23.07.13

Kindesentziehung





HauptseiteRechtFamilienrecht → Kindesentziehung

HauptseiteFamilieKinder → Kindesentziehung

Bei einer Kindesentziehung nimmt ein Elternteil dem anderen das Kind weg. Meist geschieht sie in einer eigenmächtigen Blitzaktion. Strafrechtlich ist der Tatbestand in § 235 StGB geregelt.
Zitat: «(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine Person unter achtzehn Jahren mit Gewalt, durch Drohung mit einem empfindlichen Übel oder durch List ........ einem Elternteil ......... entzieht oder vorenthält.»

Inhaltsverzeichnis

[Verbergen]

Tätergruppe Mütter

Wenn Kinder entzogen werden, geschieht das einer Untersuchung der Universität Utrecht zufolge meist durch die Mutter. Konkret kam die Studie zu dem Ergebnis, dass Kindesentzug in 86 % der untersuchten Fälle durch die Mutter betrieben wurde. Die Forscher nannten das bemerkenswert, weil häufig gedacht würde, vor allem Väter würden ihre Kinder entführen. Laut Aussage der Forscher liegt der Grund für diese falsche öffentliche Wahrnehmung darin, dass in den Medien um einige Fälle mit Vätern als Täter großes Aufheben gemacht worden sei.
Die Universität betrachtete übrigens nicht nur die niederländische Justiz, sondern wertete auch hunderte von Urteilen deutscher Richter aus. Laut den Wissenschaftlern war auch in Deutschland der Entführer meist die Mutter.[1][2]

Beihilfe seitens des Jugendamts

Beabsichtigen Mütter eine Trennung, vollziehen sie den Auszug aus der gemeinsamen Wohnung oft heimlich unter Mitnahme der Kinder während einer kurzzeitigen Abwesenheit des Vaters. Obwohl hier rein rechtlich eine Kindesentziehung vorliegt, leisten die Jugendämter regelmäßig Beihilfe, indem sie Mütter zu diesem Schritt ermuntern und beispielsweise auch mit Adressen von vorübergehenden Unterkünften oder Hilfen bei der Kinderbetreuung unterstützen.
Dabei bestärken die Mitarbeiter des Amts Frauen darin, sich auf die Rolle des Opfers zu verlegen, um den Rechtsbruch quasi als einen Akt der Notwehr hinzustellen. Beliebt ist der Gewaltvorwurf: Zumindest "verbale" Gewalt gibt es bei strenger Auslegung des Begriffs wohl in jeder Beziehung (oft ist sie allerdings gegenseitig und nicht selten geht sie von Frauen aus). Daneben gibt es eine Vielzahl anderer Möglichkeiten zu falschen Anschuldigungen, die seitens "wohlmeinender" Mitarbeiter der Ämter mehr oder weniger unverhohlen soufliert werden (während der Gedanke, an einer Bewältigung der Krise mitzuwirken, weil nur das dem Kindeswohl wirklich dient, in den Ämtern längst aus dem Blick geraten ist).
Alternativ oder auch flankierend werden Mütter außerdem dahingehend instruiert, wie sie die den Rechtsbruch legalisieren können. Ein beliebter Tipp liegt darin, die Mutter solle dem Kindsvater erst einmal Versöhnungsbereitschaft vorheucheln, damit dieser keine gerichtlichen Schritte zur Rückführung der Kinder unternimmt, weil er die in Aussicht gestellte Bewältigung der Krise nicht durch eine Eskalation gefährden will. In solchen Fällen erweist sich die angebliche Bereitschaft der Mutter, die Familie möglicherweise doch zu erhalten, später regelmäßig als abgefeimtes Lügengebäude, dass die Mutter mit Hilfe des Amtes konstruiert hat. Männer sollten hier nicht blauäugig sein.
Zitat: «Ich habe bei Scheidungen und Beziehungskrisen, die ich im Freundes- und Bekanntenkreis mitbekommen haben, die erstaunte Beobachtung gemacht, dass entgegen dem klassischen Rollenverständnis die Männer dort den Gefühls-Part haben, während die Frauen sehr kopfgesteuert handeln.
Während der Mann nur eine kleine Krise sieht und auf Besserung hofft, hat die Frau bereits das Ende erkannt, bereitet schon alles vor, kopiert Unterlagen, sichert sich Haus, Auto, Wohnung und Geld für danach usw. und spielt ihm so lange noch eine intakte Beziehung vor. Erst wenn sie dann alles zusammen hat, was sie braucht, legt sie den "Schalter" um und schlägt mit einer Konsequenz zu, die ein Mann kaum fertigbringen würde. Der fällt dann aus allen Wolken und steht vor Trümmern.
Insbesondere wenn Kinder im Spiel sind, ist eine Scheidung und ihre Vorbereitung ein "Krieg mit anderen Mitteln", aber nicht weniger "blutig". Jeder schmutzige Trick wird genutzt, Hauptsache er führt zu seiner Vernichtung. Ich sage jetzt nicht, welchen Vorwurf frau für den "Endsieg" nur andeuten muss - und bei Bedarf auch tut.
Der Mann hat dabei typischerweise nur das ganz kurze, stumpfe Messer in der Hand und steht damit vor einem Maschinengewehr mit der Frau am Abzug. Und die zieht ab, ohne zu zögern. Er steht dann staunend da und weiß immer noch nicht, wie ihm geschieht, wenn es ihn "durchsiebt".
Und vor Gericht spielt sie dann wieder das hilflose Weibchen. Und da fängt es dann an, richtig zu stinken. Aber Richter fallen regelmäßig darauf rein.»
[3]
Vor allem dann, wenn die Mutter nicht nur allein beim Jugendamt war, sondern sogar bereits einen Anwalt bzw. eine Anwältin eingeschaltet hat, wird sie durch die spezifische Art der Beratung, die ihr dort zu Teil wird, in ihrem Glauben bestärkt, die Trennung wäre ein moralisch gerechtfertigter Akt, mit dem sie ihr Opferdasein beendet, weshalb im Kampf gegen den einstigen Unterdrücker jedes Mittel recht sei. Selbst Mütter, die ursprünglich noch dazu bereit gewesen wären, gemeinsam mit dem Ex-Partner nach Lösungen zu suchen, die sich an den Wünschen und Bedürfnissen der Kinder orientieren, verlieren nach einer Beratung, die ihnen verdeutlicht, wie gut ihre Chancen zur Erringung der Alleinherrschaft über die Kinder sind, das Kindeswohl völlig aus dem Blick. Stattdessen werden sie regelrecht aufgehetzt und hinsichtlich der Wahl ihrer Mittel im Krieg ums Kind erfolgreich brutalisiert.

Haager Abkommen

Nach dem Haager Abkommen, das in der Bundesrepublik seit 1990 Gesetz ist und das helfen soll, Kindesentführungen zu verhindern, sollen entführte Kinder "sofort" zurückgegeben werden, um die zwischen die Ehefronten geratenen Jungen und Mädchen davor zu bewahren, sich an ihrem neuen Wohnort einzuleben. Doch die deutschen Richter halten sich seit Jahren selten an die Vorgabe - angeblich zum Besten der Kinder. Weil das Haager Übereinkommen auch die Möglichkeit einräumt, von einer Rückkehr abzusehen, wenn ein Kind sich "widersetzt", befragten Richter und Jugendämter die betroffenen Jungen und Mädchen zunächst nach ihren Wünschen.
Die langwierige Prozedur, die am Ende oft gerade denjenigen begünstigt, der am rücksichtslosesten den Umgang seines Kindes mit beiden Elternteilen zu verhindern sucht, ist mittlerweile auch bei deutschen Familienrechtlern in Verruf geraten. "Ein Kind wird emotional hin- und hergerissen und versucht immer, es dem recht zu machen, bei dem es gerade ist."
Die internationale Kritik an der Praxis deutscher Ämter und Gerichte ist groß.[4]
Selbst die engagiertesten Parlamentarier sind machtlos, wenn beispielsweise eine Mutter, die ihr Kind entführt hat, partout nicht einlenken will und ihrem Ex-Mann nicht einmal zugestehen mag, das gemeinsame Kind zu besuchen.
Denn anders als etwa in Frankreich werden Besuchsrechte, selbst wenn sie gerichtlich angeordnet wurden, in der Bundesrepublik so gut wie nie amtlich durchgesetzt. Während französische Väter oder Mütter, die sich an solche Abmachungen nicht halten, schlimmstenfalls sogar mit einer Haftstrafe rechnen müssen, passiert in Deutschland meist gar nichts.[4]

Internationale Kindesentführungen

Trotz des Haager Abkommen wird internationales Recht von vielen deutschen Richtern kaum beachtet. "Hier in Deutschland gilt deutsches Recht - und damit basta" ist ihre Devise. Das Haager Abkommen besagt in seinem Kern: Wenn ein Kind von Vater oder Mutter - vor oder nach der Sorgerechtsentscheidung - entführt wird, dann muss das Kind wieder zurück an den Ort des früheren gewöhnlichen Aufenthaltes. Über das Schicksal der Kinder soll also dort entschieden werden, wo bislang sein Lebensmittelpunkt war. Wenn ein deutscher Vater oder eine deutsche Mutter ihre Kinder aus England oder Frankreich entführen und nach Deutschland bringen, respektiert kaum ein deutsches Gericht die höchstrichterliche englische oder französische Sorgerechts- und/oder Rückführentscheidung. Warum nicht? Das Gericht argumentiert mit dem Kindeswohl. Aus den letzten drei Jahren sind mindestens dreißig ähnliche Fälle allein aus England bekannt. Alle englischen Klagen wurden von deutschen Gerichten abgeschmettert. Im französischen Justizministerium wird die deutsche Befolgung der Haager Übereinkunft als "mehr oder weniger nichtexistent" bezeichnet.[5]
Am 6. Juli 1994 steigen in London zwei Jungen, sieben und neun Jahre alt, ins Flugzeug, um wie in jedem Jahr die Sommerferien beim Vater in Deutschland zu verbringen. Sie teilen das Schicksal vieler Kinder aus getrennten binationalen Ehen, verbringen den Schulalltag mit Mama, die Ferien mit Papa. Die Kinder kommen nicht zurück. Der Vater hat beschlossen, Alexander und Constantin bei sich zu behalten - gegen alle rechtlichen Abmachungen. Elterliche Selbstjustiz. Das Sorgerecht wird grundsätzlich erst nach der Scheidung verhandelt. Bis dahin soll das Kind an dem Ort verbleiben, an dem es bisher gelebt hat. Genau deshalb versuchen manche Elternteile, den so genannten Lebensmittelpunkt des Kindes zu verändern: Sie entführen das Kind zu sich in ihr Heimatland.
Als Alexander und Constantin nicht zurückkommen, erwirkt Mutter Catherine Laylle, gebürtige Französin und in London als Rohstoffhändlerin in einer Bank tätig, durch das höchste englische Gericht eine einstweilige Verfügung. Daraufhin taucht der deutsche Vater mit den Söhnen erst mal kurzzeitig ab. Einen Monat später urteilt das Familiengericht in Verden/Aller in Niedersachsen im Sinn der Haager Übereinkunft, dass die Kinder mit sofortiger Wirkung zur Mutter nach London zurück müssen. Nach der Verhandlung bittet der Vater der Jungen um eine halbe Stunde zum privaten Abschied - und entführt die Kinder erneut.
Der Zeitfaktor. So schindet Catherine Laylles getrennt lebender Ehemann Zeit - er weiß: So hebelt er das Haager Übereinkommen aus, das Kindesentführungen vereiteln soll. Je länger ein Kind in neuer Umgebung Wurzeln schlagen kann, desto größer die Chancen, bei einem späteren Prozess die Kinder zu bekommen, denn der neue Wohnort gilt irgendwann als Lebensmittelpunkt des Kindes.[6]
Eine deutsche Mutter entführt das Kind und schreit "Entführung", als der norwegische Vater es wieder zurückholt. Ein besonders freches Detail ist: "Die Beamten hatten die Gültigkeit des norwegischen Urteils angezweifelt." So läuft das also in Stuttgart, HKÜ ignorieren mit der simplen Behauptung, Urteile aus anderen Ländern wären nicht gültig. Ob es gültig ist, hätte die extra angereiste Person der norwegischen Botschaft bestätigen können.[7]

Sexistische Rechtsprechung

Selbst dann, wenn ältere Kinder aus freien Stücken zum Vater flüchten, sind RichterInnen und Jugendamtler ganz schnell mit dem bösen Wort "Kindesentführung" bei der Hand. In Fällen der geschilderten Art wird damit dem Vater gegenüber die brutale Erwartung geäussert, er habe sein Schutz und Zuwendung suchendes Kind mit massivem Druck oder nötigenfalls gewaltsam hinauszuwerfen. Kommt er diesem unmenschlichen Ansinnen nicht nach, werden, wie im Beitrag Jugendamt Cochem berichtet, bedenkenlos und ohne viel Federlesens die Sturmtruppen in Form von Jugendamtsmitarbeitern, Gerichtsvollzieher und Polizei in Marsch gesetzt.
Wenn dagegen eine Mutter gemeinsam mit den Kindern aus der bisherigen Wohnung auszieht, interessiert es deutsche Richter nicht, dass die Mutter damit das Elternrecht des Vaters mißachtet, obgleich der Tatbestand des § 235 klar erfüllt ist. Dennoch findet bei solchen Kindesentziehungen durch Mütter in der Praxis keinerlei Strafverfolgung statt. Im Gegenteil, die "Mitnahme" des Kindes gleich so, als wären es Möbelstücke, wird Müttern in Deutschland quasi als ein natürliches Recht zugebilligt. Besonders verwerflich und aus kinderpsychologischer Sicht verantwortungslos ist, dass deutsche Familienrichter tolerieren, wenn die Kinder gegen ihren Willen aus der Wohnung verbracht werden. Damit stellen sie die Besitzansprüche von Müttern über den Kindeswillen und damit im Allgemeinen auch über das Kindeswohl.
Sofern ein Vater auf die Idee kommen sollte, mit dem Ziel einer Rückführung der Kinder Strafanzeige zu erstatten, hat er schon außerordentliches Glück, wenn das Gericht tatsächlich anordnet, dass die Kinder von der Mutter herauszugeben sind, damit sie in ihr angestammtes Zuhause zurückkehren können. Eine Verurteilung der Mutter ist illusorisch, weil ihr von deutschen Familiengerichten - auch wenn es für die Mitnahme der Kinder keinerlei objektive Gründe wie z.B. Gewalttätigkeit des Vaters oder sexueller Mißbrauch gab - regelmäßig eine psychische Ausnahmesituation zugebilligt wird, aufgrund derer ihrem Handeln Absolution erteilt werden kann.
Während entführende Mütter weitestgehend straflos bleiben und auf die Unterstützung von staatlicher Bürokratie, Justiz und privater Helferinnenindustrie zählen können, tritt den männlichen Kindesentzieher die volle Härte des Gesetzes. Axel Hüls flüchtete mit seinen vier Kindern nach Ägypten, nachdem die Kindesmutter beliebig mit seinem Umgangsrecht gespielt hatte und ihr das Sorgerecht zugesprochen werden sollte. Der Strafrichter verurteilte den vierfachen Vater zu eineinhalb Jahren Haft ohne Bewährung. Der Vorsitzende meinte zwar, "insgesamt haben Sie nicht unrecht", so habe sich Axel Hüls in einer "schwierigen Situation" befunden, was Ehefrau und Kinder, aber auch sein Bild in der Öffentlichkeit angehe. Aber letztlich hielt er dem 39-Jährigen Selbstgerechtigkeit vor. Der Mann hat vor allem selbst schuld. "Zu der subjektiv ausweglosen Situation haben Sie selbst beigetragen", befand der Richter.[8]
In dem umgekehrten Fall hätte an der "subjektiv ausweglosen Situation" einer Frau selbstverständlich wieder nur ein Mann schuld und nicht etwa die Frau "selbst dazu beigetragen". Justitia urteilt nicht gerecht ohne Ansehen der Person, sondern sexistisch, wenn es um Mutter- und Vaterrechte geht.
Wichtige Hinweise zum Familienrecht
  1. "Nur das Familienwohl verwirklicht das Kindeswohl."
  2. "Familie und staatliches Gesetz passen schlecht zueinander. Das verbindende Prinzip der Familie ist die Liebe, das des Staates die Gesetzlichkeit. Dem Staat ist es nie gelungen, ein Familienrecht zu schaffen, das der Familie gerecht wird."
  3. "Um häusliche Verhältnisse, also die Familienverhältnisse, konnte vor einem Gericht nicht gestritten werden. Haus und Familie waren somit ursprünglich autonom und gerade dadurch Grundlage des Gemeinwesens."
  4. "Die Verrechtlichung ist Verstaatlichung der Familienverhältnisse und Auflösung der Familie in einzelne Rechtsverhältnisse. Das hat der Familie und dem Staat mehr geschadet als genützt."
  5. "Es kennzeichnet den totalen Staat, dass er die Menschen auch in den Familien reglementiert und das Familienprinzip zurückdrängt."
  6. "Die Ordnungsmacht beansprucht heutzutage auch in der Familie allein der Staat. Damit hat der Staat das wohl wichtigste Element der Gewaltenteilung beseitigt und sich vollends zum totalen Staat entwickelt." [9]
WikiMANNia rät:
"Vermeiden Sie Richter, Rechtsanwälte und Helferindustrie, wenn Ihnen Ehe, Familie, Kinder und Privatsphäre etwas bedeuten."
"Gehen Sie den Familienzerstörern aus dem Weg, wann und wo immer es nur geht."

Einzelnachweise

  1. Kindesentziehung meist durch die Mutter (niederländisch)
  2. Universität Utrecht zu Kindesentziehungen (niederländisch)
  3. WGvdL-Forum: Frauen und Gefühle am 21. Januar 2013
  4. 4,0 4,1 Familie: Sehnsucht nach Samuel, Spiegel am 6. August 2001
  5. Christine Brink: Bei den Kindern hört Europa auf: Wenn es ums Sorgerecht geht, entscheiden viele deutsche Gerichte nationalistisch, "Die Zeit" Nr. 27 vom 28. Juni 1996
  6. Nicht ohne meine Kinder. Vom zähen Kampf um entführte Kinder aus Ehen mit ausländischen Partnern., Focus Nr. 3/97, S. 126-129
  7. TrennungsFAQ-Forum: Jessy am 18. Januar 2013 - 01:43 Uhr
  8. Julia Jüttner: Kindesentführung in den Sudan: Die Unschuld vor dem Herrn, Spiegel am 9. Februar 2012
  9. Karl Albrecht Schachtschneider: "Rechtsproblem Familie", S. 23, S. 28-31
    Rechtsproblem Familie in Deutschland (41 Seiten)

Querverweise

Netzverweise

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen