalieren drohte, wurden Sicherheitskräfte angefordert.
Die Feldarbeiter hatten den Eindruck vermittelt, unter Drogeneinfluss zu
stehen. Sie zeigten Anzeichen von Wahrnehmungsstörungen und berichteten
von fliegenden Gestalten in weißen Tüchern mit umgeschnallten Flügeln,
die sie angewiesen hätten, das Kind Jesus und seine Eltern aufzusuchen.
Unter Androhung von Sicherheitsverwahrung konnte die höchst angespannte
Lage schließlich beruhigt und die Schafhirten abgedrängt werden.
Zurückgelassene
Geschenke wurden für die weiteren Ermittlungen beschlagnahmt.
Vorübergehend in Haft genommen wurden die Mutter Maria A. und ihr
Lebensgefährte Joseph Z. wegen des Verdachts des Drogenmissbrauchs. Als
die Mitarbeiterinnen des ASD das völlig verwahrloste Kind mitnahmen,
hatten die Beschuldigten in ihrer Verwirrtheit versucht, Maria A. als
Mutter Gottes auszugeben und den in Obhut genommenen Säugling als Gottes
Sohn. Maria A. berichtete, eine blendende Lichtgestalt sei ihr
erschienen wie den Bauern auf dem Feld und habe ihr die Geburt
angekündigt, obwohl sie nie mit einem Mann zusammen gewesen sei.
Außerdem hielt sie ihren Begleiter, Josef Z. für einen Nachfahren des
legendären Königs David, der ein Jahrtausend zuvor in der Region um
Betleheim geherrscht hatte und durch einen Kampf mit seinem Widersacher
Goliath bekannt geworden war.
Während
Joseph Z. nun in der Strafanstalt von Betleheim weiter verhört wird,
wurde Maria A. in die psychiatrische Abteilung des Kreiskrankenhauses
zur weiteren Beobachtung eingeliefert. Nachforschungen im Herkunftsort
des Paares haben bisher keinen weiteren Aufschluss ergeben. Die Behörden
von Nazarstedt prüfen derzeit noch das Umfeld der Beschuldigten. Auch
über einen vermissten Säugling lagen keine Meldungen vor. Sollte sich
herausstellen, dass Maria A. überhaupt nicht schwanger war und das Kind
nur als ihr eigenes ausgegeben hat, so droht ihr und ihrem Verlobten
Joseph Z. eine Anklage wegen Kindesentführung und Irreführung der
Ordnungsdienste. Anzeigen wegen Erregung öffentlichen Ärgernisses und
Widerstands gegen die Staatsgewalt sowie Hausfriedensbruch sind bereits
gegen das Paar eingegangen.
So,
liebe Leserinnen und Leser, würde die Weihnachtsgeschichte 2011 in
Deutschland enden - dem Schlusslicht im Familienrecht unter den Ländern
der westlichen Zivilisation. Jesus im Kinderheim, Maria in der
Psychiatrie und Joseph in Haft. Wenn sich nach zwei Wochen dann drei
dunkelhäutige Ausländer - vermutlich orientalischer Herkunft - nach
Jesus erkundigen würden, wären sie sofort von H. Rodes abgefangen
worden.
Er
hätte wegen ihres Besitzes von Rauschmitteln den Zoll und überdies
wegen staatsgefährdender Aktivitäten den Auslandsgeheimdienst
eingeschaltet. Sie wären ebenso eingekerkert oder wieder des Landes
verwiesen worden.
Maria
und Joseph hätten zusammen mit Oma Anna und Opa Joachim irgendwann
versucht, Jesus aus der Macht der Jugendämter zu entführen und über die
Grenze ins familienfreundlichere (nicht deutschsprachige) Ausland zu
flüchten. Wäre ihnen das nicht gelungen, hätte Jesus das Schicksal aller
Kinder geteilt, denen ein oder beide Elternteile vorenthalten werden.
Er wäre mit großer statistischer Wahrscheinlichkeit Schulversager
geworden, verhaltensauffällig oder drogenabhängig, straffällig oder
beziehungsgestört, mit höherem Risiko auch suizidgefährdet. Und es hätte
nie Weihnachten gegeben. Und auch nicht Ostern. Da die Kinder aber
ohnehin kaum mehr wissen, wofür die Geschenke sind, würden sie dann eben
zu einem anderen „Weihnachten“ reich beschenkt werden und dieses würde
dann genauso wie im weltweit dümmlichsten Werbespruch seit Christi
Geburt „unter dem Baum entschieden“ werden.
© Johannes Zink, www.kindernzuliebe.de , 2011
Kinderklau - Kinderhandel in Deutschland und Österreich 2014
Das Jugendamt -
Kinderhandel mitten in Europa ++++++ The Jugendamt - Child Trafficking
in the midst of Europe ++++++ Le Jugendamt - Enlèvements des enfants au
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