05.05.12

Jugendamt Lörrach: Ermittlungen gegen Landrat, Sozialpädagogen und Psychologische Beratungsstelle

Lörrach. Gegen den Landrat des Landkreises Lörrach, das Jugendamt sowie weitere Einrichtungen sind Ermittlungen wegen schwerer Vorwürfe zum Nachteil von Kindern eingeleitet worden.
Besonders negativ fiel nach unseren Informationen dabei eine Mitarbeiterin des Jugendamtes Lörrach, Fachbereich "Soziale Dienste I" auf: Die kinderlose Diplom-Sozialpädagogin Bettina R., die in der überwiegenden Mehrzahl der zugrundeliegenden Anzeigen direkt beteiligt ist, soll willkürlich zahlreiche Kindesentziehungen von Neugeborenen direkt nach der Geburt aus der Geburtsklinik im St. Elisabethen-Krankenhaus in Lörrach persönlich durchgeführt haben. Das St. Elisabethen-Krankenhaus wird als gemeinnützige GmbH betrieben vom katholischen "Orden der Barmherzigen Schwestern vom heiligen Vinzenz von Paul".

Bettina R. wird vorgeworfen, durch gezielte Desinformation, Unterdrückung von Fakten und wahllos gestreute, unwahre Stellungnahmen wiederholt Entscheidungen der Familiengerichte zum Nachteil der betroffenen Familien zu beeinflussen. Zudem habe sie bereits mehrere gerichtliche Entscheidungen missachtet und durch eigene Entscheidungen zum Nachteil von Familien ersetzt.

Den Ermittlungen liegen Strafanträge und Strafanzeigen zahlreicher betroffener Eltern und Großeltern zu Grunde, u.a. wegen Kindesentziehung, Aktenmanipulation, Umgangsvereitelung, Übler Nachrede, Verleumdung, Beleidigung, Anstiftung zur einer Straftat der Verletzung der Unterhaltspflicht, Sozialleistungsbetrug, Sozialversicherungsbetrug, Versuch der Verleitung zu Schwarzarbeit und Anstiftung zur Steuerhinterziehung.

Der Landrat trägt die Dienst- und Fachaufsicht über die Mitarbeiter des Landkreises und somit auch über die Vorgänge in dem ihm untergeordneten Jugendamt und der Beratungsstelle.







19 Kommentare:

  1. Anonym07:08

    würden germ mitmachen !

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  2. Anonym12:15

    als meine frau und ich uns getrennt haben hat das jugendamt entschlossen unser kind zur mutter zu geben . damit wurde es aus sein gewohnten umfeld gerissen und der kleine musste sogar in eine pflegefamilie für eine woche.jetzt muss er aus der regelschule in eine schule nach raitbach oder tüllinger höhe. der kleine sagt selber zu jeden er will bei mir sein vater leben aber das amt reagiert kein stück.
    ich bitte um hilfe von allen die auch probleme mit den amt haben.

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  3. Susanne A.02:21

    Auch wir gehen mit dem Jugendamt momentan durch eine Hölle. Als unser Enkel 1 Jahr als war, wurde vom JA dafür gesorgt, dass er (vorübergehend) zu einer Pflegefamilie kam, weil unsere Tochter als Autistin nicht ausreichend für ihn Sorge tragen konnte. Dies geschah unter der Voraussetzung, dass das Kind später wieder in die Herkunftsfamilie zurückkehren solle. 10 Jahre später sind wir vor Gericht. Der einstmals gesunde, intelligente Junge lebt noch immer bei diesem inzwischen 70jährigen Ehepaar in einem Markgräfler Kleindorf und muss jetzt die Förderschule der Tüllinger Höhe besuchen. Förderung: Null. Lebensqualität: Null. Wir Großeltern wollten uns vor einem Jahr mit dem Jugendamt zusammensetzen, um diese unerträgliche Situation für das Kind zu verbessern. Man redet nicht mit uns. Die Sachbearbeiterin hat vielmehr uns den Umgang entzogen. Die Pflegeeltern untergruben die einstweilige richterliche Anordnung und ermöglichten keine Kontakte mehr zwischen dem Kind und uns. Mittlerweile liegen uns Unterlagen vor, wie unfassbar falsch die schlechte psychische Entwicklung des Kinder durch das JA als sehr guter Erfolg gewertet wurde. Schule und Ärzte erhalten vom JA falsche Eingangsdaten. Mit der Schule Tüllinger Höhe dürfen wir selbst nicht sprechen. Da das Kind in einem Loyalitätskonflikt steckt, wird uns seit nunmehr 9 Monaten der Kontakt verboten. Der Junge leidet, wir leiden - nur Pflegeeltern und Jugendamt geht es gut. Selbst Herr Wegen, der Leiter des JA, antwortet nicht auf unsere diversen Bemühungen um Gespräche. Der Junge steckt in einer Sackgasse, wird keinen Schulabschluss bekommen, keine Ausbildung, hat keine Lebensperspektive. Und vom JA wird vertuscht, was von Anfang an falsch gelaufen ist. Aus dem gesunden, heiteren Kind wird auch jetzt weiterhin eine verkorkste Existenz gemacht - mithilfe des Familiengerichtes in Lörrach, das sich mit den Fakten noch nicht einmal beschäftigt hat. Keine Zeugenanhörungen, kein psychologisches Gutachten, man verlässt sich auf die Erfahrungen des Jugendamtes. Was können wir tun? Ist das eine Form von Menschenhandel? Zum Wohle des Kindes ist es auf keinen Fall.

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  4. Anonym07:33

    Diese Leute im Jugendamt sind leider immer noch tätig u. machen munter weiter.. Ein richtiger Klüngel!

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  5. Was das Jugendamt Lörrach seit mindestens 2008 praktiziert gehört bestraft. Die Öffentlichkeit beginnt im Norden aufzuwachen, nur noch nicht hier unten! Es ist dringend notwendig das Jugendamt an seine Pflichten zu erinnern: der Amoklauf 2010 und der Rücktritt des Landrats haben nichts bewirkt. Frau Damann ist eine moderne Sklavenhändlerin mit ganz neu eigener Adoptionsabteilung.

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  6. Anonym04:21

    Mandanten von Rechtsanwältin Sabine Radmacher und Betroffene des Landkreises Lörrach: Bitte über Facebook melden über die Nachrichten der Seite RRI Redaktion Raptio Infantium!

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    1. Bitte bei Kinderseelen melden. Ich mache das jetzt gesammelt, bin im Landkreis udn stelle gegen alle Beteiligten Strafanzeigen, die sich gewaschen haben!

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  7. Anonym09:24

    Jugendämter NW und KL, Rheinland-Pfalz:
    Teil 1
    Wir sind zum zweiten Male betroffen, nachdem ein Jugendamtsmitarbeiter
    zunächst wohl aus Missverständnissen heraus, später durch die Tatsache,
    dass es Menschen schwer fällt, Fehler einzugestehen bzw. zu korrigieren, persönlich aversiv gegen eine Mutter vorging. Er nannte sie "paranoid", was zu einer Lawine von Falschbeschuldigungen und Falschdarstellungen führte. Sämtliche involvierten Gerichte schlossen sich der Kampagne in negativster Art und Weise an.
    Der Mutter wurde im Falle des ältesten Kindes nach 14jähriger Alleinsorge ein vom Umgang ausgeschlossener Vater vor die Nase gesetzt, der auf Anraten des
    Jugendamtes die Alleinsorge beantragen sollte, damit das Jugendamt einen "kooperativen" Partner hätte, so steht es geschrieben.
    Nach 2 Jahren der Zermürbung und Bedrohung, Beleidigungen etc. durch Gericht,
    Jugendamt, Hilfeeinrichtung, Anwältin des Vaters und des Verfahrensbeistandes und der Gutachterin wurde die Mutter genötigt, die Alleinsorge auf den Vater zu übertragen. Dieser sollte dann n a c h t r ä g l i c h eine von der seinerzeit allein sorgeberechtigten Mutter nicht beantragte Hilfe zur Erziehung, die ohne Rechtsgrundlage läuft, genehmigen.
    Das Kind befindet sich seit fast drei Jahren in einer Jugendhilfeeinrichtung – nachweislich ohne Rechtsgrundlage -, da Hilfe zur Erziehung nicht ohne Antrag und gegen den Willen der Sorgeberechtigten geleistet werden kann.
    Das OVG ist damit befasst – seit Monaten, ohne über die „Zulassung“ der Berufung entschieden zu haben. Anzeigen wegen Kindesentzug erbrachten die vorläufige Einstellung des Verfahrens, die Fallschilderung gegenüber den verschiedensten Stelle erbrachte nichts als völliges Stillschweigen.
    Das seinerzeit 14jährige Kind ist in einem „Heim“, in dem es delinquent wurde.
    Es kam mit Drogen in Berührung, wurde vom Jugendschöffengericht inzwischen verwarnt. Trotzdem wird dieses
    einst hoffnungsvolle und begabte Kind trotz aller Schwierigkeiten, die das Kind mit sich und seiner Umwelt hatte, auf ein abhängiges, ganz und gar nicht freies Leben hin trainiert, indem es in diesem kindswohlschädigenden Heim bis zur Volljährigkeit verbleiben soll. Die entsorgte Mutter kann nicht einmal mehr ihren Anspruch auf Auskunft über die Lebensverhältnisse des Kindes gem. § 1686 BGB durchsetzen. Die beteiligten Stellen schweigen.
    Das Kind lehnt inzwischen jeden Kontakt zur Mutter ab. Niemand hat ihm je dazu geraten, den fast 15 Jahre lang bestehenden Kontakt zu seiner Mutter bzw. mütterlichen Familie wieder aufzunehmen.
    Eine Unterstützung, wie gesetzlich gefordert, gibt es durch dieses Jugendamt nicht.
    Es ist erschütternd, macht zutiefst hoffnungslos, wie dt. Jugendämter über Kinder und Eltern verfügen dürfen.

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    1. Anonym09:50

      Solchermaßen gegen die Mutter eingestellt, hatte das Jugendamt leichtes Spiel, nach 14 Jahren der Alleinsorge auch für deren zweites Kind dieses in Obhut zu nehmen, nachdem es sich selbst nach einem harmlosen Streit ums Aufräumen beim Jugendamt gemeldet hatte.
      Zunächst wurde das Kind weggeschickt – es sollte am nächsten Tag wiederkommen, man sah wohl, dass kein Inobhutnahmegrund vorlag, nahm aber wohl eine Chance gegen die Mutter vorzugehen, wahr.
      Das Kind kam am nächsten Tag wieder, wurde in Obhut genommen und ist nun seit zwei Jahren in einem Heim verschollen, will keinen Kontakt mehr zur Mutter.
      Dem Jugendamt kam das Kind gerade recht. Es wurde kein einziges Gespräch mit der Mutter geführt, nach Problemlösungen also nicht gesucht, nicht beraten, nicht gewiesen. Die Mutter widersprach der Inobhutnahme. Aber das hatte nur den Effekt, das Kind dauerhaft in einem Heim zu "internieren", wo es nun wohl machen kann, was es will.
      Das Familiengericht – es soll deeskalierend, weisend, zum Kindeswohl tätig werden, klärte nicht auf, bezeichnete die Mutter bei der ersten Inaugenscheinnahme als labil und seelisch gestört, ließ sich durch eine alles andere als fachlich bzw. wissenschaftlich tätige „Sachverständige“ ein Gutachten erstellen, das die völlige Erziehungsungeeignetheit der Mutter festlegte und dieser psychische Störungen attestierte.
      Die Mutter hatte jedoch unter Bezugnahme auf die Rechtslage an der Begutachtung gar nicht mitgewirkt.
      Trotzdem wollte die Gutachterin offenbar böswillig ihren Auftrag erfüllen und erstellte durch Fremdanamnesen und Befragungen Dritter, die die Mutter z.T. gar nicht kannten, ihr "aussagekräftiges Gutachten" für das Gericht. Dieses Gutachten wirkt wie wohl gewollt -bringt einer untadeligen, integren und beruflich tüchtigen Mutter zumindest den sozialen Tod, stellt sie ins gesellschaftliche Abseits. Denn bei jedem, dem man von solchen Ungeheuerlichkeiten berichtet, taucht zunächst der Gedanke auf, dass schon was besonders Schwerwiegendes vorgefallen sein muss, wenn einer Mutter das Sorgerecht vollständig entzogen wird.
      Das man sogar ohne schwerwiegende Gründe das Sorgerecht in Deutschland entziehen kann, will fast niemand zur Kenntnis nehmen.
      Schwerer jedoch wirkt, dass die schon im Mutterleib entstandene Bindung zwischen Mutter und Kind aufgelöst wurde, obwohl sie 14 Jahre lang ohne jeden Einspruch des Jugendamtes funktionierte, zum Wohle des Kindes, das alles und mehr hatte als andere Kinder.
      Es gab nirgends Hinweise auf die behauptete seelische und körperliche Misshandlung dieses Kindes, das überall als Sonnenschein betrachtet wurde – in Schule, im Sportverein, bei seinen Freunden und Bekannten und auch fast bis zuletzt in seiner Familie.
      Bis heute kann die Familie nicht verstehen, warum das Kind seine Familie so endgültig verließ.
      Widersprüche in den Aussagen des Kindes blieben wohl bewusst außer Betracht, nichts wurde hinterfragt oder aufgeklärt.
      So wurde die elterliche Sorge zunächst „vorläufig“, nach einem Jahr dann vollständig entzogen.
      Das OLG bestätigte nur die Ausführungen des Familienrichters und der Gutachterin. Der Richter hatte seinen Beschluss nicht weiter begründet, sondern Passagen aus dem unverwertbaren Gutachten einfach abgeschrieben.
      Eine Mutter hat zwei Kinder verloren, die nun in „Heimen“ verderben, wie sich andeutet.

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    2. Anonym09:51

      Der im Ausland lebende Vater des zweiten Kindes darf statt der Mutter sein Kind nicht betreuen und erziehen. Begründung: Da er im Ausland lebt. Daran aber ist dieses Jugendamt schuld, das eine Familienzusammenführung seit 10 Jahren verhindert, sogar die deutsche Botschaft falsch informiert, die über die Visa-Vergabe entscheidet.
      Der Vater wird wegen seiner unverschuldeten Abwesenheit, trotz tiefer Bindung zum Kind, daran gehindert, sein Kind zu erziehen, selbst wenn man schon die Mutter entsorgt hat.
      Er wird im Beschluss wegen seiner ungewollten Abwesenheit als „kindswohlschädlich“ bezeichnet.
      Es gibt keinen Aufschrei wegen des offenen Rassismus und der Ungleichbehandlung.
      Was könnte noch getan werden, dass es nicht weiter und unkontrolliert und unkontrollierbar solche Grundrechtsentzüge gibt, wie zuvor beschrieben?

      Den deutschen Vätern wird vorgegaukelt, sie seien die besseren Erzieher nun – was aber nicht für ausländische Väter gelten soll. Das ist aber wahrscheinlich nur ein Zwischenschritt, nachdem man auf breiter Basis nun die Mütter aus dem Leben ihrer Kinder entfernt. Welcher Plan könnte dahinter stecken? Denn rational ist das Vorgehen vieler deutscher Familiengerichte wohl nicht zu erklären.

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  8. Und das ist genau das gleiche Spiel in ganz Deutschland!!! Von welchem Amt sprechen wir? Es gibt Leitfäden für wehrhafte Eltern, die Psychiatriesierung der Mutter ist der vorletzte Akt.

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    1. Anonym09:53

      Oben steht es.
      Jugendamt Neustadt an der Weinstraße und
      Jugendamt Kaiserslautern.

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  9. Melden Sie sich bei Facebook in der Gruppe Beratung, Begleitung, Behörden an. Wir sind gut vernetzt.

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