06.05.12

BGH-Richterin urteilt gegen Scheinvater und für den Betrug

Der XII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 11. Januar 2012 durch die Vorsitzende Richterin Dr. Meo-Micaela Hahne, einschlägig bekannt für väter- und männerfeindliche Urteile, die Richterin Weber-Monecke und die Richter Dose, Schilling und Dr. Günter erneut in einem Urteil die Brisanz der Zweijahresfrist zur Anfechtung einer Vaterschaft bestätigt. In einem beispiellosen Fall, der im September 2003 damit begann, dass ein Vater eines 1974 geborenen Sohnes erfuhr, dass er nicht dessen Vater sein kann, wurde nun 9 Jahre später endgültig entschieden, dass er weiter rechtlicher Vater mit allen Konsequenzen zu bleiben hat. Begründung: Versäumung der Anfechtungsfrist des § 1600 b BGB ! Liest man das gesamte Urteil, so lässt sich sagen, dass von Seiten der Justiz zu keinem Zeitpunkt und in keiner Instanz ein wirkliches Interesse bestand, die Vaterschaft ordnungsgemäß zu klären, dem Kind zu seiner Identität zu verhelfen (nicht einmal die Geburtsurkunde wurde abgeändert!!!) und die Verantwortlichen dieses offensichtlichen Betrugs zur Rechenschaft zu ziehen. Anstatt jahrelang unzähligen Gerichten und – wie aus dem Urteil hervorgeht – offensichtlich überforderten Anwälten ihre Existenzberechtigung zu sichern, muss dringend etwas an der Gesetzeslage geändert werden. Das Schicksal des Scheinvaters, der 30 Jahre für seinen Sohn da war und von heute auf morgen von der Situation und den Gesetzen samt Fristen überrollt wurde, spielt vor Gericht keine Rolle.

Da bleibt nur zu hoffen, dass der betroffene Scheinvater vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) zieht. Dort hat er jedenfalls deutlich bessere Chancen, denn traditionell stärken die Urteile des EGMR die Rechte der Väter und heben ein Oberlandes- und Bundesverfassungsgerichtsurteil nach dem anderen mit dem Hinweis auf die Verletzung der Menschenrechte auf. Mehr zum letzten Fall vom 15.09.2011, bei dem die Rechte des biologischen Vaters gestärkt wurden, finden Sie hier.

Es handelt sich hierbei keineswegs um einen bedauerlichen Einzelfall und muss daher nun auch der Letzte aufwachen und sehen, dass hier dringender Handlungsbedarf seitens des Gesetzgebers besteht:
Die Vaterschaft muss mittels eines verpflichtenden Vaterschaftstests bei Geburt geklärt werden, der § 1592 Nr.1 BGB abgeändert, die Zweijahresfrist aufgehoben und die betrügenden Mütter endlich für ihr Tun haftbar gemacht werden!

Das skandalöse Urteil im Wortlaut finden Sie hier.


Veröffentlicht am 11. März 2012 by Marcus Spicker



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