05.11.2012 13:26 Uhr
Der Fall des sogenannten Segeberger „Kellerkindes“ — eines Dreijährigen,
der in einer verwahrlosten Kellerwohnung entdeckt worden war — sorgt
weiter für Aufregung. Ein Gutachten entlastete das Jugendamt. Jetzt
wurden geschwärzte Passagen in in den Kieler Nachrichten und der
Segeberger Zeitung veröffentlicht - zum Entsetzen von Landrätin Jutta
Hartwieg (SPD).
Bad Segeberg. Neue Diskussionen um
den Fall des sogenannten „Kellerkindes“ von Bad Segeberg: Verschiedene
Medien berichteten über den Inhalt geschwärzter und weggelassener
Passagen aus dem Gutachten eines Kinderschutzexperten. So soll es
bereits seit 2005 Berichte über körperliche und psychische Gewalt in der
Familie gegeben haben.
In einer Presseerklärung zeigte sich Segebergs Landrätin Jutta Hartwieg (SPD) am Montag „entsetzt“ darüber, dass das Gutachten des Soziologen Reinhart Wolff an die Presse gelangt war. Zwar habe die Öffentlichkeit ein Recht auf Information, doch dürften dadurch nicht die Interessen Einzelner beeinträchtigt werden. Die Kreisverwaltung müsse zudem auf die Einhaltung rechtlicher Vorgaben achten. Zu verbergen habe die Verwaltung nichts: „Wir müssen Menschen schützen, denen wir helfen wollen. Den Vorwurf einer Zensur weisen wir entschieden zurück.“
Die sozialpolitische Sprecherin der CDU-Landtagsfraktion, Katja Rathje-Hoffmann, hatte den Begriff der Zensur verwendet und war dafür bereits von Hartwieg kritisiert worden. Rathje-Hoffmann hält dagegen: „Ich kritisiere ihre Salamitaktik“, sagte die CDU-Politikerin der dpa am Montag. Rathje-Hoffmann, die auch Kreistagsabgeordnete ist, monierte, dass selbst der Hauptausschuss des Kreistages als Auftraggeber des Gutachtens nicht die komplette Version erhalten habe. „Wir können mit sensiblen Daten umgehen.“ Eine Kontrolle sei so nicht möglich. Es komme der Verdacht auf, dass mehr geschwärzt wurde als unbedingt notwendig. „Die Spekulationen gehen jetzt ins Uferlose, das tut der Sache nicht gut.“ Glaubt sie selbst an eine Vertuschung? „Ich hoffe es nicht.“
Als Abgeordnete könne sie sich gegenwärtig kein Bild von dem Fall machen. In der unvollständigen Version habe das Gutachten „keinerlei Aussagekraft“. Es müsse der Beweis erbracht werden, dass tatsächlich alle betroffenen Passagen dem Sozialdatenschutz, auf den Hartwieg sich beruft, unterliegen. Durch die Medienberichte komme bei ihr „eine Schippe Misstrauen hinzu“. Rathje-Hoffmann forderte erneut Einsicht in das komplette Gutachten, etwa in einer nichtöffentlichen Sitzung. „Zeitungen und Fernsehen haben mehr Informationen als ich.“ Hartwieg kündigte in ihrer Mitteilung an, den Umbau und die Neuaufstellung des Jugendamtes intern zu organisieren und der Kreispolitik darüber und über weitere Schritte Bericht zu erstatten.
Das „Kellerkind“, ein dreijähriger Junge, war im Juni in einer völlig verdreckten Kellerwohnung entdeckt worden. Der Soziologe Reinhart Wolff hatte in seinem Gutachten das Jugendamt entlastet. Die Mitarbeiter des Jugendamtes und der Sozialen Dienste hätten „ganz ordentlich gearbeitet“. Das Zusammenspiel der verschiedenen Institutionen hätte laut Wolff allerdings besser sein können. Die Familie war seit 2006 vom Jugendamt betreut worden.
Den Artikel zum "geheimen Gutachen" lesen Sie hier.
In einer Presseerklärung zeigte sich Segebergs Landrätin Jutta Hartwieg (SPD) am Montag „entsetzt“ darüber, dass das Gutachten des Soziologen Reinhart Wolff an die Presse gelangt war. Zwar habe die Öffentlichkeit ein Recht auf Information, doch dürften dadurch nicht die Interessen Einzelner beeinträchtigt werden. Die Kreisverwaltung müsse zudem auf die Einhaltung rechtlicher Vorgaben achten. Zu verbergen habe die Verwaltung nichts: „Wir müssen Menschen schützen, denen wir helfen wollen. Den Vorwurf einer Zensur weisen wir entschieden zurück.“
Die sozialpolitische Sprecherin der CDU-Landtagsfraktion, Katja Rathje-Hoffmann, hatte den Begriff der Zensur verwendet und war dafür bereits von Hartwieg kritisiert worden. Rathje-Hoffmann hält dagegen: „Ich kritisiere ihre Salamitaktik“, sagte die CDU-Politikerin der dpa am Montag. Rathje-Hoffmann, die auch Kreistagsabgeordnete ist, monierte, dass selbst der Hauptausschuss des Kreistages als Auftraggeber des Gutachtens nicht die komplette Version erhalten habe. „Wir können mit sensiblen Daten umgehen.“ Eine Kontrolle sei so nicht möglich. Es komme der Verdacht auf, dass mehr geschwärzt wurde als unbedingt notwendig. „Die Spekulationen gehen jetzt ins Uferlose, das tut der Sache nicht gut.“ Glaubt sie selbst an eine Vertuschung? „Ich hoffe es nicht.“
Als Abgeordnete könne sie sich gegenwärtig kein Bild von dem Fall machen. In der unvollständigen Version habe das Gutachten „keinerlei Aussagekraft“. Es müsse der Beweis erbracht werden, dass tatsächlich alle betroffenen Passagen dem Sozialdatenschutz, auf den Hartwieg sich beruft, unterliegen. Durch die Medienberichte komme bei ihr „eine Schippe Misstrauen hinzu“. Rathje-Hoffmann forderte erneut Einsicht in das komplette Gutachten, etwa in einer nichtöffentlichen Sitzung. „Zeitungen und Fernsehen haben mehr Informationen als ich.“ Hartwieg kündigte in ihrer Mitteilung an, den Umbau und die Neuaufstellung des Jugendamtes intern zu organisieren und der Kreispolitik darüber und über weitere Schritte Bericht zu erstatten.
Das „Kellerkind“, ein dreijähriger Junge, war im Juni in einer völlig verdreckten Kellerwohnung entdeckt worden. Der Soziologe Reinhart Wolff hatte in seinem Gutachten das Jugendamt entlastet. Die Mitarbeiter des Jugendamtes und der Sozialen Dienste hätten „ganz ordentlich gearbeitet“. Das Zusammenspiel der verschiedenen Institutionen hätte laut Wolff allerdings besser sein können. Die Familie war seit 2006 vom Jugendamt betreut worden.
Den Artikel zum "geheimen Gutachen" lesen Sie hier.
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