Hausverbot - Nachdem die Experten aus Jugendamt mit der Hilfe einer Verleumdung der alleinerziehenden Mutter das Kind weggenommen und dann (im Sinne des Kindeswohls) 2 Jahre lang vorenthalten haben...
Fall Katharina Rothenbach: Kindeswohl-Experten
Nachdem die Experten aus Jugendamt mit der Hilfe einer Verleumdung der
alleinerziehenden Mutter das Kind weggenommen und dann (im Sinne des
Kindeswohls) 2 Jahre lang vorenthalten haben, braucht die
Familienrichterin vom AG Mönchengladbach endlich ein Argument, mit dem
sie der zweisprachigen Mutter mit dem ausländischen Hintergrund (und mit
den besten ...Zeugnisen) auch das alleinige Sorgerecht enziehen kann - alles natürlich im Sinne des Kindeswohls.
Damit die Rechtsbeugung als legal untermauert und die Beschlagnahme des
Kindes sichergestellt wird, bennent sie 3 Kindeswohl-Experten, die nun
in Aktion tereten und anhand von Aktivitäten der Kindesmutter belegen
sollen, dass was sie bereits schriftlich in die Gerichtsakte abgeliefet
haben, und zwar, dass: 1) der Kindesvater bindungstollerant ist, 2) die Kindesmutter sich nicht um ihr Kind kümmern will.
Hier die einmalige Gelegenheit, die anstrengende Arbeit der deutschen
Kindeswohl-Experten (mit der Unterstützung der Familienrichterin) zu
sehen. Na, haben die Experten endlich ein Argument gegen die Kindesmutter gefunden?
Der Kindergarten erteilt
sorgeberechtigter Mutter Hausverbot. Ihr Sohn könnte ja darüber
sprechen, wie ihm die lang-andauernde Abwesenheit der Mutter erklärt
worden ist. Sicherlich hat man ihm wahrheitsgemäß gesagt, daß seine
Mutter ihn liebt und alle erdenkliche Mühe gibt, ihn zu sehen. Nur die
Familienrichterin hat einen Fehler gemacht, den sie partout nicht
eingestehen will. Deswegen wird seine Mutter von ihm ferngehalten.
Deutsche Familienrichter und Jugendamtmitarbeiter sind doch in ganz
Europa für ihren Gerechtigkeitssinn und ihre Wahrheitsliebe bekannt.
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