07.09.2012 - 23:20 - Kategorie: Kinder und Familie - (ptext)
Schwere Vorwürfe erhebt die Bürgerinitiative Kinderrechte gegen die politische Medienpluralität nach Art 10 EMRK.
Trotz der immer lauter werdenden Vorwürfe gegen die politische
Jugendamtsphilosophie, schwarze Pädagogik und weiße Folter wird der
aktuelle Missbrauch der Kinderrechte medial unterdrückt.
"Die JWT agiert fernab jeder Kontrolle, nimmt von Jahr zu Jahr aus fadenscheinigen Abnahmegründen mehr Kinder weg" laut FPÖ-Gesundheitssprecherin NAbg Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, OTS0070 4.9.2012.
Sind Minderjährige durch "privatrechtliche Handlungen" der JWT in staatliche Obhut gebracht, unterliegen sie und ihre Vertreter keiner wirksamen Beschwerdemöglichkeit nach Art 13 EMRK. Die Liste der dokumentierten Nichtüberprüfbarkeit reicht vom willkürlichen Fremdunterbringen, Obsorgeübertragungen an mutmaßliche Gewalttäter, bis dahin, dass Kleinstkinder von Besuchen nicht mehr an ihre Hauptbezugspersonen zurückgebracht werden; Schulen und JWT, die Eltern dazu bringen, die Kinder in der Kinder - Jugendpsychiatrie einweisen zu lassen. Die Folge daraus ist, dass die Eltern mit unglaublichen Vorwürfen konfrontiert und in kürzester Zeit kriminalisiert werden. Schwangere haben Angst zum Arzt zu gehen, weil sie willkürliche Fremdunterbringungen ihrer Neugeborenen von der Entbindungsstation befürchten.
Staatliche Einrichtungen sind nach § 36 JWG kritiklos und ohne Überprüfungsmöglichkeit "dem Jugendwohlfahrtsträger bei der Vollziehung seiner Aufgaben zur Hilfe verpflichtet". Die UNO hat Länder für diese Vorgehensweisen bereits verurteilt und verpönt.
Sekundärfolgen der staatlich untergebrachten Kinder, wie sexueller Missbrauch, psychische und physische Gewalt, Vernachlässigung, Verwahrlosung, Deprivation und Isolation können nicht wirksam zur Anzeige gebracht werden. Die Bürgerinitiative Kinderrechte prangert die mediale Unterdrückung des Missbrauchs der Kinderrechte in Österreich an.
"Die JWT agiert fernab jeder Kontrolle, nimmt von Jahr zu Jahr aus fadenscheinigen Abnahmegründen mehr Kinder weg" laut FPÖ-Gesundheitssprecherin NAbg Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, OTS0070 4.9.2012.
Sind Minderjährige durch "privatrechtliche Handlungen" der JWT in staatliche Obhut gebracht, unterliegen sie und ihre Vertreter keiner wirksamen Beschwerdemöglichkeit nach Art 13 EMRK. Die Liste der dokumentierten Nichtüberprüfbarkeit reicht vom willkürlichen Fremdunterbringen, Obsorgeübertragungen an mutmaßliche Gewalttäter, bis dahin, dass Kleinstkinder von Besuchen nicht mehr an ihre Hauptbezugspersonen zurückgebracht werden; Schulen und JWT, die Eltern dazu bringen, die Kinder in der Kinder - Jugendpsychiatrie einweisen zu lassen. Die Folge daraus ist, dass die Eltern mit unglaublichen Vorwürfen konfrontiert und in kürzester Zeit kriminalisiert werden. Schwangere haben Angst zum Arzt zu gehen, weil sie willkürliche Fremdunterbringungen ihrer Neugeborenen von der Entbindungsstation befürchten.
Staatliche Einrichtungen sind nach § 36 JWG kritiklos und ohne Überprüfungsmöglichkeit "dem Jugendwohlfahrtsträger bei der Vollziehung seiner Aufgaben zur Hilfe verpflichtet". Die UNO hat Länder für diese Vorgehensweisen bereits verurteilt und verpönt.
Sekundärfolgen der staatlich untergebrachten Kinder, wie sexueller Missbrauch, psychische und physische Gewalt, Vernachlässigung, Verwahrlosung, Deprivation und Isolation können nicht wirksam zur Anzeige gebracht werden. Die Bürgerinitiative Kinderrechte prangert die mediale Unterdrückung des Missbrauchs der Kinderrechte in Österreich an.
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