17.07.13

Heimkinder: Grüner Sozialreferent steht zu geschwärzten Akten - Ämter fürchten „Rache“


Ehemalige Heimkinder können nun in ihre Jugendamtsakten Einsicht nehmen. Allerdings werden die Namen aller früheren Entscheidungs­träger geschwärzt.

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Fürsorge-Akten, das Land Salzburg setzt den Schutz der Täter höher als das Informationsrecht der ehemaligen Heim- und Pflegekinder. Das heißt „die Rechte Dritter“. Foto: Neumayr
 
Die zuständige Sozialarbeiterin  sei  sehr nett und zuvorkommend, das berichten ehemalige Heimkinder übereinstimmend. Und trotzdem: Den Betroffenen wird kein voller Einblick in ihre Lebensgeschichte als fremduntergebrachtes Kind gestattet. Die Sozialabteilung des Landes lässt die Daten und Namen der damaligen Behördenvertreter, Heimverantwortlichen oder  Pflegeeltern in den Jugendamtsakten, die nun zur Einsicht geöffnet werden, schwärzen. Täterschutz bis zum Schluss.


Ämter fürchten „Rache“

 

Der juristische Vollschutz der „Daten Dritter“, wie die Rechtsnorm  heißt, wird auch vom neuen grünen Sozialreferenten Heinrich Schellhorn geteilt. „Wir dürfen Namen nicht herausgeben, selbst wenn das Menschen sind, die damals wirkliche Fehlentscheidungen gemacht haben – Sozialarbeiter, Fürsorgerinnen oder wer immer. Das ist unbefriedigend, aber so sind die gesetzlichen Bestimmungen“, erläutert Ressortsprecher Heinrich Breidenbach. Schellhorn, von Beruf Anwalt, habe sich das genau angeschaut.
Tatsächlich haben die Behörden Angst. „Was ist, wenn jemand wirklich zu einer Fürsorgerin geht, die jetzt 80 ist, und sie bedroht oder  etwas Schlimmeres tut?“, so Breidenbach.


Margret Lauchbauer (Name geändert) kämpft seit mehreren Jahren um Einsicht in ihren Jugendamtsakt. Sie kam als halb verhungerter Säugling einer Prostituierten ins SOS Kinderheim Seekirchen, wurde dann auf 20 weitere Plätze quer durch Österreich verfrachtet.



Unterlagen fehlen

 

Frau Lauchbauer sprach kürzlich  mit der Historikerin Ingrid Bauer im zuständigen Referat des Landes vor. Sie konnte vor Jahren bereits einmal auf informellen Wegen in ihrem Akt lesen. „Das waren damals zwei Stapel von 30 Zentimeter. Als ich jetzt dort war, ist das ganze auf 400 Seiten geschrumpft.“ 
Nun würden gewisse Unterlagen, die sie bereits in Händen hielt, fehlen. Zum Beispiel eine handschriftliche Notiz einer Fürsorgerin, auf der der erste Missbrauch des Mädchens in einer Vorarlberger Pflegefamilie festgehalten wurde. Auf dem Zettel stand: „Ich mag meinen großen Bruder nicht, er schmeißt mich immer nackt aufs Bett“, zitiert Frau Lauchbauer ihre Aussage als vierjähriges Kind. 

Sonja Wenger



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